Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
19 kB
Datum
25.06.2015
Erstellt
28.05.15, 18:16
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Zentrale Dienste - Herr Drewes-Janssen
BE: Herr Schmühl/Herr Drewes-Janssen
Kreuzau, 28.05.2015
Vorlagen-Nr.: 29/2015
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Rat
25.06.2015
Zweckverband der Förderschulen im Kreis Düren;
hier: Benennung der Vertreter/innen für die Schulverbandsversammlung
I. Sach- und Rechtslage:
Bereits mit Vorlage 53/2014, 2. Ergänzung, habe ich Ihnen die Satzung des neu zu gründenden
Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren übersandt. In § 7 dieser Satzung ist geregelt, dass
die Schulverbandsversammlung aus je 3 Vertreter/innen je Verbandsmitglied besteht. Für den Fall
der Verhinderung ist für jede/n Vertreter/in ein/e Stellvertreter/in zu benennen. Nach § 12 der
Satzung wird jedes Verbandsmitglied (also die Gemeinde Kreuzau) eine Stimme haben.
Zu beachten sind bei der Bestellung der Vertreter/innen der Gemeinde Kreuzau die Vorschriften
des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW). Gem. § 15 Abs.1 GkG haben
von den Gemeinden entsandte vertretungsberechtigte Personen die Interessen ihrer Gemeinde zu
verfolgen. Sie sind an die Beschlüsse der jeweiligen kommunalen Vertretung und ihrer
Ausschüsse gebunden. In § 15 Abs. 2 GkG wird weiter ausgeführt, dass, soweit Gemeinden
Verbandsmitglieder sind, die vertretungsberechtigten Personen durch die Vertretungskörperschaft
für ihre Wahlperiode aus ihrer Mitte oder aus den Dienstkräften des Verbandsmitglieds bestellt
werden; sofern weitere vertretungsberechtigte Personen zu benennen sind, müssen die/der
Hauptverwaltungsbeamte/in oder eine von ihr/ihm vorgeschlagene Person aus dem Kreis der
Bediensteten dazu zählen. Gem. § 15 Abs. 3 GkG ist für jedes Mitglied der Verbandsversammlung
eine stellvertretungsberechtigte Person für den Fall der Verhinderung zu bestellen.
Als Mitglied der Verbandsversammlung wird daher Herr Bürgermeister Ingo Eßer und als sein
Vertreter Herr Guido Steg benannt. Daneben sollen aus dem Kreis der Ratsmitglieder zwei weitere
Vertreter/innen sowie deren Stellvertreter/innen bestellt werden.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Keine.
III. Beschlussvorschlag:
Für die Verbandsversammlung des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren werden folgende
Personen als Vertreter/innen der Gemeinde Kreuzau bestellt:
ordentliches Mitglied
stellvertretendes Mitglied
BM Eßer, Ingo
Steg, Guido
Der Bürgermeister
- Eßer -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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