Daten
Kommune
Titz
Größe
87 kB
Datum
14.07.2016
Erstellt
22.06.16, 18:01
Aktualisiert
22.06.16, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Titz
Sitzungsvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
75/2016
FB 2
Zur Beratung in
öffentlicher Sitzung
Michael Müller
02463-659-20
20.06.2016
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Jugend, Kultur, Soziales, Schule und Sport
07.07.2016
Rat
14.07.2016
Betreff
Geplanter Ausbau des Gemeindekindergartens "Zauberwelt"
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss bzw. Rat nimmt die Ausführungen in der nachfolgenden Begründung zustimmend zur Kenntnis.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen zu konkretisieren und den Förderantrag termingerecht einzureichen.
Die erforderlichen Architektenkosten werden außerplanmäßig bereit gestellt.
Begründung/Sachverhalt
siehe nächste Seite
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Kosten:
nein
jährl. Einnahmen:
ja
nein (s. Beschlussentwurf)
ja
nein (Begründung: s. Anlage)
bei Produkt:
Der Kämmerer ist einverstanden:
Begründung/Sachverhalt:
Derzeit sieht die Genehmigung des Gemeindekindergartens vier Gruppen mit insgesamt 85
Plätze vor, hiervon drei U3-Gruppen mit 15 U3-Plätzen und 45 Ü3-Plätzen sowie eine Regelgruppe mit 25 Ü3-Plätzen. Seit einiger Zeit ist die Tendenz erkennbar, dass immer mehr Eltern
ihre Kinder schon mit drei Jahren und früher im Kindergarten haben möchten. Die Warteliste
des Gemeindekindergartens ließ zudem erkennen, dass nicht immer alle Wünsche berücksichtigt werden konnten.
Vor diesem Hintergrund wurden mit dem Kreisjugendamt Gespräche geführt. Das Kreisjugendamt sieht den Bedarf für die Erweiterung der Einrichtung um eine U3-Gruppe mit sechs U3Plätzen und 14 Ü3-Plätzen sowie den Umbau der bestehenden Regelgruppe mit derzeit 25 Ü3Plätzen in eine U3-Gruppe mit vier U3-Plätzen und 16 Ü3-Plätzen. Somit hätte der Gemeindekindergarten nach einer möglichen Erweiterungs- und Umbaumaßnahme Platz für insgesamt
100 Kinder, hiervon 25 U3-Plätze und 75 Ü3-Plätzen.
Die Verwaltung beabsichtigt nunmehr, entsprechende Förderanträge beim Landesjugendamt zu
stellen. Nach den Förderrichtlinien müssen entscheidungsreife Anträge dem Landesjugendamt
bis spätestens 30. August 2016 vorliegen.
Das komplette Vorhaben - Erweiterung und Umbau- würde mit einem förderfähigen Aufwand
von insgesamt 448.000 Euro für bauliche Maßnahmen und Ausstattungsgegenständen einschl.
Baunebenkosten anerkannt. Der Fördersatz hieran beträgt 90 v.H. und somit der Eigenanteil
der Gemeinde 10 v.H. Eventuell über den anerkennungsfähigen Aufwand hinausgehende Bauoder Einrichtungskosten wären vollumfänglich vom Träger der Einrichtung zu übernehmen.
Das in der Vergangenheit mit den Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen betraute Architekturbüro Bruntsch hat bereits an den bisherigen Gesprächen u.a. auch mit dem Kreisjugendamt
teilgenommen.
Für den Förderantrag und auch für die weiteren Planungen ist nunmehr ein tragfähiger Kostenrahmen in Bezug auf die baulichen Maßnahmen sowie die Einrichtungsgegenstände erforderlich; hierzu ist die Planung zu konkretisieren.
Die Verwaltung sollte nunmehr beauftragt werden, die Planungen zu konkretisieren und den
Förderantrag termingerecht einzureichen. In einer der nächsten Sitzungen könnte der Fachausschuss bzw. Gemeinderat sich wieder mit der Angelegenheit beschäftigen.
Die nunmehr anstehenden erforderlichen Planungskosten müssten außerplanmäßig bereitgestellt werden und könnten durch Einsparungen bei der Ersterschließungsmaßnahme Marienstraße gedeckt werden.
Eine erste Skizze mit Einzeichnung des möglichen Umbau- und Erweiterungsbereichs ist als
Anlage beigefügt. Der Architekt wird die Planung in der Sitzung erläutern.
Sachbearbeiter/in
Fachbereichsleiter/in
Bürgermeister
Michael Müller
Michael Müller
Jürgen Frantzen
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