Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Mitteilung (Anlage 1 zur Vorlage 103/2015)

Daten

Kommune
Titz
Größe
169 kB
Datum
10.09.2015
Erstellt
19.08.15, 18:01
Aktualisiert
19.08.15, 18:01
Mitteilung (Anlage 1 zur Vorlage 103/2015) Mitteilung (Anlage 1 zur Vorlage 103/2015) Mitteilung (Anlage 1 zur Vorlage 103/2015) Mitteilung (Anlage 1 zur Vorlage 103/2015)

öffnen download melden Dateigröße: 169 kB

Inhalt der Datei

04. August 2015 Expertengespräch „Kommunale Planungen und Fachplanungen“ am 18. Juni 2015 Ergebniszusammenfassung · Diskussionsblock I: Planungen im Umfeld des Tagebaus Garzweiler II In einem ersten Diskussionsblock wurden die Planungen im Umfeld des Tagebaus Garzweiler II diskutiert. Zur Einführung in den ersten Themenblock „Planungen im Umfeld des Tagebaus Garzweiler II“ hat Herr Dr. Molitor vom Region Köln/Bonn e.V. als Experte für die regionale Zusammenarbeit einen Vortrag gehalten zum Bedarf, den Rahmenbedingungen und den ersten Ergebnissen der regionalen Zusammenarbeit im Umfeld des Tagebaus Garzweiler II (s. Vortragsfolien). Der Focus lag dabei auf den kommunalen Planungen und hier insbesondere auf den gemeinsamen Planungen der vier direkt am Tagebau liegenden Kommunen Erkelenz, Mönchengladbach, Jüchen und Titz, die sich zu einem Planungsverband zusammengeschlossen haben. Im Anschluss an den Vortrag wurden folgende Fragestellungen diskutiert: Welche kommunalen Planungen bestehen für den Raum Garzweiler II? Welche Projekte plant die IRR für den Raum Garzweiler II? Wesentliche Aussagen hierzu machten die vier um den Tagebau Garzweiler II liegenden Städte. Eine Verkleinerung des Tagebaus Garzweiler II findet auf Ihrem Stadt- oder Gemeindegebiet statt. Direkt in Erkelenz und Titz und mit den Folgeänderungen für den Rest-See auch im Stadtgebiet Mönchengladbach und im Gemeindegebiet von Jüchen. Im Rahmen der Diskussion wurden im Wesentlichen folgende Anforderungen an die neue Leitentscheidung formuliert: Die Leitentscheidung solle sich nicht nur mit den konkreten Fragen zum Braunkohlenabbau beschäftigen, sondern darüber hinaus auch strukturpolitische Aspekte aufgreifen und aufbauend auf den Aussagen des LEP Festlegungen für Unterstützungsmaßnahmen der Landesregierung bei gemeinsamen Planungsbemü1 · /8 · Seitens der Staatskanzlei wurde hier vor zu hohen Erwartungen an die Leitentscheidung gewarnt und darauf hingewiesen, dass die Leitentscheidung sich nicht über das rechtlich vorgeschriebene, abgestufte Planungssystem (Leitentscheidung auf Landesebene, Braunkohlenplanung, Regionalplanung, Kommunale Planung) hinwegsetzen dürfe, um Planungsprozesse zu beschleunigen. Die Verfahrensdauer sei im Wesentlichen auch den Beteiligungsprozessen geschuldet, die für die Planverfahren sehr wichtig sind. Jedoch wurde zugestanden, dass in der aktuellen besonderen Situation einer erstmaligen Tagebauverkleinerung und aufgrund des großen Bedarfs in der Region an Verlässlichkeit einige Aspekte in Leitentscheidung konkreter definiert werden müssten, als es ganz streng genommen der Planungsebene der Landesplanung entspräche. Auch seitens des Braunkohlenausschusses sei bereits gefordert worden, Abbaugrenzen klar zu definieren. Die Leitentscheidung werde daher, ohne den nachfolgenden Planverfahren vorzugreifen, die Lage der neuen Abbaugrenzen verbal beschreiben und zur besseren Verständlichkeit eine grobe (nicht maßstabsorientierte!) zeichnerische Lagebeschreibung beinhalten. Es wurde der Wille betont, die Leitentscheidung insgesamt so konkret wie möglich zu formulieren. Darüber hinaus