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Allgemeine Vorlage (Einrichtung von Offenen Ganztagsgrundschulen (OGS) im Bereich der Gemeinde Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
34 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07

Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Vorlagen-Nr.: Ergänzung 13/2006 1. Schul- und Kulturamt - Herr Graßmann BE: Herr Graßmann / Herr Stolz Kreuzau, Datum - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Schulausschuss Hauptausschuss Rat 17.05.2006 06.06.2006 20.06.2006 TOP: Einrichtung von Offenen Ganztagsgrundschulen (OGS) im Bereich der Gemeinde Kreuzau I. Sach- und Rechtslage: 1. Einführung Im Rahmen verschiedener Sitzungsvorlagen (V.Nr. 50/2003 und V.Nr. 13/2006) wurde bereits zum Teil recht ausführlich zum Thema „Offene Ganztagsschule im Primarbereich“ berichtet. Daneben wird auch auf die verschiedenen Vorlagen zu speziellen Themen im Zusammenhang mit der OGS, und zwar zur Vorstellung durch die Träger außerunterrichtlicher Angebote (V.Nr. 22/2006), der pädagogischen Konzepte der Grundschulen (V.Nr. 23/2006), der Bemessung der Elternbeiträge (V.Nr. 25/2006) sowie letztlich auch zur Auftragsvergabe an einen Maßnahmenträger (V.Nr. 26/2006), welche allesamt in der letzten Schulausschusssitzung am 03.04.2006 behandelt wurden, hingewiesen. Unabhängig davon möchte ich auch in dieser Vorlage einige allgemeine Ausführungen, insbesondere auch zu den Planungszielen des Landes im Zusammenhang mit der Einrichtung von OGS, Stellung nehmen. Die Landesregierung NRW verfolgt aufgrund der entsprechenden Erlasse seit dem Jahre 2003 das Ziel, die Vielzahl an Maßnahmen zur Betreuung und Förderung von Grundschulkindern, und zwar „Schule von acht bis eins“, „Schule Dreizehn Plus“, „Schülertreff“ und vor allem auch die „Horte“ unter dem Dach der Grundschule zu bündeln und zukünftig als „Offene Ganztagsgrundschule“ anzubieten. Da die Kommunen verpflichtet sind, für Kinder im schulpflichtigen Alter nach Bedarf Plätze in Tageseinrichtungen vorzuhalten (§ 24 Kinder- und Jugendhilfegesetz) und diese Verpflichtung mit der Einrichtung von Ganztagsschulen erfüllt werden kann (das Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder in NRW – GTK – wurde entsprechend durch Artikel 14 des Schulrechtsänderungsgesetzes 2003 geändert), leitet die Landesregierung, unabhängig der Finanzierung der hiermit sicherlich auch verbundenen investiven Ausgaben, daraus eine Mischfinanzierung der Betriebskosten aus Mitteln des Landes, der Kommunen und letztlich der Eltern ab. Spätestens mit Beginn des Schuljahres 2007/08 läuft die Landesfinanzierung dieser Ganztagsangebote im Primarbereich, mit Ausnahme der Betreuungsmaßnahme „Schule von acht bis eins“, aus. Speziell im Bereich der Gemeinde Kreuzau betrifft dies demnach vor allem den Kinderhort, wozu unter Punkt 7 dieser Vorlage noch Stellung bezogen wird. Bei der Umgestaltung einer Schule zu einer OGS sollen Schule, Schulträger und Träger der öffentlichen Jugendhilfe zusammenwirken. Durch die Zusammenführung von Schule, Kinderund Jugendhilfe und weiteren außerschulischen Trägern soll die OGS ein neues Verständnis von Schule entwickeln. -2Sie bietet zusätzlich zum planmäßigen Unterricht an den vorgegebenen Unterrichtstagen, an unterrichtsfreien Tagen und bei Bedarf auch in den Ferien Angebote außerhalb der Unterrichtszeit, sog. außerunterrichtliche Angebote, an. Abschließend wird ergänzend darauf hingewiesen, dass die in der Sitzung des Schulausschusses vom 03.04.2006 erarbeiteten Beschlussvorschläge aus den eingangs bereits aufgezählten Sitzungsvorlagen in dieser Vorlage mit dem Ziel einer Beschlussfassung in der Ratssitzung vom 20.06.2006 zusammengefasst werden, sodass es zu einem umfassenden und einheitlichen Beschlussvorschlag zum Thema OGS kommt. 