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Sitzungsvorlage (Anlage 2 - Fragen und Antworten)

Daten

Kommune
Titz
Größe
184 kB
Datum
24.07.2013
Erstellt
18.07.13, 18:00
Aktualisiert
18.07.13, 18:00
Sitzungsvorlage (Anlage 2 - Fragen und Antworten) Sitzungsvorlage (Anlage 2 - Fragen und Antworten)

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Inhalt der Datei

Fragen und Antworten zur PRIMUS-Schule in der Gemeinde Titz (Quelle: Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen) 1. Was ist eine PRIMUS-Schule? Bei der PRIMUS-Schule handelt es sich um eine neuartige Schule (als Schulversuch) von Klasse 1 bis Klasse 10 als Schule mit einem Ganztagsangebot (offener Ganztag in Klassen 1-4, gebundener Ganztag ab Klasse 5), in der mit einem neuen pädagogischen Konzept (angelehnt an das der PISA-Gewinnerländer in Nordeuropa) alle Schulabschlüsse der Sekundarstufe I (alle Formen von Haupt- und Realschulabschlüssen) erlangt werden können. Durch Kooperation mit gymnasialen Oberstufen (Gymnasien, Gesamtschulen, Berufskollegs) können die Kinder nach 13 Schuljahren auch das Abitur ablegen (G-9 Abitur). Der Unterricht wird in allen Klassen ohne äußere Leistungsdifferenzierung integriert in heterogen zusammengesetzten Lerngruppen erteilt. Dabei werden inklusive, zukunftsweisende Unterrichtskonzepte sowie alternative Formen der Leistungsbewertung entwickelt. Auf die Erteilung von Ziffernnoten kann bis einschließlich Klasse 8 verzichtet werden. 2. Können die trotz einer Leistungsbewertung ohne Ziffernnoten bis einschließlich Klasse 8 z.B. bei Umzug der Eltern in eine andere Schule der Sekundarstufe I wechseln? Ja, denn bei einem Schulwechsel nach der Grundschule oder innerhalb der Sekundarstufe I stellt die Schule ein bundesweit anerkanntes Überweisungszeugnis mit Ziffernnoten, Abschlüsse und Berechtigungen etc. aus. Ihr Kind kann damit problemlos nach Klasse 4 auf ein Gymnasium wechseln. 3. Wie erfolgt der Unterricht in jahrgangsübergreifenden Lerngruppen? Die Kinder arbeiten selbstständig in Gruppen oder auch einzeln entweder an einem gemeinsamen Arbeitsauftrag, der nach unterschiedlichen Anforderungen gegliedert wird, oder an verschiedenen Arbeitsaufträgen mit unterschiedlichen Anforderungen. Welche Kinder welche Arbeitsaufträge erhalten, hängt von ihren jeweiligen Lernvoraussetzungen ab. Diese müssen nicht immer mit der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Jahrgangsgruppe übereinstimmen. Bereits jetzt arbeiten viele Grundschulen in NRW nach ähnlichen pädagogischen Konzepten. 4. Kann das pädagogische Konzept weiterentwickelt werden? Das pädagogische Konzept kann und soll laufend weiter entwickelt werden. 5. Wie groß ist die PRIMUS-Schule? Die Schule soll i.d.R. mindestens über drei Züge pro Jahrgang verfügen; ausnahmsweise können auch Schulen mit zwei Zügen pro Jahrgang errichtet werden, insbesondere dann, wenn nur so das letzte weiterführende Schulangebot einer Gemeinde gesichert wird. 6. Kann die PRIMUS-Schule auch mit Teilstandorten geführt werden? Es können Teilstandorte gebildet werden mit einer Aufteilung auf mehrere Standorte nach Jahrgängen (horizontale Teilung) oder nach Zügen (vertikale Teilung). 7. Wann kann die PRIMUS-Schule starten? Zum Schuljahr 2014/15. Die Anmeldungen fänden voraussichtlich im November 2013 statt, wenn möglich, würde ggf. ein vorgezogenes Anmeldeverfahren (Oktober 2013) beantragt. 