Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Mitteilung (Ergebnis des Raumordnungsverfahren für die geplante Erdgasfernleitung Lichtenbusch – St. Hubert (ZEELINK 1) der Open Grid Europe GmbH)

Daten

Kommune
Titz
Größe
81 kB
Erstellt
08.03.17, 18:01
Aktualisiert
08.03.17, 18:01
Mitteilung (Ergebnis des Raumordnungsverfahren für die geplante Erdgasfernleitung Lichtenbusch – St. Hubert (ZEELINK 1) der Open Grid Europe GmbH) Mitteilung (Ergebnis des Raumordnungsverfahren für die geplante Erdgasfernleitung Lichtenbusch – St. Hubert (ZEELINK 1) der Open Grid Europe GmbH)

öffnen download melden Dateigröße: 81 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Titz Mitteilung Nr.: Der Bürgermeister 35/2017 07.03.2017 Leitung der Verwaltung Zur Beratung in öffentlicher Sitzung Sachbearbeitung: Stephan Muckel 02463/659-42 Fachbereichsleitung: Jürgen Frantzen Steuerungsverantwortung: Stephan Muckel Beratungsfolge Termin Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt 21.03.2017 Rat 30.03.2017 Betreff Ergebnis des Raumordnungsverfahren für die geplante Erdgasfernleitung Lichtenbusch – St. Hubert (ZEELINK 1) der Open Grid Europe GmbH Beschlussvorschlag Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen. Begründung/Sachverhalt siehe nächste Seite Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Kosten: nein jährl. Einnahmen: ja nein (s. Beschlussentwurf) ja nein (Begründung: s. Anlage) bei Produkt: Der Kämmerer ist einverstanden: Begründung/Sachverhalt: Ich verweise auf die Sitzungsvorlagen 26/2016, 66/2016 und 143/2016. Entsprechend dem Auftrag aus der Ratssitzung am 19.05.2016 wurde eine kurze Stellungnahme abgegeben und die Vorzugstrasse (die die Gemeinde Titz nicht betrifft) begrüßt. Nunmehr liegt das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens vor und ist der Raumordnerischen Beurteilung vom 20. Februar 2017 dargestellt. Sie wurde mit der Bekanntmachung in den Amtsblättern der Bezirksregierungen Köln und Düsseldorf am 28.02.2017 und am 02.03.2017 bekannt gemacht. Das Vorhaben ist in seinem dargestellten Trassenverlauf mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar und mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen abgestimmt. Im jetzt anschließenden Planfeststellungsverfahren werden der endgültige präzise Trassenverlauf festgelegt und mögliche Umweltauswirkungen aufgezeigt. Dies erfolgt auf Basis der Vorzugstrasse (die die Gemeinde Titz nicht betrifft). Jürgen Frantzen -2-