2. Bedarfssituation Bei der Bedarfsermittlung im Rahmen einer Fragebogenaktion, die Voraussetzung für die weiteren Überlegungen zur Einrichtung von OGS-Gruppen ist und die Anfang des Jahres 2006 erfolgte, wurde für insgesamt 226 Schüler/-innen ein Interesse bekundet, was für rd. 160 Schüler/-innen bereits für das Schuljahr 2007/08, zu dem die Einrichtung dieser Maßnahme vorgesehen ist, zutrifft. Die Auswertung der Befragung kann daher so gedeutet werden, dass an allen 5 Grundschulen der Gemeinde in Drove, Kreuzau, Obermaubach, Stockheim und Winden im Grundsatz ein Bedarf besteht. Der bisher angemeldete Bedarf reicht aber teilweise nicht aus, um an allen 5 Grundschulen auf jeden Fall eine Gruppe der OGS einrichten zu können. Voraussetzung ist nämlich, dass zum 01.08.2007 an einer Grundschule gesichert 25 Kinder für mindestens 1 Jahr die OGS in Anspruch nehmen. Unabhängig der Möglichkeit, diese Gruppenstärke um 10 % zu unterschreiten, sollte diese Zahl, auch schon im Hinblick auf die damit im Zusammenhang stehende Finanzierung, unbedingt als Ziel angesehen werden. Es wurde deshalb vereinbart, eine Informationsveranstaltung durchzuführen, in der den interessierten Eltern die Grundsätze, Ziele und die Strukturierung der OGS näher gebracht werden sollten. Aufgrund dieser Veranstaltung, die am 27.04.2006 in der Festhalle stattfand, erfolgte nunmehr bis heute für insgesamt 77 Kinder eine verbindliche Anmeldung zum Schuljahr 2007/08. Diese 77 verbindlichen Anmeldungen verteilen sich auf die einzelnen Grundschulstandorte wie folgt: 1. Gemeinschaftsgrundschule Drove 12 Kinder, 2. Kath. Grundschule Kreuzau 31 Kinder, 1 OGS-Gruppe 3. Gemeinschaftsgrundschule Obermaubach 2 Kinder, 4. Kath. Grundschule Stockheim 9 Kinder, 5. Kath. Grundschule Winden 24 Kinder, 1 OGS-Gruppe Wie hieraus ersichtlich ist, liegen gegenüber den Absichtserklärungen auf Grund der ersten Bedarfsanfrage Anfang dieses Jahres bis heute deutlich weniger verbindliche Anmeldungen vor, so dass sich das vorgesehene Konzept, möglichst an jeder Grundschule einen Standort für OGS-Gruppen einzurichten, vermutlich nicht verwirklichen lässt. Allerdings sollte die zukünftige Entwicklung weiter beobachtet und die auf Grund entsprechender Aufklärungsarbeit, die insbesondere auch durch die Schulleitungen in dieser Frage geleistet wird, noch eingehenden Anmeldungen festgehalten werden. Der heutige Anmeldungsstand wird sicherlich nicht zwingend abschließend sein, so dass zum gegebenen Zeitpunkt hierauf nochmals Bezug zu nehmen und entsprechend zu verfahren ist, zumal es weiterhin das Bestreben der Gemeinde sein sollte, möglichst an allen Grundschulstandorten OGS-Gruppen einzurichten. 