Daten
Kommune
Titz
Größe
86 kB
Datum
11.09.2014
Erstellt
21.08.14, 18:01
Aktualisiert
21.08.14, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Titz
Mitteilung
Nr.:
Der Bürgermeister
97/2014
FB 3
Zur Beratung in
öffentlicher Sitzung
Annika Wischmeier
02463/659-33
29.07.2014
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt
04.09.2014
Rat
11.09.2014
Betreff
Benutzungsordnung für die Aula der PRIMUS-Schule
Beschlussvorschlag
Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
Begründung/Sachverhalt
siehe Seite 2
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Kosten:
nein
jährl. Einnahmen:
ja
nein (s. Beschlussentwurf)
ja
nein (Begründung: s. Anlage)
bei Produkt:
Der Kämmerer ist einverstanden:
Begründung/Sachverhalt:
Die Aula der Gemeinschaftshauptschule Titz/PRIMUS-Schule Titz wird, neben ihrer eigentlichen
Bestimmung als Schul- und demnächst auch Mensaraum, zu verschiedensten Anlässen von
einer Reihe von Vereinen und Organisationen mangels gleich großer Alternativen (auch in anderen Ortslagen) prinzipiell „wie eine Bürgerhalle“ genutzt.
Für diese (außerschulischen) Zwecke gibt es derzeit jedoch keine Benutzungsordnung, die etwa
regelt, nach welchen Kriterien die Aula vergeben wird noch welche Kosten ein externer Nutzer
zu tragen hat. Die Verwaltung beabsichtigt daher, eine solche Benutzungsordnung für die Aula
einzuführen.
Derzeit sind die meisten Nutzungen sind kostenlos, einige Nutzungen indes sind „traditionell“
kostenpflichtig. Eine Benutzungsordnung wäre geeignet, neben der transparenten Vergabe der
Halle an Nutzer auch eine einheitliche Kostenregelung für alle Nutzer (und damit eine Gleichbehandlung mit den größeren Bürgerhallen im Gemeindegebiet) zu etablieren, die zumindest
einen Teil der anfallenden Kosten verursachungsgerecht dem Nutzer auferlegt (unterteilt in
Sach- und Personalkosten für den Hausmeister).
Ein erster Entwurf wurde seitens der Gemeindeverwaltung erstellt. Zukünftig würde die Nutzung der Aula daher kostenpflichtig; jedoch könnten soziale Aktivitäten weiterhin von der Regelung im Einzelfall ausgenommen werden. Es ist angedacht, drei Preisstufen einzuführen. Die
Unterscheidung soll anhand der Erhebung eines Eintrittsgeldes durch die Nutzer und der Personenzahl der Veranstaltung erfolgen. Zudem wäre die benötigte Einsatzzeit des Hausmeisters
zusätzlich (im Wege eines Verrechnungsstundensatzes, ggf. mit Deckelung) zu vergüten. Eine
ca. halbstündige Einführung in die Hallen und ihre Technik wäre gleichwohl aber kostenfrei.
Außerdem soll zukünftig eine Kaution durch den Nutzer entrichtet werden.
Bis zur abschließenden Beratung der Benutzungsordnung in den Gremien werden Gespräche
mit den betroffenen Nutzern geführt. In der kommenden Sitzungsrunde soll dann der Entwurf
der Benutzungsordnung (inkl. des Nutzungsentgelts) eingebracht werden.
Sachbearbeiter/in
Fachbereichsleiter/in
Bürgermeister
Annika Wischmeier
Christian Canzler
Jürgen Frantzen
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