Daten
Kommune
Titz
Größe
66 kB
Datum
02.02.2012
Erstellt
12.01.12, 18:02
Aktualisiert
12.01.12, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Titz
Mitteilung
Nr.:
Der Bürgermeister
20/2012
FB 2
Zur Beratung in
öffentlicher Sitzung
Canzler, Christian
02463-659-20
11.01.2012
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Jugend, Kultur, Soziales, Schule und Sport
25.01.2012
Rat
02.02.2012
Betreff:
Betreuung von Kindern in Kindergärten in der Gemeinde Titz
Beschlussvorschlag:
Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
I.
Eine gute Kinderbetreuung und frühe Förderung für alle Kinder gelten als wichtige Voraussetzungen für junge Menschen zur Vereinbarung ihres Kinderwunsches und Beruf. Dabei spielen
bedarfsgerechte Betreuungsangebote, gute Qualität und Trägervielfalt eine erhebliche Rolle.
Zur Herstellung dieser Kinderbetreuung ist u.a. 2008 das Kinderförderungsgesetz (KiföG) in
Kraft getreten, das für die Ausbauphase bis zum 13. Juli 2013 rechtliche Verpflichtungen für
die Bereitstellung von Plätzen einführte. Bis 2013 soll es für jedes dritte Kind unter drei Jahren
(U3) einen Betreuungsplatz geben, davon rund ein Drittel in der Kindertagespflege (Tagesmütter), hier wird von einer Pflichtquote von 35% ausgegangen.
II.
Zuständiger öffentlicher Jugendhilfeträger, der die Herstellung und Gewährleistung des Rechtsanspruchs sicherstellen muss, ist nach eigenem Bekunden für die Gemeinde Titz das Jugendamt des Kreises Düren. Dort wurde u.a. für das Gebiet der Gemeinde Titz (bisher nur) anhand
der Geburtenzahlen der KDVZ eine Hochrechnung der voraussichtlichen Erfüllungsquote für
2013 erstellt.
Nach dieser Hochrechnung ist in der Gesamtgemeinde die Quote von 35% bei den U3-Plätzen
erreicht (ca. 35,6%), wobei die Quoten in den Planungsbereichen A (Ameln, Jackerath, Mündt,
Opherten, Titz), B (Gevelsdorf, Hasselsweiler, Hompesch, Müntz, Ralshoven, Sevenich, Spiel)
und C (Bettenhoven, Höllen, Kalrath, Rödingen) leicht unterschiedlich sind.
Bei den Plätzen für die Kinder von drei bis sechs Jahren (Ü3) ergibt sich allerdings eine Unterschreitung der angenommenen Erfüllungsquote von 95% („errechnet“ wurden 84%, wobei das
tatsächliche Anmeldeverhalten der Eltern für das Kindergartenjahr 2012/2013 noch nicht in die
Berechnung eingeflossen ist und eine geringere Unterdeckung erwarten lässt).
Die Erfüllung der Ü3-Quote hängt auch von der Erfüllung der U3-Quote ab; werden mehr U3Kinder betreut, sinkt die zulässige maximale Anzahl der Ü3-Kinder in den Kindergartengruppen.
Um verlässliche Zahlen zur weiteren Planung zu erhalten, wird der Kreis Düren einen externen
Gutachter mit der Ermittlung von genaueren Prognosedaten beauftragen. Stellt sich eine Unterdeckung von Ü3-Plätzen weiterhin heraus, könnte in der Gemeinde Titz eine
(Teil-)Reaktivierung von stillgelegten Kindergartengruppen im kirchlichen Bereich (Müntz und
Titz) dabei helfen, eine solche Lücke zu schließen. Zu möglichen finanziellen Auswirkungen für
die Gemeinde Titz lassen sich derzeit noch keine abschließenden Angaben machen, da der Kirchengemeindeverband eine (Teil-)Reaktivierung und die damit verbundenen Kostenauswirkungen noch mit dem Bistum klären muss.
Eine hälftige Beteiligung der Gemeinde Titz an noch verbleibenden Betriebskosten könnte sich
für das Kindergartenjahr 2012/2013 auf bis zu ca. 7.000 Euro belaufen.
(Frantzen)
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