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Sitzungsvorlage (Protokoll der Anwohnerversammlung Mühlendriesch)

Daten

Kommune
Titz
Größe
72 kB
Datum
11.09.2014
Erstellt
29.08.14, 18:01
Aktualisiert
29.08.14, 18:01
Sitzungsvorlage (Protokoll der Anwohnerversammlung Mühlendriesch) Sitzungsvorlage (Protokoll der Anwohnerversammlung Mühlendriesch) Sitzungsvorlage (Protokoll der Anwohnerversammlung Mühlendriesch)

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Inhalt der Datei

Niederschrift über die Anwohnerversammlung zum Straßenausbau „Mühlendriesch“, Titz, am Montag, 26.08.2014, 18.00 Uhr im Bürgersaal des Rathauses Anwesend: s. Anwesenheitsliste Ferner anwesend: Bürgermeister Jürgen Frantzen Beigeordneter Christian Canzler Dipl.-Ing. Walter Goy, IVA Aachen Verwaltungsfachangestellte Annika Wischmeier Bürgermeister Frantzen eröffnet die Anwohnerversammlung und begrüßt die Anwesenden. Er erläutert zunächst, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung am 27.03.2014 die Planungsvarianten zum Straßenausbau Mühlendriesch in Titz zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt habe, zunächst die betroffenen Grundstückseigentümer in einer Anwohnerversammlung zu unterrichten und die Punkte, die in der Sitzung angesprochen wurden, wie z. B. den Gehwegausbau, zu überprüfen. Zum Ablauf der Veranstaltung schlägt der Bürgermeister vor, zunächst die verschiedenen Planungsvarianten zum Straßenbau durch das beauftragte Ingenieurbüro vorstellen zu lassen. Anschließend würde die Verwaltung allgemeine Themen, z. B. zur Beitragssituation, darstellen. Anregungen und Fragen seien jeweils zu den einzelnen Punkten möglich. Angesichts einer nachfolgenden weiteren Anwohnerversammlung bietet er grundsätzlich eine weitere Informationsveranstaltung für den Fall an, dass wesentliche Ausführungen aus Zeitgründen unterbleiben müssen. Er gehe aber davon aus, dass der gesetzte Zeitrahmen für eine detaillierte Vorstellung der Varianten ausreichen würde. Hinsichtlich des weiteren Vorgehens stellt Bürgermeister Frantzen grundsätzlich dar, dass über das Bauvorhaben der Gemeinderat als Träger der Planungshoheit in der Gemeinde Titz beschließen werde. Er begrüße deshalb auch die anwesenden Vertreter der im Gemeinderat vertretenen Fraktionen und erklärt, dass die Niederschrift der Anwohnerversammlung den Mitgliedern des Fachausschusses und des Gemeinderates vor der Entscheidung über die Maßnahme zur Kenntnis gegeben werde. 1. Vorstellung der Planungsvarianten Vor der Vorstellung der verschiedenen Planungsvarianten dokumentiert Herr Dipl.-Ing. Goy über verschiedene Fotos den Zustand der Fahrbahn sowie der Nebenanlagen. Er stellt sodann die erarbeiteten Varianten zum Straßenausbau Mühlendriesch vor. Der Vortrag des Ingenieurbüros ist der Niederschrift als Anlage beigefügt. Seitens der Anwohner werden während des Vortrags einige Zwischenfragen, z. B. zur Notwendigkeit der Bushaltestelle an dieser Stelle (diese sei nicht so „willkommen“) und des Bürgersteigs entlang der Hausnummer 6 sowie der der Möglichkeit einer Inlinersanierung des Kanals gestellt. Die Fragen werden von Bürgermeister Frantzen, Beigeordneten Canzler und Herrn Dipl.Ing. Goy beantwortet, z.B. zur Fahrbahnverengung sowie der Planung zu den Gehwegen und deren Längen. Der Anlieger des Hauses Nr. 6 bittet, ohne Gehweg vor seinem Grundstück zu planen. Vertreter der Landwirtschaft bitten um Prüfung, ob die geplante Engstelle von 3,50 m etwas ausgeweitet werden könne, z. B. auf 4,00 m, da die Erfahrung gezeigt habe, dass ein Passieren einer solchen Engstelle mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen schwer bis unmöglich sei. Ein Anwohner schlägt vor, den Anwohnern die Unterlagen über die