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Allgemeine Vorlage (Antrag der CDU-Fraktion auf Einführung eines Linksabbiegeverbotes für LKW an der Ampel K39 / L249 Ecke Hauptstraße / Dürener Straße)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
82 kB
Datum
27.05.2015
Erstellt
11.05.15, 18:15
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Antrag der CDU-Fraktion auf Einführung eines Linksabbiegeverbotes für LKW an der Ampel K39 / L249 Ecke Hauptstraße / Dürener Straße) Allgemeine Vorlage (Antrag der CDU-Fraktion auf Einführung eines Linksabbiegeverbotes für LKW an der Ampel K39 / L249 Ecke Hauptstraße / Dürener Straße)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Kommunale Dienste - Herr Linden BE: Herr Wolfram/Herr Linden Kreuzau, 11.05.2015 Vorlagen-Nr.: 27/2015 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss 27.05.2015 Antrag der CDU-Fraktion auf Einführung eines Linksabbiegeverbotes für LKW an der Ampel K39 / L249 Ecke Hauptstraße / Dürener Straße I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 28.04.2015 einen schriftlichen Antrag der CDU-Fraktion auf Anregung eines Linksabbiegeverbotes für LKW an der Ampel K39/L249 Ecke Hauptstraße/Dürener Straße zur Kenntnis genommen. Der Antrag ist als Anlage beigefügt. Zunächst ist anzumerken, dass die L 249 (Hautstraße/ Dürener Straße) als Landstraße für den Verkehr aller Fahrzeugarten nach den straßenrechtlichen Bestimmungen klassifiziert ist und auch im Zentralort Kreuzau als solche vorrangig dient. Ein Linksabbiegeverbot für LKW an der o.a. Einmündung hätte für die Anlieger der Dürener Straße sicherlich den Vorteil einer verkehrsmäßigen Entlastung, jedoch voraussichtlich nur in einem Teilbereich (siehe nachstehende Erläuterungen). Gleichwohl sind folgende, mit dem verkehrsrechtliche Folgen zu bedenken: Linksabbiegeverbot zwangsläufig einhergehende 1. Die zukünftig nur rechts abbiegenden LKW belasten auf jeden Fall zusätzlich die Hauptstraße in Richtung Drove. Mit dem Rechtsabbiegen ist zudem für die LKW, die normalerweise an der o.a. Stelle in Richtung Düren fahren wollen, ein unter Umweltgesichtspunkten negativer großer Umweg über die K 28 bzw. B 56 verbunden. Alternativ ist denkbar, dass sie per Navigationsgerät spätestens an dem Kreisverkehr vor Drove wieder zurückgeführt werden und dann doch wieder auf der L 249 durch Kreuzau in Richtung Düren fahren. 2. Zudem ist zu berücksichtigen, dass zwangsläufig andere, zum Teil Anliegerstraßen, zusätzlich unnötig belastet werden. Zur Vermeidung des unter Punkt 1 genannten Umweges ist es nämlich nicht auszuschließen, dass mit LKW nach kurzer Eingewöhnungszeit bereits vor Erreichen des o.a. Einmündungsbereiches andere Straßen (z.B. Hauptstaße, Teichstraße, Feldstraße) befahren werden, um auf die Dürener Straße zu gelangen. 3. Auch eine Umfahrung der Dürener Straße über die Straße „Alte Gasse“ und von dort aus fortführend über andere Straßen des Wohngebietes Kreuzau Ost wäre möglich, jedoch sicherlich nicht gewollt. Weitere negative Varianten sind denkbar. 4. Selbst wenn unterstellt wird, dass der überörtliche LKW-Verkehr den unter Nr. 1 genannten Umweg in Kauf nimmt, sind von dem Linksabbiegeverbot insbesondere auch ortsansässige Firmen, die über LKW verfügen, betroffen. Auch sie müssten, um z.B. in Kreuzau Ost anzudienende Stellen zu erreichen oder um in Richtung Düren zu fahren, anderen Straßen, die normalerweise für LKW-Verkehr nicht klassifiziert sind, vermehrt befahren. Die Bedenken zusammengefasst hätte ein Linksabbiegeverbot für LKW zur Konsequenz, dass durch zu prognostizierende Ausweichrouten andere nicht klassifizierte Straßen (u.a. Anliegerstraßen) belastet werden. Nach Abwägung aller Belange hält die Verwaltung die vorgeschlagene Maßnahme daher nicht für zielführend, da sie überwiegend zu Lasten anderer Straßen geht. Ich schlage abschließend vor, in der Sitzung des Bau-und Planungsausschusses einen Beschlussvorschlag zu erarbeiten. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Keine III. Beschlussvorschlag: Ein Beschlussvorschlag wird in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses erarbeitet. Der Bürgermeister - Eßer - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-