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Sitzungsvorlage (8. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der Ge-meinde Titz vom 12.12.2003; hier: Festsetzung der Benutzungsgebühr für das Jahr 2010)

Daten

Kommune
Titz
Größe
11 kB
Erstellt
11.10.10, 16:30
Aktualisiert
11.10.10, 16:30
Sitzungsvorlage (8. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der Ge-meinde Titz vom 12.12.2003;
hier: Festsetzung der Benutzungsgebühr für das Jahr 2010) Sitzungsvorlage (8. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der Ge-meinde Titz vom 12.12.2003;
hier: Festsetzung der Benutzungsgebühr für das Jahr 2010)

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Inhalt der Datei

Gemeinde T I T Z - Der Bürgermeister Amt 60 Az.: M/Ki Titz, 19.11.2009 Sitzungsvorlage Ausschuss Datum Ö/NÖ Haupt- und Finanzausschuss 01.12.2009 Ö Gemeinderat 15.12.2009 Ö TOP 9 8. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der Gemeinde Titz vom 12.12.2003; hier: Festsetzung der Benutzungsgebühr für das Jahr 2010 Anlage: Gebührenbedarfsberechnung und Entwurf der Änderungssatzung Beschlussentwurf: Die 8. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der Gemeinde Titz vom 12.12.2003 wird beschlossen. Die Benutzungsgebühren werden wie folgt festgesetzt: Die Schmutzwassergebühr beträgt für das Jahr 2010 3,94 €/m³ Abwasser. Die Niederschlagswassergebühr beträgt für jeden m² bebauter bzw. überbauter und/ oder befestigter Fläche für das Jahr 2010 1,02 €/m². Zum Ausgleich im Jahre 2007 entstandener Unterdeckungen werden außerdem Beträge in Höhe von 0,15 €/m³ Schmutzwasser bzw. 0,29 €/m² versiegelter Fläche erhoben. Begründung: Infolge des Urteils des OVG NW vom 18.12.2007 wurde die getrennte Abwassergebühr für Schmutz- und Niederschlagswasser zum 01.01.2007 eingeführt. Hierzu wird auf die Beratungen und entsprechende Beschlussfassung in den politischen Gremien der Gemeinde Titz verwiesen. Das OVG NW hat mit Beschluss vom 08.07.2009 entschieden, dass eine Gemeinde im Rahmen einer Gebührensatzung zur erstmaligen Einführung der getrennten Gebühren auch für die vergangenen Jahre die getrennte Regenwassergebühr rückwirkend einführen kann. Die öffentlichen Flächenanteile wurden allerdings von dem mit der Umstellung der Abwassergebühr beauftragten Büros nicht korrekt ermittelt, und zwar wurden die Straßenflächen deutlich zu hoch angesetzt. Erst im Zuge des Veranlagungsverfahrens geführte Gespräche mit den Straßenbaulastträgern wurden diese Berechnungsfehler des beauftragten Unternehmens offenkundig. Das Büro hat daraufhin eine neue Flächenberechnung durchgeführt. An dieser Stelle sei angemerkt, dass Verhandlungen mit dem Büro zu einer deutlichen Kürzung der Schlussrechnung geführt haben, was sich selbstverständlich zugunsten der Gebührenpflichtigen auswirkt. Den im November 2008 aufgestellten Kalkulationen lag eine Straßenfläche von insgesamt 688.744 m² zugrunde. Nach der o. a. beschriebenen Korrektur beträgt der öffentliche Anteil insgesamt 352.921 m². Unter Zugrundelegung dieser neu ermittelten Straßenfläche wird die Kalkulation 2010 aufgestellt, welche als Anlage beigefügt ist. Danach würde für das Jahr 2010 alleine die Schmutzwassergebühr 3,94 €/m³ Abwasser und die Niederschlagswassergebühr 1,02 € für jeden m² bebauter bzw. überbauter und/ oder befestigter Fläche betragen. Für die Jahre 2007 und 2008 liegen jedoch schon die Rechnungsergebnisse sowie die der Schmutzwassergebühr tatsächlich zugrunde liegende Frischwassermenge vor. Auf der Grundlage dieser Daten und unter Berücksichtigung der neu ermittelten öffentlichen Straßenflächen erfolgt nun also auch für die Jahre 2007 und 2008 die endgültige Abrechnung. Hierzu wird auf die als Anlage beigefügten Abrechnungen verwiesen. Als Ergebnis dieser Abrechnung wird festgestellt, dass gegenüber den ursprünglichen Kalkulationen in beiden Jahren eine Unterdeckung erzielt wurde, und zwar im Bereich Schmutzwassergebühr für das Jahr 2007 für das Jahr 2008 0,15 €/m³ (ursprünglich 3,70 €/m³, nach Abrechnung 3,85 €/m³), 0,34 €/m³ (ursprünglich 3,53 €/m³; nach Abrechnung 3,87 €/m³) und im Bereich Niederschlagswassergebühr für das Jahr 2007 für das Jahr 2008 0,29 €/m² (ursprünglich 0,78 €/m², nach Abrechnung 1,07 €/m²), 0,26/ €m² (ursprünglich 0,79 €/m², nach Abrechnung 1,05 €/m²). Gemäß § 6 Abs. 2 KAG sind Überschüsse/ Unterdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten drei Jahre auszugleichen. Danach sind die v. g. Unterdeckungen des Jahres 2007 in der Kalkulation 2010 auszugleichen. (Die Unterdeckung des Jahres 2008 ist spätestens in 2011 einzustellen.) Somit werden die Benutzungsgebühren für das Jahr 2010 wie folgt festgesetzt: Die Schmutzwassergebühr beträgt 3,94 €/m³ (s. Kostenverteilung 2010) + 0,15 €/m³ (Unterdeckung 2007) 4,09 €/m³ Die Niederschlagswassergebühr beträgt 1,02 €/m² (s. Kostenverteilung 2010) + 0,29 €/m² (Unterdeckung 2007) 1,31 €/m². Für das Jahr 2009 liegen selbstverständlich noch keine Rechnungsergebnisse vor. Die endgültige Abrechnung erfolgt daher erst im Folgejahr. Nachrichtlich ist aber die Kalkulation unter Berücksichtigung der korrigierten öffentlichen Anteile beigefügt. (Frantzen) -2-