Daten
Kommune
Titz
Größe
7,8 kB
Erstellt
11.10.10, 16:30
Aktualisiert
11.10.10, 16:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde T I T Z
- Der Bürgermeister Amt 60 Az.: M/Ki
Titz, 12.04.2010
Sitzungsvorlage
Ausschuss
Datum
Ö/NÖ
Bauen, Planen und Umwelt
28.04.2010
Ö
Gemeinderat
05.05.2010
Ö
TOP
6
2. Änderung des Bebauungsplanes Titz Nr. 30 – Ortslage Opherten, gelegen im Bereich
Irmundusweg, Urbanstraße und ehemaliges Sportplatzgelände (Teilbereich I)
a)
Beschluss über die Anregungen im Rahmen der Offenlage gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V.
mit § 3 Abs. 2 BauGB
b)
Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
Beschlussvorschlag:
a)
Auf die als Anlage beigefügten Anregungen mit Stellungnahmen der Verwaltung und
Beschlussempfehlungen wird verwiesen.
b)
Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Titz Nr. 30 – Ortslage Opherten – wird als Satzung
gemäß § 10 BauGB beschlossen.
Begründung:
Die Offenlage der 2. Änderung des Bebauungsplanes Titz Nr. 30 – Ortslage Opherten – erfolgte in
der Zeit vom 15.03. bis einschließlich 15.04.2010. Im Zuge der Offenlage wurden 58 Behörden bzw.
Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. Während der Auslegungsfrist wurden die
beigefügten Anregungen seitens der Behörden vorgebracht; diese führen jedoch nicht zur Änderung
der Bauleitplanung. Von Bürgern wurden keine Anregungen und Bedenken vorgetragen.
Gemäß § 10 BauGB beschließt der Rat den Bebauungsplan als Satzung. Als Anlage ist der
Bebauungsplan mit Begründung beigefügt.
(Frantzen)