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Sitzungsvorlage (2. Änderung des Bebauungsplanes Titz Nr. 30 – Ortslage Opherten, gelegen im Be-reich Irmundusweg, Urbanstraße und ehemaliges Sportplatzgelände (Teilbereich I) a) Beschluss über die Anregungen im Rahmen der Offenlage gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. mit § 3 Abs. 2 BauGB b) Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB)

Daten

Kommune
Titz
Größe
7,8 kB
Erstellt
11.10.10, 16:30
Aktualisiert
11.10.10, 16:30
Sitzungsvorlage (2. Änderung des Bebauungsplanes Titz Nr. 30 – Ortslage Opherten, gelegen im Be-reich Irmundusweg, Urbanstraße und ehemaliges Sportplatzgelände (Teilbereich I)
a) Beschluss über die Anregungen im Rahmen der Offenlage gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. mit § 3 Abs. 2 BauGB
b) Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB)

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Gemeinde T I T Z - Der Bürgermeister Amt 60 Az.: M/Ki Titz, 12.04.2010 Sitzungsvorlage Ausschuss Datum Ö/NÖ Bauen, Planen und Umwelt 28.04.2010 Ö Gemeinderat 05.05.2010 Ö TOP 6 2. Änderung des Bebauungsplanes Titz Nr. 30 – Ortslage Opherten, gelegen im Bereich Irmundusweg, Urbanstraße und ehemaliges Sportplatzgelände (Teilbereich I) a) Beschluss über die Anregungen im Rahmen der Offenlage gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. mit § 3 Abs. 2 BauGB b) Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB Beschlussvorschlag: a) Auf die als Anlage beigefügten Anregungen mit Stellungnahmen der Verwaltung und Beschlussempfehlungen wird verwiesen. b) Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Titz Nr. 30 – Ortslage Opherten – wird als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen. Begründung: Die Offenlage der 2. Änderung des Bebauungsplanes Titz Nr. 30 – Ortslage Opherten – erfolgte in der Zeit vom 15.03. bis einschließlich 15.04.2010. Im Zuge der Offenlage wurden 58 Behörden bzw. Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. Während der Auslegungsfrist wurden die beigefügten Anregungen seitens der Behörden vorgebracht; diese führen jedoch nicht zur Änderung der Bauleitplanung. Von Bürgern wurden keine Anregungen und Bedenken vorgetragen. Gemäß § 10 BauGB beschließt der Rat den Bebauungsplan als Satzung. Als Anlage ist der Bebauungsplan mit Begründung beigefügt. (Frantzen)