Daten
Kommune
Titz
Größe
92 kB
Datum
11.09.2014
Erstellt
21.08.14, 18:01
Aktualisiert
21.08.14, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Titz
Der Bürgermeister
Sitzungsvorlage
Nr.:
115/2014
FB 3
Zur Beratung in
öffentlicher Sitzung
Christian Canzler
02463-659-30
18.08.2014
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt
04.09.2014
Rat
11.09.2014
Betreff
Landmaschinen und Landtechnik Zimmermann;
wiederholende Offenlage der 15. Änderung des Flächennutzungsplans
und des Vorhaben- und Erschließungsplan Titz V 3 "Landmaschinen
und Landtechnik" in der Ortslage Ameln
Beschlussvorschlag
1.
2.
3.
4.
Der Beschluss über die Beantragung der Genehmigung 15. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 BauGB vom 2. Oktober 2013 (Sitzungsvorlage 109/2013) wird
aufgehoben.
Der Entwurf der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Titz - Ausweisung von gewerblichen Bauflächen in der Ortslage Ameln – mit Begründung, Umweltbericht und den vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen ist gemäß § 3 Abs. 2
BauGB für die Dauer eines Monats wiederholend öffentlich auszulegen. Weiterhin beschließt der Rat die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 2 und 3 BauGB durchzuführen.
Der als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossene Vorhaben- und Erschließungsplan V 3
„Landmaschinen und Landtechnik“ in der Ortslage Ameln vom 2. Oktober 2013 wird aufgehoben.
Der Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplanes Titz V 3 – Ortslage Titz, „Landmaschinen und Landtechnik“ in der Ortslage Ameln - ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die
Dauer eines Monats wiederholend öffentlich auszulegen. Weiterhin beschließt der Rat die
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 und
3 BauGB durchzuführen.
Begründung/Sachverhalt
siehe Seite 2
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
nein
jährl. Kosten:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (s. Beschlussentwurf)
ja
nein (Begründung: s. Anlage)
bei Produkt:
Der Kämmerer ist einverstanden:
Begründung/Sachverhalt:
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Sitzungsvorlagen 67/2014, 68/2013,
109/2013, 110/2013 und 25/2014 verwiesen.
Wie mitgeteilt, litten die Bekanntmachungen zur 15. Änderung des Flächennutzungsplans sowie des vorhabenbezogenen Bebauungsplans an formellen Mängeln, die im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.7.2013 (Aktenzeichen 4 CN 3.12) höchstrichterlich festgestellt
wurden; diese Mängel können einen beachtlichen Rechtsmangel darstellen und bei ordnungsgemäßer Rüge zur Unwirksamkeit der Pläne führen. In Bekanntmachungen zur öffentlichen
Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB (sowohl für Flächennutzungs- wie auch Bebauungspläne) ist
demnach ausführlicher darzustellen, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar
sind (u.a. durch Zusammenfassung der behandelten Umweltbelange zu Themenblöcken und
einer schlagwortartigen Charakterisierung), um eine hinreichende Anstoßwirkung der Bekanntmachung zu erreichen.
Da die Bezirksregierung Köln (auch aufgrund ministerieller Weisung) bei noch nicht abgeschlossene Genehmigungsverfahren (um ein solches handelte es sich beim Antrag der Gemeinde Titz) bei Vorliegen des o.g. formellen Mangels keine Genehmigung zur Änderung des Flächennutzungsplans mehr erteilt, wurde der Antrag auf Genehmigung am 14. Februar 2013 seitens der Verwaltung zurückgenommen.
Zur rechtssicheren Heilung des Formmangels sind die Verfahren zur 15. Änderung des Flächennutzungsplans und zur Aufstellung des Vorhaben -und Erschließungsplan Titz V 3 ab dem
Zeitpunkt des Mangels (formelle fehlerhafte Bekanntmachungen) zu wiederholen. Daher sind
zunächst der Feststellungsbeschlusses des Flächennutzungsplans (einschließlich Antrag auf
Genehmigung nach § 6 BauGB) sowie der Satzungsbeschluss für den Feststellungsbeschlusses
des Vorhaben -und Erschließungsplans aufzuheben. Anschließend ist die öffentliche Auslegung
nach §3 Abs. 2 BauGB mit entsprechend erweitertem Bekanntmachungstext erneut durchzuführen. Im Anschluss daran sind ggf. erfolgte Eingaben wieder abzuwägen und ein neuer Feststellungsbeschlusses für den Flächennutzungsplan und ein erneuter Satzungsbeschluss für den
Vorhaben -und Erschließungsplan zu fassen.
Die wiederholende Offenlage dient der Ausräumung eines rein formellen Verfahrensmangels
(materielle Änderungen ergeben sich derzeit nicht), von dem viele kommunale Planungsträger
betroffen sind und kann mit unveränderten Unterlagen (Stand September 2013) erfolgen. Unter Wahrung aller Fristen kann sie voraussichtlich Anfang Oktober durchgeführt werden, so
dass eine erneute Beschlussfassung noch in 2014 erfolgen kann.
Praktische Auswirkungen auf das Bauvorhaben ergeben sich derzeit nicht (und werden auch
nicht erwartet, da die Bezirksregierung Köln bereits eine erste materiell-rechtliche Überprüfung
des Flächennutzungsplans vorgenommen hat und keine Beanstandungen); insbesondere erfolgt kein Baustopp, da eine Baugenehmigung vorliegt.
Sachbearbeiter/in
Fachbereichsleiter/in
Bürgermeister
Christian Canzler
Christian Canzler
Jürgen Frantzen
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