Daten
Kommune
Titz
Größe
67 kB
Datum
17.11.2011
Erstellt
27.10.11, 19:28
Aktualisiert
03.11.11, 19:47
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Titz
Der Bürgermeister
Sitzungsvorlage
Nr.:
116/2011
WW
Zur Beratung in
öffentlicher Sitzung
Dahlem, Michael
02463-659-13
18.10.2011
Beratungsfolge
Termin
Betriebsausschuss
08.11.2011
Rat
17.11.2011
Betreff:
Jahresabschluss 2009
hier: Änderung der Beschlüsse vom 09.09.2010/16.09.2010
Beschlussvorschlag:
Der in der Sitzung des Betriebsausschusses am 09.09.2010 und in der Sitzung des Gemeinderates am 16.09.2010 gefasste Beschluss ist wie folgt abzuändern:
Im Beschluss des Betriebsausschusses ist der Satz „Der Jahresfehlbetrag ist durch die Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage auszugleichen.“ ersatzlos zu streichen.
Im Beschluss des Gemeinderates ist der Halbsatz „und durch die Inanspruchnahme der
allgemeinen Rücklage auszugleichen.“ ersatzlos zu streichen.
Begründung:
Der Jahresabschluss 2009 wurde am 09.09.2010 durch den Betriebsausschuss bestätigt und
die Betriebsleitung wurde am 16.09.2010 durch den Gemeinderat entlastet.
Hierbei wurde folgender Beschluss im Ausschuss bzw. im Gemeinderat gefasst:
Betriebsausschuss (09.09.2010):
„Der Betriebsausschuss bestätigt nach eigener Überprüfung hierdurch den gem. § 26 Abs. 1
EigVO von der Betriebsleitung aufgestellten Jahresabschluss zum 31.12.2009 und den Lagebericht zum 31.12.2009. Er erteilt der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2009 Entlastung
gem. § 5 Abs. 5 Satz 2 EigVO.
Den Prüfungsergebnissen der beauftragten Wirtschaftsprüfer Dr. Paffen, Schreiber & Partner
GbR, Aachen, folgend, beinhalten der Jahresabschluss und der Lagebericht auch nach Auffassung des Ausschusses ein vollständiges und die ordnungsgemäße Betriebsführung wiedergebendes Bild über die Betriebsentwicklungen im Wirtschaftsjahr 2009. Aus diesem Grund empfiehlt der Betriebsausschuss dem Rat, den Jahresabschluss und den Lagebericht zum
31.12.2009 gem. § 26 Abs. 2 EigVO festzustellen und den Jahresverlust in Höhe von 75.212,75
€ vorzutragen. Der Jahresfehlbetrag ist durch die Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage
auszugleichen.
Gleichzeitig ersucht der Betriebsausschuss den Rat, ihm Entlastung gem. § 4 Buchst. c EigVO
zu erteilen.“
Gemeinderat (16.09.2010):
„Aufgrund des Ergebnisses der Prüfungen und Vorberatungen des Betriebsausschusses vom
09.09.2010 stellt der Rat den Jahresabschluss und den Lagebericht für das Wasserwerk der
Gemeinde Titz zum 31.12.2009 gem. § 26 Abs. 2 EigVO fest. Der Jahresverlust in Höhe von
75.212,75 € ist vorzutragen und durch die Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage auszugleichen.
Gleichzeitig erteilt der Rat dem Betriebsausschuss Entlastung gem. § 4 Buchst. c EigVO.“
Die oben genannten Beschlüsse enthalten eine Formulierung aus dem NKF und sind bei dem
Wasserwerk der Gemeinde Titz (Grundlage hier: EigVO und HGB) nicht vorgesehen.
(Frantzen)
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