Daten
Kommune
Titz
Größe
82 kB
Datum
02.02.2017
Erstellt
12.01.17, 18:01
Aktualisiert
12.01.17, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Titz
Sitzungsvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
12/2017
10.01.2017
Planen, Bauen und Umwelt
Zur Beratung in
öffentlicher Sitzung
Sachbearbeitung:
Michael Biermanns
02463-659-30
Fachbereichsleitung:
Michael Biermanns
Steuerungsverantwortung:
Stephan Muckel
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt
25.01.2017
Rat
02.02.2017
Betreff
4. Änderung des Bebauungsplanes Titz Nr. 31 - Ortslage Hasselsweiler
- gelegen im Bereich Marienstraße und Kirchpfad
hier: Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorschlag
Die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Titz Nr. 31 – Ortslage Hasselsweiler –
gelegen im Bereich Marienstraße und Kirchpfad wird beschlossen. Hierbei sollen insbesondere
die zulässigen Dachformen sowie in Teilbereichen die Baufenster überprüft werden.
Begründung/Sachverhalt
siehe nächste Seite
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Kosten:
nein
jährl. Einnahmen:
ja
nein (s. Beschlussentwurf)
ja
nein (Begründung: s. Anlage)
bei Produkt:
Der Kämmerer ist einverstanden:
Begründung/Sachverhalt:
Von zwei Grundstückseigentümern wurde jeweils eine Anregung an die Verwaltung herangetragen, die aus Sicht der Verwaltung grundsätzlich als nachvollziehbar angesehen werden.
Hierbei handelt es sich zum Einen um die Überprüfung der Baufenster in Teilbereichen des Bebauungsplangebietes, da der Grundstückszuschnitt hier eine Bebauung grundsätzlich erschwert. Zum Anderen wurde angeregt auch andere Dachformen, z.B. Walmdach, im Bebauungsplangebiet zu zulassen.
Bereits in anderen Bebauungsplangebieten wurde von Seiten der Verwaltung, zur Optimierung
der gestalterischen Freiheit, bei den vorgegebenen Dachformen eine Bebauungsplanänderung
vorgenommen und die Festsetzung des Satteldaches durch die Zulässigkeit von geneigten Dächer ersetzt. Die gestalterische Freiheit bei den Dachformen stellt für Grundstücksinteressenten
teilweise ebenso eine relevante Frage dar, wie die Grundstücksausrichtung, so dass eine weitere Flexibilität für die Vermarktung der Grundstücke vorteilhaft sein dürfte.
Hinsichtlich der Veränderung der Baufenster wird hier insbesondere die Überprüfung in einem
Teilbereichen angedacht, in dem der Grundstückszuschnitt eine Bebaubarkeit erschwert. Durch
eine mögliche Veränderung der Baufenster soll u.a. die Bebaubarkeit in den Teilbereichen vereinfacht werden.
Daher wird von Seiten der Verwaltung vorgeschlagen, den Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Titz Nr. 31 – Ortslage Hasselsweiler – beschließen zu lassen und im
Rahmen dessen die zulässigen Dachformen und in Teilbereichen die Baufenster zu überprüfen.
Die Kosten hierfür sollen zwischen der Gemeinde (rd. 36 Prozent) sowie den Antragstellern
(jeweils rund 32 Prozent) aufgeteilt werden, was derzeit mit den Antragstellern besprochen
wird.
Jürgen Frantzen
-2-