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Antrag (Anregung des Frauenbeirates bzgl. Fortbildungsmittel für Führungskräfteschulungen für weibliche Führungskräfte im Haushalt 2005)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
514 kB
Erstellt
29.09.10, 06:23
Aktualisiert
29.09.10, 06:23
Antrag (Anregung des Frauenbeirates bzgl. Fortbildungsmittel für Führungskräfteschulungen für weibliche Führungskräfte im Haushalt
2005) Antrag (Anregung des Frauenbeirates bzgl. Fortbildungsmittel für Führungskräfteschulungen für weibliche Führungskräfte im Haushalt
2005) Antrag (Anregung des Frauenbeirates bzgl. Fortbildungsmittel für Führungskräfteschulungen für weibliche Führungskräfte im Haushalt
2005) Antrag (Anregung des Frauenbeirates bzgl. Fortbildungsmittel für Führungskräfteschulungen für weibliche Führungskräfte im Haushalt
2005)

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Inhalt der Datei

Öffentlich S 8 /0201 Amt: - 105':1BeschIAusf.: - 105 Datum: 29.11.2004 Betreff: Anregung des Frauenbeirates bzgl. Fortbildungsmittel für Führungskräfteschulungen für weibliche Führungskräfte im Haushalt 2005 Finanzielle Auswirkungen: o ~.' Keine Mittel stehen in Höhe von ... € zur Verfügung: Unterschrift des Budgetverantworllichen Erftstadt. den 30. November 2005 Der Antrag wird zur Beschlussfassung zugeleitet an den Hauptausschuss Stellungnahme der Verwaltung: Wie in der Begründung des Frauenbeirates zutreffend ausgeführt, sind nach § 9 Fortbildungen für den weiblichen Führungskräftenachwuchs vorgesehen. Im Einzelnen heißt es in § 9.9: "Neben den Seminaren für Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern werden auch Seminare speziell für Frauen angeboten .... Über die Führungskräfteseminare unter 9.6 hinaus werden Frauenseminare für den weiblichen Führungskräftenachwuchs angeboten." In dem zuvor genannten § 9.6 wird ausgeführt: "In Führungs- und Führungsnachwuchskräfteseminaren sind u.a. auch die ThemensteIlungen: GleichsteliungNerbot der mittelbaren Diskriminierung 1 P:\105\BElRAT\STNAHMEFBMITTOOS.DOC Frauenförderung Vereinbarkeit von Beruf und Familie Vermeidung von sexueller Belästigung und Mobbing am Arbeitsplatz geschlechtergerechtes Beurteilungswesen ausdrücklich zu behandeln" In § 9.7 heißt es des Weiteren: "Die Teilnahme an entsprechenden Seminaren ist für alle Führungskräfte verbindlich. Für die Übernahme von Führungsaufgaben ist sie Voraussetzung ...." Im Haushaltsplan sind bisher keine Fortbildungsmittel für den weiblichen Führungs- .' kräftenachwuchs und für Frauen in Leitungspositionen als ämterübergreifende, die Gesamtverwaltung betreffende Aufgabe vorgesehen. Vor dem Hintergrund der erheblichen Unterrepräsentanz von Frauen in Leitungspositionen werden entsprechende Fortbildungen als gleichstellungsorientierte Personalentwicklungsmaßnahme wünschenswert. Von der Qualifizierung und Sensibilisierung der Führungskräfte auf dem Gebiet von Gleichstellungsfragen sind ebenfalls positive Wirkungen hinsichtlich der verwaltungsinternen Frauenförderung und damit auch verbesserte Nutzung der Potenziale der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erwarten. Die beantragten Mittel in Höhe von 5000,- € sollten nach den Vorstellungen des Frauenbeirates und Gleichstellungsbeauftragten wie folgt verwandt werden: 2 ganztägige Inhouse-Seminar zu Gleichstellungsthemen / Gender Mainstreaming (nach § 9 Zielgruppe: alle Leitungskräfte): 2000,-€ (2 Trainingstage a ca. 1000,- €) Es könnten je nach Konzeption 15 bis 25 Teilnehmer/innen erreicht werden. 