Daten
Kommune
Titz
Größe
82 kB
Datum
05.11.2015
Erstellt
14.10.15, 18:01
Aktualisiert
14.10.15, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Titz
Sitzungsvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
122/2015
FB 3
Zur Beratung in
öffentlicher Sitzung
Georg Kollenbrandt
02463-659-32
06.10.2015
Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
29.10.2015
Rat
05.11.2015
Betreff
Festsetzung der Gebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen für das Haushaltsjahr 2016
Beschlussvorschlag
Die Gebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen sind nicht zu ändern
und werden für das Jahr 2016 weiterhin entsprechend der 8. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Titz festgesetzt.
Begründung/Sachverhalt
siehe nächste Seite
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten
Haushaltsmittel stehen bereit:
bei Produkt:
Der Kämmerer ist einverstanden:
ja
jährl. Kosten:
ja
nein
jährl. Einnahmen:
nein (s. Beschlussentwurf)
911201
ja
nein (Begründung: s. Anlage)
Begründung/Sachverhalt:
Aufgrund der aufgestellten und beigefügten Gebührenbedarfsberechnung für das Haushaltsjahr
2016 ergeben sich bei den Gebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen keine Änderungen gegenüber den Haushaltsjahren 2008 – 2015. Die Gebühren sind daher
weiterhin entsprechend der 8. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entsorgung von
Grundstücksentwässerungsanlagen zu erheben.
Sachbearbeiter/in
Fachbereichsleiter/in
Bürgermeister
Georg Kollenbrandt
Christian Canzler
Jürgen Frantzen
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