Daten
Kommune
Aldenhoven
Größe
837 kB
Datum
16.11.2017
Erstellt
02.11.17, 15:54
Aktualisiert
02.11.17, 15:54
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Gesamtabschluss
der
Gemeinde Aldenhoven
Haushaltsjahr 2016
Gesamtabschluss der
Gemeinde Aldenhoven
Haushaltsjahr 2016
Gliederung
I. Gesamtabschluss
1. Gesamtergebnisrechnung
2. Gesamtbilanz
3. Gesamtanhang
(einschließlich Gesamtverbindlichkeitenspiegel und Gesamtkapitalflussrechnung)
II. Gesamtlagebericht
Gesamtlagebericht
(einschließlich Personenliste nach § 95 Abs. 2 GO NW)
Gemeinde Aldenhoven
Gesamtabschluss 2016
Gesamtergebnisrechnung
Ertrags- und Aufwandsarten
1
2016
2015
EUR
EUR
Steuern und ähnliche Abgaben
14.536.103,69
14.495.700,85
10.970.378,70
8.724.129,17
26.098,65
18.941,70
6.287.323,94
6.241.156,07
2
+
Zuwendungen und allgemeine Umlagen
3
+
Sonstige Transfererträge
4
+
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
5
+
Privatrechtliche Leistungsentgelte
753.960,48
735.694,16
6
+
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
805.464,98
939.725,01
7
+
Sonstige ordentliche Erträge
1.392.537,91
841.710,09
8
+
Aktivierte Eigenleistungen
0,00
522,62
9
+/-
Bestandsveränderungen
-365.493,03
-53.993,81
10
=
Ordentliche Gesamterträge
34.406.375,32
31.943.585,86
11
-
Personalaufwendungen
-5.786.066,18
-5.233.729,87
12
-
Versorgungsaufwendungen
-593.247,73
-611.766,96
13
-
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
-4.891.142,72
-4.839.904,12
14
-
Bilanzielle Abschreibungen
-2.598.849,91
-2.542.518,77
15
-
Transferaufwendungen
-15.367.194,06
-14.358.310,87
16
-
Sonstige ordentliche Aufwendungen
-3.346.757,04
-7.702.723,80
17
=
Ordentliche Gesamtaufwendungen
-32.583.257,64
-35.288.954,39
18
=
Gesamtergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit
(= Zeilen 10 und 17)
1.823.117,68
-3.345.368,53
19
+
Finanzerträge
95.113,62
1.087.188,06
20
-
Finanzaufwendungen
-717.261,02
-2.426.158,54
21
=
Gesamtfinanzergebnis
(= Zeilen 19 bis 20)
-622.147,40
-1.338.970,48
22
=
Ordentliches Gesamtergebnis
(= Zeilen 18 und 21)
1.200.970,28
-4.684.339,01
23
=
Gesamtjahresüberschuss/-fehlbetrag
(= Zeile 22)
1.200.970,28
-4.684.339,01
Gemeinde Aldenhoven
Gesamtabschluss 2016
Gesamtbilanz zum 31. Dezember 2016
AKTIVA
Bilanzposition
PASSIVA
31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
EUR
1. Anlagevermögen
1.1
Immaterielle Vermögensgegenstände
1.2
Sachanlagen
1.2.1
Bilanzposition
EUR
31.12.2016
EUR
Grünflächen
EUR
20.786,00
19.872,00 1.1
1.2
Allgemeine Rücklage
6.842.896,02
Gesamtjahresüberschuss/-fehlbetrag
1.200.970,28
11.549.730,69
-4.684.339,01
8.043.866,30
8.813.033,77
8.770.636,27
6.865.391,68
2. Sonderposten
1.2.1.2
Ackerland
928.904,40
912.827,18
2.1
Sonderposten für Zuwendungen
1.2.1.3
Wald, Forsten
189.854,80
189.864,03
2.2
Sonderposten für Beiträge
207.678,00
177.727,00
1.2.1.4
Sonstige unbebaute Grundstücke
121.538,00
121.538,00
2.3
Sonderposten für den Gebührenausgleich
608.292,11
593.392,86
Sonstige Sonderposten
876.132,16
10.053.330,97
1.2.2
9.994.865,48 2.4
Kinder- und Jugendeinrichtungen
3.678.369,63
3.798.972,63
1.2.2.2
Schulen
9.786.913,25
10.165.274,25
3.1
Pensionsrückstellungen
1.2.2.3
Wohnbauten
1.019.889,62
1.064.845,62
3.2
Instandhaltungsrückstellungen
1.2.2.4
Sonstige Dienst-, Geschäfts-, und Betriebsgebäude
5.088.994,75
5.216.345,25
3.3
Sonstige Rückstellungen
19.574.167,25
Grund und Boden des Infrastrukturvermögens
1.2.3.2
Brücken und Tunnel
1.2.3.3
1.2.3.4
1.2.3.5
Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens
31.556.636,03
8.845.176,00
8.787.123,00
163.240,28
321.759,38
7.076.369,05
6.701.655,91
20.245.437,75
16.084.785,33
15.810.538,29
4. Verbindlichkeiten
7.414.329,13
7.402.077,63
4.1