3. Personelle Ausstattung Die Anzahl und Qualifikation der pädagogischen Mitarbeiter/-innen in der OGS ist vor allem auch abhängig von der finanziellen Ausstattung der Maßnahme. Da für die Gemeinde Kreuzau als HSK-Kommune „Kostenneutralität“ vorgeschrieben wird, ist vorgesehen, neben den Landesmitteln, zu denen unter Punkt 6 noch Stellung bezogen wird, die Elternbeiträge für deren Finanzierung mit heranzuziehen. -3Daneben soll der für den Betrieb des Hortes, der bekanntlich zum 01.08.2007 zu schließen ist, eingesparte Eigenanteil der Gemeinde an den Betriebskosten eingebracht werden. Gleichzeitig sollte versucht werden, im möglichen Rahmen Personal des Hortes in die Betreuungsmaßnahme OGS einzubringen. Dies wurde bei den Vorgesprächen von den in Frage kommenden Maßnahmenträgern generell auch begrüßt bzw. befürwortet. Grundsätzlich wird es als notwendig angesehen, wenigstens eine/n Mitarbeiter/in mit einer pädagogischen Ausbildung (Erzieher/-in, Sozialpädagoge/-in, Sozialarbeiter/-in) pro Gruppe einzusetzen. Die Einstellung dieser Kraft erfolgt beim Maßnahmenträger in Teilzeitbeschäftigung. Dazu werden weitere Mitarbeiter/-innen sowie Honorarkräfte und Mitarbeiter/-innen der noch zu bildendenden Arbeitsgemeinschaften (z.B. Studenten/-innen, Mitarbeiter/-innen der „Schule von acht bis eins-Gruppen“ u.ä.). Sozialversicherungsfreie Mitarbeiter/-innen (Geringfügig Beschäftigte) oder Praktikanten/-innen (z.B. Anerkennungsjahr, Freiwilliges Soziales Jahr etc.) benötigt. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden beim Maßnahmenträger eingestellt, sie werden nicht Bedienstete der Gemeinde Kreuzau. Die personelle Situation kann natürlich auch optimiert werden, wenn es den einzelnen Schulen gelingt, ehrenamtlich tätige Mitarbeiter/-innen zu gewinnen (z.B. aus der Elternschaft oder dem Sozialraum, dem Förderverein etc.) bzw. kostenlose Angebotsformen in das Programm zu integrieren. Auch die Mitarbeit von Lehrer/-innen in den OGS-Angeboten, wie vorgesehen, ermöglicht eine höherwertige personelle Ausstattung der OGS (s. hierzu auch Punkt 6). In jeder Gruppe sollte ein/e Mitarbeiter/-in (möglichst die mit den höchsten Anwesenheitszeiten), als Hauptbezugsperson für Kinder und als Ansprechpartner/-in für die Eltern und die Lehrer/-innen zur Verfügung stehen. Diese/r Mitarbeiter/-in kann z.B. auch für die Erfassung der An- und Abwesenheitszeiten der Kinder, die Koordination und Aufteilung der Kinder auf die einzelnen Angebotsformen, die Bestellung des Mittagessens, den Einzug des Entgeltes für das Mittagessen etc. zuständig sein; sie trägt also Sorge für einen reibungslosen Tagesablauf der OGS. Dies bedeutet, dass in der Gemeinde Kreuzau voraussichtlich eine hauptamtliche Mitarbeiterin die Leitung aller OGS-Angebote übernimmt, wodurch z.B. die Koordination der gegenseitigen Vertretungen durch schulübergreifende Springer vereinfacht würde. Unabhängig davon sollte diese Kraft selbstverständlich auch pädagogische Tätigkeiten im Rahmen der außerunterrichtlichen Betreuung und auch selbst eine Springerfunktion in Urlaubs- und Krankheitsfällen übernehmen. 4. Räumliche Voraussetzungen Im Grundsatz ist bei der Einrichtung von OGS-Gruppen an den einzelnen Grundschulen in der Regel auch von einem zusätzlichen Raumbedarf auszugehen. Hierzu bestehen aber keine direkten und verbindlichen Vorgaben anhand von Rechts- u.