Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
82 kB
Datum
27.05.2015
Erstellt
11.05.15, 18:15
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Kommunale Dienste - Herr Linden
BE: Herr Wolfram/Herr Linden
Kreuzau, 11.05.2015
Vorlagen-Nr.: 27/2015
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
27.05.2015
Antrag der CDU-Fraktion auf Einführung eines Linksabbiegeverbotes für LKW an der Ampel
K39 / L249 Ecke Hauptstraße / Dürener Straße
I. Sach- und Rechtslage:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 28.04.2015 einen schriftlichen Antrag der
CDU-Fraktion auf Anregung eines Linksabbiegeverbotes für LKW an der Ampel K39/L249 Ecke
Hauptstraße/Dürener Straße zur Kenntnis genommen. Der Antrag ist als Anlage beigefügt.
Zunächst ist anzumerken, dass die L 249 (Hautstraße/ Dürener Straße) als Landstraße für den
Verkehr aller Fahrzeugarten nach den straßenrechtlichen Bestimmungen klassifiziert ist und auch
im Zentralort Kreuzau als solche vorrangig dient.
Ein Linksabbiegeverbot für LKW an der o.a. Einmündung hätte für die Anlieger der Dürener
Straße sicherlich den Vorteil einer verkehrsmäßigen Entlastung, jedoch voraussichtlich nur in
einem Teilbereich (siehe nachstehende Erläuterungen).
Gleichwohl sind folgende, mit dem
verkehrsrechtliche Folgen zu bedenken:
Linksabbiegeverbot
zwangsläufig
einhergehende
1.
Die zukünftig nur rechts abbiegenden LKW belasten auf jeden Fall zusätzlich die
Hauptstraße in Richtung Drove. Mit dem Rechtsabbiegen ist zudem für die LKW, die
normalerweise an der o.a. Stelle in Richtung Düren fahren wollen, ein unter
Umweltgesichtspunkten negativer großer Umweg über die K 28 bzw. B 56 verbunden.
Alternativ ist denkbar, dass sie per Navigationsgerät spätestens an dem Kreisverkehr vor
Drove wieder zurückgeführt werden und dann doch wieder auf der L 249 durch Kreuzau in
Richtung Düren fahren.
2.
Zudem ist zu berücksichtigen, dass zwangsläufig andere, zum Teil Anliegerstraßen, zusätzlich
unnötig belastet werden. Zur Vermeidung des unter Punkt 1 genannten Umweges ist es
nämlich nicht auszuschließen, dass mit LKW nach kurzer Eingewöhnungszeit bereits vor
Erreichen des o.a. Einmündungsbereiches andere Straßen (z.B. Hauptstaße, Teichstraße,
Feldstraße) befahren werden, um auf die Dürener Straße zu gelangen.
3.
Auch eine Umfahrung der Dürener Straße über die Straße „Alte Gasse“ und von dort aus
fortführend über andere Straßen des Wohngebietes Kreuzau Ost wäre möglich, jedoch
sicherlich nicht gewollt. Weitere negative Varianten sind denkbar.
4.
Selbst wenn unterstellt wird, dass der überörtliche LKW-Verkehr den unter Nr. 1
genannten Umweg in Kauf nimmt, sind von dem Linksabbiegeverbot insbesondere auch
ortsansässige Firmen, die über LKW verfügen, betroffen. Auch sie müssten, um z.B. in
Kreuzau Ost anzudienende Stellen zu erreichen oder um in Richtung Düren zu fahren,
anderen Straßen, die normalerweise für LKW-Verkehr nicht klassifiziert sind, vermehrt
befahren.
Die Bedenken zusammengefasst hätte ein Linksabbiegeverbot für LKW zur Konsequenz, dass
durch zu prognostizierende Ausweichrouten andere nicht klassifizierte Straßen (u.a.
Anliegerstraßen) belastet werden.
Nach Abwägung aller Belange hält die Verwaltung die vorgeschlagene Maßnahme daher nicht für
zielführend, da sie überwiegend zu Lasten anderer Straßen geht.
Ich schlage abschließend vor, in der Sitzung des Bau-und Planungsausschusses einen
Beschlussvorschlag zu erarbeiten.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Keine
III. Beschlussvorschlag:
Ein Beschlussvorschlag wird in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses erarbeitet.
Der Bürgermeister
- Eßer -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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