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Sitzungsvorlage (Tagebaufolgelandschaft Garzweiler II hier: Gründung eines Planungsverbandes)

Daten

Kommune
Titz
Größe
113 kB
Datum
11.12.2014
Erstellt
21.11.14, 18:02
Aktualisiert
21.11.14, 18:02
Sitzungsvorlage (Tagebaufolgelandschaft Garzweiler II
hier: Gründung eines Planungsverbandes) Sitzungsvorlage (Tagebaufolgelandschaft Garzweiler II
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Inhalt der Datei

Gemeinde Titz Sitzungsvorlage Nr.: 183/2014 1. Ergänzung Der Bürgermeister FB 1 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung Michael Biermanns 02463-659-42 20.11.2014 Beratungsfolge Termin Ausschuss für Gemeinde- und Strukturentwicklung 03.12.2014 Rat 11.12.2014 Betreff Tagebaufolgelandschaft Garzweiler II hier: Gründung eines Planungsverbandes Beschlussvorschlag 1. Der Rat der Gemeinde Titz stimmt der Zusammenarbeit der Stadt Mönchengladbach, der Stadt Erkelenz und der Gemeinde Jüchen im Rahmen eines informellen Planungsverbandes zu, um sich den Herausforderungen im Zusammenhang mit der Tagebaurandlage gemeinsam und in enger Abstimmung auf der Grundlage nachhaltiger und zukunftsfähiger Planungen für die Tagebaufolgelandschaft zu stellen. 2. Der Rat beschließt, dass in einer nächsten Stufe die Vorbereitungen zur Gründung eines interkommunalen Zweckverbands zwischen den Städten Mönchengladbach, Erkelenz und den Gemeinden Jüchen und Titz angestrebt wird, um die vertrauensvolle und kontinuierliche Zusammenarbeit weiter zu formalisieren und die gesteckten Ziele effektiver umsetzen zu können. Die Verwaltung soll die hierzu erforderliche Entscheidung vorbereiten. 3. Der Rat beschließt, für die Erstellung eines Raumdossiers/Masterplans für die Jahre 2015 und 2016 je 7.500 € als kommunalen Anteil zur Verfügung zu stellen. Begründung/Sachverhalt siehe nächste Seite Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Kosten: ca. 7.500 € nein jährl. Einnahmen: ja nein (s. Beschlussentwurf) ja nein (Begründung: s. Anlage) bei Produkt: Der Kämmerer ist einverstanden: Begründung/Sachverhalt: 1. Vorbemerkungen Mit dieser Beratungsvorlage legen die Verwaltungen der Stadt Mönchengladbach, der Stadt Erkelenz, der Gemeinde Jüchen und der Gemeinde Titz den jeweiligen Räten eine gemeinsame Beschlussvorlage vor, mit deren Hilfe die Zusammenarbeit der Tagebaurandgemeinden zeitnah stärker institutionalisiert werden soll. Hinsichtlich des einzuhaltenden Zeitrahmens und der Einbringung von Belangen besteht zurzeit das primäre Ziel, im aktuell anstehenden Verfahren zu den Leitentscheidungen des Landes zum Tagebau Garzweiler II ein stärkeres Gewicht zu erfahren. Im Braunkohlenplan Garzweiler II wurden von der Landesregierung zahlreiche Regelungen zum Abbau der Braunkohle getroffen. Dabei wurde eine explizite Betrachtung der Tagebaurandgemeinden außen vor gelassen. Entsprechend bestehen nur wenige Zielsetzungen, wie diese vor den Auswirkungen nachhaltig geschützt werden. Auch sind keine Förderprogramme vorgesehen, die die Auswirkungen des Braunkohletagebaus auf die angrenzenden Gemeinden kompensieren. Zur Bewältigung der Problemlagen und Herausforderungen soll daher eine interkommunale Zusammenarbeit in Form eines informellen Planungsverbandes der vom Tagebau Garzweiler II betroffenen Städte Mönchengladbach und Erkelenz sowie der Gemeinden Jüchen und Titz beschlossen werden. Der lange Zeitraum von der bergbaulichen Inanspruchnahme bis hin zur abschließenden Gestaltung der rekultivierten Flächen und des Restsees birgt unterschiedliche Planungsphasen, welche mehrere Generationen von Bürgerinnen und Bürgern direkt betreffen. Die interkommunale Zusammenarbeit wird hierbei als geeignetes Werkzeug angesehen, um sich langfristig den sich hieraus ergebenden Aufgaben zu stellen und gemeinsam für die Region eine lebenswerte Zukunftsperspektive entwickeln zu können. Mit der Gründung eines informellen Planungsverbandes soll ein erster Schritt geleistet werden, z.B. um    im Rahmen der zukünftigen Planung und Gestaltung der von den Tagebaufolgen betroffenen Region nachhaltige Konzepte im Sinne aller Betroffenen entwickeln zu können, die Position der Kommunen gegenüber der Landesregierung, Bezirksregierungen, Zuwendungsgebern und angrenzenden Planungs- und Zweckverbänden erheblich zu stärken und Fördermittel einwerben zu können. 