Daten
Kommune
Titz
Größe
101 kB
Datum
19.05.2016
Erstellt
27.04.16, 18:00
Aktualisiert
27.04.16, 18:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Titz
Mitteilung
Nr.:
Der Bürgermeister
52/2016
FB 1
Zur Beratung in
öffentlicher Sitzung
Michael Biermanns
02463-659-42
20.04.2016
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Gemeinde- und Strukturentwicklung
12.05.2016
Rat
19.05.2016
Betreff
Förderung einer integrierten ländlichen Entwicklung
hier: Gegenüberstellung des Dorfinnenentwicklungskonzeptes und des
integrierten kommunalen Entwicklungskonzeptes
Beschlussvorschlag
Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
Begründung/Sachverhalt
siehe nächste Seite
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Kosten:
nein
jährl. Einnahmen:
ja
nein (s. Beschlussentwurf)
ja
nein (Begründung: s. Anlage)
bei Produkt:
Der Kämmerer ist einverstanden:
Begründung/Sachverhalt:
In der Ratssitzung am 5. Dezember 2013 hat der Rat der Gemeinde Titz die Bemühungen, für
die Ortschaft Jackerath ein Dorfentwicklungskonzept unter Beteiligung der Einwohnerinnen und
Einwohner zu erstellen, positiv zur Kenntnis genommen und beschlossen, die notwendigen Mittel hierfür im Haushaltsplanentwurf 2014 aufzunehmen (Vorlage 131/2013). Mitte Dezember
2013 hat der Kreis Düren mitgeteilt, dass abweichend der zum Zeitpunkt des Ratsbeschlusses
vorliegenden Informationen mit der Verfügbarkeit von Fördermitteln erst 2015 zu rechnen sei
(Vorlagen 8/2014 und 110/2014), so dass der Kreis Düren als Zwischenschritt eine Dorfwerkstatt in der Ortschaft Jackerath Anfang 2015 durchgeführt hat. Im Nachgang dieser Dorfwerkstatt hat sich der Verein „JA!ckerather Dorf-Forum e.V.“ gegründet, welcher sich aktiv in der
Ortschaft engagiert.
Mit dem Ministerialblatt Ausgabe 2016 Nr. 6 vom 9. März 2016 wurden nunmehr die Richtlinien
über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer integrierten ländlichen Entwicklung
veröffentlicht, so dass die Förderrichtlinien für ein Dorfinnenentwicklungskonzept nunmehr vorliegen. Neben dem genannten Dorfinnentwicklungskonzept bieten die Förderrichtlinien u.a.
noch eine weitere Möglichkeit, das sogenannte „integrierte kommunale Entwicklungskonzept“,
welches, aufgrund der Auslegung des Konzeptes, weitreichendere Möglichkeiten ergeben könnte. Wesentliche Punkte der beiden Konzepte sollen nachfolgend kurz dargestellt werden:
Allgemeines
Im Rahmen der vorgenannten Richtlinien sind u.a. Gegenstand der Förderung die Erarbeitung
der zur Durchführung der Dorfentwicklung erforderlichen Dorfinnenentwicklungskonzepte und
integrierten kommunalen Handlungskonzepte. Voraussetzung hierfür ist es, dass die Förderung
ausschließlich innerhalb der im NRW-Programm „Ländlicher Raum 2014-2020“ definierten Gebietskulisse „Ländlicher Raum“ erfolgt.
Dorfinnenentwicklungskonzept
Zuwendungsfähig sind Ausgaben zur Erarbeitung von Dorfinnentwicklungskonzepten in ländlichen Gebieten zur Erhaltung und Gestaltung des ländlichen Charakters und der Verbesserung
der Lebensqualität unter besonderer Berücksichtigung der demografischen Entwicklung und der
Reduzierung der Flächeninanspruchnahme als Vorplanung im Sinne des § 1 Absatz 2 des GAKGesetzes (Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des
Küstenschutzes“). Die Höhe der Förderung beträgt 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens 20.000 Euro je EU-Förderperiode und Vorhaben für Dorfinnenentwicklungskonzepte. Hierbei sind die Ausgaben für Planungsarbeiten und Beratungs- und Betreuungsleistungen der öffentlichen Verwaltung ebenso nicht zuwendungsfähig, wie die Umsatzsteuer.
Neben den bereits angerissenen Bestimmungen muss das zu Erarbeitende Dorfinnentwicklungskonzept mindestens die nachfolgenden Punkte entsprechend Nr. 2.5.2 der Richtlinien beinhalten:
a)
b)
c)
d)
e)
f)
Analyse des Status Quo (Bevölkerung, Infrastruktur),
Stärken-Schwächen-Analyse,
Ableitung des Handlungsbedarfes,
Darstellung der Entwicklungsziele, Leitprojekte
Darstellung, in welcher Weise die Bevölkerung und die relevanten Akteure bei der Erstellung eingebunden waren,
Darstellung der Möglichkeiten zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme.
