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Sitzungsvorlage (Schulentwicklungsplanung für die kreisangehörigen Kommunen des Kreises Düren – Beschlussvorschlag vom 22. Juni 2011)

Daten

Kommune
Titz
Größe
63 kB
Datum
21.07.2011
Erstellt
28.07.11, 19:06
Aktualisiert
28.07.11, 19:06
Sitzungsvorlage (Schulentwicklungsplanung für die kreisangehörigen Kommunen des Kreises Düren – Beschlussvorschlag vom 22. Juni 2011) Sitzungsvorlage (Schulentwicklungsplanung für die kreisangehörigen Kommunen des Kreises Düren – Beschlussvorschlag vom 22. Juni 2011)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Titz Sitzungsvorlage Nr.: Der Bürgermeister 86/2011 FB 2 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung Canzler, Christian 02463-659-20 18.07.2011 Beratungsfolge Rat Termin 21.07.2011 Betreff: Schulentwicklungsplanung für die kreisangehörigen Kommunen des Kreises Düren – Beschlussvorschlag vom 22. Juni 2011 Beschlussvorschlag: 1. 2. 3. 4. 5. Der Rat der Gemeinde Titz nimmt das Gutachten zur Schulentwicklungsplanung für die kreisangehörigen Kommunen des Kreises Düren vom Juni 2011 zur Kenntnis. Der Rat der Gemeinde Titz erkennt den sich durch den demografischen Wandel in unserer Gesellschaft sowie das in den vergangenen Jahren veränderte Schulwahlverhalten ausgelösten Handlungsbedarf und streben mit dem Ziel einer wohnortnahen Schulversorgung im Sekundarbereich ein gemeinsames Vorgehen mit der Stadt Linnich an. Grundlage für eine Kooperation der beiden Kommunen sind die Feststellungen und Empfehlungen des vorliegenden Gutachtens. Die beiden Bürgermeister werden unter Berücksichtigung der schulpolitischen Diskussion im Land Nordrhein-Westfalen gebeten, die sich aus dem Gutachten ergebenden Möglichkeiten für ein gemeinsames Schulangebot im Sekundarbereich auszuarbeiten. Der Rat der Gemeinde Titz erkennt den Zeitdruck, unter dem dauerhaft tragfähige Lösungen zur gemeinsamen Gestaltung der Schullandschaft beider Kommunen erarbeitet werden müssen. Mit dem Ziel, eine veränderte Schullandschaft zum Schuljahresbeginn 2012/13 zu erreichen, sind konkrete Entscheidungen noch im Jahr 2011 zu treffen. Zur Begleitung der mit der Umsetzung dieses Ratsbeschlusses verbundenen Prozesse sowie zur Vorbereitung der Entscheidungen beider Räte wird eine inter-kommunale sowie interfraktionelle Arbeitsgruppe eingesetzt. Die kommunalverfassungs- sowie schulrechtlichen Befugnisse der Räte bleiben hiervon selbstverständlich unberührt. Begründung: Zur Vermeidung von Wiederholungen wird zunächst auf die Sitzungsvorlage 79/2011 verwiesen. Der ursprüngliche, fünf Punkte umfassende Beschlussvorschlag, der beim interkommunalen und interfraktionellen Treffen am 22. Juni 2011 verabredet wurde, war im Schulausschuss der Stadt Linnich am 27. Juni 2010 erheblich modifiziert (und um den Punkt 5 „Bildung einer interkommunalen und interfraktionellen Arbeitsgruppe“ gekürzt) worden; dieser geänderte Beschlusstext wurde dann Gegenstand der Vorlage 79/2011, wieder ergänzt um Punkt fünf. Der Rat der Stadt Linnich ist dem Empfehlungsbeschluss des Schulausschusses nicht gefolgt, sondern hat den ursprünglichen Beschlusstext fast wortgleich wieder aufgegriffen und mit Mehrheit verabschiedet. Es erscheint sinnvoll, dass auch der Rat der Gemeinde Titz den ursprünglichen, von allen Fraktionen getragenen Beschlusstext verabschiedet. In der Sitzung können, sofern gewünscht, weitere Erläuterungen gegeben werden. (Frantzen) -2-