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Allgemeine Vorlage (Zweckverband der Förderschulen im Kreis Düren; hier: Benennung der Vertreter/innen für die Schulverbandsversammlung)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
19 kB
Datum
25.06.2015
Erstellt
28.05.15, 18:16
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Zweckverband der Förderschulen im Kreis Düren;
hier: Benennung der Vertreter/innen für die Schulverbandsversammlung) Allgemeine Vorlage (Zweckverband der Förderschulen im Kreis Düren;
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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Zentrale Dienste - Herr Drewes-Janssen BE: Herr Schmühl/Herr Drewes-Janssen Kreuzau, 28.05.2015 Vorlagen-Nr.: 29/2015 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Rat 25.06.2015 Zweckverband der Förderschulen im Kreis Düren; hier: Benennung der Vertreter/innen für die Schulverbandsversammlung I. Sach- und Rechtslage: Bereits mit Vorlage 53/2014, 2. Ergänzung, habe ich Ihnen die Satzung des neu zu gründenden Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren übersandt. In § 7 dieser Satzung ist geregelt, dass die Schulverbandsversammlung aus je 3 Vertreter/innen je Verbandsmitglied besteht. Für den Fall der Verhinderung ist für jede/n Vertreter/in ein/e Stellvertreter/in zu benennen. Nach § 12 der Satzung wird jedes Verbandsmitglied (also die Gemeinde Kreuzau) eine Stimme haben. Zu beachten sind bei der Bestellung der Vertreter/innen der Gemeinde Kreuzau die Vorschriften des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW). Gem. § 15 Abs.1 GkG haben von den Gemeinden entsandte vertretungsberechtigte Personen die Interessen ihrer Gemeinde zu verfolgen. Sie sind an die Beschlüsse der jeweiligen kommunalen Vertretung und ihrer Ausschüsse gebunden. In § 15 Abs. 2 GkG wird weiter ausgeführt, dass, soweit Gemeinden Verbandsmitglieder sind, die vertretungsberechtigten Personen durch die Vertretungskörperschaft für ihre Wahlperiode aus ihrer Mitte oder aus den Dienstkräften des Verbandsmitglieds bestellt werden; sofern weitere vertretungsberechtigte Personen zu benennen sind, müssen die/der Hauptverwaltungsbeamte/in oder eine von ihr/ihm vorgeschlagene Person aus dem Kreis der Bediensteten dazu zählen. Gem. § 15 Abs. 3 GkG ist für jedes Mitglied der Verbandsversammlung eine stellvertretungsberechtigte Person für den Fall der Verhinderung zu bestellen. Als Mitglied der Verbandsversammlung wird daher Herr Bürgermeister Ingo Eßer und als sein Vertreter Herr Guido Steg benannt. Daneben sollen aus dem Kreis der Ratsmitglieder zwei weitere Vertreter/innen sowie deren Stellvertreter/innen bestellt werden. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Keine. III. Beschlussvorschlag: Für die Verbandsversammlung des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren werden folgende Personen als Vertreter/innen der Gemeinde Kreuzau bestellt: ordentliches Mitglied stellvertretendes Mitglied BM Eßer, Ingo Steg, Guido Der Bürgermeister - Eßer - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-