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Sitzungsvorlage (Festsetzung der Gebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen für das Haushaltsjahr 2016)

Daten

Kommune
Titz
Größe
82 kB
Datum
05.11.2015
Erstellt
14.10.15, 18:01
Aktualisiert
14.10.15, 18:01
Sitzungsvorlage (Festsetzung der Gebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen für das Haushaltsjahr 2016) Sitzungsvorlage (Festsetzung der Gebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen für das Haushaltsjahr 2016)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Titz Sitzungsvorlage Nr.: Der Bürgermeister 122/2015 FB 3 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung Georg Kollenbrandt 02463-659-32 06.10.2015 Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss 29.10.2015 Rat 05.11.2015 Betreff Festsetzung der Gebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen für das Haushaltsjahr 2016 Beschlussvorschlag Die Gebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen sind nicht zu ändern und werden für das Jahr 2016 weiterhin entsprechend der 8. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Titz festgesetzt. Begründung/Sachverhalt siehe nächste Seite Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten Haushaltsmittel stehen bereit: bei Produkt: Der Kämmerer ist einverstanden: ja jährl. Kosten: ja nein jährl. Einnahmen: nein (s. Beschlussentwurf) 911201 ja nein (Begründung: s. Anlage) Begründung/Sachverhalt: Aufgrund der aufgestellten und beigefügten Gebührenbedarfsberechnung für das Haushaltsjahr 2016 ergeben sich bei den Gebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen keine Änderungen gegenüber den Haushaltsjahren 2008 – 2015. Die Gebühren sind daher weiterhin entsprechend der 8. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen zu erheben. Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in Bürgermeister Georg Kollenbrandt Christian Canzler Jürgen Frantzen -2-