Im Rahmen der Zielsetzung ist es des Weiteren mit bereits vorhandenen oder anderen Planungen, Konzepten oder Strategien im Gemeindegebiet abzustimmen und dieser Abstimmungsprozess ist zu dokumentieren.
Es ist weiter anzumerken, dass pro Gemeinde maximal zwei Dorfinnenentwicklungskonzepte
gefördert werden können.
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Integriertes kommunales Entwicklungskonzept
Wie beim Dorfinnenentwicklungskonzept sind ebenfalls die Ausgaben zur Erarbeitung von integrierten kommunalen Handlungskonzepten zur Erhaltung und Gestaltung des ländlichen Charakters und der Verbesserung der Lebensqualität unter besonderer Berücksichtigung der demografischen Entwicklung und der Reduzierung der Flächeninanspruchnahme als Vorplanung
im Sinn des § 1 Absatz 2 des GAK-Gesetzes zuwendungsfähig. Die Höhe der Förderung beträgt
75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens 50.000 Euro je EUFörderperiode und Vorhaben für integrierte kommunale Entwicklungskonzepte. Hierbei sind
wiederum die Ausgaben für Planungsarbeiten, Beratungs- und Betreuungsleistungen der öffentlichen Verwaltung sowie die Umsatzsteuer nicht zuwendungsfähig.
In Bezug auf die sonstigen Zuwendungsbestimmungen muss ein integriertes kommunales
Handlungskonzept mindestens die folgenden Punkte entsprechend Nr. 2.5.3 der Richtlinien
beinhalten:
a) Darstellung der Bevölkerungsstruktur auf gesamtkommunaler Ebene und für die Orts- und
Stadtteile (bisherige Entwicklung und Prognose der Bevölkerungszahlen, Änderung in der
Altersstruktur),
b) Aussagen zur städtebaulichen Entwicklung auf gesamtkommunaler Ebene und für die Ortsund Stadtteile (Baugebiete, Leerstand, Baulücken),
c) Darstellung der sozialen und technischen Infrastruktur auf gesamtkommunaler Ebene und
für die Orts- und Stadtteile (Einrichtungen und Angebote für Gesundheit, Pflege, Senioren,
Kinder und Jugendliche; Standorte, Auslastung, Nutzungsarten, Sanierungsstand von dorfgemäßen Gemeinschaftseinrichtungen; weitere (öffentliche) Einrichtungen und Angebote),
d) Profile der einzelnen Orte (prägende Stärken und Schwächen, Einschätzung der Zukunftsfähigkeit (Entwicklungs-, Bestands-, Anpassungsdörfer), Beitrag zur gesamtkommunalen
Entwicklung).
e) Gesamtkommunale Stärken-Schwächen-Analyse,
f) Definition von gesamtkommunalen und lokalen Schwerpunkten oder Handlungsfeldern,
g) Darstellung der Entwicklungsziele, gegebenenfalls Leitprojekte,
h) Darstellung, in welcher Weise die Bevölkerung und die relevanten Akteure bei der Erstellung eingebunden waren,
i) Möglichkeiten zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme.
Auch in diesem Fall ist das Konzept im Rahmen der Zielsetzung mit bereits vorhandenen oder
anderen Planungen, Konzepten oder Strategien im Gemeindegebiet abzustimmen und dieser
Abstimmungsprozess zu dokumentieren.
Weiteres Vorgehen
Die Verwaltung steht derzeit im Austausch mit der Bezirksregierung Köln, bei der es sich um
die für die Gemeinde Titz zuständige Bewilligungsbehörde handelt, um zu klären, ob durch die
Aufnahme von Aspekten der Städtebauförderung aus dem integrierten Handlungskonzept in
ein integriertes kommunales Entwicklungskonzept die Möglichkeit besteht, Förderaspekte für
die energetische Sanierung des Schulzentrums in Titz sowie der Alten Schule in Rödingen zu
einem Mehr- bzw. Multigenerationen- und Vereinshaus zu erfüllen und eine Förderung zu generieren, so dass neben der Betrachtung der Ortschaft Jackerath der Fokus beim integrierten
kommunalen Entwicklungskonzept auch auf die Ortschaften Titz und Rödingen gelegt werden
müsste. Im Rahmen der Juli-Sitzungsrunde ist beabsichtigt, einen Vorschlag zur Beantragung
eines der beiden genannten Konzepte zu unterbreiten.
Sachbearbeiter/in
Fachbereichsleiter/in
Bürgermeister
Michael Biermanns
Jürgen Frantzen
Jürgen Frantzen
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