Daten
Kommune
Titz
Größe
82 kB
Datum
14.07.2016
Erstellt
22.06.16, 18:01
Aktualisiert
22.06.16, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Titz
Mitteilung
Nr.:
Der Bürgermeister
91/2016
FB 2
Zur Beratung in
öffentlicher Sitzung
Guido Pungg
02463-659-24
15.06.2016
Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
07.07.2016
Rat
14.07.2016
Betreff
Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKF)
Beschlussvorschlag
Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
Begründung/Sachverhalt
siehe nächste Seite
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Kosten:
nein
jährl. Einnahmen:
ja
nein (s. Beschlussentwurf)
ja
nein (Begründung: s. Anlage)
bei Produkt:
Der Kämmerer ist einverstanden:
Begründung/Sachverhalt:
Das bisherige Feuerschutzhilfegesetz (FSHG) wurde mit Wirkung vom 1. Januar 2016 durch
das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) abgelöst.
Aufgrund dieser Änderung ist beabsichtigt, das Satzungswerk der Feuerwehr der Gemeinde Titz
im Laufe der nächsten Monate anzupassen und zu ergänzen.
Eine kurzfristige Änderung ist nicht erforderlich, da alle Feuerwehreinsätze der Freiwilligen
Feuerwehr der Gemeinde Titz nach wie vor über das alte Gesetzeswerk (FSHG) abgerechnet
werden können.
Über einen neuen Satzungsentwurf wird der Ausschuss unterrichtet.
Sachbearbeiter/in
Fachbereichsleiter/in
Bürgermeister
Guido Pungg
Michael Müller
Jürgen Frantzen
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