Daten
Kommune
Titz
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9,4 kB
Erstellt
05.10.10, 19:00
Aktualisiert
05.10.10, 19:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde T I T Z
- Der Bürgermeister Fachbereich I
Az.: Da
Titz, den 23.08.2010
Sitzungsvorlage
Ausschuss
Datum
Betriebsausschuss
Ö/NÖ
TOP
Ö
1
Betr.:
Jahresabschluss 2009
Anlage: Jahresabschluss und Lagebericht
Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss bestätigt nach eigener Überprüfung hierdurch den gem. § 26 Abs. 1 EigVO
von der Betriebsleitung aufgestellten Jahresabschluss zum 31.12.2009 und den Lagebericht zum
31.12.2009. Er erteilt der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2009 Entlastung gem. § 5 Abs. 5
Satz 2 EigVO.
Den Prüfungsergebnissen der beauftragten Wirtschaftsprüfer Dr. Paffen, Schreiber & Partner GbR,
Aachen, folgend, beinhalten der Jahresabschluss und der Lagebericht auch nach Auffassung des
Ausschusses ein vollständiges und die ordnungsgemäße Betriebsführung wiedergebendes Bild
über die Betriebsentwicklungen im Wirtschaftsjahr 2009. Aus diesem Grund empfiehlt der
Betriebsausschuss dem Rat, den Jahresabschluss und den Lagebericht zum 31.12.2009 gem. §
26 Abs. 2 EigVO festzustellen und den Jahresverlust in Höhe von 75.212,75 € vorzutragen. Der
Jahresfehlbetrag ist durch die Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage auszugleichen.
Gleichzeitig ersucht der Betriebsausschuss den Rat, ihm Entlastung gem. § 4 Buchst. c EigVO zu
erteilen.
Begründung:
Der Jahresabschluss zum 31.12.2009 ist als Anlage beigefügt. Aus dem erstellten Lagebericht ist
die Entwicklung des Geschäftsjahres 2009 ersichtlich. Insgesamt vermittelt er – auch nach Prüfung
durch das Büro Dr. Paffen, Schreiber & Partner GbR – eine zutreffende Vorstellung von der Lage
des Eigenbetriebes.
Das Jahresergebnis sank in 2009 um 92.897,54 € gegenüber einen Jahresgewinn in Höhe von
17.684,79 € in 2008, sodass ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 75.212,75 € erzielt wurde. Da eine
negatives Jahresergebnis vorliegt, konnte folglich die im Konzessionsabgaberecht bei 4 %
liegende Verzinsung, die im Sinne des § 10 Abs. 5 Eigenbetriebsverordnung als geforderte
marktübliche Verzinsung zu werten ist, nicht erwirtschaftet werden. Ebenso wurde für das Jahr
2009 die steuerlichen und preisrechtlichen Vorschriften für die Auszahlung von
Konzessionsabgaben selbstverständlich nicht erfüllt.
Die Voraussetzungen für die im Lagebericht genannte Verbesserung der Ertragslage wurden über
eine Anpassung der Gebühren zum 1. Januar 2010 geschaffen.
Durch Gesetz vom 16. November 2004 erfolgte eine Neuregelung von Vorschriften in der
Eigenbetriebsverordnung, die auch den Jahresabschluss des Wasserwerkes und das Verfahren
der Feststellung betreffen. Nach diesen Regelungen hat der Betriebsausschuss über die
Entlastung der Betriebsleitung und der Rat über die Feststellung des Jahresabschlusses, die
Verwendung des Ergebnisses und die Entlastung des Betriebsausschusses zu beschließen.
( Frantzen )
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