Daten
Kommune
Titz
Größe
65 kB
Datum
10.05.2012
Erstellt
19.04.12, 18:09
Aktualisiert
19.04.12, 18:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Titz
Sitzungsvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
49/2012
FB 3
Zur Beratung in
öffentlicher Sitzung
Müller, Michael
02463-659-30
16.04.2012
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt
03.05.2012
Rat
10.05.2012
Betreff:
1. Änderung des Bebauungsplanes Titz Nr. 20 – Ortslage Jackerath, gelegen zwischen Jülicher Straße, In der Hamm und Friedhofstraße
a) Vorstellung der Planung
b) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag:
a)
b)
Die vorgestellte Planung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Titz Nr. 20 – Ortslage Jackerath, gelegen zwischen Jülicher Straße, In der Hamm und Friedhofstraße wird zugestimmt.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird beschlossen.
Begründung:
Der Rat der Gemeinde Titz hat in seiner Sitzung am 21.07.2011 die Aufstellung der 1. Änderung
des Bebauungsplanes Titz Nr. 20 – Ortslage Jackerath, gelegen zwischen Jülicher Straße, in der
Hamm und Friedhofstraße, beschlossen. Hierzu wird auch auf die Sitzungsvorlage Nr. 70/2011
vom 16.06.2011 verwiesen. Das mit der Erstellung des Bebauungsplanes beauftragte Büro wird
die Entwurfsplanung in der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planen und Umwelt vorstellen.
Der Entwurf der Planzeichnung mit Begründung ist als Anlage beigefügt.
Die Kosten des Verfahrens werden von den Vorhabenträgern übernommen.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und
Zwecke der Planung zu unterrichten. Auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.
(Frantzen)