ä. Vorschriften, sondern lediglich für die einzelnen Schulträger vorgegebene qualitative Kriterien. In dem zur Finanzierung der OGS (Bundesmittel) bestehenden Runderlass des MSJK vom 12.05.2003 heißt es unter Punkt 2.1 (Gegenstand der Förderung) lediglich, dass der Umbau, Ausbau, Neubau oder die Erweiterung ggf. auch der Erwerb von geeigneten Räumen aller Art für Unterrichts-, Spiel-, Sport-, Aufenthalts- und Verpflegungszwecke von Schülerinnen und Schülern sowie auch zu Arbeits- und Aufenthaltszwecken von Lehrerinnen und Lehrern und der desweiteren an OGS tätigen Personals, gefördert werden. Hieraus ist im Grundsatz kein verbindliches Ausstattungskriterium erkennbar, allerdings gibt es entsprechende Aussagen in Ausarbeitungen bzw. Broschüren zu dieser Thematik. Basierend auf diesen Unterlagen wären demnach folgende Räume zum Betrieb der OGS, und zwar abgestellt auf jeweils 1 Gruppe (in der Regel 25 Schüler/-innen), erforderlich bzw. wünschenswert, und zwar: ¾ 1 Gruppenraum (Größe mindestens 2,5 qm/Kind) ¾ 1 Nebenraum -4- ¾ ¾ ¾ (sog. „Aufenthalts- oder Toberaum“ als mit entsprechenden Materialien ausgestattete Freizeitfläche für lernintensive Aktivitäten – z.B. Tischfußballspiel, TT-Platten u.a. -) 1 Küche, möglichst mit Essplätzen (falls die erforderliche Größe nicht herzurichten ist, könnte das Essen auch im Gruppenraum eingenommen werden) Möglichst 1 Besprechungs- und Pausenraum für die Mitarbeiter (Lehrer/-innen, Betreuer OGS u.ä.) Zusätzlich wird in einigen Ausarbeitungen auch ein Raum für die Hausaufgabenbetreuung erwähnt, wozu aber ein Klassenraum genutzt werden kann. Zusammenfassend bedeutet dies, dass bei der Einrichtung einer Gruppe, neben den allgemein zu nutzenden Flächen (Küche, Aktivitätsfläche, Personalraum), auf jeden Fall Bedarf für einen ausreichend großen Gruppenraum besteht. Bei der Einrichtung von 2 Gruppen würde dies zwangsläufig die Erweiterung auf 2 Gruppenräume bedeuten. In diesem Falle könnten aber die Nebenräume gemeinsam genutzt werden, zumal es in der OGS vorgesehen ist, das Mittagessen je nach Schulschluss gruppenweise einzunehmen. Die Grundschule hat also für jede Gruppe der OGS einen festen, möglichst nur von ihr genutzten und eingerichteten Raum, der möbliert ist, aber auch Gestaltungsspielräume für die Gruppe bietet, bereitzustellen. Gleichzeitig soll in den Gruppen ausreichend Spiel- und Bastelbzw. Lernmaterial zur Verfügung stehen. In Absprache mit der Schule, in der die OGSGruppe(n) angeboten wird/werden, müssten weitere Räumlichkeiten und Materialien (z.B. und soweit vorhanden Werkraum, Turnhalle, Computerraum, weitere Fachräume etc.) sowie das Außengelände von der OGS genutzt werden können. Für das Mittagessen wird eine Küche benötigt, die abhängig von der Art der Lieferung bzw. der Zubereitung des Mittagsessen auszustatten ist. Generell schlägt die Verwaltung vor, entweder mit einem gewerblichen Catering-Service zusammenzuarbeiten bzw. das Essen über andere Institutionen (z.B. Krankenhaus, Altenheim etc.) zu beziehen. Im gleichen Zusammenhang wird auch auf die Aussagen in der Vorlage Nr. 30/2006 zum Bauund Planungsausschuss verwiesen. Generell wird es auch notwendig sein, die Reinigungszeiten, evtl. auch die Reinigungsintervalle, entsprechend anzupassen. 