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Sitzungsvorlage (Interkommunales Gewerbegebiet "Campus Merscher Höhe" 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Titz, u.a. Rücknahme von gewerblichen Flächen gelegen an der BAB 44 hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Titz
Größe
89 kB
Datum
17.03.2016
Erstellt
24.02.16, 18:01
Aktualisiert
24.02.16, 18:01
Sitzungsvorlage (Interkommunales Gewerbegebiet "Campus Merscher Höhe"
16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Titz, u.a. Rücknahme von gewerblichen Flächen gelegen an der BAB 44
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB) Sitzungsvorlage (Interkommunales Gewerbegebiet "Campus Merscher Höhe"
16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Titz, u.a. Rücknahme von gewerblichen Flächen gelegen an der BAB 44
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Titz Sitzungsvorlage Nr.: Der Bürgermeister 33/2016 FB 3 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung Christian Canzler 02463-659-30 22.02.2016 Beratungsfolge Termin Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt 08.03.2016 Rat 17.03.2016 Betreff Interkommunales Gewerbegebiet "Campus Merscher Höhe" 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Titz, u.a. Rücknahme von gewerblichen Flächen gelegen an der BAB 44 hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB Beschlussvorschlag 1. 2. Die Aufstellung der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Titz gem. § 2 Abs. 1 BauGB wird beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntgemacht. Begründung/Sachverhalt siehe nächste Seite Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Kosten: nein jährl. Einnahmen: ja nein (s. Beschlussentwurf) ja nein (Begründung: s. Anlage) bei Produkt: Der Kämmerer ist einverstanden: Begründung/Sachverhalt: Ziel der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes ist es, die bereits begonnene Änderung des Regionalplans zur Ermöglichung des Projekts „Campus Merscher Höhe“ auf Ebene des Flächennutzungsplans nachzuvollziehen und umzusetzen. Zudem sollen im Zuge der 16. Änderung des Flächennutzungsplans auch bereits weitere planerische Aspekte der Gemeindeentwicklung und Bauleitplanung, für die eine Flächennutzungsplanänderung erforderlich ist, für sich genommen jedoch zu aufwendig wären, mit bearbeitet werden, z.B. die planerische Vorbereitung für einen gemeinsamen Feuerwehr- und Bauhofstandort am östlichen Rand der Ortslage Titz. Nach Beschluss und Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses würde die Verwaltung in weitere Gespräche mit der Bezirksregierung Köln als Planungsaufsicht treten (zur Vorbereitung einer landesplanerischen Anfrage), Angebote von Planungsbüros einholen, Unterlagen erarbeiten lassen und diese dann zum Offenlagebeschluss dem Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt sowie dem Rat der Gemeinde Titz vorlegen. Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in Bürgermeister Christian Canzler Christian Canzler Jürgen Frantzen -2-