wurde zugesagt zu prüfen, inwieweit verfahrensverkürzende Schritte für Projektmaßnahmen umsetzbar seien. Die Chancen zur Verfahrensverkürzung im Rahmen der Leitentscheidung würden aber eher als gering eingestuft. Die Landesregierung habe bereits im LEP zugesagt, kommunale Kooperationen zum erforderlichen Strukturwandel zu berücksichtigen. Dies solle in der Leitentscheidung insbesondere auf den Planungsverband der vier hauptbetroffenen Kommunen und die IRR bezogen nochmals deutlich gemacht werden. Es wurde betont, dass es eine Parallelität geben müsse, zwischen dem Entwicklungsanspruch der Kommunen, der sich in der Erarbeitung eines Masterplans zur zukünftigen Entwicklung der Region widerspiegele, und der Leitentscheidung. Beide 2 Einleitend wurden von Seiten der Staatskanzlei kurz die geplante Leitentscheidung und die Aufgabe des Expertengesprächs vorgestellt. Mit dem Expertengespräch sollen fachliche Grundlagen für die Leitentscheidung geklärt werden. Die fachliche Detailklärung bleibt dabei ausdrücklich den nachfolgenden Braunkohlenplan- und Betriebsplanverfahren vorbehalten. hungen aus der Region (kommunale Kooperationen) treffen. Durch eine angemessene Berücksichtigung des anstehenden Strukturwandels solle die Leitentscheidung helfen, Strukturbrüche (z.B. in sozialen Beziehungen, Verkehrsbeziehungen, wirtschaftlicher Entwicklung, Dorfentwicklung) zu vermeiden und eine Perspektive für die gesamte Region aufzeigen. Sie solle dabei Erleichterungen für überkommunale Planungen, Landes- und Regionalplanungen schaffen. Die Leitentscheidung solle Handlungsspielräume für die unteren Planungsebenen aufzeigen und Umsetzungsvorhaben vereinfachen (z.B. Verkehrsinfrastrukturprojekte, Gewerbegebiete, Restsee). Hierzu wurde insgesamt eine Beschleunigung der oft langwierigen Verfahrensprozesse gefordert. Die Leitentscheidung soll durch möglichst konkrete und auch für Laien verständliche Aussagen (z.B. zum Verlauf der Abbaugrenzen) Planungssicherheit für die Kommunen und Verlässlichkeit für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger schaffen. /8 Die IRR möchte eng mit den Kommunen zusammenarbeiten und wünscht sich die Bildung eines „Flächenpools“. Ziel dabei ist ein vorbeugender Strukturwandel im Rheinischen Revier, um sich bereits jetzt auf die Zeit vorzubereiten, wenn Mitte dieses Jahrhunderts der Abbau und die Verstromung der Braunkohle beendet sein werden. Welche fachlichen Anforderungen für die Verkehrsinfrastruktur bestehen im Raum Garzweiler II? Herr Decker vom Landesbetreib Straßen gab zu diesem Thema eine kurze fachliche Einführung (s. Folienvortrag). Grundsätzlich wird die zukünftige Verkehrsplanung im Detail erst in den nachfolgenden Planverfahren zu regeln sein. Ziel des Expertengespräches war es, herauszufinden, welche übergeordneten Fragestellungen hierzu jedoch auf Landesebene vorab bereits in der Leitentscheidung einer Festlegung bedürfen. Einigkeit besteht darin, dass der Ort Holzweiler zukünftig keine Insellage bilden darf, sondern wichtige Verkehrswege gesichert werden müssen. In der Leitentscheidung müsse die Grundlage dafür geschaffen werden, dass Nachteile für die Region in der zukünftigen Verkehrsplanung vermieden werden. Landstraßen: Es wurde grundsätzlich kritisiert, dass das aktuelle Landstraßenkonzept auf der Grundannahme erarbeitet wurde, dass der Tagebau Garzweiler II vollständig in Anspruch genommen wird. Es wird gefordert, dass das Straßenkonzept überprüft und auf die neue Situation um Holzweiler herum ausgerichtet wird. Hier bedürfe es mehr Flexibilität und Sensibilität. Insbesondere die Inanspruchnahme der L19 / L277 südöstlich von Holzweiler wurde hinterfragt, da sie aus Sicht der Betroffenen eine wichtige Verbindung zwischen Holzweiler und Jackerath darstelle. Die Notwendigkeit der bergbaulichen Inanspruchnahme wurde hier grundsätzlich in Frage gestellt und die kurzfristig geplante Verlegung als unnötig betrachtet. 