Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Sitzungsvorlage (Landmaschinen und Landtechnik Zimmermann; wiederholende Offenlage der 15. Änderung des Flächennutzungsplans und des Vorhaben- und Erschließungsplan Titz V 3 "Landmaschinen und Landtechnik" in der Ortslage Ameln)

Daten

Kommune
Titz
Größe
92 kB
Datum
11.09.2014
Erstellt
21.08.14, 18:01
Aktualisiert
21.08.14, 18:01
Sitzungsvorlage (Landmaschinen und Landtechnik Zimmermann;
wiederholende Offenlage der 15. Änderung des Flächennutzungsplans und des Vorhaben- und Erschließungsplan Titz V 3 "Landmaschinen und Landtechnik" in der Ortslage Ameln) Sitzungsvorlage (Landmaschinen und Landtechnik Zimmermann;
wiederholende Offenlage der 15. Änderung des Flächennutzungsplans und des Vorhaben- und Erschließungsplan Titz V 3 "Landmaschinen und Landtechnik" in der Ortslage Ameln)

öffnen download melden Dateigröße: 92 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Titz Der Bürgermeister Sitzungsvorlage Nr.: 115/2014 FB 3 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung Christian Canzler 02463-659-30 18.08.2014 Beratungsfolge Termin Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt 04.09.2014 Rat 11.09.2014 Betreff Landmaschinen und Landtechnik Zimmermann; wiederholende Offenlage der 15. Änderung des Flächennutzungsplans und des Vorhaben- und Erschließungsplan Titz V 3 "Landmaschinen und Landtechnik" in der Ortslage Ameln Beschlussvorschlag 1. 2. 3. 4. Der Beschluss über die Beantragung der Genehmigung 15. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 BauGB vom 2. Oktober 2013 (Sitzungsvorlage 109/2013) wird aufgehoben. Der Entwurf der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Titz - Ausweisung von gewerblichen Bauflächen in der Ortslage Ameln – mit Begründung, Umweltbericht und den vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats wiederholend öffentlich auszulegen. Weiterhin beschließt der Rat die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 und 3 BauGB durchzuführen. Der als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossene Vorhaben- und Erschließungsplan V 3 „Landmaschinen und Landtechnik“ in der Ortslage Ameln vom 2. Oktober 2013 wird aufgehoben. Der Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplanes Titz V 3 – Ortslage Titz, „Landmaschinen und Landtechnik“ in der Ortslage Ameln - ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats wiederholend öffentlich auszulegen. Weiterhin beschließt der Rat die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 und 3 BauGB durchzuführen. Begründung/Sachverhalt siehe Seite 2 Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten Haushaltsmittel stehen bereit: ja nein jährl. Kosten: jährl. Einnahmen: ja nein (s. Beschlussentwurf) ja nein (Begründung: s. Anlage) bei Produkt: Der Kämmerer ist einverstanden: Begründung/Sachverhalt: Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Sitzungsvorlagen 67/2014, 68/2013, 109/2013, 110/2013 und 25/2014 verwiesen. Wie mitgeteilt, litten die Bekanntmachungen zur 15. Änderung des Flächennutzungsplans sowie des vorhabenbezogenen Bebauungsplans an formellen Mängeln, die im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.7.2013 (Aktenzeichen 4 CN 3.12) höchstrichterlich festgestellt wurden; diese Mängel können einen beachtlichen Rechtsmangel darstellen und bei ordnungsgemäßer Rüge zur Unwirksamkeit der Pläne führen. In Bekanntmachungen zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB (sowohl für Flächennutzungs- wie auch Bebauungspläne) ist demnach ausführlicher darzustellen, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind (u.a. durch Zusammenfassung der behandelten Umweltbelange zu Themenblöcken und einer schlagwortartigen Charakterisierung), um eine hinreichende Anstoßwirkung der Bekanntmachung zu erreichen. Da die Bezirksregierung Köln (auch aufgrund ministerieller Weisung) bei noch nicht abgeschlossene Genehmigungsverfahren (um ein solches handelte es sich beim Antrag der Gemeinde Titz) bei Vorliegen des o.g. formellen Mangels keine Genehmigung zur Änderung des Flächennutzungsplans mehr erteilt, wurde der Antrag auf Genehmigung am 14. Februar 2013 seitens der Verwaltung zurückgenommen. Zur rechtssicheren Heilung des Formmangels sind die Verfahren zur 15. Änderung des Flächennutzungsplans und zur Aufstellung des Vorhaben -und Erschließungsplan Titz V 3 ab dem Zeitpunkt des Mangels (formelle fehlerhafte Bekanntmachungen) zu wiederholen. Daher sind zunächst der Feststellungsbeschlusses des Flächennutzungsplans (einschließlich Antrag auf Genehmigung nach § 6 BauGB) sowie der Satzungsbeschluss für den Feststellungsbeschlusses des Vorhaben -und Erschließungsplans aufzuheben. Anschließend ist die öffentliche Auslegung nach §3 Abs. 2 BauGB mit entsprechend erweitertem Bekanntmachungstext erneut durchzuführen. Im Anschluss daran sind ggf. erfolgte Eingaben wieder abzuwägen und ein neuer Feststellungsbeschlusses für den Flächennutzungsplan und ein erneuter Satzungsbeschluss für den Vorhaben -und Erschließungsplan zu fassen. Die wiederholende Offenlage dient der Ausräumung eines rein formellen Verfahrensmangels (materielle Änderungen ergeben sich derzeit nicht), von dem viele kommunale Planungsträger betroffen sind und kann mit unveränderten Unterlagen (Stand September 2013) erfolgen. Unter Wahrung aller Fristen kann sie voraussichtlich Anfang Oktober durchgeführt werden, so dass eine erneute Beschlussfassung noch in 2014 erfolgen kann. Praktische Auswirkungen auf das Bauvorhaben ergeben sich derzeit nicht (und werden auch nicht erwartet, da die Bezirksregierung Köln bereits eine erste materiell-rechtliche Überprüfung des Flächennutzungsplans vorgenommen hat und keine Beanstandungen); insbesondere erfolgt kein Baustopp, da eine Baugenehmigung vorliegt. Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in Bürgermeister Christian Canzler Christian Canzler Jürgen Frantzen -2-