Daten
Kommune
Titz
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11 kB
Erstellt
11.10.10, 16:30
Aktualisiert
11.10.10, 16:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde T I T Z
- Der Bürgermeister Fachbereich 3 Az.: M/Ki
Titz, 12.04.2010
Sitzungsvorlage
Ausschuss
Datum
Ö/NÖ
TOP
Bauen, Planen und Umwelt
28.04.2010
Ö
8
Gemeinderat
05.05.2010
Ö
Breitbandversorgung in der Gemeinde Titz;
hier: Mitverlegung von Leerrohren im Rahmen gemeindlicher Tiefbaumaßnahmen
Beschlussvorschlag:
Im Zuge der Kanal- und Straßenbaumaßnahme Kaiserstraße in Höllen ist ein Leerrohr für
die zukünftige Versorgung mit Breitbandtechnologie zu verlegen. Der Auftrag an die mit der
Baumaßnahme beauftragte Firma ist entsprechend anzupassen.
Begründung:
Der Rat der Gemeinde Titz hat in seiner Sitzung am 01.07.2009 einstimmig folgenden Beschluss
gefasst:
„Die Errichtung eines gemeindeeigenen Leerrohrnetzes als Voraussetzung für die
flächendeckende Breitbandversorgung der Bevölkerung wird beschlossen. Dieses Netz soll
diskriminierungsfrei betrieben werden, also allen Anbietern von Telekommunikations- und
vergleichbaren Breitbandtechnologien für die Verlegung zur Verfügung stehen. Zum Aufbau dieses
Netzes stellt die Gemeinde Titz aus Mitteln des Zukunftsinvestitionsgesetzes (Konjunkturpaket II
(sonstige Investitionspunkte)) einen Betrag in Höhe von 185.250 € bereit.
Der Beschluss erfolgt unter folgenden Voraussetzungen:
•
Der durch die Gemeinde Titz bereitgestellte Betrag wird durch den Kreis Düren in gleicher
Höhe kofinanziert.
•
Vor der Ausführung von Tiefbauarbeiten liegen für die an das Leerrohrnetz
anzuschließenden
Ortschaften
jeweils
verbindliche
Abschlusszusagen
von
Telekommunikationsunternehmen vor, die eine schnelle Bandbreite zum Inhalt haben.“
Nunmehr sind im Gemeindegebiet drei Kanal- bzw. Straßenbaumaßnahmen begonnen worden
bzw. stehen kurz bevor. Aufgrund möglicher Synergieeffekte durch die Verbindung von
kommunalen Tiefbaumaßnahmen mit der Errichtung wurde in Zusammenarbeit mit dem
beauftragten Beratungsbüro die Sinnhaftigkeit der Mitverlegung von Leerrohren wie folgt geprüft:
1.
Kanal- und Straßenbaumaßnahme Holzweilerstraße in Jackerath
Eine Mitverlegung eines Leerrohres ist nicht erforderlich, da die Ortschaft Jackerath eine
angemessene Breitbandversorgung hat.
2.
Erschließung Neubaugebiet Opherten (Verlängerung Urbanstraße)
Im Rahmen der Kanalbauarbeiten für den ersten Bauabschnitt entlang der Urbanstraße wird ein
Leerrohr DN 100 mitverlegt, da ein Anbieter in der Ortschaft Opherten vorhanden ist. Dieses
gemeindeeigene Leerrohr kann zukünftig auch neben dem bereits vorhandenen Anbieter anderen
Netzbetreibern, sofern diese entsprechende Breitbandtechnologie in Opherten anbieten können,
zur Verfügung gestellt werden. Damit wäre sichergestellt, dass das kommunale Netz
diskriminierungsfrei betrieben werden kann.
3.
Kanal- und Straßenbaumaßnahme Kaiserstraße in Höllen
Im Bereich der Ecke Ehrenplatz/ Ehrenstraße/ Kaiserstraße befindet sich ein Kabelverteiler (KVz).
In diesem Bereich wird zurzeit noch kein breitbandiges Internet angeboten. Im Rahmen der
kurzfristig anstehenden Tiefbauarbeiten sollte jedoch ein Leerrohr DN 100 oder alternativ 3 x DN
50 mitverlegt werden, um für den Fall, dass der v. g. KVz mit Breitbandtechnologie erschlossen
wird, das Lehrrohr für die Breitbandversorgung der Kaiserstraße genutzt werden kann. Eine wie im
eingangs beschriebenen Ratsbeschluss als Voraussetzung geforderte Abschlusszusage eines
Telekommunikationsunternehmens liegt für die Nutzung dieses Leerrohres nicht vor. Hierfür
müsste zeitnah eine Änderung des Ratsbeschlusses herbeigeführt werden. Die Mitverlegung eines
Leerrohres würde nach einer vorläufigen Schätzung Kosten in Höhe von ca. 12.000 €
verursachen. Hierdurch würden auch zukünftige Aufbrüche an einer neuen Straße vermieden. Der
Aufbau eines Leerrohrnetzes an dieser Stelle würde ggfls. auch einen ersten Einstieg für die
Versorgung der Ortschaft Bettenhoven bedeuten.
Die Verwaltung schlägt daher aufgrund der obigen Ausführungen vor, im Zuge der Tiefbauarbeiten
Kaiserstraße in Höllen ein Leerrohr mitzuverlegen und den Auftrag an die mit der Baumaßnahme
beauftragten Firma entsprechend anzupassen.
Finanzierung:
Die Verlegung eines Leerrohres erfolgt haushaltsneutral, da die Maßnahme aus Mitteln des
Konjunkturpaketes II finanziert wird.
(Frantzen)
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