3 Der Bergbautreibende stellte hierzu richtig, dass es aus der laufenden Tagebauentwicklung heraus erforderlich sei, die L 277 in diesem Abschnitt als Zwischennutzung zeitnah bis Anfang der 20er Jahre in Anspruch zu nehmen und dass die Kohleförderung dann auch zu Beginn der 20er Jahre in diesem Abschnitt erfolge. Dieser Abbaubereich stehe somit außer Diskussion, da die neue Leitentscheidung ja erst Regelungen für die Zeit nach 2030 treffen solle. Die weiteren Abschnitte bräuchten in der Tat aus heutiger Sicht noch nicht beplant zu werden, bis mit der Leitentscheidung /8 bzw. dem folgenden Braunkohleplanverfahren Klarheit hergestellt worden sei über den weiteren Abbauverlauf. Als weitere wichtige Verbindungsstraße wurde der Erhalt der L 19 westlich von Holzweiler nach Kückhoven gefordert, da dort die neue Grundschule gebaut werde, nachdem die alte Schule in Titz abgerissen werde und in Kückhoven außerdem das Nachversorgungszentrum für die Bevölkerung von Holzweiler liege. Außerdem schaffe diese Straße die direkte Verbindung nach Erkelenz. Autobahnen: Die Bedeutung der A 61 wurde diskutiert. Es besteht Einigkeit, dass diese Autobahn aufgrund ihrer starken Verkehrsströme erhalten bleiben müsse. Darüber hinaus wurde darauf hingewiesen, dass es sich hier um eine Bundesautobahn in der Entscheidungsverantwortung des Bundes handelt. Nach Auskunft des nordrheinwestfälischen Verkehrsministeriums hat der Bund hier bereits entschieden, dass die A 61 wieder hergestellt werden müsse, was aus fachlicher Sicht des Ministeriums im Übrigen stark befürwortet werde, da sie eine überörtliche Bedeutung als RheinlandPfalz-Achse habe. Es ist davon auszugehen, dass die Lage der neuen A61 im Wesentlichen der bisherigen Lage entsprechen werde. Weitere Befürchtungen bestehen in den zukünftig veränderten Verkehrsflüssen im Zusammenhang mit dem Ausbau der A 46 und dem Neubau der A 44. Es sei zu verhindern, dass Holzweiler zukünftig nicht zusätzlich als Ersatz- oder Umgehungsstrecke durch starken Durchgangsverkehr belastet werde. Seitens des Landesbetriebes Straßen wurde hierzu klargestellt, dass nach bereits durchgeführten Verkehrsuntersuchungen solche Befürchtungen nicht zu erwarten seien. In der bisherigen Planung sei die Verkehrsentwicklung entsprechend berücksichtigt. Sofern sich hier wider Erwarten Änderungen ergeben sollten, müsse zur Lenkung der Verkehrsströme seitens der Verkehrsplanung ordnend eingegriffen werden. Seitens der Staatskanzlei wurde zugesagt, die Anregungen und Bedenken im Rahmen der Erarbeitung der Leitentscheidung aufzugreifen und zu prüfen, inwieweit die die Leitentscheidung hierzu Festlegungen treffen könne. Welche fachlichen Anforderungen bestehen von Seiten des Naturschutzes und der Landschaftsplanung für den Raum Garzweiler II? Die Themen Naturschutz und Landschaftsplanung sind einer der drei wesentlichen Belange der Braunkohlenplanung und somit auch von großer Bedeutung für eine Leitentscheidung. Der Braunkohlentagebau ist mit erheblichen Umweltauswirkungen verbunden, bei der Genehmigung der Braunkohleplanung ist deshalb auch ausdrücklich zu überprüfen, ob die Erfordernisse des Umweltschutzes angemessen berücksichtigt