8. Welche Mindestgröße gilt bei Errichtung einer PRIMUS-Schule? Wie groß wären die Klassen? Die Mindestgröße bei Errichtung beträgt i.d.R. drei Klassen pro Jahrgang mit jeweils 25 Kindern, also 75 Kinder insgesamt. Zur Klassenbildung gelten die landesweiten Vorgaben für Grundschulen mit einer Bandbreite von 18-30 Kindern, der Klassenfrequenzrichtwert beträgt 24. -29. Muss eine PRIMUS-Schule mit dem Jahrgang 1 aufbauend beginnen? I.d.R. beginnt eine Schule im Schulversuch mit der Klasse 1. Im Einzelfall ist zwar auch ein gleichzeitiger Beginn in Klasse 1 und Klasse 5 möglich, allerdings lassen dies die Schülerzahlen in der Gemeinde derzeit nicht zu. 10. Wann laufen die in den Schulversuch eingebrachten Schulen aus? Bei der Gründung einer PRIMUS-Schule müssen mindestens zwei bestehende Schulen (eine der Primarstufe und eine der Sekundarstufe I) in die neue Schule eingebracht werden, dies wären die Gemeinschaftsgrundschule „Titzer Land“ sowie die Gemeinschaftshauptschule der Gemeinde Titz. Beide Schulen nehmen mit Gründung der PRIMUS-Schule keine neuen Eingangsklassen mehr auf, laufen also aus. Kinder in der Grundschule bzw. Hauptschule bleiben an diesen Schulen und können dort die jeweilige Schule abschließen. 11. Ist eine Kooperation mit benachbarten Grundschulen möglich? Können in die Klasse 5 einer PRIMUS-Schule auch Kinder aus anderen Grundschulen aufgenommen werden Eine solche Kooperation ist möglich, aber nicht Gegenstand des Schulversuches. Im Rahmen der Aufnahmekapazitäten der genehmigten Zügigkeit der Schule können auch Kinder aus anderen Grundschulen aufgenommen werden. 12. Ist die PRIMUS-Schule eine inklusive Schule? Die Entwicklung inklusiver zukunftsweisender Unterrichtskonzepte für alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 – 10 ist Teil des Erprobungsauftrages der PRIMUS-Schulen im Rahmen des Schulversuchs. 13. Welche Lehrkräfte arbeiten an einer PRIMUS-Schule? An PRIMUS-Schulen werden Lehrkräfte mit einer Lehramtsbefähigung für die Primarstufe und/oder die Sekundarstufe I eingesetzt. Zur Gewährleistung gymnasialer Standards ist auch der Einsatz von Lehrkräften mit Gymnasial- bzw. Gesamtschullehrbefähigung vorgesehen. 14. Wie steht es mit der Schülerbeförderung? Wird für Kinder, die z.B. in einem anderen Ortsteil wohnen, eine kostenlose Schülerbeförderung eingerichtet? Alle Kinder werden gemäß der Schülerfahrtkostenverordnung befördert. Das bedeutet, dass für Kinder, die weiter entfernt vom Schulstandort wohnen, eine Transportmöglichkeit eingerichtet bzw. ermöglicht wird. Die Kosten wird hierbei der Schulträger (die Gemeinde Titz) übernehmen. 15. Können die jetzigen Kinder der Gemeinschaftsgrundschule PRIMUS-Schüler werden? Leider nein. Zum einen kann sich eine bestehende Schule nicht einfach „umwandeln“, da die dort angemeldeten Kinder ein Recht auf Bestandsschutz genießen; eine PRIMUS-Schule darf (wie jede andere neue Schule auch) nur aufbauend mit neuen Klassen entstehen. Zum andere sind die Schüler der jetzigen 1. Klasse der Grundschule zum Schulstart der Primusschule Schüler der Klasse 2. Da die Primusschule mit Klasse 1 startet, gibt es dort noch keine 2. Klasse, in die die Kinder Grundschule wechseln könnten. 16. Ich wohne nicht in der Gemeinde Titz. Kann ich mein Kind trotzdem anmelden? Kann ich auch einen Fragebogen erhalten und bereits bei der Bedarfsabfrage antworten? Ja, beides ist möglich. Bitte senden Sie eine E-Mail an info@gemeinde-titz.de und bitten Sie um Zusendung des Fragebogens. Diesen können Sie ausgefüllt zurückgeben bis spätestens 24. Juli 2013, 13.00 Uhr:  durch Abgabe des Fragebogens in der Gemeinschaftsgrundschule (Schulstraße), der Gemeinschaftshauptschule (Mörikestraße), dem Gemeindekindergarten „Zauberwelt“ (Mörikestraße),  durch persönliche Abgabe im Bürgerbüro im Rathaus (Landstraße 4, 52445 Titz),  per Post an die Gemeindeverwaltung (Landstraße 4, 52445 Titz),  per FAX (02463/659-99),  durch Einscannen und Verschicken per E-Mail an info@gemeinde-titz.de. Stand: 15.7.2013