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Mitteilung (Windkraftanlagenplanungen der Gemeinde Niederzier)

Daten

Kommune
Titz
Größe
82 kB
Datum
18.06.2015
Erstellt
27.05.15, 18:02
Aktualisiert
27.05.15, 18:02
Mitteilung (Windkraftanlagenplanungen der Gemeinde Niederzier) Mitteilung (Windkraftanlagenplanungen der Gemeinde Niederzier)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Titz Mitteilung Nr.: Der Bürgermeister 75/2015 FB 3 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung Christian Canzler 02463-659-30 26.05.2015 Beratungsfolge Termin Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt 10.06.2015 Rat 18.06.2015 Betreff Windkraftanlagenplanungen der Gemeinde Niederzier Beschlussvorschlag Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen. Begründung/Sachverhalt siehe nächste Seite Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Kosten: nein jährl. Einnahmen: ja nein (s. Beschlussentwurf) ja nein (Begründung: s. Anlage) bei Produkt: Der Kämmerer ist einverstanden: Begründung/Sachverhalt: Zunächst wird auf die Mitteilung 63/2015 (Ursprungs- und Ergänzungsfassung) verwiesen. Die Beteiligung der Gemeinde Titz als Träger öffentlicher Belange nach § 4 BauGB im Änderungsverfahren für den Flächennutzungsplan der Gemeinde Niederzier hat ausweislich des Beteiligungsschreibens der Gemeinde Niederzier bis zum 29. Mai 2015 zu erfolgen. Wie angekündigt, wird die Verwaltung in gewohnter Weise bauplanungsrechtlich (ablehnend) Stellung nehmen, dass als Mindestabstand zu Siedlungsgebieten mindestens 1.200 m einzuhalten sind, ergänzt um die oben bereits genannten und weitere Punkte (Schall, Schatten, Vorbelastung, Nacherholungsfunktion, Artenschutz, hier insbesondere Fledermäuse etc.). Die ablehnende Stellungnahme, die fristgerecht übermittelt wurde, ist als Anlage beigefügt. Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in Bürgermeister Christian Canzler Christian Canzler Jürgen Frantzen -2-