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Sitzungsvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Titz Nr. 29 hier: zweigeschossige Bebauung im südlichen Bereich des 1. Erschließungsabschnitts)

Daten

Kommune
Titz
Größe
90 kB
Datum
17.03.2016
Erstellt
04.03.16, 18:01
Aktualisiert
04.03.16, 18:01
Sitzungsvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Titz Nr. 29
hier: zweigeschossige Bebauung im südlichen Bereich des 1. Erschließungsabschnitts) Sitzungsvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Titz Nr. 29
hier: zweigeschossige Bebauung im südlichen Bereich des 1. Erschließungsabschnitts)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Titz Sitzungsvorlage Nr.: 31/2016 1. Ergänzung Der Bürgermeister FB 3 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung Christian Canzler 02463-659-30 01.03.2016 Beratungsfolge Termin Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt 08.03.2016 Rat 17.03.2016 Betreff Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Titz Nr. 29 hier: zweigeschossige Bebauung im südlichen Bereich des 1. Erschließungsabschnitts Beschlussvorschlag Die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Titz Nr. 29, Ortslage Titz „Hinter den Gärten“, wird beschlossen. Hierbei sollen insbesondere Überprüfungen der Geschosszahlen, First- und Traufhöhen sowie der zulässigen Dachformen erfolgen. Begründung/Sachverhalt siehe nächste Seite Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Kosten: nein jährl. Einnahmen: ja nein (s. Beschlussentwurf) ja nein (Begründung: s. Anlage) bei Produkt: Der Kämmerer ist einverstanden: Begründung/Sachverhalt: Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Ursprungsfassung dieser Vorlage verwiesen. Die Verwaltung hat das mit der seinerzeitigen Planung beauftragte Büro VDH Projektmanagement zu dem Antrag auf Planänderung sowie den verwaltungsseitig geäußerten Bedenken befragt. Grundsätzlich sei es natürlich möglich, einen Bebauungsplan in Bezug auf eine Geschosshöhe zu ändern. Jedoch sei insbesondere bei den südlichen Grundstücken anzumerken, dass diese für eine zweigeschossige Bebauung weniger geeignet seien; denn im südlichen Bereich grenzen die Baugrundstücke an den Freiraum. Daher sollte insbesondere in diesem Bereich einer zu starken Höhenentwicklung entgegengewirkt werden, so dass ein harmonischer Übergang zu dem flachen Freiraum erfolge. Die zur Landschaft hin niedrigeren Gebäudehöhen führten zu einer geringeren Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch das Baugebiet, welches sich so in die bestehende Ortslage einfüge. Weiterhin könnten die von einer 2-geschossigen Bebauung ausgehenden Verschattungen und Beeinträchtigungen benachbarter Gebäude und Grundstücke nur dann vermieden werden, wenn alle Gebäude des Bauabschnitts die Eingeschossige Bauweise einhielten. Ob ein zusätzlicher ökologischer Ausgleich notwendig wäre, ließe sich erst dann beantworten, wenn feststünde, ob eine weitere Versiegelung des Bodens erfolge (z. Schaffung zusätzlicher Parkplatzmöglichkeiten). Auch könne derzeit ohne Planung keine konkrete Aussage getroffen werden, ob die Versorgungsleitungen noch ausreichend wären (z.B. Kanal). Daher wäre aus Sicht der Verwaltung der Antrag eigentlich abzulehnen. Gleichwohl wurde schon in der Vergangenheit in einigen Fällen deutlich, dass der Bebauungsplan Titz Nr. 29, aufgestellt Anfang der 2000er Jahre, sein Vermarkungspotential aufgrund gegebener Festsetzungen nicht immer ausspielen konnte. So gab es z.B. Fälle, in denen Baugrundinteressenten letztlich aufgrund der festgelegten Dachform „Satteldach“ vom Grundstückskauf Abstand nahmen. Daher wird nun seitens der Verwaltung vorgeschlagen, auch zur Vermeidung in Zukunft sonst nicht auszuschließender häufigerer Planänderungsverfahren, den gesamten Plan in den Blick zu nehmen und ihn auf seine Optimierbarkeit hin zu untersuchen und Änderungen vorzuschlagen. Dabei sollten insbesondere Überprüfungen der Geschosszahlen, First- und Traufhöhen sowie der zulässigen Dachformen erfolgen. Das zu beauftragende Planungsbüro soll hierzu gemeinsam mit der Verwaltung die 2. Änderung erarbeiten und dann dem Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt sowie dem Rat der Gemeinde Titz zur Beschlussfassung vorlegen. Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in Bürgermeister Christian Canzler Christian Canzler Jürgen Frantzen -2-