5. Öffnungszeiten und Ferienbetreuung Das Angebot der OGS, das im Grundsatz freiwillig ist, wozu aber nach Anmeldung und Abschluss eines Betreuungsvertrages eine Pflicht zum Besuch an den Wochentagen mit OGS-Angeboten besteht (in der Regel an allen 5 Werktagen der Woche), soll nach den dazu bestehenden Richtlinien möglichst von 08.00 – 16.00 Uhr, bei Bedarf auch länger, mindestens aber bis 15.00 Uhr, zur Verfügung stehen. Die Verwaltung schlägt hierzu eine Schlusszeit um 16.00 Uhr vor, die auch den Äußerungen in den bisher vorliegenden Fragebögen entspricht. Unabhängig davon ist vom Unterrichtsbeginn bis zum eigentlichen Beginn der Betreuungsmaßnahme OGS (ca. 11.00 bis 12.00 Uhr) von der Schule für eine verlässliche Beaufsichtigung Sorge zu tragen. Dies unabhängig der evtl. weiteren Existenz der Betreuungsmaßnahme „Schule von acht bis eins“ an einer Schule mit OGS-Angebot. In den Ferien sind nach den hierzu bestehenden Erfahrungen 15 bis max. 30 Schließtage möglich, wenn diese frühzeitig terminiert werden, sodass alle berufstätigen Eltern ihre Urlaubsplanung darauf abstimmen können. In den Ferienzeiten sollte ein separates, auf Freizeitgestaltung ausgerichtetes Programm, evtl. auch schulübergreifend, angeboten werden, was ebenfalls nicht so personalintensiv wie das angebotsorientierte Programm an den Schultagen ist. 6. Betriebskosten -5Seitens des Landes NRW erfolgt hierzu eine sogenannte „Pro-Platz Förderung“, wozu ein Betrag von 1.230 €/Kind und Jahr festgelegt wurde. Hierin enthalten sowohl die Personal- als auch die Sachkosten. Zu dieser Summe gewährt das Land einen Festbetrag in Höhe von 615 €/Schuljahr für jedes an den außerunterrichtlichen Angeboten der OGS teilnehmende Kind. Zusätzlich können Lehrerstellen nach einem Stellenschlüssel von neu 0,2 Lehrerstellen pro 25 Schüler/-innen zugewiesen werden, wobei anstelle dieser Lehrerstellenanteile auch ein Festbetrag in Höhe von 205 €/Schüler/-in gewährt werden kann, falls diese nicht beansprucht, also nicht kapitalisiert werden, was dann einem Gesamtbetrag an Landesmitteln von zus. 820 € entsprechen würde. Bei angenommenen Kosten in Höhe von 1.230 €/Kind und Schuljahr ergibt sich für die Gemeinde ein Eigenanteil in Höhe von 410 €/Schüler/-in. Auf diesen Betrag können die bisherigen Trägeranteile für die in die OGS einbezogenen Ganztagsangebote und die Elternbeiträge angerechnet werden. Der Schulträger kann also, wie an anderer Stelle erwähnt, entsprechende Elternbeiträge erheben, wozu ab dem 01.08.2007 auf Landesebene ein Höchstbetrag von 150 € festgelegt wurde (s. auch Punkt 8). Die Mittel können im Übrigen flexibel je nach den unterschiedlichen Bedürfnissen und differenzierten Förderbedarfen der Kinder für entstehende Personal- und Sachkosten verwendet werden. Der genannte Festbetrag ist für Personalkosten (z.B. pädagogische Fachkräfte, Ergänzungskräfte, Küchenkräfte etc.) und Sachkosten (in Anlehnung an die Betriebskostenverordnung zum Kindertagesstättengesetz) zu verwenden: Personalkosten können sein: ¾ Vergütung von fest angestellten Kräften (in Vollzeit und Teilzeit) nach BAT ¾ Vergütung von geringfügig Beschäftigten (sog. 400 € Jobs) ¾ Honorar für Honorarkräfte ¾ Entgelt für Übungsleiter ¾ Vergütung bzw. Entgelt für Praktikanten ¾ Fortbildung (insbesondere Fachliteratur, Kursgebühren u.