2. Bisherige Zusammenarbeit Die Vertreter der durch den Tagebau betroffenen Kommunen (Stadt Mönchengladbach, Stadt Erkelenz, Gemeinde Jüchen und Gemeinde Titz) haben sich am 14.01.2013 erstmals zu einem Austausch bezüglich der Tagebaurandproblematik getroffen. Als Fazit wurde festgehalten, dass es eine Reihe von gemeinsamen Themen gibt und zwecks gemeinsamer Abstimmung sowie im Interesse einer möglichst sachorientierten Abarbeitung eine engere Abstimmung erfolgen soll. Schließlich erklärten am 15.01.2014 die (Ober-)Bürgermeister der vom Tagebau Garzweiler II betroffenen Kommunen gegenüber der Öffentlichkeit, dass sie eine interkommunale Zusammenarbeit anstreben, um eine zukunftsfähige Entwicklung der Region trotz der Beeinträchtigungen durch den Tagebau zu erreichen. Bereits damit erreichten die Tagebaurandgemeinden eine stärkere Wahrnehmung in der Öffentlichkeit. Derzeit erarbeiten die vier Verwaltungen u.a. eine Analyse der gemeinsamen Handlungsfelder. Dabei werden Themen definiert, bei denen die Tagebaurandkommunen Hilfen von Land und Bergbautreibendem erwarten. Dies betrifft beispielsweise Unterstützung bei der Dorfentwicklungsplanung und den Ausgleich von wirtschaftlichen Nachteilen. Im Laufe des Jahres 2014 gelang es, die Unterstützung der Region Köln Bonn e. V. zu erlangen, die ähnliche Prozesse interkommunaler Zusammenarbeit im Rheinischen Revier bereits erfolgreich begleitet hat. Durch diese Begleitung wurde klar, dass der Erfolg einer Zusammenarbeit nur dann nachhaltig erreicht werden kann, wenn sie formalisiert wird. -2- 3. Ziel/Zweck Die erste Aufgabe des informellen Planungsverbandes soll zunächst in der Abstimmung und Erarbeitung eines sog. Raumdossiers als Vorstufe eines Masterplans liegen. Damit sollen die planerischen Rahmenbedingungen sowie die Zielsetzungen des Planungsverbandes zusammengefasst und der Planungsraum unterschiedlichen Themenstellungen und Handlungsschwerpunkten zugeordnet werden. Auf dieser Grundlage können Projekte identifiziert werden, welche in unterschiedlichen Zeiträumen Antworten auf die Situation am Tagebaurand finden sollen. Parallel zur Erarbeitung des Raumdossiers/Masterplans wird die Gründung eines interkommunalen Zweckverbandes angestrebt. Dazu gehören die Erarbeitung der damit zusammenhängenden Organisationsstruktur, sowie die Erarbeitung einer Satzung. Der informelle Planungsverband soll auch Öffentlichkeitsarbeit leisten, u.a. mit einer eigenen Internetpräsenz. Die Form der Beteiligung der Bevölkerung am Planungsprozess wird noch abgestimmt, um im Rahmen der Erstellung des Masterplans ein entsprechendes Beteiligungskonzept umsetzen zu können. Die Einbindung von Kooperationspartnern, insbesondere der Innovationsregion Rheinisches Revier (IRR) und der RWE Power AG, soll im Rahmen von noch auszuhandelnden Kooperationsverträgen geschehen. 4. Gebietsabgrenzung Der informelle Planungsverband soll vollständig die Flächen der kreisfreien Stadt Mönchengladbach, der Stadt Erkelenz sowie der Gemeinden Jüchen und Titz umfassen. Eine Erweiterung um andere Kommunen ist zunächst nicht vorgesehen, wird jedoch nicht kategorisch ausgeschlossen. 5. Rechtsform, Kosten Den informellen Planungsverband bilden die vier genannten Tagebaurandgemeinden. Er arbeitet zusammen mit der Region Köln/Bonn e.V., der Aachener Stiftung Kathy Beys, der RWE Power AG und der IRR GmbH. Die angestrebte interkommunale Zusammenarbeit läuft zunächst auf informeller Ebene, d.h., es werden keine Gremien gebildet, welche Planungshoheit gegenüber den beteiligten Kommunen besitzen oder die Planungshoheit der Kommunen selbst ersetzen. Die Kosten für die Aufstellung des o.g. Raumdossiers/Masterplans durch ein externes Planungsbüro fallen über einen Zeitraum von zwei Jahren an. In den Vorgesprächen wurde die Möglichkeit erörtert, dass ca. 50% der Kosten aus Landesfördermitteln gedeckt werden könnten. Die IRR bemüht sich hierbei um diese Kofinanzierung aus Landesfördermitteln. Für die verbleibenden 50% der Kosten soll neben dem Anteil der Kommunen die RWE Power AG in die Kofinanzierung einbezogen werden. Dabei soll der kommunale Anteil der Gemeinde Titz für die verbleibenden 50% der Gesamtkosten nicht über 15% betragen. Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in Bürgermeister Michael Biermanns Jürgen Frantzen Jürgen Frantzen -3-