Daten
Kommune
Titz
Größe
90 kB
Datum
17.03.2016
Erstellt
04.03.16, 18:01
Aktualisiert
04.03.16, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Titz
Sitzungsvorlage
Nr.:
31/2016
1. Ergänzung
Der Bürgermeister
FB 3
Zur Beratung in
öffentlicher Sitzung
Christian Canzler
02463-659-30
01.03.2016
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt
08.03.2016
Rat
17.03.2016
Betreff
Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Titz Nr. 29
hier: zweigeschossige Bebauung im südlichen Bereich des 1. Erschließungsabschnitts
Beschlussvorschlag
Die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Titz Nr. 29, Ortslage Titz „Hinter den
Gärten“, wird beschlossen. Hierbei sollen insbesondere Überprüfungen der Geschosszahlen,
First- und Traufhöhen sowie der zulässigen Dachformen erfolgen.
Begründung/Sachverhalt
siehe nächste Seite
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Kosten:
nein
jährl. Einnahmen:
ja
nein (s. Beschlussentwurf)
ja
nein (Begründung: s. Anlage)
bei Produkt:
Der Kämmerer ist einverstanden:
Begründung/Sachverhalt:
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Ursprungsfassung dieser Vorlage verwiesen.
Die Verwaltung hat das mit der seinerzeitigen Planung beauftragte Büro VDH Projektmanagement zu dem Antrag auf Planänderung sowie den verwaltungsseitig geäußerten Bedenken befragt.
Grundsätzlich sei es natürlich möglich, einen Bebauungsplan in Bezug auf eine Geschosshöhe
zu ändern. Jedoch sei insbesondere bei den südlichen Grundstücken anzumerken, dass diese
für eine zweigeschossige Bebauung weniger geeignet seien; denn im südlichen Bereich grenzen
die Baugrundstücke an den Freiraum. Daher sollte insbesondere in diesem Bereich einer zu
starken Höhenentwicklung entgegengewirkt werden, so dass ein harmonischer Übergang zu
dem flachen Freiraum erfolge. Die zur Landschaft hin niedrigeren Gebäudehöhen führten zu
einer geringeren Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch das Baugebiet, welches sich so
in die bestehende Ortslage einfüge. Weiterhin könnten die von einer 2-geschossigen Bebauung
ausgehenden Verschattungen und Beeinträchtigungen benachbarter Gebäude und Grundstücke
nur dann vermieden werden, wenn alle Gebäude des Bauabschnitts die Eingeschossige Bauweise einhielten.
Ob ein zusätzlicher ökologischer Ausgleich notwendig wäre, ließe sich erst dann beantworten,
wenn feststünde, ob eine weitere Versiegelung des Bodens erfolge (z. Schaffung zusätzlicher
Parkplatzmöglichkeiten). Auch könne derzeit ohne Planung keine konkrete Aussage getroffen
werden, ob die Versorgungsleitungen noch ausreichend wären (z.B. Kanal).
Daher wäre aus Sicht der Verwaltung der Antrag eigentlich abzulehnen.
Gleichwohl wurde schon in der Vergangenheit in einigen Fällen deutlich, dass der Bebauungsplan Titz Nr. 29, aufgestellt Anfang der 2000er Jahre, sein Vermarkungspotential aufgrund gegebener Festsetzungen nicht immer ausspielen konnte. So gab es z.B. Fälle, in denen Baugrundinteressenten letztlich aufgrund der festgelegten Dachform „Satteldach“ vom Grundstückskauf Abstand nahmen.
Daher wird nun seitens der Verwaltung vorgeschlagen, auch zur Vermeidung in Zukunft sonst
nicht auszuschließender häufigerer Planänderungsverfahren, den gesamten Plan in den Blick zu
nehmen und ihn auf seine Optimierbarkeit hin zu untersuchen und Änderungen vorzuschlagen.
Dabei sollten insbesondere Überprüfungen der Geschosszahlen, First- und Traufhöhen sowie
der zulässigen Dachformen erfolgen. Das zu beauftragende Planungsbüro soll hierzu gemeinsam mit der Verwaltung die 2. Änderung erarbeiten und dann dem Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt sowie dem Rat der Gemeinde Titz zur Beschlussfassung vorlegen.
Sachbearbeiter/in
Fachbereichsleiter/in
Bürgermeister
Christian Canzler
Christian Canzler
Jürgen Frantzen
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