Daten
Kommune
Titz
Größe
8,5 kB
Datum
16.12.2010
Erstellt
10.11.10, 19:06
Aktualisiert
15.12.10, 19:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage zur Sitzungsvorlage 121/2010
Seite 1
Bestätigungsvermerk der Jahresabschlussprüfung 2009
Der
Jahresabschluss
für
das
Haushaltsjahr
2009,
bestehend
aus
Ergebnisrechnung, Finanzrechnung und den Teilrechnungen sowie der Bilanz und
dem Anhang wurde nach § 101 i.V.m. § 95 GO NRW unter Einbeziehung der
Buchführung, der Inventur, des Inventars, der Übersicht über örtlich festgelegten
Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und des Lageberichts der Gemeinde
in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 10.11.2010 geprüft. In
die Prüfung sind die Haushaltssatzung sowie weitere Bestimmungen von
Satzungen der Gemeinde und die sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen
einbezogen worden. Sie wurde so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten
und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und durch den
Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und
Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden
konnten. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen sind die Kenntnisse über
die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gemeinde
sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt worden. Im Rahmen
der Prüfung wurden die Nachweise für die Angaben in Buchführung, Inventar,
Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände,
Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben
beurteilt.
Die
Prüfung
hat
die
Beurteilung
der
angewandten
Bilanzierungsgrundsätze
und
der
wesentlichen
Einschätzungen
des
Bürgermeisters der Gemeinde sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des
Jahresabschlusses und des Lageberichts umfasst.
Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen entspricht der
Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden
Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen. Er
vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein
den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-,
Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde. Der Lagebericht steht in Einklang mit
dem Jahresabschluss. Auch er vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der
Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde und stellt die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Titz, den 10.11.2010
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Gregor von Contzen
Vorsitzender des
Rechnungsprüfungsausschusses
der Gemeinde Titz