Daten
Kommune
Titz
Größe
92 kB
Datum
06.10.2016
Erstellt
14.09.16, 18:01
Aktualisiert
14.09.16, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Titz
Sitzungsvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
135/2016
FB 1
Zur Beratung in
öffentlicher Sitzung
Michael Biermanns
02463-659-42
31.08.2016
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt
28.09.2016
Rat
06.10.2016
Betreff
14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Titz für die
Ortslage Jackerath
a) Aufstellungsbeschuss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
b) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag
Der Rat der Gemeinde Titz fasst folgende Beschlüsse:
a) Die Aufstellung der ergänzten 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde
Titz für den Ortsteil Jackerath wird beschlossen.
b) Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird beschlossen.
Begründung/Sachverhalt
siehe nächste Seite
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Kosten:
nein
jährl. Einnahmen:
ja
nein (s. Beschlussentwurf)
ja
nein (Begründung: s. Anlage)
bei Produkt:
Der Kämmerer ist einverstanden:
Begründung/Sachverhalt:
Der Rat der Gemeinde Titz hat in seiner Sitzung am 10. Mai 2012 die Aufstellung der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Gemeinde Titz gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen
(Vorlage 48/2012). Aufgrund verschiedener Faktoren ist die Entwicklung der Flächennutzungsplanänderung nicht weiter vorangetrieben worden, so dass eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB bisher nicht erfolgt ist. Nach verschiedenen Gesprächen ist
nunmehr eine ergänzte Fassung der Flächennutzungsplanänderung erarbeitet worden.
Die seinerzeitige Flächennutzungsplanänderung sah aus städtebaulichen Gründen eine Aufhebung der gewerblichen Baufläche (G) im Bereich der Friedhofstraße, In der Hamm und Jülicher
Straße vor. Als neue Festsetzung sollte hier eine zukünftige Ausweisung als Wohnbaufläche
(W) bzw. gemischte Baufläche (M) erfolgen. Diese damalige Flächennutzungsplanänderung soll
nunmehr angegangen und ergänzt werden, so dass die Ausweisung der Mischbaufläche im Bereich der Jülicher Straße an die örtlichen Verhältnisse angepasst, und als Wohnbaufläche ausgewiesen werden soll. Zusätzlich soll im Bereich der Huppelrather Straße, L241 und Holzweiler
Straße die derzeitige Ausweisung als Wohnbaufläche durch eine Ausweisung des Bereiches als
gemischte Baufläche ersetzt werden.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele
und Zwecke mit der Planung zu unterrichten. Auch die Behörden und sonstigen träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.
Die Planung wurde im Vorfeld bereits mit der Bezirksregierung Köln in ihren Grundzügen erörtert und eine landesplanerische Anfrage gemäß § 34 Landesplanungsgesetz NRW gestellt.
Im Übrigen wird auf die beiliegenden Zeichnung sowie die Begründung verwiesen.
Im Rahmen einer der kommenden Sitzungen soll eine veränderte 1. Änderung des Bebauungsplanes Titz Nr. 20 – Ortslage Jackerath – zur Beratung in die Gremien eingebracht werden,
welche sich auf Grundlage der Flächennutzungsplanänderung bezieht.
Sachbearbeiter/in
Fachbereichsleiter/in
Bürgermeister
Michael Biermanns
Jürgen Frantzen
Jürgen Frantzen
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