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Sitzungsvorlage (1. Änderung des Bebauungsplanes Titz Nr. 20 – Ortslage Jackerath, gelegen zwischen Jülicher Straße, In der Hamm und Friedhofstraße a)Vorstellung der Planung b)Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Titz
Größe
65 kB
Datum
10.05.2012
Erstellt
19.04.12, 18:09
Aktualisiert
19.04.12, 18:09
Sitzungsvorlage (1. Änderung des Bebauungsplanes Titz Nr. 20 – Ortslage Jackerath, gelegen zwischen Jülicher Straße, In der Hamm und Friedhofstraße
a)Vorstellung der Planung
b)Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Titz Sitzungsvorlage Nr.: Der Bürgermeister 49/2012 FB 3 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung Müller, Michael 02463-659-30 16.04.2012 Beratungsfolge Termin Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt 03.05.2012 Rat 10.05.2012 Betreff: 1. Änderung des Bebauungsplanes Titz Nr. 20 – Ortslage Jackerath, gelegen zwischen Jülicher Straße, In der Hamm und Friedhofstraße a) Vorstellung der Planung b) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB Beschlussvorschlag: a) b) Die vorgestellte Planung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Titz Nr. 20 – Ortslage Jackerath, gelegen zwischen Jülicher Straße, In der Hamm und Friedhofstraße wird zugestimmt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird beschlossen. Begründung: Der Rat der Gemeinde Titz hat in seiner Sitzung am 21.07.2011 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Titz Nr. 20 – Ortslage Jackerath, gelegen zwischen Jülicher Straße, in der Hamm und Friedhofstraße, beschlossen. Hierzu wird auch auf die Sitzungsvorlage Nr. 70/2011 vom 16.06.2011 verwiesen. Das mit der Erstellung des Bebauungsplanes beauftragte Büro wird die Entwurfsplanung in der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planen und Umwelt vorstellen. Der Entwurf der Planzeichnung mit Begründung ist als Anlage beigefügt. Die Kosten des Verfahrens werden von den Vorhabenträgern übernommen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten. Auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. (Frantzen)