Daten
Kommune
Titz
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11 kB
Erstellt
11.10.10, 16:30
Aktualisiert
11.10.10, 16:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde T I T Z
- Der Bürgermeister Amt 60 Az.: M/Ki
Titz, 19.11.2009
Sitzungsvorlage
Ausschuss
Datum
Ö/NÖ
Haupt- und Finanzausschuss
01.12.2009
Ö
Gemeinderat
15.12.2009
Ö
TOP
9
8. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung über die Entwässerung der
Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der Gemeinde Titz vom
12.12.2003;
hier: Festsetzung der Benutzungsgebühr für das Jahr 2010
Anlage: Gebührenbedarfsberechnung und Entwurf der Änderungssatzung
Beschlussentwurf:
Die 8. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung über die Entwässerung
der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der Gemeinde Titz
vom 12.12.2003 wird beschlossen.
Die Benutzungsgebühren werden wie folgt festgesetzt:
Die Schmutzwassergebühr beträgt für das Jahr 2010 3,94 €/m³ Abwasser.
Die Niederschlagswassergebühr beträgt für jeden m² bebauter bzw. überbauter und/ oder
befestigter Fläche für das Jahr 2010 1,02 €/m².
Zum Ausgleich im Jahre 2007 entstandener Unterdeckungen werden außerdem Beträge in
Höhe von 0,15 €/m³ Schmutzwasser bzw. 0,29 €/m² versiegelter Fläche erhoben.
Begründung:
Infolge des Urteils des OVG NW vom 18.12.2007 wurde die getrennte Abwassergebühr für
Schmutz- und Niederschlagswasser zum 01.01.2007 eingeführt. Hierzu wird auf die Beratungen
und entsprechende Beschlussfassung in den politischen Gremien der Gemeinde Titz verwiesen.
Das OVG NW hat mit Beschluss vom 08.07.2009 entschieden, dass eine Gemeinde im Rahmen
einer Gebührensatzung zur erstmaligen Einführung der getrennten Gebühren auch für die
vergangenen Jahre die getrennte Regenwassergebühr rückwirkend einführen kann.
Die öffentlichen Flächenanteile wurden allerdings von dem mit der Umstellung der
Abwassergebühr beauftragten Büros nicht korrekt ermittelt, und zwar wurden die Straßenflächen
deutlich zu hoch angesetzt. Erst im Zuge des Veranlagungsverfahrens geführte Gespräche mit
den Straßenbaulastträgern wurden diese Berechnungsfehler des beauftragten Unternehmens
offenkundig.
Das Büro hat daraufhin eine neue Flächenberechnung durchgeführt. An dieser Stelle sei
angemerkt, dass Verhandlungen mit dem Büro zu einer deutlichen Kürzung der Schlussrechnung
geführt haben, was sich selbstverständlich zugunsten der Gebührenpflichtigen auswirkt.
Den im November 2008 aufgestellten Kalkulationen lag eine Straßenfläche von insgesamt 688.744
m² zugrunde. Nach der o. a. beschriebenen Korrektur beträgt der öffentliche Anteil insgesamt
352.921 m². Unter Zugrundelegung dieser neu ermittelten Straßenfläche wird die Kalkulation 2010
aufgestellt, welche als Anlage beigefügt ist. Danach würde für das Jahr 2010 alleine die
Schmutzwassergebühr 3,94 €/m³ Abwasser und die Niederschlagswassergebühr 1,02 € für jeden
m² bebauter bzw. überbauter und/ oder befestigter Fläche betragen.
Für die Jahre 2007 und 2008 liegen jedoch schon die Rechnungsergebnisse sowie die der
Schmutzwassergebühr tatsächlich zugrunde liegende Frischwassermenge vor. Auf der Grundlage
dieser Daten und unter Berücksichtigung der neu ermittelten öffentlichen Straßenflächen erfolgt
nun also auch für die Jahre 2007 und 2008 die endgültige Abrechnung. Hierzu wird auf die als
Anlage beigefügten Abrechnungen verwiesen. Als Ergebnis dieser Abrechnung wird festgestellt,
dass gegenüber den ursprünglichen Kalkulationen in beiden Jahren eine Unterdeckung erzielt
wurde, und zwar im Bereich Schmutzwassergebühr
für das Jahr 2007
für das Jahr 2008
0,15 €/m³ (ursprünglich 3,70 €/m³, nach Abrechnung 3,85 €/m³),
0,34 €/m³ (ursprünglich 3,53 €/m³; nach Abrechnung 3,87 €/m³)
und im Bereich Niederschlagswassergebühr
für das Jahr 2007
für das Jahr 2008
0,29 €/m² (ursprünglich 0,78 €/m², nach Abrechnung 1,07 €/m²),
0,26/ €m² (ursprünglich 0,79 €/m², nach Abrechnung 1,05 €/m²).
Gemäß § 6 Abs. 2 KAG sind Überschüsse/ Unterdeckungen am Ende eines
Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten drei Jahre auszugleichen. Danach sind die v. g.
Unterdeckungen des Jahres 2007 in der Kalkulation 2010 auszugleichen. (Die Unterdeckung des
Jahres 2008 ist spätestens in 2011 einzustellen.) Somit werden die Benutzungsgebühren für das
Jahr 2010 wie folgt festgesetzt:
Die Schmutzwassergebühr beträgt
3,94 €/m³ (s. Kostenverteilung 2010)
+ 0,15 €/m³ (Unterdeckung 2007)
4,09 €/m³
Die Niederschlagswassergebühr beträgt
1,02 €/m² (s. Kostenverteilung 2010)
+ 0,29 €/m² (Unterdeckung 2007)
1,31 €/m².
Für das Jahr 2009 liegen selbstverständlich noch keine Rechnungsergebnisse vor. Die endgültige
Abrechnung erfolgt daher erst im Folgejahr. Nachrichtlich ist aber die Kalkulation unter
Berücksichtigung der korrigierten öffentlichen Anteile beigefügt.
(Frantzen)
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