sind. 4 müssten klare Bezüge zueinander haben. Die Landesregierung erwarte, dass der Masterplan gute Ideen entwickelt bezüglich der optimalen Flächennutzung. Alle hierin erarbeiteten Ideen sollen berücksichtigt werden (ökonomische, wie auch ökologische). /8 Über die Restseebelange hinaus, die bereits in einem gesonderten Expertengespräche diskutiert wurden, wurden zusammengefasst noch folgende Forderungen an die Leitentscheidung formuliert: · · · · · Sie solle festlegen, dass der Naturpark Schwalm-Nette und die weiteren Feuchtgebiete bestmöglich geschützt werden. In der bisherigen Planung festgelegte Anforderungen sollten nicht relativiert werden. Das wasserwirtschaftlich-ökologische Monitoring solle in jedem Fall erhalten bleiben. Sie solle eine stärkere Gliederung der Landschaft zugunsten von Erholungsgebieten sicherstellen. Der Restsee sollte in einen „grünen Riegel“ eingebunden werden, der zur Naherholung und zum Schutze der Bevölkerung vor Immissionen während des Tagebaus dient. Die Leitentscheidung solle grundsätzlich als Chance zur Eingriffsminimierung über Holzweiler hinaus betrachtet werden. o Der Tagebau-Nordrand solle weiter nach Süden verlegt werden. o Eine wasserwirtschaftlich-ökologische Schutzlinie für alle Feuchtgebiete solle festgelegt werden. o Keine „Agrarwüste“ schaffen, sondern auch „Biotop-Verbund-Strukturen“ festlegen. Seitens der Staatskanzlei wurde hierzu klargestellt, dass die politische Entscheidung getroffen wurde, den Tagebau Garzweiler II zu verkleinern, um so auf den zurückgehenden Braunkohlenbedarf zu reagieren und dadurch einer Ortschaft und den beiden Höfen eine Umsiedlung zu ersparen. Diese Entscheidung bedeute jedoch nicht, alle Tagebaugrenzen zu überprüfen und alle weiteren Planungen und festgelegten Maßnahmen komplett in Frage zu stellen. Die Leitentscheidung werde daher sicher keinen Planungsauftrag formulieren, die Nordgrenzen des Tagebaus neu zu prüfen. Alle weiteren angesprochenen Aspekte passen zum bereits angesprochenen Thema Strukturwandel, der sich ja nicht nur auf wirtschaftliche Maßnahmen beschränkt, sondern eine Gesamtaufwertung des Raumes beinhaltet. Hierzu seien grundsätzlich Aussagen in der Leitentscheidung vorstellbar, jedoch werde die Umsetzung oder Detailfragen hierzu erst im nachfolgenden Braunkohlenplanverfahren definiert werden können. Welche fachlichen Anforderungen bestehen von Seiten der Landwirtschaft für den Raum Garzweiler II? Die Belange der Landwirtschaft sind elementarer Bestandteil der Braunkohlenplanung. Sie gehören zu den Kapiteln, die der Sozialverträglichkeit der Umsiedlung zugeordnet sind. Herr Hundenborn von der Bezirksregierung Köln, Geschäftsstelle des Braunkohlenausschusses, erläuterte vorab kurz den Zusammenhang zwischen Landwirtschaft und Braunkohlenplanung: Demnach trifft der Braunkohlenplan Garzweiler II keine spezifischen Aussagen zur Landwirtschaft im Raum Holzweiler. Dies hängt damit zusammen, dass die Belange der Landwirtschaft als Bestandteil der Sozialverträglichkeitsprüfung und Sozialverträglichkeitsregelungen im Braunkohlenplan mit Blick auf die Langfristigkeit der dortigen Entscheidungen immer abschnittsweise für einen mittelfristigen Zeitraum betrachtet werden. Das bedeutet, dass landwirtschaftliche Regelungen immer im Zusammenhang mit den anstehenden Umsiedlungen in den jeweiligen nachfolgenden Braunkohlenplänen getroffen werden. Die landwirtschaftlichen Aspekte für den Raum Holzweiler wären somit Bestandteil des Braunkohlenplanes zur Umsiedlung des Ortes Holzweiler gewesen, den es jetzt nicht mehr