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Sitzungsvorlage (5. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Titz)

Daten

Kommune
Titz
Größe
88 kB
Datum
11.12.2014
Erstellt
19.11.14, 18:02
Aktualisiert
19.11.14, 18:02
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Inhalt der Datei

Gemeinde Titz Sitzungsvorlage Nr.: Der Bürgermeister 178/2014 FB 3 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung Christian Canzler 02463-659-30 17.11.2014 Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss 02.12.2014 Rat 11.12.2014 Betreff 5. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Titz Beschlussvorschlag Die 5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Titz vom 03.01.1995 wird beschlossen. Begründung/Sachverhalt siehe nächste Seite Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Kosten: nein jährl. Einnahmen: ja nein (s. Beschlussentwurf) ja nein (Begründung: s. Anlage) bei Produkt: Der Kämmerer ist einverstanden: Begründung/Sachverhalt: Gemeindliches Ortsrecht (Satzungen im Sinne von § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, GO NRW oder etwas ordnungsbehördliche Verordnungen) ist öffentlich bekannt zu machen, damit es rechtliche Wirkung entfaltet. In Nordrhein-Westfalen legt das Innenministerium durch Rechtsverordnung fest (Bekanntmachungsverordnung, BekanntmVO), welche Verfahrens- und Formvorschriften bei der öffentlichen Bekanntmachung durch Gemeinden einzuhalten sind. Die Gemeinden in NordrheinWestfalen bestimmen in ihrer Hauptsatzung (über die jede Gemeinde verfügen muss) dabei die Form der öffentlichen Bekanntmachung, die nach der BekanntmVO zulässig sind. Bisher ist in der Gemeinde Titz die durch Hauptsatzung festgelegte Bekanntmachungsart die Bekanntmachung durch das Amtsblatt der Gemeinde Titz (§ 4 Abs. 1 lt. a) BekanntmVO i.V.m. § 28 Abs. 1 Hauptsatzung). Ein großer Vorteil dieser Bekanntmachungsart ist, dass jeder Haushalt in der Gemeinde Titz kostenlos das regelmäßig erscheinende Amtsblatt erhält und somit über Änderungen des Ortsrechts informiert ist. Nachteilig aus Sicht der Verwaltung ist allerdings, dass das Amtsblatt nur zu festen Terminen im Jahr (17mal) erscheinen kann und der gesamte Sitzungskalender und damit auch alle möglichen Sachentscheidungen an dieser Erscheinungsweise ausgerichtet werden müssen, was diese Bekanntmachungsart nicht so flexibel handhabbar macht, wie gelegentlich erforderlich bzw. wünschenswert. Daher wird eine Änderung der Hauptsatzung (die mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Rates erfolgen muss) vorgeschlagen, bei der die Bekanntmachungsart „Amtsblatt“ ersetzt wird durch die Bekanntmachung durch Aushang an der Bekanntmachungstafel der Gemeinde für die Dauer von mindestens einer Woche, wobei gleichzeitig durch das Internet auf den Aushang hinzuweisen ist. Hierzu würde am Rathaus eine (noch vorhandene, reaktivierte) witterungsgeschützte Bekanntmachungstafel aufgestellt, in der die amtlichen Bekanntmachungen für mindestens eine Woche auszuhängen wären. Diese Form der Bekanntmachung ist erheblich schneller als eine solche im Amtsblatt und sitzungs- und kalenderunabhängig. Neben dem gleichzeitigen Hinweis im Internet auf diese Bekanntmachung würde, wie bisher, die Bekanntmachung im vollen Wortlaut auf der Internetseite weiterhin veröffentlich. Zusätzlich soll, um die oben genannten Vorteile des Amtsblatts nicht aufzugeben, die Bekanntmachung im vollen Wortlaut im nächsterreichbaren Amtsblatt weiterhin veröffentlicht werden. Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in Bürgermeister Christian Canzler Christian Canzler Jürgen Frantzen -2-