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Sitzungsvorlage (Breitbandversorgung in der Gemeinde Titz; hier: Vorstellung der Planung des gemeindlichen Leerrohrnetzes)

Daten

Kommune
Titz
Größe
10 kB
Erstellt
05.10.10, 19:00
Aktualisiert
05.10.10, 19:00
Sitzungsvorlage (Breitbandversorgung in der Gemeinde Titz;
hier: Vorstellung der Planung des gemeindlichen Leerrohrnetzes) Sitzungsvorlage (Breitbandversorgung in der Gemeinde Titz;
hier: Vorstellung der Planung des gemeindlichen Leerrohrnetzes)

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Gemeinde T I T Z - Der Bürgermeister Fachbereich 3 Az.: M/Ki Titz, 24.08.2010 Sitzungsvorlage Ausschuss Datum Ö/NÖ Gemeindeentwicklung und Wirtschaftsförderung 08.09.2010 Ö Gemeinderat 16.09.2010 Ö TOP 1 Breitbandversorgung in der Gemeinde Titz; hier: Vorstellung der Planung des gemeindlichen Leerrohrnetzes Beschlussvorschlag: a) Der vorgestellten Planung für die Trassierung des gemeindlichen Leerrohrnetzes wird zugestimmt. Die Gemeindeentwicklungs- und Dienstleistungsgesellschaft der Gemeinde Titz mbH wird mit der Durchführung der Baumaßnahme beauftragt. b) Begründung: Der Rat der Gemeinde Titz hat in seiner Sitzung am 01.07.2009 einstimmig folgenden Beschluss gefasst: „Die Errichtung eines gemeindeeignen Leerrohrnetzes als Voraussetzung für die flächendeckende Breitbandversorgung der Bevölkerung wird beschlossen. Dieses Netz soll diskriminierungsfrei betrieben werden, also allen Anbietern von Telekommunikations- und vergleichbaren Breitbandtechnologien für die Verlegung zur Verfügung stehen. Zum Aufbau dieses Netzes stellt die Gemeinde Titz aus Mitteln des Zukunftsinvestitionsgesetzes (Konjunkturpaket II (sonstige Investitionsschwerpunkte) ) einen Betrag in Höhe von 185.250 € bereit. Der Beschluss erfolgt unter folgenden Voraussetzungen: - Der durch die Gemeinde Titz bereitgestellte Betrag wird durch den Kreis Düren in gleicher Höhe kofinanziert. Vor der Ausführung von Tiefbauarbeiten liegen für die an das Leerrohrnetz anzuschließenden Ortschaften jeweils verbindliche Anschlusszusagen von Telekommunikationsunternehmen vor, die eine schnelle Bandbreite zum Inhalt haben.“ Nach Feststellung der Versorgungssituation und des Marktversagens waren Breitbandanbieter aufgefordert, der Gemeinde ihr Interesse zu bekunden sowie die Wirtschaftlichkeitslücke zu beziffern (förmliches Interessenbekundungsverfahren). Im Ergebnis hat sich die Firma SOCO Network Solutions GmbH bereit erklärt, den Norden und den Westen des Gemeindegebietes mit Glasfaser ans Netz zu bringen, wenn die Gemeinde zuvor ein Leerrohrnetz aufbaut. Mit der Firma SOCO wurde eine Vereinbarung abgeschlossen, welche folgende Eckpunkte umfasst: - - - - Die Gemeinde realisiert, finanziert aus Mitteln des Konjunkturpaketes II (siehe oben) ein Leerrohrnetz vom Amelner Hauptverteiler aus in die unterversorgten Orte Hasselsweiler und Gevelsdorf. Nach dem Umbau der K 5 (durch den Kreis Düren) wird dieses Netz in Richtung Müntz verlängert. Der Firma SOCO werden die Leerrohre für die Verlegung von Glasfaserkabeln zur Verfügung gestellt und verpflichtet, diese Strecken bis spätestens drei Monate nach Fertigstellung für die Breitbandversorgung zu nutzen. Nach der Vereinbarung mit der Fa. SOCO werden die angeschlossenen Orte hierüber eine Versorgung mit einer Geschwindigkeit von mindestens 6 MBit/s im Download erhalten. Das zukünftige Leerrohrnetz, das sich ebenso wie die Trassen im Gemeindeeigentum befindet, wird durch die Gemeinde diskriminierungsfreiheit zur Verfügung gestellt; lediglich die durch die Fa. SOCO verlegten Glasfaserleitungen werden sich im Eigentum des Unternehmens befinden. Sollte es zukünftig also neben der Firma SOCO weitere interessierte Anbieter für das Netz geben, können diese die Leerrohre selbstverständlich ebenfalls zur Verlegung eigener Glasfaserkabel nutzen. Im Rahmen zur Verfügung stehender Konjunkturmittel wird die Gemeinde prüfen, ob weitere Leerrohrstrecken, z.B. nach Ralshoven und nach Hompesch, realisiert werden können. Soweit möglich, sollen auch dorthin Leerrohre gelegt werden. Die Verwaltung hat unmittelbar nach Abschluss der Vereinbarung ein Ingenieurbüro mit der konkreten Planung der Trassen beauftragt. Diese Planung liegt nunmehr vor und wird in der Sitzung vom beauftragten Ingenieurbüro vorgestellt. Anschließend können die erforderlichen Tiefbauarbeiten zeitnah ausgeschrieben und dann vergeben werden. Mit der Durchführung der Baumaßnahme sollte die Gemeindeentwicklungs- und Dienstleistungsgesellschaft der Gemeinde Titz mbH (GET) beauftragt werden. Die in der Vergangenheit im Auftrag der Gemeinde durch die GET durchgeführten Maßnahmen haben gezeigt, dass durch das in diesen Fällen zulässige Verhandlungsverfahren beträchtliche Kosteneinsparungen bzw. Preisnachlässe erzielt werden konnten, die den allgemeinen Haushalt entlasten. Abschließend wird darauf hingewiesen, dass die spätere Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe der Tiefbauarbeiten (Verlegung der Leerrohre) gemäß der Bestimmungen der hauptsatzung in den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für Bauen, Planen und Umwelt fallen. (Frantzen) -2-