geben wird. Sie werden somit zwangsläufig Bestandteil des nun erforderlichen Braunkohlenplanänderungsverfahrens werden. Hierzu wird im Braunkohlenänderungsplan ein gesondertes Kapitel erforderlich, das sich eingehend mit der Bewältigung der Bergbaufolgen für die Landwirtschaft befasst (Bsp. Braunkohlenplan Inden II). Oberstes Ziel hierbei ist es, die Existenz der landwirtschaftlichen Betriebe nicht zu gefährden und diese zu erhalten. Das bedeutet in Einzelfällen auch die Verlegung von Hofstandorten. Die konkrete Betroffenheit und die Ausgestaltung der Verlegung einzelner Betriebe hängt letztendlich von der Festlegung der Abbaugrenzen und der Restseelage ab. Hierzu wird die Landwirtschaftskammer NRW eine Erhebung im Rahmen einer sozio-ökonomische Studie durchführen, die sich mit den betrieblichen Einzelfällen im Detail befassen wird. Wesentliche Aussagen aus der anschließenden Diskussion: · · · 5 · /8 Die Landwirtschaft sei eine hervorzuhebende Kernkompetenz der Region. Die fruchtbaren Lößböden und die Bewässerungssituation durch die umliegenden Feuchtgebiete („Bodenschatz Wasser“) begründeten einen wesentlichen Standortvorteil, der auch für die Zukunft erhalten bleiben müsse. Die fruchtbarsten Böden fielen dem Tagebau zum Opfer, hierfür müsse ein adäquater Ausgleich geschaffen werden, um das Ertragsniveau qualitativ und quantitativ erhalten zu können. Die hochwertige Nahrungsmittelproduktion im Rahmen der Landwirtschaft sei wesentlicher Bestandteil der regionalen Versorgung, diese müsse trotz „Konkurrenzsituation“ mit Touristik und Gewerbe strukturpolitisch nachhaltig gewährleistet bleiben. Die Leitentscheidung solle einen sparsamen Flächenverbrauch sicherstellen. Flächen sollten dahingehend optimiert werden, dass möglichst viele landwirtschaftli6 Von Seiten der Staatskanzlei wurde dazu ausgeführt, dass es sich bei den anstehenden Veränderungen um eine Verkleinerung des Tagebaus handelt. Daher sei davon auszugehen, dass neu entstehende Problemstellungen im Bereich Naturschutz und Landschaftsplanung von geringerem Ausmaß sein dürften. Allerdings sollte die Leitentscheidung zur Verkleinerung des Tagebaus Garzweiler II nicht zu einer Verschärfung der naturschutzfachlichen Bedingungen führen. /8 · · · · che Flächen rekultiviert werden können. Die Berücksichtigung anderer Bedarfe dürfe nicht zu Lasten der landwirtschaftlichen Nutzfläche gehen. Landwirtschaftliche Rekultivierung solle Vorrang haben, vor Naherholungs- oder Naturschutzmaßnahmen. Diese Maßnahmen sollten dann erst nach der landwirtschaftlichen Rekultivierung in Absprache mit den jeweiligen Landwirten gemeinsam mit diesen entwickelt und gestaltet werden. Trotz der Verkleinerung müsse gewährleistet sein, dass der Löß wie geplant über Garzweiler hinaus auch noch für die landwirtschaftliche Rekultivierung des Tagebaus Hambach ausreiche. Die Einschränkungen und Belastungen für nicht umzusiedelnde Landwirte in Tagebaurandbereichen z.B. durch den Restsee, bei der Bewässerung, durch wegfallende Straßen und Zugangswege sowie nahegelegene Ackerflächen, müssten ausreichend berücksichtigt und kompensiert werden. Entwicklungsmöglichkeiten dieser Betriebe dürften nicht eingeschränkt werden. Die Qualität des Grundwassers müsse so hoch sein, dass das Wasser auch zukünftig für die Landwirtschaft nutzbar sei und in ausreichendem Maße zur Verfügung stehe. Bandsammelpunktes, zur Verkehrsanbindungen von Holzweiler, zum Erhalt der zu der Ortschaft Holzweiler gehörenden landwirtschaftlichen Höfe eingehend erläutert. Aus der kontroversen Diskussion