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Sitzungsvorlage (14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Titz für die Ortslage Jackerath Aufstellungsbeschuss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Titz
Größe
92 kB
Datum
06.10.2016
Erstellt
14.09.16, 18:01
Aktualisiert
14.09.16, 18:01
Sitzungsvorlage (14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Titz für die Ortslage Jackerath
Aufstellungsbeschuss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB) Sitzungsvorlage (14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Titz für die Ortslage Jackerath
Aufstellungsbeschuss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Titz Sitzungsvorlage Nr.: Der Bürgermeister 135/2016 FB 1 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung Michael Biermanns 02463-659-42 31.08.2016 Beratungsfolge Termin Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt 28.09.2016 Rat 06.10.2016 Betreff 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Titz für die Ortslage Jackerath a) Aufstellungsbeschuss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB b) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB Beschlussvorschlag Der Rat der Gemeinde Titz fasst folgende Beschlüsse: a) Die Aufstellung der ergänzten 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Titz für den Ortsteil Jackerath wird beschlossen. b) Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird beschlossen. Begründung/Sachverhalt siehe nächste Seite Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Kosten: nein jährl. Einnahmen: ja nein (s. Beschlussentwurf) ja nein (Begründung: s. Anlage) bei Produkt: Der Kämmerer ist einverstanden: Begründung/Sachverhalt: Der Rat der Gemeinde Titz hat in seiner Sitzung am 10. Mai 2012 die Aufstellung der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Gemeinde Titz gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen (Vorlage 48/2012). Aufgrund verschiedener Faktoren ist die Entwicklung der Flächennutzungsplanänderung nicht weiter vorangetrieben worden, so dass eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB bisher nicht erfolgt ist. Nach verschiedenen Gesprächen ist nunmehr eine ergänzte Fassung der Flächennutzungsplanänderung erarbeitet worden. Die seinerzeitige Flächennutzungsplanänderung sah aus städtebaulichen Gründen eine Aufhebung der gewerblichen Baufläche (G) im Bereich der Friedhofstraße, In der Hamm und Jülicher Straße vor. Als neue Festsetzung sollte hier eine zukünftige Ausweisung als Wohnbaufläche (W) bzw. gemischte Baufläche (M) erfolgen. Diese damalige Flächennutzungsplanänderung soll nunmehr angegangen und ergänzt werden, so dass die Ausweisung der Mischbaufläche im Bereich der Jülicher Straße an die örtlichen Verhältnisse angepasst, und als Wohnbaufläche ausgewiesen werden soll. Zusätzlich soll im Bereich der Huppelrather Straße, L241 und Holzweiler Straße die derzeitige Ausweisung als Wohnbaufläche durch eine Ausweisung des Bereiches als gemischte Baufläche ersetzt werden. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke mit der Planung zu unterrichten. Auch die Behörden und sonstigen träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Die Planung wurde im Vorfeld bereits mit der Bezirksregierung Köln in ihren Grundzügen erörtert und eine landesplanerische Anfrage gemäß § 34 Landesplanungsgesetz NRW gestellt. Im Übrigen wird auf die beiliegenden Zeichnung sowie die Begründung verwiesen. Im Rahmen einer der kommenden Sitzungen soll eine veränderte 1. Änderung des Bebauungsplanes Titz Nr. 20 – Ortslage Jackerath – zur Beratung in die Gremien eingebracht werden, welche sich auf Grundlage der Flächennutzungsplanänderung bezieht. Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in Bürgermeister Michael Biermanns Jürgen Frantzen Jürgen Frantzen -2-