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Sitzungsvorlage (Jahresabschluss des Wasserwerkes der Gemeinde Titz 2014)

Daten

Kommune
Titz
Größe
90 kB
Datum
28.10.2015
Erstellt
14.10.15, 18:01
Aktualisiert
14.10.15, 18:01
Sitzungsvorlage (Jahresabschluss des Wasserwerkes der Gemeinde Titz 2014) Sitzungsvorlage (Jahresabschluss des Wasserwerkes der Gemeinde Titz 2014)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Titz Sitzungsvorlage Nr.: Der Bürgermeister 131/2015 WW Zur Beratung in öffentlicher Sitzung Michael Dahlem 02463-659-13 07.10.2015 Beratungsfolge Termin Betriebsausschuss 28.10.2015 Betreff Jahresabschluss des Wasserwerkes der Gemeinde Titz 2014 Beschlussvorschlag Der Betriebsausschuss bestätigt nach eigener Überprüfung den gemäß § 26 Absatz 1 EigVO von der Betriebsleitung aufgestellten Jahresabschluss zum 31.12.2014 und den Lagebericht zum 31.12.2014. Er erteilt der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2014 Entlastung gemäß § 5 Absatz 5 Satz 2 EigVO. Den Prüfungsergebnissen der beauftragten Wirtschaftsprüfer Dr. Paffen, Schreiber & Partner GbR, Aachen, folgend, beinhalten der Jahresabschluss und der Lagebericht auch nach Auffassung des Ausschusses ein vollständiges und die ordnungsgemäße Betriebsführung wiedergebendes Bild über die Betriebsentwicklungen im Wirtschaftsjahr 2014. Aus diesem Grund empfiehlt der Betriebsausschuss dem Rat, den Jahresabschluss und den Lagebericht zum 31.12.2014 gemäß § 26 Absatz 3 EigVO festzustellen und den Jahresgewinn in Höhe von 23.940,16 Euro gemäß § 10 Absatz 3 EigVO NRW als Rücklage für die technische und wirtschaftliche Fortentwicklung des Eigenbetriebes der allgemeinen Rücklage zuzuführen. Gleichzeitig ersucht der Betriebsausschuss den Rat, ihm Entlastung gemäß § 4 Buchstabe c EigVO zu erteilen. Begründung/Sachverhalt siehe nächste Seite Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Kosten: nein jährl. Einnahmen: ja nein (s. Beschlussentwurf) ja nein (Begründung: s. Anlage) bei Produkt: Der Kämmerer ist einverstanden: Begründung/Sachverhalt: Der Jahresabschluss zum 31.12.2014 ist als Anlage beigefügt. Aus dem erstellten Lagebericht ist die Entwicklung des Geschäftsjahres 2014 ersichtlich. Insgesamt vermittelt er –auch nach Prüfung durch das Büro Dr. Paffen, Schreiber & Partner GbR –eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Eigenbetriebes. Im abgelaufenen Wirtschaftsjahr 2014 wurde ein positives Jahresergebnis in Höhe von 23.940,16 Euro (VJ 36.393,85 Euro) erzielt. Im Vergleich zum Vorjahr ist daher wieder eine Verringerung in Höhe von 12.453,69 Euro festzustellen. Die im Konzessionsabgaberecht bei 4 % liegende Mindestverzinsung, die im Sinne des § 10 Abs. 5 Eigenbetriebsverordnung als geforderte marktübliche Verzinsung zu werten ist, konnte 2014 (wie bereits im Vorjahr) somit nicht erwirtschaftet werden (1,7 %). Ebenso wurden für das Jahr 2014 die steuerlichen und preisrechtlichen Vorschriften für eine (teilweise) Auszahlung einer Konzessionsabgabe nicht erfüllt. Gründe hierfür sind zum einem in den zunehmend festzustellenden Verringerungen der Wasserverkäufe zu sehen. Bedingt durch ein verändertes Verbrauchsverhalten, einhergehend mit der technologischen Weiterentwicklung von Wasch- und Spülmaschinen sowie von Toilettenspülungen ist für die Wasserversorgung in Titz festzustellen, dass die verkauften Mengen nun im zweiten Jahr in Folge rückläufig sind (jeweils rund 10.000 m³; 3%) Demgegenüber steht ein Anstieg von rund 7.000 Euro in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen, bei ansonsten nahezu unveränderten Aufwendungen gegenüber dem Vorjahr. Hierin sind die außerplanmäßig bereitgestellten Mittel für die Fertigung des Gutachten im Bezug auf die Wasserschutzzone in Höhe von rund 6.000 Euro enthalten. Durch Beschluss des Rates der Gemeinde Titz vom 11.12.2014, nach Vorberatung durch den Betriebsausschuss am 02.12.2014, wurde der Wasserpreis und die Grundgebühr zum 01.01.2015 angehoben, um der negativen Entwicklung der Jahresergebnisse zu begegnen. Mit einer erneuten Wasserpreisanpassung ist zum 01.01.2017 zu rechnen. Hintergrund hierfür ist die dann einsetzende erste Stufe der Loslösung vom Fremdwasserbezug. Gleichwohl weist die Betriebsleitung bereits jetzt darauf hin, dass dem eingangs erwähnten Verbrauchsverhalten Rechnung getragen werden muss. Aufgrund der getätigten und noch anstehenden Investitionen (Erneuerungen aufgrund Loslösung vom Fremdwasserbezug sowie altersbedingte, allgemeinen Sanierungsmaßnahmen) in der Wassergewinnung und im Leitungsnetz, werden die Fixkosten ansteigen. Folgerichtig ist hier eine exakte Zurechnung in die Positionen Grundgebühr und Wasserpreis vorzunehmen, welche im Ergebnis zu einer Anhebung der Grundgebühr führen wird. Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in Bürgermeister Michael Dahlem Michael Dahlem Jürgen Frantzen -2-