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Sitzungsvorlage (Satzung des Jugendparlaments der Gemeinde Titz)

Daten

Kommune
Titz
Größe
12 kB
Datum
04.11.2010
Erstellt
14.10.10, 11:20
Aktualisiert
14.10.10, 11:20
Sitzungsvorlage (Satzung des Jugendparlaments der Gemeinde Titz) Sitzungsvorlage (Satzung des Jugendparlaments der Gemeinde Titz)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Sitzungsvorlage Titz Nr.: Der Bürgermeister 99/2010 2 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung Christian Canzler 02463-659-21 06.10.2010 Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss 28.10.2010 Rat 04.11.2010 TOP 2 Betreff: Satzung des Jugendparlaments der Gemeinde Titz Beschlussvorschlag: Die beiliegende Satzung für das Jugendparlament der Gemeinde Titz wird beschlossen. Begründung: In seiner Sitzung am 4. Februar 2010 hat der Rat der Gemeinde Titz den Beschluss gefasst, ein Jugendparlament in der Gemeinde Titz einzurichten. Er hat weiter die Verwaltung beauftragt, einen Entwurf über den Rahmen, die Zusammensetzung und die Befugnisse des Jugendparlaments zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen, die konkrete Ausgestaltung der Aufgaben und inneren Organisation innerhalb dieses dann beschlossenen Rahmens (Satzung und Geschäftsordnung), sollte dem Jugendparlament selbst vorbehalten sein. Zur Vorbereitung der Bildung des Jugendparlaments wurden durch die Verwaltung alle 1153 wahlberechtigten Kinder und Jugendlichen der Gemeinde Mitte Juni 2010 – neben der Berichterstattung in Amtsblatt und Presse – mit einem persönlichen Brief angeschrieben, und gebeten, sich bei Interesse am Jugendparlament beim gemeindlichen Jugendarbeiter zu melden. Bis zum Anmeldeschluss bekundeten 48 Kinder und Jugendliche ihr Interesse. Diese wurden zu einer ersten Bewerberversammlung für den 13. September 2010 in die Aula der Katholischen Grundschule Titz eingeladen. Bei diesem sehr rege besuchten Treffen begrüßte zunächst Bürgermeister Frantzen die erschienenen Kinder und Jugendlichen aller Altersklassen und sagte für den weiteren Prozess neben seiner eigenen Hilfestellung auch die der Verwaltung durch die Verwaltung zu. Nach Einführung in das Thema durch Herr Sylvester wurden Ideen für die Aktivitäten eines Jugendparlaments gesammelt, eine sehr lebhafte und konstruktive Diskussion über die Wahlmodalitäten geführt und erste Überlegungen zur Ausgestaltung des Jugendparlaments (Satzung und Geschäftsordnung) angestellt. Als „Hausaufgabe“ galt es für die Kinder und Jugendlichen, weitere Ideen für Satzung und Geschäftsordnung für die nächste Veranstaltung zu sammeln. Das zweite Treffen fand am 27. September 2010 bei wieder großem Interesse der Kinder und Jugendlichen ebenfalls in der Aula der Katholischen Grundschule Titz statt. Bei diesem Treffen führten die Kinder und Jugendlichen bereits selbst den Vorsitz und das Protokoll. Erörtert wurden Muster von Satzungen für Jugendparlamente (Stadt Haan, Stadt Jülich), die Kinder und Jugendlichen beschlossen dabei selbst, welche Punkte in die Satzung einfließen sollten. Die Geschäftsordnungsfrage wurde auf die Zeit nach der Wahl des Parlaments verschoben. Abgestimmt wurde auch über Wahlmodalitäten (z.B. wer das Jugendparlament wählen können soll, wie der Wahlzettel aussehen soll). Dabei sprach sich die große Mehrheit der Anwesenden dafür aus, dass erneut alle 1153 wahlberechtigten Kinder und Jugendlichen teilnehmen können sollen. Die Wahlzettel sollen Name, Schule, Alter und ggf. Foto der Kandidaten enthalten. Die Wahl selbst soll im Laufe der 48. Kalenderwoche (Ende November / Anfang Dezember 2010) im Rathaus stattfinden, dort soll zu den Öffnungszeiten ein „Wahllokal“ geöffnet sein. Die erste Sitzung des dann gewählten Jugendparlaments würde mit Rücksicht auf die Weihnachtsfeiertage und die Winterferien in der zweiten Januarhälfte 2011 stattfinden. Die von den Kindern und Jugendlichen bearbeitete Mustersatzung wurde von Herrn Sylvester und Herrn Canzler den Titzer Gegebenheiten angepasst, sie ist als Anlage dieser Vorlage beigefügt. (Frantzen) -2-