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Sitzungsvorlage (3. und 4. Änderung des Bebauungsplan Titz Nr. 30 – Stellplätze, Garagen und Carports ausnahmsweise außerhalb der Baugrenzen und Dachformen Beschluss über die Anregungen im Rahmen der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB)

Daten

Kommune
Titz
Größe
95 kB
Datum
17.03.2016
Erstellt
24.02.16, 18:01
Aktualisiert
24.02.16, 18:01
Sitzungsvorlage (3. und 4. Änderung des Bebauungsplan Titz Nr. 30 – Stellplätze, Garagen und Carports ausnahmsweise außerhalb der Baugrenzen und Dachformen
Beschluss über die Anregungen im Rahmen der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB) Sitzungsvorlage (3. und 4. Änderung des Bebauungsplan Titz Nr. 30 – Stellplätze, Garagen und Carports ausnahmsweise außerhalb der Baugrenzen und Dachformen
Beschluss über die Anregungen im Rahmen der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB)

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Gemeinde Titz Sitzungsvorlage Nr.: Der Bürgermeister 29/2016 FB 3 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung Christian Canzler 02463-659-30 22.02.2016 Beratungsfolge Termin Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt 08.03.2016 Rat 17.03.2016 Betreff 3. und 4. Änderung des Bebauungsplan Titz Nr. 30 – Stellplätze, Garagen und Carports ausnahmsweise außerhalb der Baugrenzen und Dachformen 1. Beschluss über die Anregungen im Rahmen der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB 2. Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB Beschlussvorschlag 1. 2. Auf die als Anlage beigefügten Anregungen mit Stellungnahmen der Verwaltung und Beschlussempfehlungen (Abwägungsprotokoll; wird zur Ratssitzung nachgereicht) wird verwiesen. Die 3. und 4. Änderung des Bebauungsplans Titz Nr. 30 – Ortslage Müntz „Am Wäldchen“ wird als Satzung mit textlichen Festsetzungen gemäß § 10 BauGB beschlossen. Die Entwurfsbegründung nach § 9 BauGB wird als Entscheidungsbegründung übernommen. Begründung/Sachverhalt siehe nächste Seite Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Kosten: nein jährl. Einnahmen: ja nein (s. Beschlussentwurf) ja nein (Begründung: s. Anlage) bei Produkt: Der Kämmerer ist einverstanden: Begründung/Sachverhalt: Ziel und Zweck der 3. und 4. Änderung des Bebauungsplans Titz Nr. 30 - Ortslage Opherten ist es zum einen, dass Stellplätze, Garagen und Carports auch ausnahmsweise außerhalb der Baugrenzen zugelassen werden können. Hierzu sollen die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes entsprechend geändert werden. Zudem sind im des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes Titz Nr. 30 als Dachform derzeit nur Satteldächer mit einer Neigung von 30 bis 45 Grad zugelassen, was eine gestalterische Begrenzung für Bauherrn darstellt. Nach derzeitiger Planlage sind jedoch über das Satteldach hinaus weder im Freistellungs- noch im Baugenehmigungsverfahren andere Dachformen zulässig. Um die Attraktivität des gemeindlichen Baugebiets zu erhalten und zu steigern, insbesondere vor dem Hintergrund der Erschließung des 2. Abschnitts in 2016, soll im Rahmen der 4. Änderung des Bebauungsplanes, die bisherige ausschließliche Dachform „Satteldächer“ entfallen und stattdessen grundsätzlich geneigte Dächer (also keine Flachdächer) mit Neigungen von 30 bis 45 Grad zugelassen werden. Die beabsichtigten Änderungen beziehen sich ausschließlich auf die ergänzenden Festsetzungen, alle übrigen Festsetzungen (insbesondere die Festsetzung der Firsthöhe) des Bebauungsplanes werden beibehalten. Die vorgeschlagene Änderung ist städtebaulich vertretbar. Die Offenlage der 3. und 4. Änderung des Bebauungsplanes Titz Nr. 30 – Ortslage Opherten, erfolgt in der Zeit vom 9. Februar 2016 bis 14. März 2016. Im Zuge der Offenlage wurden auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt, deren Beteiligungsfrist endet am 16. März 2016. Zum Zeitpunkt des Versands der Sitzungsunterlagen lief noch die Auslegungsfrist. Das Abwägungsprotokoll, das Anregungen von Bürgern und Trägern öffentlicher Belange mit Stellungnahmen der Verwaltung und Beschlussempfehlungen enthält, wird rechtzeitig zur Sitzung des Rates der Gemeinde Titz zur Verfügung gestellt. In der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planen und Umwelt wird zum Sachstand berichtet. Gemäß § 10 BauGB beschließt der Rat den Bebauungsplan als Satzung. Als Anlage ist der Bebauungsplan mit Begründung beigefügt. Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in Bürgermeister Christian Canzler Christian Canzler Jürgen Frantzen -2-