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Sitzungsvorlage (Wirtschaftswegekataster der Gemeinde Titz)

Daten

Kommune
Titz
Größe
99 kB
Datum
30.10.2014
Erstellt
08.10.14, 18:04
Aktualisiert
08.10.14, 18:04
Sitzungsvorlage (Wirtschaftswegekataster der Gemeinde Titz) Sitzungsvorlage (Wirtschaftswegekataster der Gemeinde Titz) Sitzungsvorlage (Wirtschaftswegekataster der Gemeinde Titz)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Titz Sitzungsvorlage Nr.: Der Bürgermeister 139/2014 FB 3 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung Christian Reszka 02463-659-34 30.09.2014 Beratungsfolge Termin Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt 21.10.2014 Rat 30.10.2014 Betreff Wirtschaftswegekataster der Gemeinde Titz Beschlussvorschlag 1. 2. Die Die a. b. Vorstellung des Wirtschaftswegekatasters wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Verwaltung wird beauftragt, sowohl das Kataster selbst wie auch zur Frage der zukünftigen Finanzierung des Wirtschaftswegenetzes die dargestellten Möglichkeiten zunächst mit den Ortsbauernschaften in der Gemeinde Titz zu diskutieren und hierüber zu berichten. Sodann soll das Kataster auch mit weiteren Beteiligten (Landwirtschaftsklammer NRW, Wasserverbände, Straßen.NRW etc). diskutiert werden. Begründung/Sachverhalt siehe Seite 2 Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Kosten: nein jährl. Einnahmen: ja nein (s. Beschlussentwurf) ja nein (Begründung: s. Anlage) bei Produkt: Der Kämmerer ist einverstanden: Begründung/Sachverhalt: I. Vorstellung des Katasters Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Sitzungsvorlagen 95/2012, 55/2013 und 81/2013 verwiesen. Nach dem in zwei Teilbereichen vorgestellten Wirtschaftswegekonzept (Teilbereich nördlich der A44 durch den damaligen technischen Mitarbeiter, Herrn Dittmann, und einen Bereich, begrenzt durch die Ortschaften Titz, Opherten, Kalrath und Ameln, durch einen externen Bachelorkandidaten) wurde nun das gesamte, überarbeitete Wirtschaftswegekonzept für die Gemeinde Titz erstellt. Um einen Eindruck des rund 270 km langen bestehenden Wirtschaftswegenetzes zu erhalten, wurde im ersten Schritt eine Fotodokumentation sowie eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Oberfläche, Banketten sowie das Schadensbild für jeden der rund 720 Wirtschaftswege erstellt. Anschließend wurde für jede Gemarkung ein Übersichtslageplan erarbeitet, in denen die Wege selbst und deren Wichtigkeit dargestellt sind. Die Einstufung der Wichtigkeit wurde in vier Kategorien eingeteilt, beginnend mit der Einstufung „Hauptweg“ bis zur Einstufung „mögliche Privatisierung des Wirtschaftsweges“. Im weiteren Schritt wurden die Wege auf ihre Sanierungserfordernis untersucht, was durch die Erfassung der einzelnen Wirtschaftswege und Einteilung in Schadensklassen (von „kein Handlungsbedarf“ über „punktuelle Schäden“ bis hin zu „starken flächenhaften Schäden“) dargestellt wird. Aus dem Zusammenspiel von der Wichtigkeit des Wirtschaftsweges sowie anhand des vorhandenen Schadensbildes ergibt sich eine Prioritätenliste, welche zur weiteren Erarbeitung eines Sanierungskonzeptes über die nächsten Jahrzehnte dienen wird. Durch die Erstellung des Wirtschaftswegkonzeptes wird verdeutlicht, welchen Ausbaustandard jeder einzelne Wirtschaftsweg erfüllen muss und welche Wege sogar an Dritte veräußert werden können. Das Wirtschaftswegekataster wird im Rahmen der Sitzung vorgestellt II. Mögliche Formen der zukünftigen Finanzierung des Wirtschaftswegenetzes Mit den derzeit zur Verfügung stehenden Mitteln und der insgesamt angespannten Haushaltslage wird es kaum möglich sein, alle verkehrssicherungspflichtigen und wünschenswerten Schäden im Wegenetz zu beseitigen, dies trifft ebenfalls die Maßnahmen zum dauerhaften Substanz- und damit auch Vermögenserhalt. Zur Finanzierung des Unterhaltungsaufwands des gemeindlichen Wegenetzes sind unterschiedliche Lösungsansätze denkbar: 1. Grundsteuer A-Modell Dieses Modell hat den Vorteil der besonderen Einfachheit in der Handhabung, insbesondere bei der Veranlagung über den jährlichen Grundbesitzabgabenbescheid. Hierbei würde auf die Grundsteuer A ein Aufschlag erfolgen. Aus diesem zusätzlichen Steueraufkommen könnten Unterhaltungsmaßnahmen finanziert werden. Nachteilig ist jedoch das geringe Aufkommen, die fehlende Zweckbindung der Steuermittel und die Nichtberücksichtigung der Grundsteuer BPflichtigen im Außenbereich (Wohnbebauung, Biogasanlagen oder gewerbliche Tierhaltungsanlagen). 2. KAG - Modell Ein weiteres, ggf. auch ergänzend anzuwendendes Modell, ist die Finanzierung von Instandsetzungsmaßnahmen über das Kommunalabgabenrecht (KAG NRW). Wie beim Grundsteuer AModell erfolgt auch hier eine Finanzierung über den Gemeindehaushalt, allerdings immer nur spezifisch für eine beitragsfähige Maßnahme. Die Kosten der Maßnahme werden auf den in der Regel kleinen Kreis der direkten „Vorteilsnehmer“ (unmittelbare Wegeanlieger) verteilt, ein Restanteil ist von der Gemeinde zu tragen, was sehr nachteilig und rechtsstreitverdächtig er-2- scheint. Die reine Wegeunterhaltung kann über dieses Modell zudem nicht finanziert werden, denn die laufende Unterhaltung und Instandsetzung sind hiervon ausgenommen. 3. Verbandsmodell Ein weiterer, innovativer Ansatz zur dauerhaften Lösung der Finanzierungsproblematik ist die Bildung eines Wirtschaftswegeverbandes gemäß § 7 des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz – WVG). Ein Wirtschaftswegeverband (diese Konstellation ist z.B. in Niedersachsen immer häufiger anzutreffen) ist eine selbstständige Körperschaft mit eigenem Haushalt, die sich über eine Umlage finanziert. Mitglieder dieses Verbands wären z.B. die Landwirte im Einzugsbereich des Verbands und zusätzlich die Gemeinde als Eigentümerin der Wirtschaftswege. Vorteile sind z.B. die Selbstbestimmung der betroffenen Eigentümer (Mitgestaltung des Ausbauprogramms) und eine breite Bemessungsgrundlage, da alle Grundstücke im Außenbereich erfasst würden. Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in Bürgermeister Christian Reszka Christian Canzler Jürgen Frantzen -3-