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Sitzungsvorlage (Breitbandversorgung in der Gemeinde Titz; hier: Mitverlegung von Leerrohren im Rahmen gemeindlicher Tiefbaumaßnahmen)

Daten

Kommune
Titz
Größe
11 kB
Erstellt
11.10.10, 16:30
Aktualisiert
11.10.10, 16:30
Sitzungsvorlage (Breitbandversorgung in der Gemeinde Titz;
hier: Mitverlegung von Leerrohren im Rahmen gemeindlicher Tiefbaumaßnahmen) Sitzungsvorlage (Breitbandversorgung in der Gemeinde Titz;
hier: Mitverlegung von Leerrohren im Rahmen gemeindlicher Tiefbaumaßnahmen)

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Inhalt der Datei

Gemeinde T I T Z - Der Bürgermeister Fachbereich 3 Az.: M/Ki Titz, 12.04.2010 Sitzungsvorlage Ausschuss Datum Ö/NÖ TOP Bauen, Planen und Umwelt 28.04.2010 Ö 8 Gemeinderat 05.05.2010 Ö Breitbandversorgung in der Gemeinde Titz; hier: Mitverlegung von Leerrohren im Rahmen gemeindlicher Tiefbaumaßnahmen Beschlussvorschlag: Im Zuge der Kanal- und Straßenbaumaßnahme Kaiserstraße in Höllen ist ein Leerrohr für die zukünftige Versorgung mit Breitbandtechnologie zu verlegen. Der Auftrag an die mit der Baumaßnahme beauftragte Firma ist entsprechend anzupassen. Begründung: Der Rat der Gemeinde Titz hat in seiner Sitzung am 01.07.2009 einstimmig folgenden Beschluss gefasst: „Die Errichtung eines gemeindeeigenen Leerrohrnetzes als Voraussetzung für die flächendeckende Breitbandversorgung der Bevölkerung wird beschlossen. Dieses Netz soll diskriminierungsfrei betrieben werden, also allen Anbietern von Telekommunikations- und vergleichbaren Breitbandtechnologien für die Verlegung zur Verfügung stehen. Zum Aufbau dieses Netzes stellt die Gemeinde Titz aus Mitteln des Zukunftsinvestitionsgesetzes (Konjunkturpaket II (sonstige Investitionspunkte)) einen Betrag in Höhe von 185.250 € bereit. Der Beschluss erfolgt unter folgenden Voraussetzungen: • Der durch die Gemeinde Titz bereitgestellte Betrag wird durch den Kreis Düren in gleicher Höhe kofinanziert. • Vor der Ausführung von Tiefbauarbeiten liegen für die an das Leerrohrnetz anzuschließenden Ortschaften jeweils verbindliche Abschlusszusagen von Telekommunikationsunternehmen vor, die eine schnelle Bandbreite zum Inhalt haben.“ Nunmehr sind im Gemeindegebiet drei Kanal- bzw. Straßenbaumaßnahmen begonnen worden bzw. stehen kurz bevor. Aufgrund möglicher Synergieeffekte durch die Verbindung von kommunalen Tiefbaumaßnahmen mit der Errichtung wurde in Zusammenarbeit mit dem beauftragten Beratungsbüro die Sinnhaftigkeit der Mitverlegung von Leerrohren wie folgt geprüft: 1. Kanal- und Straßenbaumaßnahme Holzweilerstraße in Jackerath Eine Mitverlegung eines Leerrohres ist nicht erforderlich, da die Ortschaft Jackerath eine angemessene Breitbandversorgung hat. 2. Erschließung Neubaugebiet Opherten (Verlängerung Urbanstraße) Im Rahmen der Kanalbauarbeiten für den ersten Bauabschnitt entlang der Urbanstraße wird ein Leerrohr DN 100 mitverlegt, da ein Anbieter in der Ortschaft Opherten vorhanden ist. Dieses gemeindeeigene Leerrohr kann zukünftig auch neben dem bereits vorhandenen Anbieter anderen Netzbetreibern, sofern diese entsprechende Breitbandtechnologie in Opherten anbieten können, zur Verfügung gestellt werden. Damit wäre sichergestellt, dass das kommunale Netz diskriminierungsfrei betrieben werden kann. 3. Kanal- und Straßenbaumaßnahme Kaiserstraße in Höllen Im Bereich der Ecke Ehrenplatz/ Ehrenstraße/ Kaiserstraße befindet sich ein Kabelverteiler (KVz). In diesem Bereich wird zurzeit noch kein breitbandiges Internet angeboten. Im Rahmen der kurzfristig anstehenden Tiefbauarbeiten sollte jedoch ein Leerrohr DN 100 oder alternativ 3 x DN 50 mitverlegt werden, um für den Fall, dass der v. g. KVz mit Breitbandtechnologie erschlossen wird, das Lehrrohr für die Breitbandversorgung der Kaiserstraße genutzt werden kann. Eine wie im eingangs beschriebenen Ratsbeschluss als Voraussetzung geforderte Abschlusszusage eines Telekommunikationsunternehmens liegt für die Nutzung dieses Leerrohres nicht vor. Hierfür müsste zeitnah eine Änderung des Ratsbeschlusses herbeigeführt werden. Die Mitverlegung eines Leerrohres würde nach einer vorläufigen Schätzung Kosten in Höhe von ca. 12.000 € verursachen. Hierdurch würden auch zukünftige Aufbrüche an einer neuen Straße vermieden. Der Aufbau eines Leerrohrnetzes an dieser Stelle würde ggfls. auch einen ersten Einstieg für die Versorgung der Ortschaft Bettenhoven bedeuten. Die Verwaltung schlägt daher aufgrund der obigen Ausführungen vor, im Zuge der Tiefbauarbeiten Kaiserstraße in Höllen ein Leerrohr mitzuverlegen und den Auftrag an die mit der Baumaßnahme beauftragten Firma entsprechend anzupassen. Finanzierung: Die Verlegung eines Leerrohres erfolgt haushaltsneutral, da die Maßnahme aus Mitteln des Konjunkturpaketes II finanziert wird. (Frantzen) -2-