ä.) ¾ Personalnebenkosten Sachkosten sind z.B: ¾ Spiel-, Beschäftigungs- und Lernmaterialien ¾ Ergänzende Beschaffung von Mobiliar, Ersatz und Reparaturen ¾ Ausgaben für Ausflüge (Fahrtkosten und Eintrittsgelder) ¾ Getränke für Kinder ¾ Elternarbeit ¾ Bürobedarf ¾ Porto- und Telefongebühren Seitens der Verwaltung wird aber empfohlen, auf die mögliche Kapitalisierung von Lehrerstellen zu verzichten und diese Stunden in das Angebot der OGS einzubringen, wodurch eine nicht zu unterschätzende qualitative Verbesserung erwartet wird. Bei einem Verzicht auf die Kapitalisierung der Lehrerstellen erhöht sich der Anteil der Gemeinde als Schulträger dann zwangsläufig auf 615 €, wobei die Erhöhung durch den Elternanteil aufzubringen ist. (0,1 Lehrerstellen pro 25 Kinder = 2,8 Unterrichtsstunden, 0,2 Lehrerstellen pro 25 Kinder = 5,6 Unterrichtsstunden wöchentlich) Aber auch dann wird es möglich sein, mit den zur Verfügung stehenden Mitteln kostenneutral, was für HSK-Gemeinden verbindlich vorgeschrieben ist, zu verfahren, da sich bei Berechnung des Elternanteiles mit einem erwarteten Mittelwert von monatlich 60 €/Kind und bei angenommenen 25 Kindern in einer OGS Gruppe ein Gesamtbetrag in Höhe von 18.000 € ergibt. Hinzugezogen die Landesmittel mit 615 € x 25 = 15.375 € errechnet sich immerhin ein Betrag für jede OGS-Gruppe in Höhe von gerundet 33.000 €/Jahr. 7. Auflösung des Kinderhortes -6Wie bereits unter Punkt 1 berichtet, dient die Einrichtung der OGS auch dem Ziel, die bisherigen Maßnahmen zur Betreuung und Förderung von Grundschulkindern unter dem Dach der OGS zu bündeln, wonach auch die Horte aufzulösen sind. Dies bedeutet, dass der Kinderhort Kreuzau, der seit dem Jahr 2000 in einem angemieteten Gebäude in der Bahnhofstraße in Kreuzau betrieben wird, mit Gründung der OGS-Gruppen zum 01.08.2007 geschlossen werden muss. Eine Hortförderung über diesen Zeitpunkt hinaus ist für die Gemeinde Kreuzau schon aufgrund der derzeitigen Haushaltslage als freiwillige Leistung überhaupt nicht tragbar. Diese Feststellung wird unabhängig des Tatbestandes getroffen, dass das Gebäude zu OGSZwecken der KGS Kreuzau genutzt werden kann. Gleichwohl entsteht dadurch eine unbefriedigende Situation, da für die 10- bis 14-Jährigen (Sekundarstufen-I-Schüler/Innen) keine Betreuungsmöglichkeit mehr zur Verfügung steht. Hier sollte versucht werden, eine geeignete Lösung zu finden. Unabhängig der Aussage unter Punkt 4 wird der Vollständigkeit halber noch erwähnt, dass das Gebäude des Hortes für die Unterbringung der OGS-Gruppen der KGS Kreuzau in Anspruch genommen werden soll, zumal an dieser Grundschule zum einen kapazitär keine Möglichkeiten hierzu bestehen und zum anderen auch die sonst notwendigen und sicherlich kostenintensiven Umbaumaßnahmen entfallen können. Die durch die Schließung des Hortes zukünftig eingesparten Mittel in Höhe des Eigenanteils der Gemeinde Kreuzau zu den Betriebskosten des Hortes sollen zur qualitativen Verbesserungen des OGS-Angebotes eingesetzt werden. 8. Elternbeiträge Zu den Elternbeiträgen, die zur Finanzierung der Betriebskosten der OGS-Gruppen herangezogen werden können, wurde in der letzten Sitzung des Schulausschusses vom 03.04.2006 bereits eine entsprechende Beschlussempfehlung formuliert (V.Nr. 25/2006). Demgemäß wird die Gemeinde Kreuzau den ab 01.08.2007 möglichen Höchstbetrag von 150 €/Kind und Monat nicht erheben; dieser soll 130 €/Kind und Monat betragen. Desweiteren besteht eine soziale Staffelung bei den Beiträgen, die nach den geltenden Bestimmungen auch vorgeschrieben ist und die sich am Einkommen der Eltern orientiert. Die Elternbeiträge sollen demnach wie folgt lauten: 1. Einkommen bis 12.271 € = 0 € monatlich 2. Einkommen bis 24.542 € = 40 € monatlich 3. Einkommen bis 36.813 € = 80 € monatlich 4. Einkommen bis 