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Sitzungsvorlage (Anlage zur Vorlage 13/2014_Konsensvereinbarung)

Daten

Kommune
Titz
Größe
159 kB
Datum
13.02.2014
Erstellt
22.01.14, 18:01
Aktualisiert
22.01.14, 18:01
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Inhalt der Datei

Konsensvereinbarung über die Standortentwicklung „Kartbahn Erftlandring“ Zwischen der RWE Power AG Stüttgenweg 2 50935 Köln - im Folgenden „RWE Power“ genannt der Gemeinde Niederzier Rathausstraße 8 52382 Niederzier - im Folgenden „Gemeinde Niederzier“ genannt der Gemeinde Titz Landstraße 4 52445 Titz - im Folgenden „Gemeinde Titz“ genannt und der Stadt Elsdorf Gladbacher Straße 111 50189 Elsdorf - Im Folgenden „Stadt Elsdorf“ genannt Präambel Die Kartbahn „Erftlandring“ des Kart-Clubs Kerpen-Manheim liegt östlich der Ortschaft Manheim im Vorfeld des Tagebaus Hambach. Der heutige Standort der Kartbahn wird nach genehmigter Abbauplanung im Jahr 2021 bergbaulich durch den Tagebau Hambach in Anspruch genommen. Dementsprechend soll dem Club durch RWE Power ein Ersatzstandort für die Fortsetzung der Vereinstätigkeit angeboten werden. Mit Blick auf den näher rückenden Tagebau wird davon ausgegangen, dass ein störungsfreier Rennbetrieb bis ca. 2017/2018 möglich ist. Aufgrund dichter Besiedelung konnte in der Heimatkommune Kerpen kein geeigneter Ersatzstandort gefunden werden. Als nächstgelegener potentiell geeigneter Standort konnte ein Bereich am nördlichen Rand der Sophienhöhe identifiziert werden. Der mögliche Ersatzstandort liegt damit in unmittelbarer Nähe des möglichen Planungsraumes für das Vorhaben „Bergwelt Sophienhöhe“, welches federführend durch die Landkreise Düren und Rhein-Erft-Kreis verfolgt wird. In kreis- und gemeindeübergreifenden Gesprächsgremien besteht Einigkeit darüber, dass beide Projekte durch Synergieeffekte, wie z.B. die gemeinsame Nutzung von Infrastruktureinrichtungen, von einander profitieren können und daher die Planungen wechselseitig berücksichtigt werden sollen. Insbesondere die Marke „Schumacher“ lässt in Verbindung mit der Kartbahn positive Folgeeffekte für mögliche Investitionen zum Thema „Bergwelt Sophienhöhe“ erwarten. Insofern wird RWE Power sich dafür verwenden, die Familie Schumacher als Miteigentümerin der Kartbahn unterstützend für das Projekt „Bergwelt Sophienhöhe“ zu gewinnen. Planungsraum und Vorhaben Der mögliche Ersatzstandort der Kartbahn am nördlichen Rand der Sophienhöhe liegt auf dem Gebiet der Gemeinde Niederzier in unmittelbarer Nähe der Kommunalgrenzen der Gemeinde Titz sowie der Stadt Elsdorf (s. Anlage 1). Die grundsätzliche Eignung des Planungsraumes wurde im Rahmen einer im Auftrag von RWE Power erstellten Vorprüfung durch eine erste überschlägliche Betrachtung der Schallimmissionen auf die umgebenden Ortslagen bestätigt. Die verkehrliche Anbindung des Raumes ist über die derzeitige Betriebsstraße der RWE Power (ehemalige Landstraße L12) an die Bundesstraße B55 und von dort überregional an die Anschlussstelle „Jülich-Ost“ der Autobahn A44 sowie über die Anschlussstelle „Bergheim“ der Autobahn A61 gegeben. Der ackerbaulich genutzte Bereich wird durch den Betrieb einer Kiesgrube, mehrere Windenergieanlagen (ausgewiesene Vorrangzonen der Gemeinde Niederzier) sowie Infrastruktureinrichtungen der RWE Power geprägt. Eine motorsportliche Vorbelastung ist bereits durch das seit Jahren etablierte MotoCross-Trainingsgelände des MSC Arnoldsweiler und einen Modellflugplatz gegeben. Mit Blick auf die bestehenden Vorbelastungen wird eine Erweiterung der Kiesgrube von den Partnern kritisch gesehen. Der Kart-Club Kerpen-Manheim plant am neuen Standort die Errichtung einer Kartbahn, die internationalen Ansprüchen gerecht werden soll. Neben der Integration einer Leihkartbahn in die Streckenführung soll die Nutzung des Gesamtareals als Trainingsstätte für Fahrsicherheitstrainings (z.B. ADAC) möglich sein. Weiterhin sind die für Motorsportanlagen üblichen Einrichtungen wie z.B. Werkstattbereiche, Fahrerlager, Gastronomie, Sozialräume, Parkplätze angedacht. Die Planung der Kartbahn soll in Zusammenarbeit mit einem renommierten Planungsbüro erfolgen. Nach ersten Einschätzungen liegt der Flächenbedarf für die Gesamtanlage maximal bei ca. 15-20 ha. Durch die Rennstrecke selbst wird davon eine Fläche von rd. 2 ha in Anspruch genommen. Planverfahren In Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln ist für die Umsetzung der Planung die Änderung des Regionalplanes aufgrund untergeordneter Bedeutung der geplanten Gebäudekomplexe nicht erforderlich. Analog zu vergleichbaren Anlagen im Regierungsbezirk Köln kann dementsprechend die planerische Ausweisung über die Darstellung im Flächennutzungsplan erfolgen. Der Prozess fällt somit in die kommunale Planungshoheit der Gemeinde Niederzier. Die ggf. erforderliche