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Mitteilung (Benutzunsordnung für die Aula der PRIMUS-Schule)

Daten

Kommune
Titz
Größe
86 kB
Datum
11.09.2014
Erstellt
21.08.14, 18:01
Aktualisiert
21.08.14, 18:01
Mitteilung (Benutzunsordnung für die Aula der PRIMUS-Schule) Mitteilung (Benutzunsordnung für die Aula der PRIMUS-Schule)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Titz Mitteilung Nr.: Der Bürgermeister 97/2014 FB 3 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung Annika Wischmeier 02463/659-33 29.07.2014 Beratungsfolge Termin Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt 04.09.2014 Rat 11.09.2014 Betreff Benutzungsordnung für die Aula der PRIMUS-Schule Beschlussvorschlag Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen. Begründung/Sachverhalt siehe Seite 2 Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Kosten: nein jährl. Einnahmen: ja nein (s. Beschlussentwurf) ja nein (Begründung: s. Anlage) bei Produkt: Der Kämmerer ist einverstanden: Begründung/Sachverhalt: Die Aula der Gemeinschaftshauptschule Titz/PRIMUS-Schule Titz wird, neben ihrer eigentlichen Bestimmung als Schul- und demnächst auch Mensaraum, zu verschiedensten Anlässen von einer Reihe von Vereinen und Organisationen mangels gleich großer Alternativen (auch in anderen Ortslagen) prinzipiell „wie eine Bürgerhalle“ genutzt. Für diese (außerschulischen) Zwecke gibt es derzeit jedoch keine Benutzungsordnung, die etwa regelt, nach welchen Kriterien die Aula vergeben wird noch welche Kosten ein externer Nutzer zu tragen hat. Die Verwaltung beabsichtigt daher, eine solche Benutzungsordnung für die Aula einzuführen. Derzeit sind die meisten Nutzungen sind kostenlos, einige Nutzungen indes sind „traditionell“ kostenpflichtig. Eine Benutzungsordnung wäre geeignet, neben der transparenten Vergabe der Halle an Nutzer auch eine einheitliche Kostenregelung für alle Nutzer (und damit eine Gleichbehandlung mit den größeren Bürgerhallen im Gemeindegebiet) zu etablieren, die zumindest einen Teil der anfallenden Kosten verursachungsgerecht dem Nutzer auferlegt (unterteilt in Sach- und Personalkosten für den Hausmeister). Ein erster Entwurf wurde seitens der Gemeindeverwaltung erstellt. Zukünftig würde die Nutzung der Aula daher kostenpflichtig; jedoch könnten soziale Aktivitäten weiterhin von der Regelung im Einzelfall ausgenommen werden. Es ist angedacht, drei Preisstufen einzuführen. Die Unterscheidung soll anhand der Erhebung eines Eintrittsgeldes durch die Nutzer und der Personenzahl der Veranstaltung erfolgen. Zudem wäre die benötigte Einsatzzeit des Hausmeisters zusätzlich (im Wege eines Verrechnungsstundensatzes, ggf. mit Deckelung) zu vergüten. Eine ca. halbstündige Einführung in die Hallen und ihre Technik wäre gleichwohl aber kostenfrei. Außerdem soll zukünftig eine Kaution durch den Nutzer entrichtet werden. Bis zur abschließenden Beratung der Benutzungsordnung in den Gremien werden Gespräche mit den betroffenen Nutzern geführt. In der kommenden Sitzungsrunde soll dann der Entwurf der Benutzungsordnung (inkl. des Nutzungsentgelts) eingebracht werden. Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in Bürgermeister Annika Wischmeier Christian Canzler Jürgen Frantzen -2-