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Mitteilung (Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKF) )

Daten

Kommune
Titz
Größe
82 kB
Datum
14.07.2016
Erstellt
22.06.16, 18:01
Aktualisiert
22.06.16, 18:01
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Inhalt der Datei

Gemeinde Titz Mitteilung Nr.: Der Bürgermeister 91/2016 FB 2 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung Guido Pungg 02463-659-24 15.06.2016 Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss 07.07.2016 Rat 14.07.2016 Betreff Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKF) Beschlussvorschlag Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen. Begründung/Sachverhalt siehe nächste Seite Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Kosten: nein jährl. Einnahmen: ja nein (s. Beschlussentwurf) ja nein (Begründung: s. Anlage) bei Produkt: Der Kämmerer ist einverstanden: Begründung/Sachverhalt: Das bisherige Feuerschutzhilfegesetz (FSHG) wurde mit Wirkung vom 1. Januar 2016 durch das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) abgelöst. Aufgrund dieser Änderung ist beabsichtigt, das Satzungswerk der Feuerwehr der Gemeinde Titz im Laufe der nächsten Monate anzupassen und zu ergänzen. Eine kurzfristige Änderung ist nicht erforderlich, da alle Feuerwehreinsätze der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Titz nach wie vor über das alte Gesetzeswerk (FSHG) abgerechnet werden können. Über einen neuen Satzungsentwurf wird der Ausschuss unterrichtet. Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in Bürgermeister Guido Pungg Michael Müller Jürgen Frantzen -2-