sind folgende Aspekte hervorzuheben: · · · · Im Rahmen der Erarbeitung der Leitentscheidung wird geprüft werden, inwieweit und auf welchen Ebenen diese Forderungen Berücksichtigung finden können. · Diskussionsblock II: Thema „Wie bleiben Holzweiler und die Siedlungen Dackweiler und Hauerhof lebenswert? Einführend erläuterten die Herren Schumacher vom Wirtschaftsministerium und EyllVetter von RWE die Grundlagen und Maßnahmen der Transparenzinitiative, einer Vereinbarung zwischen dem Land NRW (Wirtschaftsministerium) und Bergbauunternehmen (s. Papier zur Transparenzinitiative und Vortragsfolien von RWE). Diese Vereinbarung hat das Ziel, den Interessen der vom Bergbau betroffenen Anwohner ernsthaft und umfassend Rechnung zu tragen und zu einem fairen Ausgleich der Interessen zwischen Anwohnern und Bergbautreibenden zu sorgen. Im Anschluss an die Einführungsvorträge erläuterte die Interessengemeinschaft Holzweiler in einer Präsentation ihre Vorstellungen zu der aufgeworfenen Fragestellung (s. Folienvortrag). Wie kann die Leitentscheidung die zukünftige Entwicklung der Ortschaft und der Siedlungen positiv beeinflussen · · · · · Das Wichtigste für die betroffene Bevölkerung in Holzweiler und Umgebung sei eine Ende der Ungewissheit und schnellstmögliche Klarheit über das, was zukünftig auf sie zukommen werde. Holzweiler wurde durch die politische Entscheidung zur Tagebauverkleinerung unerwartet und kurzfristig von einem Umsiedlungsort zu einer Tagebaurandgemeinde, dadurch unterscheide sich die Situation im Ort und die sich dort ergebenden Problemstellungen erheblich von denen in anderen Tagebaurandgemeinden. Besondere Bedeutung für eine positive Entwicklung der Ortschaft habe ein möglichst großer Abstand der Wohnbebauung zur Abbaukante. Bei der Festlegung des Tagebauabstandes zu Holzweiler müssten jedoch auch die Tagebauabstände anderer Tagebaurandgemeinden berücksichtigt werden, die alle nach dem Stand von Wissenschaft und Technik bestimmt worden seien. Hier dürfe keine unangemessene Ungleichbehandlung erfolgen, die andere Tagebaurandgemeinden benachteilige und so einen juristischen Präzedenzfall schaffen könne. Es werde seitens des Braunkohlenausschuss um gründliche und belastbare Klärung der Frage des Tagebauabstandes zu Holzweiler gebeten, damit der Braunkohlenausschuss diese Festlegung dann auch nach außen vertreten könne. Hervorgehoben wurde nochmals die große städtebauliche Bedeutung der Anbindung von Holzweiler über die L 19 an Kückhoven und Erkelenz. Maßnahmen der Dorferneuerung könnten erst genehmigt werden, wenn die Perspektive für Holzweiler klar sei, außerdem sei das entsprechende Förderprogramm derzeit noch nicht verabschiedet. Seitens der Staatskanzlei wurde darauf hingewiesen, dass es sich weder bei den Vorträgen noch den Diskussionsbeiträgen bisher um Landesmeinung handele. Vielmehr werde diese erst in den nächsten Wochen auf Grundlage der vielen unterschiedlichen Informationen erarbeitet. Bis Mitte September soll ein innerhalb der Landesregierung abgestimmter Entwurf der Leitentscheidung vorliegen, zu dem dann im Internet die breite Öffentlichkeit mehrere Wochen lang beteiligt werden wird. Hierbei könnten dann auch die heute diskutierten Standpunkte und Anregungen ggf. nochmals angebracht werden. durch die Lage und Gestaltung der Abbaugrenze und des Bandsammelpunktes? durch Immissionsschutz? durch Dorferneuerung? /8 8 7 Im Rahmen der darauf folgenden Diskussion wurden die zum Teil extrem gegensätzlichen, unterschiedlichen Positionen zu den Abständen der Tagebaugrenze und des /8