Daten
Kommune
Titz
Größe
88 kB
Datum
18.06.2015
Erstellt
27.05.15, 18:02
Aktualisiert
27.05.15, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Titz
Sitzungsvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
74/2015
FB 2
Zur Beratung in
öffentlicher Sitzung
Michael Müller
02463-659-20
26.05.2015
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Jugend, Kultur, Soziales, Schule und Sport
09.06.2015
Rat
18.06.2015
Betreff
Wahl von Vertretern der Gemeinde Titz in die Schulverbandsversammlung des Zweckverbandes Förderschulen im Kreis Düren
Beschlussvorschlag
Folgende Vertreter der Gemeinde Titz und deren Stellvertreter werden in die Schulverbandsversammlung des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren gewählt:
a) Bürgermeister/Stellvertreter allg. Vertreter im Amt
b) Vertreter …/Stellvertreter …
c) Vertreter …/Stellvertreter …
Begründung/Sachverhalt
siehe nächste Seite
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Kosten:
nein
jährl. Einnahmen:
ja
nein (s. Beschlussentwurf)
ja
nein (Begründung: s. Anlage)
bei Produkt:
Der Kämmerer ist einverstanden:
Begründung/Sachverhalt:
In seiner Sitzung am 11.05.2015 hat der Rat den Beitritt zum Förderschulzweckverband im
Kreis Düren auf der Grundlage der Zweckverbandssatzung beschlossen. Hierzu wird auf die
Sitzungsvorlage Nr. 49/2015 verwiesen.
§ 7 der Zweckverbandssatzung regelt die Zusammensetzung der Schulverbandversammlung;
danach besteht die Verbandsversammlung aus je 3 Vertreter/innen je Verbandsmitglied. Für
den Fall der Verhinderung ist für jede/n Vertreter/in ein/e Stellvertreter/in durch die Mitgliedskommune zu bestellen.
Hierbei sind die Regelungen des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) zu beachten. Gemäß § 15 Abs. 1 GkG haben von den Gemeinden entsandte vertretungsberechtigte
Personen die Interessen ihrer Gemeinde zu verfolgen. Sie sind an die Beschlüsse der jeweiligen
kommunalen Vertretung und ihrer Ausschüsse gebunden. In § 15 Abs. 2 GkG wird weiter ausgeführt, dass, soweit Gemeinden Verbandsmitglieder sind, die vertretungsberechtigten Personen durch die Vertretungskörperschaft für ihre Wahlperiode aus ihrer Mitte oder aus den
Dienstkräften des Verbandsmitglieds bestellt werden; sofern weitere vertretungsberechtigte
Personen zu benennen sind, müssen die/der Hauptverwaltungsbeamte/in oder eine von ihr/ihm
vorgeschlagene Person aus dem Kreis der Bediensteten dazu zählen. Gemäß § 15 Abs. 3 GkG
ist für jedes Mitglied der Verbandsversammlung eine stellvertretungsberechtigte Person für den
Fall der Verhinderung zu bestellen.
Somit ist eine vom Rat zu bestellende Person der Bürgermeister und im Verhinderungsfall der
allg. Vertreter im Amt. Vom Rat sind zwei weitere Vertreter und Stellvertreter zu wählen.
Die konstituierende Sitzung der Schulverbandsversammlung soll vor dem 01.08.2015 stattfinden; spätestens bei der Einladung zu dieser Verbandsversammlung müssen die Vertreter/innen
der Kommunen bekannt sein.
Sachbearbeiter/in
Fachbereichsleiter/in
Bürgermeister
Michael Müller
Michael Müller
Jürgen Frantzen
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