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Sitzungsvorlage (11. Änderungssatzung)

Daten

Kommune
Titz
Größe
40 kB
Datum
17.12.2015
Erstellt
25.11.15, 18:01
Aktualisiert
25.11.15, 18:01
Sitzungsvorlage (11. Änderungssatzung)

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Inhalt der Datei

11. SATZUNG vom ______________ zur Änderung der GEBÜHRENSATZUNG vom 10.12.2004 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Titz vom 10.12.2004 Artikel 1 Aufgrund der §§ 7 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW., S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13.12.2011 (GV. NRW. 2011, S. 685 ), der § 1, 2, 4, 6 bis 8 und 10 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21.10.1969 (GV NRW S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.12.2011 (GV NRW S. 687) und des § 20 der Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Titz vom 21.11.2002 hat der Rat der Gemeinde Titz in seiner Sitzung am ____________ die folgende 11. Satzung zur Änderung der GEBÜHRENSATZUNG vom 10.12.2004 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Titz vom 10.12.2004 beschlossen: Artikel 2 § 3 erhält folgende Fassung: (1) Die Benutzungsgebühr bestimmt sich nach der Anzahl und dem Rauminhalt der Abfallbehälter und Abfallsäcke. Die Gebühr beträgt jährlich a) für für für für ein 60 l ein 80 l ein 120 l ein 240 l Restmüllgefäß (14-tägige Abfuhr) Restmüllgefäß (14-tägige Abfuhr) Restmüllgefäß (14-tägige Abfuhr) Restmüllgefäß (14-tägige Abfuhr) b) für den Restmüllsack (110 l) pro Stück (14-tägige Abfuhr) c) für eine 60 l Biotonne (14-tägige Abfuhr) für eine 80 l Biotonne (14-tägige Abfuhr) für eine 120 l Biotonne (14-tägige Abfuhr) für eine 240 l Biotonne (14-tägige Abfuhr) d) für den Grünabfuhrsack pro Stück 84,00 € 108,00 € 144,00 € 264,00 € 7,30 € 36,00 € 42,00 € 54,00 € 90,00 € 3,50 € Die Benutzungsgebühr für die Sperrmüllabfuhr beträgt pro Bündel sperriges Gut à 35 kg 7,00 €. Artikel 3 Diese Satzung tritt am 1. Januar 2016 in Kraft.