49.084 € = 105 € monatlich 5. Einkommen über 49.084 € = 130 € monatlich Desweiteren besteht eine zusätzliche soziale Komponente, wonach bei gleichzeitiger Betreuung mehrerer Kinder im Kindergarten oder in einer OGS für das 2. Kind 50 % dieses Beitrages zu zahlen und weitere Kinder beitragsfrei sind. In diesem Zusammenhang ist noch eine „Benutzungs- und Gebührensatzung“ zu erlassen, die Ihnen in einer der kommenden Sitzungsrunden zur Beratung vorgelegt wird. Entgegen bisher anderslautender Aussagen ist die Verwaltung der Auffassung, dass die Bemessung bzw. Berechnung der Elternbeiträge und letztlich auch deren Einzug seitens der Gemeinde erfolgen soll. Wenn dies auch zwangsläufig mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand verbunden ist, so sollte die Bemessung schon aus Datenschutzgründen bei der hiesigen Verwaltung durchgeführt werden. Inwieweit dies mit dem vorhandenen Personalbestand geleistet werden kann, bleibt abzuwarten. Auch der Einzug und die Überwachung der Zahlungseingänge soll verwaltungsseitig erfolgen. Ansonsten wären 1.500 €/Gruppe an den Maßnahmenträger zu entrichten. Lediglich informativ wird noch darauf hingewiesen, dass zusätzlich zum Elternbeitrag noch das Entgelt für das Mittagessen zu erheben ist. 9. Pädagogische Konzepte der Grundschulen -7Bekanntlich wurden die Entwürfe der pädagogischen Konzepte der 5 Kreuzauer Grundschulen mit der V. Nr. 23/2006 bereits vorgelegt und in der Schulausschusssitzung vom 03.04.2006 zur Kenntnis genommen. Gemäß der Beschlussempfehlung wurden diese Konzepte zustimmend zur Kenntnis genommen, wobei allerdings eine endgültige Beschlussfassung erst erfolgen kann, sobald die gem. SchulG NRW vorgeschriebenen Entscheidungen in den einzelnen Schulkonferenzen getroffen worden sind. Informationshalber wird darauf hingewiesen, dass die Schulkonferenzen der Grundschulen Stockheim und Winden am 03.04.2006, der Grundschulen Kreuzau und Obermaubach am 05.04.2006 sowie der Grundschule Drove am 11.05.2006 entsprechende Beschlüsse hinsichtlich der Grobentwürfe der pädagogischen Konzepte getroffen haben. Da sich aber gegenüber den bereits zur Verfügung gestellten Entwurfsfassungen keine inhaltlichen Änderungen ergeben haben, wird auf eine nochmalige Übersendung dieser Unterlagen verzichtet. Gemäß Aussage der einzelnen Schulleiter/-innen können sich Änderungen in diesen Grobkonzepten evtl. erst zu dem Zeitpunkt ergeben, nachdem die Verhandlungen zur Erstellung der außerunterrichtlichen Angebote sowohl mit dem Maßnahmenträger als auch den Fördervereinen/Eltern erfolgt sind. 10. Bauliche Maßnahmen, Ersteinrichtung und deren Finanzierung Unabhängig der bereits auch unter Punkt 4 hierzu getroffenen Aussagen wird auf die Vorlage Nr. 30/2006 für den Bau- und Planungsausschuss verwiesen. Diese ist auch der Einladung zur Schulausschusssitzung beigefügt. 11. Träger der außerunterrichtlichen Angebote In der letzten Schulausschusssitzung wurde auch ein Beschlussvorschlag zur Übernahme der Trägerschaft der außerunterrichtlichen Angebote formuliert. In dieser Sitzung haben 3 in Frage kommende anerkannte Träger der Jugendhilfe bzw. der freien Wohlfahrtspflege, nämlich die Arbeiterwohlfahrt (AWO), der Kinderschutzbund, Kreisverband Düren (KSB), sowie der Sozialdienst kath. Frauen (SkF) ihre Konzepte vorgestellt. Der Schulausschuss hat sich dabei im nichtöffentlichen Teil für die Zusammenarbeit mit dem SkF ausgesprochen. Eine endgültige Beschlussfassung hierzu ist in der Sitzung des Rates am 20.06.2006 vorgesehen, bei der die Vorlage Nr. 26/2006 im nichtöffentlichen Teil zur Beratung ansteht. 