Daten
Kommune
Titz
Größe
95 kB
Datum
17.03.2016
Erstellt
24.02.16, 18:01
Aktualisiert
24.02.16, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Titz
Sitzungsvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
29/2016
FB 3
Zur Beratung in
öffentlicher Sitzung
Christian Canzler
02463-659-30
22.02.2016
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt
08.03.2016
Rat
17.03.2016
Betreff
3. und 4. Änderung des Bebauungsplan Titz Nr. 30 – Stellplätze, Garagen und Carports ausnahmsweise außerhalb der Baugrenzen und
Dachformen
1. Beschluss über die Anregungen im Rahmen der Offenlage gemäß §
3 Abs. 2 BauGB
2. Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
Beschlussvorschlag
1.
2.
Auf die als Anlage beigefügten Anregungen mit Stellungnahmen der Verwaltung und Beschlussempfehlungen (Abwägungsprotokoll; wird zur Ratssitzung nachgereicht) wird verwiesen.
Die 3. und 4. Änderung des Bebauungsplans Titz Nr. 30 – Ortslage Müntz „Am Wäldchen“
wird als Satzung mit textlichen Festsetzungen gemäß § 10 BauGB beschlossen. Die Entwurfsbegründung nach § 9 BauGB wird als Entscheidungsbegründung übernommen.
Begründung/Sachverhalt
siehe nächste Seite
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Kosten:
nein
jährl. Einnahmen:
ja
nein (s. Beschlussentwurf)
ja
nein (Begründung: s. Anlage)
bei Produkt:
Der Kämmerer ist einverstanden:
Begründung/Sachverhalt:
Ziel und Zweck der 3. und 4. Änderung des Bebauungsplans Titz Nr. 30 - Ortslage Opherten ist
es zum einen, dass Stellplätze, Garagen und Carports auch ausnahmsweise außerhalb der
Baugrenzen zugelassen werden können. Hierzu sollen die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes entsprechend geändert werden.
Zudem sind im des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes Titz Nr. 30 als Dachform derzeit
nur Satteldächer mit einer Neigung von 30 bis 45 Grad zugelassen, was eine gestalterische
Begrenzung für Bauherrn darstellt. Nach derzeitiger Planlage sind jedoch über das Satteldach
hinaus weder im Freistellungs- noch im Baugenehmigungsverfahren andere Dachformen zulässig. Um die Attraktivität des gemeindlichen Baugebiets zu erhalten und zu steigern, insbesondere vor dem Hintergrund der Erschließung des 2. Abschnitts in 2016, soll im Rahmen der 4.
Änderung des Bebauungsplanes, die bisherige ausschließliche Dachform „Satteldächer“ entfallen und stattdessen grundsätzlich geneigte Dächer (also keine Flachdächer) mit Neigungen von
30 bis 45 Grad zugelassen werden.
Die beabsichtigten Änderungen beziehen sich ausschließlich auf die ergänzenden Festsetzungen, alle übrigen Festsetzungen (insbesondere die Festsetzung der Firsthöhe) des Bebauungsplanes werden beibehalten. Die vorgeschlagene Änderung ist städtebaulich vertretbar.
Die Offenlage der 3. und 4. Änderung des Bebauungsplanes Titz Nr. 30 – Ortslage Opherten,
erfolgt in der Zeit vom 9. Februar 2016 bis 14. März 2016. Im Zuge der Offenlage wurden auch
die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt, deren Beteiligungsfrist endet am 16. März 2016.
Zum Zeitpunkt des Versands der Sitzungsunterlagen lief noch die Auslegungsfrist. Das Abwägungsprotokoll, das Anregungen von Bürgern und Trägern öffentlicher Belange mit Stellungnahmen der Verwaltung und Beschlussempfehlungen enthält, wird rechtzeitig zur Sitzung des
Rates der Gemeinde Titz zur Verfügung gestellt. In der Sitzung des Ausschusses für Bauen,
Planen und Umwelt wird zum Sachstand berichtet.
Gemäß § 10 BauGB beschließt der Rat den Bebauungsplan als Satzung. Als Anlage ist der Bebauungsplan mit Begründung beigefügt.
Sachbearbeiter/in
Fachbereichsleiter/in
Bürgermeister
Christian Canzler
Christian Canzler
Jürgen Frantzen
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