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Allgemeine Vorlage (Aufbringung des Schulträgeranteils für die St. Angela-Schule in Düren)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
10 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Aufbringung des Schulträgeranteils für die St. Angela-Schule in Düren) Allgemeine Vorlage (Aufbringung des Schulträgeranteils für die St. Angela-Schule in Düren)

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Gemeinde Kreuzau Schul- und Kulturamt - Herr Graßmann BE: Herr Stolz/Herr Graßmann Kreuzau, 14.03.2006 Vorlagen-Nr.: 87/2005 1. Ergänzung - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss Rat 28.03.2006 25.04.2006 TOP: Aufbringung des Schulträgeranteils für die St. Angela-Schule in Düren I. Sach- und Rechtslage: Bereits innerhalb der Vorlage 87/2005 vom 11.11.2005 wurde bei gleichzeitiger Beifügung entsprechender weiterer Unterlagen ausführlich zur Aufbringung eines Schulträgeranteiles für die St. Angela-Schule durch die kreisangehörigen Kommunen berichtet. Insoweit wird auf den Inhalt dieser Vorlage, die im Übrigen zu Ihrer Kenntnisnahme als Anlage 1 beigefügt ist, verwiesen. Bekanntlich ist dieser TOP in der Sitzung des Hauptausschusses vom 22.11.2005 mit der Begründung abgesetzt worden, dass es im Jahre 2005 zu einer Kürzung der Landesmittel für Schulen in privater Trägerschaft gekommen ist und abgewartet werden solle, wie sich die Situation in 2006, und zwar insbesondere hinsichtlich der Ersatzschulfinanzierung, entwickelt. Inzwischen liegt definitiv fest, dass die Kürzung der Landeszuschüsse nur für das Haushaltsjahr 2005 gilt und nach derzeitigem Stand des Gesetzgebungsverfahrens davon auszugehen ist, dass wieder die ursprüngliche Förderquote gilt. Das Schulamt des Kreises Düren hat jedoch inzwischen noch einmal klargestellt, dass das bestehende Defizit nicht mit dem für 2005 gekürzten Landeszuschuss, sondern mit den allgemein gestiegenen Betriebskosten der Schule zusammenhänge. Hierzu ist erläuternd auszusagen, dass das Defizit anhand der Gewinn- und Verlustrechnungen der Trägergesellschaft jedes Jahr nachgewiesen werden muss, wobei der erbetene Zuschuss der Kommunen (hiervon ausgenommen die Stadt Düren) nicht pauschaliert, sondern auf max. 47.000 €/Jahr begrenzt ist. Dies ist auch in den Vertragsentwürfen entsprechend vorgesehen, was gleichzeitig bedeutet, dass sich der jeweilige kommunale Zuschuss verringert, wenn der angegebene Defizitbetrag nicht erreicht wird. Im Übrigen bezahlt die Stadt Düren einen Zuschuss in Höhe von 153.000 €/Jahr, der vorrangig abgerechnet wird (Die Stadt Düren schließt einen eigenständigen Fördervertrag ab). Wie in meiner Vorlage 87/2005 dargestellt, werden seitens der Trägergesellschaft die zusätzlichen Ausgaben u.a. mit zu leistenden Pensionsrückstellungen und nicht refinanzierbaren Investitionskosten begründet. Als Änderung gegenüber der Ursprungsvorlage wird festgehalten, dass sich inzwischen die Schülerzahlen, und zwar zum Stand 15.10.2005 (Stichtag für die Amtlichen Schuldaten), geändert haben. Entgegen der Darstellung besuchen zu diesem Stichtag nicht 42, sondern nunmehr 53 Schülerinnen aus Kreuzau die St. Angela-Schule, und zwar sowohl im Realschul- als auch im Gymnasialbereich, sodass sich der Anteil von bisher 2.146,80 € auf neu 2.619,34 € erhöht. Unabhängig dieser Darstellung wird auf ein Schreiben des Kreises Düren vom 13.03.2006 verwiesen, in der hierzu auch eine entsprechende Aussage getroffen wird (Anlage 2). -2Nicht unerwähnt lassen möchte ich hierbei auch, dass seitens des Gymnasiums kritisch angemerkt wird, dass die aus der Gemeinde Kreuzau derzeit an der St. Angela-Schule unterrichteten 53 Schülerinnen auch ohne Probleme an den entsprechenden Kreuzauer Schulsystemen untergebracht werden könnten. Andererseits bin ich trotzdem weiterhin der Auffassung, dass die St. Angela-Schule als Mädchenschule seit jeher ihren festen Platz in der Schullandschaft des Südkreises eingenommen hat und auch weiter einnehmen soll und damit eine wichtige Funktion im regionalen Bildungssystem erfüllt. Von daher wird eine bedarfsgerechte kommunale Förderung zur Sicherung des Fortbestandes der Schule als gerechtfertigt angesehen. Die Verwaltung schlägt daher vor, dem Vertrag beizutreten und ab 2006 bis 2010, also zunächst für 5 Jahre, auch die erforderlichen Haushaltsmittel zu veranschlagen. Nach Ablauf dieses Zeitraumes soll über die weitere finanzielle Beteiligung für die restlichen 5 Jahre befunden werden. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Entsprechende Haushaltsmittel in Höhe von 2.619,34 € sind ab dem Haushaltsjahr 2006 bis zum Haushaltsjahr 2010 als Höchstbetrag zu veranschlagen. III. Beschlussvorschlag: „1. Die Gemeinde Kreuzau gewährt der St. Angela-Schulgesellschaft mbH mit Sitz in Düren, Bismarckstraße 24, als Träger der St. Angela-Schule (Kath. Mädchenschule mit Gymnasium und Realschule) bei entsprechender Defizitnachweisung zur finanziellen Absicherung des Ersatzschulhaushalts ab 2006 zunächst auf die Dauer von 5 Jahren (bis 2010) einen Zuschuss in Höhe von höchstens 2.619,34 € jährlich. 2. Gleichzeitig wird die Verwaltung ermächtigt, mit den anderen beteiligten Kommunen (ohne die Stadt Düren) einem Vertrag, der die Aufbringung des zusätzlichen kommunalen Gesamtfinanzierungsbetrages regelt, beizutreten.“ Der Bürgermeister I.V. - Stolz - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: Anlagen ________ ________ ________ ________