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Sitzungsvorlage (Bergschadensthematik und Auswirkungen des Rheinischen Braunkohlenreviers hier: Informationen über Interessensvertretungen bzw. Bergschadensbearbeitung)

Daten

Kommune
Titz
Größe
61 kB
Datum
17.02.2011
Erstellt
28.01.11, 18:50
Aktualisiert
28.01.11, 18:50
Sitzungsvorlage (Bergschadensthematik und Auswirkungen des Rheinischen Braunkohlenreviers
hier: Informationen über Interessensvertretungen bzw. Bergschadensbearbeitung) Sitzungsvorlage (Bergschadensthematik und Auswirkungen des Rheinischen Braunkohlenreviers
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Gemeinde Titz Der Bürgermeister Sitzungsvorlage Nr.: 149/2010 FB 3 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung Michael Müller 02463-659-61 21.12.2010 Beratungsfolge Termin Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt 09.02.2011 Rat 17.02.2011 Betreff: Bergschadensthematik und Auswirkungen des Rheinischen Braunkohlenreviers hier: Informationen über Interessensvertretungen bzw. Bergschadensbearbeitung Beschlussvorschlag: Das als Anlage beigefügte Informationsmaterial des „Netzwerk Bergbaugeschädigter e.V. des Rheinischen Braunkohlenreviers“ und der „Anrufungsstelle Bergschaden Braunkohle NRW“ sowie die Ausführungen der Verwaltung in der nachfolgenden Begründung werden zur Kenntnis genommen. Begründung: Zwecks Ausführung des Gemeinderatbeschlusses vom 04.11.2010 hat die Verwaltung mit der Stadt Kerpen als bisher einziges Mitglied im Netzwerk Bergbaugeschädigter e. V. des Rheinischen Braunkohlenreviers Kontakt aufgenommen mit dem Ziel, Informationen über das Netzwerk einzuholen. Die Stadt Kerpen teilte mit, dass aufgrund der relativ „jungen“ Mitgliedschaft keine Erfahrungswerte vorliegen. Darüber hinaus sind in Abstimmung zwischen der Verwaltung und der Geschäftsstelle des Netzwerkes zur Information des Ausschusses bzw. Gemeinderates folgende Broschüren beigefügt: - Netzwerk-Flyer 10 Punkte-Plan Satzung Vorschläge des Netzwerkes an die Kommunen Gleichzeitig hatte die Verwaltung auch einen Kontakt zur Geschäftsstelle der Anrufungsstelle Bergschaden Braunkohle NRW. Als Information hierüber ist der Flyer „Anrufungsstelle Bergschaden Braunkohle NRW“ ebenfalls als Anlage beigefügt. Weiterhin besteht eventuell die Möglichkeit, dass sich das Netzwerk Bergbaugeschädigter e. V. des Rheinischen Braunkohlenreviers und die Anrufungsstelle Bergschaden Braunkohle NRW in einer geeigneten Veranstaltung vorstellt. Ggf. könnte in dieser Veranstaltung auch dem Bergbautreibenden die Möglichkeit zum Vortrag gegeben werden. (Frantzen) -2-