2 ganztägige Inhouse-Veranstaltungen und 2 bis 3 weitere Vernetzungstreffen (einschließlich Beratung/Coaching) für Frauen in Führungspositionen und den weiblichen Führungskräftenachwuchs (2 Trainingstage 1000,- € und weitere angeleitete Workshops a 300 bis 400 €). Es könnten 15 bis 20 (angehende) weibliche Führungskräfte aus unterschiedlichen Bereichen der Stadtverwaltung teilnehmen. Vergleichbare externe Seminare sind teurer (zwischen 600,- und 2.700 Euro pro Teilnehmerin, je nach Anbieter/in in der Region) oder es würde eine geringere Anzahl Führungskräftefortbildungen für Frauen wahrnehmen. a Mittel~ären für das Haushaltsjahr 2005 zu veranschlagen. ~ Bürgermeister 2 P: \105\BElRAT\STNAHMEFBMITTOOS. DOC Frauenbeirat Erftstadt Vorsitzende Lieselotte Engmann Am Tunnel 2 50374 Erftstadt Tel: 02235/42742 ~ • An den Bürgermeister der Stadt Erftstadt Rathaus Sehr geehrter Herr Bösche, in der Anlage erhalten Sie • die Anregung des Frauenbeirates zur Einstellung von Fortbildungsmitteln für Führungskräfteschulungen für weibliche Führungskräfte und den weiblichen Führungskräftenachwuchs in den Haushalt 2005 • sowie die Anregung des Frauenbeirates zur Vermeidung von Angsträumen durch Straßenbeleuchtung in der Solarsiedlung, in der Vogelrute und auf dem Bahnhofsparkplatz. Mit der Bitte um Weiterleitung .' Erftstadt, den 24,11.2004 an die entsprechenden Ausschüsse und freundlichen Grüßen A~ ~~«. -:.'-, Lieselotte Eng~~~' Vorsitzende des Frauenbeirats 2 Anlagen Frauenbeirat Erftstadt Vorsitzende Lieselotte Engmann Am Tunnel 2 50374 Erftstadt Tel: 02235/42742 Erftstadt, den 23.11.2004 Der Frauenbeirat regt an, Fortbildungsmittel für Führungskräfteschulungen Haushalt 2005 in Höhe von 5000,- € einzustellen. Die Weiterbildung soll insbesondere weiblichen Führungskräften und dem weiblichen Führungskräflenachwuchs zu Gute kommen. in den • Begründung: • In den Berichten zum Frauenförderplan der Stadtverwaltung Erftstadt (V 7/2129 und V 7/3005) wird deutlich, dass Frauen bei der Stadtverwaltung Erftstadt weiterhin in Führungspositionen (Amtsleitungen und Abteilungsleitungen) unterrepräsentiert sind. Zudem ist in Frage gestellt, dass die Zielvorgaben des gegenwärtigen Frauenförderplans (u. a. Besetzung mindestens einer weiteren Amtsleitung durch eine Frau) erreicht werden. Darüber hinaus wurden bisher keine Fortbildungen zur Verankerung von Gleichstellungsgrundsätzen bei Führungskräften durchgeführt. Die Fortbildungsmittel sollen so eingesetzt werden, dass insbesondere mehr Frauen für die Übernahme von Führungspositionen qualifiziert werden. Der Frauenförderplan sieht unter dem Punkt 9 die Durchführung entsprechender Fortbildungen verbindlich vor. Fortbildungsmaßnahmen sind gerade auch bei knappen Haushaltmitteln unverziehtbar, damit durch Gleichstellungsorientierung die Mitarbeiter/innen Zufriedenheit und die Qualität der Dienstleistungen für die Einwohner/innen gesichert bzw. verbessert werden.