12. Noch ausstehende Entscheidungen Unabhängig der Darstellung unter den Punkten 1 bis 11 stehen noch weitere Maßnahmen offen, über die später noch zu befinden ist. Hierbei handelt es sich um folgende Entscheidungen, und zwar: a) Festlegung der Aufnahmegrundsätze (z.B. für die Fälle, in denen mehr Anmeldungen als Plätze bestehen, Aufnahme aus einem anderen Schulbezirk als grundsätzlich zugeordnet, Bevorzugung der Kinder, die bereits jetzt den Hort besuchen oder an der Betreuungsmaßnahme „Schule von acht bis eins“ teilnehmen u.ä.). b) Betreuungsverträge mit den Eltern. c) Benutzungs- und Gebührensatzung. Hierüber soll nach den Sommerferien beraten werden. 13. Sonstiges a) Unter Punkt 8 wurde bereits eine Aussage dahingehend getroffen, dass von den Eltern neben den Elternbeiträgen, mit denen der Betrieb und die Unterhaltung der OGS-Gruppen mitfinanziert wird, zusätzlich auch die Kosten für die Mittagsverpflegung aufzubringen sind. Derzeit wird davon ausgegangen, das Essen von einem Catering-Service o.ä. in der Einrichtung fertig anliefern zu lassen. Eine Auswahl wird zum gegebenen Zeitpunkt zwischen Schulleiter, Maßnahmenträger und Verwaltung vorgenommen. b) Zwischen Schulleitung, Förderverein bzw. der Elternschaft und dem Träger der außerunterrichtlichen Angebote (SkF) ist eine inhaltliche Abstimmung der Angebote -8vorzunehmen die auch jährlich, sollten die bestehenden Verträge verlängert werden, zu aktualisieren sind. Desweiteren ist nach Abschluss eines Jahres, nach dem auch über die Verlängerung der abzuschließenden Kooperationsvereinbarung zu befinden ist, ein Erfahrungs- und Rechenschaftsbericht vorzulegen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Derzeit keine. III. Beschlussvorschlag: „1. Auf Grund der jetzigen Bedarfslage richtet die Gemeinde Kreuzau mit Beginn des Schuljahres 2007/2008 an folgenden Grundschulen definitiv OGS-Gruppen ein, und zwar: 1. Kath. Grundschule Kreuzau 1 Gruppe 2. Kath. Grundschule St. Urbanus Winden 1 Gruppe Sofern sich die Bedarfssituation noch an den anderen Grundschulstandorten entscheidend verändert, ist hierüber erneut zu befinden. Es sollte weiterhin das Ziel sein, an allen Grundschulstandorten OGS-Gruppen einzurichten. Diese Absicht sollte für die KGS Kreuzau möglichst auch für eine zweite OGS-Gruppe gelten. 2. Die von den Schulkonferenzen verabschiedeten pädagogischen Konzepte der Kreuzauer Grundschulen zur Durchführung der Offenen Ganztagsgrundschule werden zustimmend zur Kenntnis genommen. 3. Im Rahmen der Einrichtung der offenen Ganztagsgrundschule in der Gemeinde Kreuzau werden für das Schuljahr 2007/08 folgende Elternbeiträge festgesetzt: 1. Einkommen bis 12.271 € = 0 €/monatlich 2. Einkommen bis 24.542 € = 40 €/monatlich 3. Einkommen bis 36.813 € = 80 €/monatlich 4. Einkommen bis 49.084 € = 105 €/monatlich 5. Einkommen über 49.084 € = 130 €/monatlich Bei gleichzeitiger Betreuung mehrerer Kinder im Kindergarten oder in einer OGS sind für das 2. Kind 50 % zu zahlen. Weitere Kinder sind beitragsfrei. Zusätzlich zum Elternbeitrag wird ein Entgelt für das Mittagessen erhoben.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________