Daten
Kommune
Titz
Größe
83 kB
Datum
20.06.2012
Erstellt
31.05.12, 18:09
Aktualisiert
31.05.12, 18:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Titz
Mitteilung
Nr.:
Der Bürgermeister
59/2012
FB 2
Zur Beratung in
öffentlicher Sitzung
Canzler, Christian
02463-659-20
24.04.2012
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt
12.06.2012
Rat
20.06.2012
Betreff:
Erdfälle auf dem Gebiet der Gemeinde Titz
Beschlussvorschlag:
Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
I.
Im September 2010 ereignete sich in Titz-Gevelsdorf ein Erdfall auf einem privaten Grundstück, bei dem sich eine Grube von mehreren Metern Durchmesser und ca. drei Meter Tiefe
bildete. Hierbei kam es zu auch Schädigungen eines unmittelbaren Nachbarn, glücklicherweise
ohne Personenschäden. Zunächst wurde ein Bergschaden nicht ausgeschlossen, nach gutachterlicher Prüfung (unterstützt durch RWE Power) stellte sich die Grube jedoch als Materialabbaugrube („Mergelsgrube“) heraus. Materialabbaugruben, insbesondere für Mergel (Sedimentgestein aus Ton und Kalk, wurde zur Ackerdüngung eingesetzt), aber auch Kies und Sand,
finden im Bereich der Jülicher Börde häufiger.
Ursache für den Erdfall war hauptsächlich die konzentrierte Einleitung von Niederschlagswasser
in den Untergrund nach „Abklemmung“ des Grundstücks von der Kanalisation zur Einsparung
der Niederschlagswassergebühren. Neben der Anordnung der Sicherung des Grundstücks untersagte die Gemeinde Titz dem Eigentümer zur Beseitigung einer Gefahr für die öffentliche
Sicherheit ausdrücklich die weitere Einleitung von Niederschlagswasser in den Untergrund,
auch unter Berufung auf den satzungsgemäß bestehenden Anschluss- und Benutzungszwang.
Weiter wurde die zukünftige Einleitung in das gemeindliche Kanalnetz verlangt, die auch erfolgt. In den Vorgang war von Beginn an der Kreis Düren eingebunden (u.a. zur wasserrechtlichen Erlaubnis zur Niederschlagswasserbeseitigung).
Im März 2012 brach eine weitere Materialabbaugrube unmittelbar neben der St. Nikolaus Kirche in Titz-Ameln ein, der senkrecht in die Tiefe getriebene (nicht ordentlich verfüllte und verdichtete) Schacht erreicht eine Tiefe von ca. zehn Metern. Hier konnte durch ein von der Kirchengemeinde veranlasstes Bodengutachten festgestellt werden, dass durch eine unterirdische,
vom Umweltamt des Kreises Düren genehmigte Rigolenversickerung auf dem Nachbargrundstück, die Grube aufgrund Wassereinleitung zum Einsturz gebracht wurde.
Waren in der Vergangenheit Erdfälle aufgrund von Mergelsgruben zwar grundsätzlich bekannt,
aber als singuläre Einzelfälle eingestuft, änderte sich diese Sichtweise auch durch einen Vortrag auf dem 2. Bergschadensforums der RWE am 9. März 2012 durch Frau Prof. Dr. Gerlach
vom Landschaftsverband Rheinland, die im Rahmen der Ausschusssitzung den Vortrag erneut
halten und erläutern wird.
Aus den dem LVR vorliegenden Informationen ergibt sich eine größere Verbreitung von Mergelsgruben im Bereich der Jülicher Börde, als lange Zeit angenommen. Mit Aufkommen moderner Düngemittel gerieten Gewinnungstechnik und (nicht kartierte) Lage der Gruben in Vergessenheit. Der LVR erstellt daher zur korrekten archäologischen Arbeit eine Materialentnahmegrubendatenbank (MatDat), in der alle bekannten möglichen Abbaustellen enthalten sind; diese MatDat ist jedoch „Nebenprodukt“ archäologischer Arbeit, natürlich unvollständig und nur
ein Anhaltspunkt, wo sich weitere Abbaufelder befinden könnten (weder die Gruben in Gevelsdorf noch in Ameln waren bekannt und daher nicht in der MatDat verzeichnet).
II.
Aufgrund dieser Erdfälle und der weiteren Erkenntnisse fand Ende März 2012 ein Treffen aller
für eine solche Problemlage möglicherweise zuständigen Behörden im Rathaus der Gemeinde
Titz statt, nämlich der Bezirksregierung Arnsberg als Bergamt, des Kreises Düren und des Geologischen Dienstes NRW, der LVR nahm auf Einladung zum Zwecke des Wissenstransfers teil.
Das Bergamt vertrat die Auffassung, bei konkreten Gefahren vermutlich (mit)zuständig zu sein
(alter „illegaler“ Bergbau), bestätigte einerseits die Richtigkeit der Ordnungsverfügung der
Gemeinde Titz und andererseits, dass man selbst eine solche Verfügung auch erlassen hätte.
Für präventive Maßnahmen zur Abwendung einer latenten Gefahrenlagen (z.B. Erkundung
vermuteter Mergelsgruben) sei man hingegen nicht zuständig.
Als solche präventiven Maßnahmen stellten sich in der Diskussion dar:
Mindestabstände von Versickerungsanlagen zu Gebäuden (zu prüfen über die wasserrechtliche Erlaubnis beim Kreis Düren),
flächendeckende Durchsetzung des Anschluss- und Benutzungszwangs bei Einleitung von
Niederschlagswasser in Altortslagen,
gute und sorgfältige Information der Bevölkerung über diese Gefahrenquellen,
Bodenerkundung im Vorfeld der Umsetzung eines Bebauungsplans (Neubaugebiete).
Die Bodenerkundung bei Neubaugebieten findet bereits seit geraumer Zeit statt. Die Information der Bevölkerung über diese Gefährdungslagen wird neben dieser Vorlage zukünftig auch
über das Amtsblatt der Gemeinde Titz, Presse und gesonderte Schreiben erfolgen. Die Gemeindeverwaltung bereitet gemeinsam mit dem Kreis Düren neben einem noch besser abgestimmten Procedere bei der Bearbeitung von wasserrechtlichen Fällen auch eine Information an das
Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes NordrheinWestfalen vor. Die Frage der Umsetzung des Anschluss- und Benutzungszwangs ist Gegenstand einer gesonderten Sitzungsvorlage, auf diese wird ergänzend verwiesen.
(Frantzen)
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