Daten
Kommune
Titz
Größe
85 kB
Datum
26.05.2011
Erstellt
06.05.11, 19:10
Aktualisiert
14.05.11, 06:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Titz
Sitzungsvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
42/2011
FB 2
Zur Beratung in
öffentlicher Sitzung
Canzler, Christian
02463-659-20
20.04.2011
Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
17.05.2011
Rat
26.05.2011
Betreff:
Sondernutzungssatzung der Gemeinde Titz
Beschlussvorschlag:
Die beiliegende Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen
Straßen in der Gemeinde Titz wird beschlossen.
Begründung:
In der Sitzung des Rates der Gemeinde Titz vom 7. April 2011 brachte die Gemeindeverwaltung eine Änderungssatzung zur Änderung der Sondernutzungssatzung zur Beratung und Beschlussfassung ein (Sitzungsvorlage 35/2011).
Aufgrund des politischen Wunsches zu weiteren Beratungen bei gleichzeitiger grundsätzlicher
Zustimmung zu moderaten Gebührenerhebungen wurde einstimmig eine Vertagung der Satzungsänderung beschlossen, zudem wurde dem Antragsteller in Rödingen eine bis 30. Juni
2011 befristete, kostenfreie Sondernutzungserlaubnis erteilt.
Die Gemeindeverwaltung legt eine nun auch redaktionell überarbeitete Sondernutzungssatzung
vor, die jedoch weiterhin örtliche Besonderheiten berücksichtigt. Wie bisher ist die Wahlplakatierung daher in einem Zeitraum von drei Monaten unmittelbar vor dem Wahltag erlaubnisfrei.
Zudem sind nun die Kirmessen der einzelnen Ortschaften ausdrücklich erlaubnisfrei gestellt
und unterfallen damit nicht den Gebührentarifen.
Selbstverständlich bleibt weiterhin es bei der insgesamt moderaten Gebührenerhebung und der
geringen Anzahl von Tatbeständen, auch im interkommunalen Vergleich.
Schon bei der Einbringung der Änderungssatzung wollte die Verwaltung von der Erhebung von
zahlreichen weiteren Gebührentatbestände keinen Gebrauch machen. Folgend finden sich daher zur Verdeutlichung eine ausführlichere Gegenüberstellung einer Vielzahl von Gebührentatbeständen im unmittelbaren interkommunalen Vergleich:
Tatbestand
Aufstellung von Tischen und
Stühlen zu gewerblichen
Zwecken
Privatwirtschaftliche Werbeu. Verkaufsstände
Ausstellung vor
Ladenlokalen
Fahrradständer
Erlaubnispflichtige Automaten, Vitrinen an der Stätte
der Leistung
Verkaufswagen im Reisegewerbe
Imbissstuben, Trinkhallen,
Kioske
Nichtkommerzielle Werbeu. Verkaufsstände sowie
Informationsstände
Lotterieveranstaltungen
Blumenstände
Bauzäune, Baubuden, Baugerüste, Arbeitswagen,
Baumaschinen
Materiallagerungen
Container
Abstellen von nicht zum
Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeugen
a) PKW 6 qm
b) LKW 10 qm
c) Kraftrad 1 qm
d) Anhänger
Jülich
(Innenstadt)
Jülich (sonstige
Ortsteile
Linnich
Titz
3,60
2,55
4,00
2,50
6,65
7,00
2,00
5,60
5,00
1,50
-,--
2,00
-,--
5,60
5,00
-,--
6,65
6,00
-,--
-,--
7,00
-,--
3,05
3,00
-,--
-,--,--
3,00
4,00
-,--,--
1,55
2,00
-,--
3,00
-,--
2,00
-,--
7,00
8,00
6,00
7,00
-,--,--,--,--
0,75 (auf Gehwegen)
1,00 (auf Straßen)
0
7,15
7,65
6,65
-,--
(Frantzen)
-2-