Daten
Kommune
Titz
Größe
10 kB
Erstellt
05.10.10, 19:00
Aktualisiert
05.10.10, 19:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde T I T Z
- Der Bürgermeister Fachbereich 3 Az.: M/Ki
Titz, 24.08.2010
Sitzungsvorlage
Ausschuss
Datum
Ö/NÖ
Gemeindeentwicklung und Wirtschaftsförderung
08.09.2010 Ö
Gemeinderat
16.09.2010 Ö
TOP
1
Breitbandversorgung in der Gemeinde Titz;
hier: Vorstellung der Planung des gemeindlichen Leerrohrnetzes
Beschlussvorschlag:
a)
Der vorgestellten Planung für die Trassierung des gemeindlichen Leerrohrnetzes wird
zugestimmt.
Die Gemeindeentwicklungs- und Dienstleistungsgesellschaft der Gemeinde Titz mbH
wird mit der Durchführung der Baumaßnahme beauftragt.
b)
Begründung:
Der Rat der Gemeinde Titz hat in seiner Sitzung am 01.07.2009 einstimmig folgenden Beschluss
gefasst:
„Die Errichtung eines gemeindeeignen Leerrohrnetzes als Voraussetzung für die flächendeckende
Breitbandversorgung der Bevölkerung wird beschlossen. Dieses Netz soll diskriminierungsfrei
betrieben werden, also allen Anbietern von Telekommunikations- und vergleichbaren
Breitbandtechnologien für die Verlegung zur Verfügung stehen. Zum Aufbau dieses Netzes stellt
die Gemeinde Titz aus Mitteln des Zukunftsinvestitionsgesetzes (Konjunkturpaket II (sonstige
Investitionsschwerpunkte) ) einen Betrag in Höhe von 185.250 € bereit.
Der Beschluss erfolgt unter folgenden Voraussetzungen:
-
Der durch die Gemeinde Titz bereitgestellte Betrag wird durch den Kreis Düren in gleicher
Höhe kofinanziert.
Vor der Ausführung von Tiefbauarbeiten liegen für die an das Leerrohrnetz
anzuschließenden
Ortschaften
jeweils
verbindliche
Anschlusszusagen
von
Telekommunikationsunternehmen vor, die eine schnelle Bandbreite zum Inhalt haben.“
Nach Feststellung der Versorgungssituation und des Marktversagens waren Breitbandanbieter
aufgefordert, der Gemeinde ihr Interesse zu bekunden sowie die Wirtschaftlichkeitslücke zu
beziffern (förmliches Interessenbekundungsverfahren).
Im Ergebnis hat sich die Firma SOCO Network Solutions GmbH bereit erklärt, den Norden und den
Westen des Gemeindegebietes mit Glasfaser ans Netz zu bringen, wenn die Gemeinde zuvor ein
Leerrohrnetz aufbaut. Mit der Firma SOCO wurde eine Vereinbarung abgeschlossen, welche
folgende Eckpunkte umfasst:
-
-
-
-
Die Gemeinde realisiert, finanziert aus Mitteln des Konjunkturpaketes II (siehe oben) ein
Leerrohrnetz vom Amelner Hauptverteiler aus in die unterversorgten Orte Hasselsweiler
und Gevelsdorf. Nach dem Umbau der K 5 (durch den Kreis Düren) wird dieses Netz in
Richtung Müntz verlängert.
Der Firma SOCO werden die Leerrohre für die Verlegung von Glasfaserkabeln zur
Verfügung gestellt und verpflichtet, diese Strecken bis spätestens drei Monate nach
Fertigstellung für die Breitbandversorgung zu nutzen. Nach der Vereinbarung mit der Fa.
SOCO werden die angeschlossenen Orte hierüber eine Versorgung mit einer
Geschwindigkeit von mindestens 6 MBit/s im Download erhalten.
Das zukünftige Leerrohrnetz, das sich ebenso wie die Trassen im Gemeindeeigentum
befindet, wird durch die Gemeinde diskriminierungsfreiheit zur Verfügung gestellt; lediglich
die durch die Fa. SOCO verlegten Glasfaserleitungen werden sich im Eigentum des
Unternehmens befinden. Sollte es zukünftig also neben der Firma SOCO weitere
interessierte Anbieter für das Netz geben, können diese die Leerrohre selbstverständlich
ebenfalls zur Verlegung eigener Glasfaserkabel nutzen.
Im Rahmen zur Verfügung stehender Konjunkturmittel wird die Gemeinde prüfen, ob
weitere Leerrohrstrecken, z.B. nach Ralshoven und nach Hompesch, realisiert werden
können. Soweit möglich, sollen auch dorthin Leerrohre gelegt werden.
Die Verwaltung hat unmittelbar nach Abschluss der Vereinbarung ein Ingenieurbüro mit der
konkreten Planung der Trassen beauftragt. Diese Planung liegt nunmehr vor und wird in der
Sitzung vom beauftragten Ingenieurbüro vorgestellt. Anschließend können die erforderlichen
Tiefbauarbeiten zeitnah ausgeschrieben und dann vergeben werden.
Mit der Durchführung der Baumaßnahme sollte die Gemeindeentwicklungs- und
Dienstleistungsgesellschaft der Gemeinde Titz mbH (GET) beauftragt werden. Die in der
Vergangenheit im Auftrag der Gemeinde durch die GET durchgeführten Maßnahmen haben
gezeigt, dass durch das in diesen Fällen zulässige Verhandlungsverfahren beträchtliche
Kosteneinsparungen bzw. Preisnachlässe erzielt werden konnten, die den allgemeinen Haushalt
entlasten.
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass die spätere Beratung und Beschlussfassung über die
Auftragsvergabe der Tiefbauarbeiten (Verlegung der Leerrohre) gemäß der Bestimmungen der
hauptsatzung in den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für Bauen, Planen und Umwelt
fallen.
(Frantzen)
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