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Sitzungsvorlage (4. Änderung des Bebauungsplanes Titz Nr. 31 - Ortslage Hasselsweiler - gelegen im Bereich Marienstraße und Kirchpfad hier: Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Titz
Größe
82 kB
Datum
02.02.2017
Erstellt
12.01.17, 18:01
Aktualisiert
12.01.17, 18:01
Sitzungsvorlage (4. Änderung des Bebauungsplanes Titz Nr. 31 - Ortslage Hasselsweiler - gelegen im Bereich Marienstraße und Kirchpfad
hier: Aufstellungsbeschluss) Sitzungsvorlage (4. Änderung des Bebauungsplanes Titz Nr. 31 - Ortslage Hasselsweiler - gelegen im Bereich Marienstraße und Kirchpfad
hier: Aufstellungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Titz Sitzungsvorlage Nr.: Der Bürgermeister 12/2017 10.01.2017 Planen, Bauen und Umwelt Zur Beratung in öffentlicher Sitzung Sachbearbeitung: Michael Biermanns 02463-659-30 Fachbereichsleitung: Michael Biermanns Steuerungsverantwortung: Stephan Muckel Beratungsfolge Termin Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt 25.01.2017 Rat 02.02.2017 Betreff 4. Änderung des Bebauungsplanes Titz Nr. 31 - Ortslage Hasselsweiler - gelegen im Bereich Marienstraße und Kirchpfad hier: Aufstellungsbeschluss Beschlussvorschlag Die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Titz Nr. 31 – Ortslage Hasselsweiler – gelegen im Bereich Marienstraße und Kirchpfad wird beschlossen. Hierbei sollen insbesondere die zulässigen Dachformen sowie in Teilbereichen die Baufenster überprüft werden. Begründung/Sachverhalt siehe nächste Seite Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Kosten: nein jährl. Einnahmen: ja nein (s. Beschlussentwurf) ja nein (Begründung: s. Anlage) bei Produkt: Der Kämmerer ist einverstanden: Begründung/Sachverhalt: Von zwei Grundstückseigentümern wurde jeweils eine Anregung an die Verwaltung herangetragen, die aus Sicht der Verwaltung grundsätzlich als nachvollziehbar angesehen werden. Hierbei handelt es sich zum Einen um die Überprüfung der Baufenster in Teilbereichen des Bebauungsplangebietes, da der Grundstückszuschnitt hier eine Bebauung grundsätzlich erschwert. Zum Anderen wurde angeregt auch andere Dachformen, z.B. Walmdach, im Bebauungsplangebiet zu zulassen. Bereits in anderen Bebauungsplangebieten wurde von Seiten der Verwaltung, zur Optimierung der gestalterischen Freiheit, bei den vorgegebenen Dachformen eine Bebauungsplanänderung vorgenommen und die Festsetzung des Satteldaches durch die Zulässigkeit von geneigten Dächer ersetzt. Die gestalterische Freiheit bei den Dachformen stellt für Grundstücksinteressenten teilweise ebenso eine relevante Frage dar, wie die Grundstücksausrichtung, so dass eine weitere Flexibilität für die Vermarktung der Grundstücke vorteilhaft sein dürfte. Hinsichtlich der Veränderung der Baufenster wird hier insbesondere die Überprüfung in einem Teilbereichen angedacht, in dem der Grundstückszuschnitt eine Bebaubarkeit erschwert. Durch eine mögliche Veränderung der Baufenster soll u.a. die Bebaubarkeit in den Teilbereichen vereinfacht werden. Daher wird von Seiten der Verwaltung vorgeschlagen, den Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Titz Nr. 31 – Ortslage Hasselsweiler – beschließen zu lassen und im Rahmen dessen die zulässigen Dachformen und in Teilbereichen die Baufenster zu überprüfen. Die Kosten hierfür sollen zwischen der Gemeinde (rd. 36 Prozent) sowie den Antragstellern (jeweils rund 32 Prozent) aufgeteilt werden, was derzeit mit den Antragstellern besprochen wird. Jürgen Frantzen -2-