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Sitzungsvorlage (Sondernutzungssatzung der Gemeinde Titz)

Daten

Kommune
Titz
Größe
85 kB
Datum
26.05.2011
Erstellt
06.05.11, 19:10
Aktualisiert
14.05.11, 06:14
Sitzungsvorlage (Sondernutzungssatzung der Gemeinde Titz) Sitzungsvorlage (Sondernutzungssatzung der Gemeinde Titz)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Titz Sitzungsvorlage Nr.: Der Bürgermeister 42/2011 FB 2 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung Canzler, Christian 02463-659-20 20.04.2011 Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss 17.05.2011 Rat 26.05.2011 Betreff: Sondernutzungssatzung der Gemeinde Titz Beschlussvorschlag: Die beiliegende Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Gemeinde Titz wird beschlossen. Begründung: In der Sitzung des Rates der Gemeinde Titz vom 7. April 2011 brachte die Gemeindeverwaltung eine Änderungssatzung zur Änderung der Sondernutzungssatzung zur Beratung und Beschlussfassung ein (Sitzungsvorlage 35/2011). Aufgrund des politischen Wunsches zu weiteren Beratungen bei gleichzeitiger grundsätzlicher Zustimmung zu moderaten Gebührenerhebungen wurde einstimmig eine Vertagung der Satzungsänderung beschlossen, zudem wurde dem Antragsteller in Rödingen eine bis 30. Juni 2011 befristete, kostenfreie Sondernutzungserlaubnis erteilt. Die Gemeindeverwaltung legt eine nun auch redaktionell überarbeitete Sondernutzungssatzung vor, die jedoch weiterhin örtliche Besonderheiten berücksichtigt. Wie bisher ist die Wahlplakatierung daher in einem Zeitraum von drei Monaten unmittelbar vor dem Wahltag erlaubnisfrei. Zudem sind nun die Kirmessen der einzelnen Ortschaften ausdrücklich erlaubnisfrei gestellt und unterfallen damit nicht den Gebührentarifen. Selbstverständlich bleibt weiterhin es bei der insgesamt moderaten Gebührenerhebung und der geringen Anzahl von Tatbeständen, auch im interkommunalen Vergleich. Schon bei der Einbringung der Änderungssatzung wollte die Verwaltung von der Erhebung von zahlreichen weiteren Gebührentatbestände keinen Gebrauch machen. Folgend finden sich daher zur Verdeutlichung eine ausführlichere Gegenüberstellung einer Vielzahl von Gebührentatbeständen im unmittelbaren interkommunalen Vergleich: Tatbestand Aufstellung von Tischen und Stühlen zu gewerblichen Zwecken Privatwirtschaftliche Werbeu. Verkaufsstände Ausstellung vor Ladenlokalen Fahrradständer Erlaubnispflichtige Automaten, Vitrinen an der Stätte der Leistung Verkaufswagen im Reisegewerbe Imbissstuben, Trinkhallen, Kioske Nichtkommerzielle Werbeu. Verkaufsstände sowie Informationsstände Lotterieveranstaltungen Blumenstände Bauzäune, Baubuden, Baugerüste, Arbeitswagen, Baumaschinen Materiallagerungen Container Abstellen von nicht zum Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeugen a) PKW 6 qm b) LKW 10 qm c) Kraftrad 1 qm d) Anhänger Jülich (Innenstadt) Jülich (sonstige Ortsteile Linnich Titz 3,60 2,55 4,00 2,50 6,65 7,00 2,00 5,60 5,00 1,50 -,-- 2,00 -,-- 5,60 5,00 -,-- 6,65 6,00 -,-- -,-- 7,00 -,-- 3,05 3,00 -,-- -,--,-- 3,00 4,00 -,--,-- 1,55 2,00 -,-- 3,00 -,-- 2,00 -,-- 7,00 8,00 6,00 7,00 -,--,--,--,-- 0,75 (auf Gehwegen) 1,00 (auf Straßen) 0 7,15 7,65 6,65 -,-- (Frantzen) -2-