Genehmigung des Vorhabens nach BImsch-Gesetz fällt in die Zuständigkeit des Kreises Düren. Eine Vereinbarung über die Übernahme der Planungskosten wird zwischen RWE Power und der Gemeinde Niederzier getroffen. Die Gemeinde Titz sowie die Stadt Elsdorf werden in die Abstimmung über die im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zu erstellenden Fachgutachten frühzeitig einbezogen. So wird gewährleistet, dass sich beide Kommunen bereits vor den öffentlichen Beteiligungsschritten nach BauGB zu Art und Umfang des Untersuchungsbedarfs einbringen können. Dies gilt insbesondere für die Erarbeitung der schalltechnischen und verkehrstechnischen Fachgutachten, die unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften zu erstellen sind. Auf diese Weise sollen die Schutzbelange der umliegenden Ortschaften der Gemeinde Titz sowie der Stadt Elsdorf umfassend berücksichtigt werden. Darüber hinaus und ungeachtet dieser vorlaufenden Konsensvereinbarung haben die Kommunen Titz und Elsdorf die Möglichkeit, im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zu dem Vorhaben Stellung zu nehmen. Auswirkungen und Chancen Im Rahmen der Planung der Kartbahn sind grundsätzlich die gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich der Auswirkungen des Vorhabens auf die Umgebung zu berücksichtigen. Es ist gemeinsames Ziel der Vertragspartner, die von der Kartbahn ausgehenden Belastungen durch entsprechende planerische Konzepte sowie unter Berücksichtigung vertretbarer Kosten unabhängig von den gesetzlichen Erfordernissen soweit möglich zu reduzieren. Zwischen den Kommunen besteht Einvernehmen, die Gewerbesteuererträge, die sich aus dem Betriebsstandort „Kartbahn“ ergeben können, bilanziert auf die drei Kommunen zu verteilen. Eine Aussage über die Höhe möglicher Erträge ist zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser Konsensvereinbarung nicht möglich. Darüber hinaus sind etwaige Gewerbesteuereinnahmen abhängig von Art und Umfang der sich neben den Vereinsaktivitäten ansiedelnden Einrichtungen, wie z.B. Gastronomie, kommerzielle Fahrausbildung, etc.. Durch die Verteilung soll die vom Kerngebiet der Gemeinde Niederzier abgewandte, jedoch zu den Ortlagen der Kommunen Titz und Elsdorf hingewandte Lage der Kartbahn berücksichtigt werden. Der prozentuale Verteilungsschlüssel soll anfallende Aufwendungen der Gemeinde Niederzier berücksichtigen und in einer separaten Zerlegungsvereinbarung zwischen den drei Kommunen vereinbart werden. Einvernehmen besteht weiterhin darüber, dass außerhalb der Zerlegungsvereinbarung keinerlei Nettoaufwendungen für die Kommunen Elsdorf und Titz anfallen dürfen. Der Geltungsbereich der Zerlegungsvereinbarung soll dem Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung für die Kartbahn entsprechen. Die Kommunen werden die Zerlegungsvereinbarung zeitnah zum Abschluss dieser Konsensvereinbarung erarbeiten und abschließen. Zusammenarbeit und Kommunikation Die Vertragspartner vereinbaren das Planverfahren zur Ansiedlung der Kartbahn konstruktiv zu begleiten. Hiervon unberührt bleibt ausdrücklich die jeweilige kommunale Planungshoheit bzw. Beschlüsse der jeweiligen politischen Gremien im Rahmen des anstehenden Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Niederzier. Die Beteiligten beabsichtigen eine partnerschaftliche und konstruktive Zusammenarbeit. Im Sinne einer einheitlichen Kommunikation des Vorhabens gegenüber Medien und Interessierten vereinbaren die Kommunen und RWE Power insbesondere in der dem öffentlichen Flächennutzungsplanverfahren vorausgehenden Zeitphase eine rechtzeitige und gegenseitige Abstimmung. Hierzu erfolgt ein regelmäßiger Austausch über den Stand des Planverfahrens. Schlussbestimmungen a) Die RWE Power verpflichtet sich, die Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung auf den bzw. die jeweiligen Rechtsnachfolger zu übertragen. Die Kommunen verpflichten sich ebenso zur Einhaltung der mit dieser Rahmenvereinbarung begründeten Rechte und Pflichten. b) Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. c) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Vereinbarung berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Vereinbarungsinhalte. Die Parteien verpflichten sich, solche Bestimmungen durch sinngemäß gleichwertige, gültige Bestimmungen zu ersetzen. d) Die Kommunen und RWE Power erhalten jeweils eine Ausfertigung dieser Vereinbarung. Für die RWE Power AG Köln, den __________________________ ppa. Alois Herbst __________________________ i. V. Michael Hennemann Für die Gemeinde Niederzier Niederzier, den _____________________________ Hermann Heuser, Bürgermeister Für die Gemeinde Titz Titz, den __________________________ Jürgen Frantzen, Bürgermeister Für die Stadt Elsdorf Elsdorf, den __________________________ Wilfried Effertz, Bürgermeister