Ausbauvarianten zunächst zur Verfügung zu stellen und dann eine zweite Anwohnerversammlung durchzuführen. Dies wird seitens der Verwaltung unter Hinweis auf die Eingangsbemerkung des Bürgermeisters zwar nicht kategorisch abgelehnt, gleichwohl aber auf die Beschlusslage verwiesen, wonach nach einer Anwohnerversammlung das Ergebnis zunächst dem Fachausschuss und dem Rat der Gemeinde Titz vorzulegen sei. Redaktioneller Hinweis: Derselbe Anwohner fragte im Nachgang zur Versammlung per E-Mail nach, ob nicht die Möglichkeit im Rahmen des Teilausbaues unter Wegfall der kompletten Bürgersteige die Straße als „wohnberuhigte Straße“ umgewidmet werden könne unter gleichzeitiger Reduzierung der höchst zulässigen Geschwindigkeit vom 30km/h auf 6 km/h. Die Verwaltung steht dem kritisch gegenüber. Zwar dürfte eine Änderung der Widmung der Straße nach dem Straßen- und Wegegesetz NRW nicht gänzlich ausgeschlossen sein, gleichwohl aber wäre hiermit keine oder nur eine marginale Kostenersparnis verbunden. Ein verkehrsberuhigter Bereich/Mischverkehrsfläche in einer Haupterschließungsstraße ist mit einem Beitragssatz von 60% anzusetzen und dürfte zu einer vergleichbaren Kostenbelastung der beitragspflichtigen Anwohner führen, erst bei einem verkehrsberuhigten Bereich/Mischverkehrsfläche mit einer Grünanlage von mindestens 5 % der Ausbaufläche würde ein Beitragssatz von 55% und hierdurch ggf. eine Kostenersparnis für die Anlieger in Betracht kommen. 2. Kosten Herr Canzler erläutert die Einstufung der Straße als Haupterschließungsstraße i.S. der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Titz und die satzungemäß vorgesehenen Beitragssätze der einzelnen Straßenanlagen, die voraussichtlich auf die Anlieger zukommen würden. Die angesetzten Kosten sind Schätzungen aufgrund der voraussichtlichen Baukosten. Variante 1: 11,32 €/m² Dieser Beitragshöhe liegen Ausbaukosten von ca. 128.500 € zugrunde. Von den Kosten für die Fahrbahn würden 50 % Anliegerbeiträge, von den Kosten für die Gehwege 70 % Anliegerbeiträge, von den Kosten für die Oberflächenentwässerung 60 % Anliegerbeiträge und von den Kosten unselbständiger Grünanlagen 60 % Anliegerbeiträge erhoben. Variante 2: 11,31 €/m² Hier wurden ebenfalls Ausbaukosten von ca. 128.500 € zugrunde gelegt. Die prozentuale Kostenverteilung der Ausbaukosten ist gleich mit der Variante 1. Variante 3: 8,03 €/m² Ab dieser Variante erfolgt außerhalb der geschlossenen Ortslage ein Hocheinbau des Straßenbelags, der nicht beitragspflichtig ist und somit zu einer erheblichen Entlastung der Anlieger führt. Hier wurden Ausbaukosten von ca. 115.000 € zugrunde gelegt. Die prozentuale Kostenverteilung der Ausbaukosten ist gleich mit der Variante 1. Variante 4: 7,38 €/m² Hier wurden Ausbaukosten von ca. 110.500 € zugrunde gelegt. Die prozentuale Kostenverteilung der Ausbaukosten ist gleich mit der Variante 1. Auch bei dieser Variante würden durch den Hocheinbau im Außenbereich die Anlieger erheblich entlastet. Variante 4a: 6,61 €/m² Hier wurden Ausbaukosten von ca. 105.000 € zugrunde gelegt. Die prozentuale Kostenverteilung der Ausbaukosten ist gleich mit der Variante 1. Auch bei dieser Variante würden durch den Hocheinbau im Außenbereich die Anlieger erheblich entlastet. Die Kostenaufstellungen zu den einzelnen Planungsvarianten sind ebenfalls als Anlage beigefügt. 3. Zusammenfassung Die Notwendigkeit des Straßenausbaus wird nicht von allen Anwohnern gesehen. Jedoch wird im Falle eines Ausbaus überwiegend die Variante 4a favorisiert. Bei einem Beschluss des Rates über den Ausbau am 11. September 2014 könnte der Baubeginn evtl. im Frühjahr 2015 erfolgen. Titz, 29.08.2014 angefertigt: (Wischmeier) Verwaltungsfachangestellte gesehen: (Frantzen) Bürgermeister