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
13.970.070,69
14.782.672,49
459.535,00
456.654,00
4.2
Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung
14.650.000,00
18.300.000,00
Entwässerungs und Abwasserbeseitigungsanlagen
20.303.112,00
20.580.828,00
4.3
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen
Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen
23.172.686,69
23.513.407,50
1.174.495,00
1.236.310,24
4.4
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler
1.2.5
Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge
1.2.6
Betriebs- und Geschäftsausstattung
1.2.7
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
wirtschaftlich gleichkommen
52.524.157,82
53.189.277,37 4.5
3.586,00
3.912,00 4.6
881.115,00
940.956,00
1.605.599,62
1.549.217,62
520.469,26
Sonstige Verbindlichkeiten
Erhaltene Anzahlungen
530.624,67 5. Passive Rechnungsabgrenzung
85.162.425,92
1.3
789.508,66
3. Rückstellungen
Infrastrukturvermögen
1.2.3.1
29.996.007,51
31.478.287,31
1.2.2.1
1.2.4
29.786.185,04
Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
1.2.3
EUR
1. Eigenkapital
Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
1.2.1.1
31.12.2015
EUR
12.964,75
16.380,06
534.813,16
897.600,10
449.614,13
481.565,80
1.754.746,19
1.133.586,97
31.372.208,92
35.611.805,42
1.679.055,12
1.667.227,21
88.658.202,98
91.511.598,63
86.454.290,89
Finanzanlagen
1.3.1
Anteile an verbundenen Unternehmen
1.3.2
Übrige Beteiligungen
1.3.3
Wertpapiere des Anlagevermögens
1.3.4
Ausleihungen
1,00
1,00
1.432.925,85
1.432.925,85
67.264,75
67.264,75
268,61
260,00
1.500.460,21
1.500.451,60
86.683.672,13
87.974.614,49
536.498,66
701.002,53
2. Umlaufvermögen
2.1
2.1.1
2.2
Vorräte
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
2.2.1
Forderungen
2.2.2
Sonstige Vermögensgegenstände
2.3
Liquide Mittel
3. Aktive Rechnungsabgrenzung
Summe Aktiva
627.657,97
659.936,34
28.167,67
54.435,54
655.825,64
714.371,88
529.999,48
1.827.477,95
1.722.323,78
3.242.852,36
252.207,07
88.658.202,98
294.131,78
91.511.598,63 Summe Passiva
Gesamtabschluss
der
Gemeinde Aldenhoven
Haushaltsjahr 2016
Gesamtanhang für das Haushaltsjahr 2016
I.)
Allgemeine Angaben
Gem. § 116 GO NRW i.V.m. § 2 NKFEG Art. 1 des NKFG vom 16.04.2004 i.V.m.
§ 49 GemHVO haben die Gemeinden spätestens zum Stichtag 31.12.2010 einen
Gesamtabschluss aufzustellen.
Der Gesamtabschluss besteht aus:
- der Gesamtergebnisrechnung (§ 49 Abs. 1 Nr. 1 GemHVO),
- der Gesamtbilanz (§ 49 Abs. 1 Nr. 2 GemHVO) und
- dem Gesamtanhang inkl. Kapitalflussrechnung (§ 49 Abs. 1 Nr. 3 GemHVO,
§ 116 Abs. 1 GO NRW).
Dem Gesamtabschluss sind gem. § 49 Abs. 2 GemHVO beizufügen:
- - ein Gesamtlagebericht und
- - ein Beteiligungsbericht.
Aufgabe des Gesamtabschlusses ist es, Informationen über die Vermögens-,
Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Kommune und ihrer Betriebe so darzustellen, als ob es sich dabei um eine einzige Einheit handeln würde.
Gem. § 116 Abs. 2 GO NRW sind in den Gesamtabschluss alle verselbstständigten
Aufgabenbereiche in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form zu konsolidieren. Ausgenommen hiervon sind lediglich verselbstständigte Aufgabenbereiche,
wenn sie für die Verpflichtung, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde zu
vermitteln, von untergeordneter Bedeutung sind (§ 116 Abs. 3 GO NRW).
II.)
Konsolidierungskreis
In Form einer Vollkonsolidierung ist in den Gesamtabschluss der Gemeinde
Aldenhoven folgender verselbstständigter Aufgabenbereich in öffentlich-rechtlicher
und privatrechtlicher Organisationsform einbezogen:
WOGA Wohnungsverwaltungsgesellschaft Aldenhoven GmbH & Co. KG,
Beteiligung der Gemeinde Aldenhoven: 100 %
Das Rechnungswesen und die Jahresabschlüsse des Unternehmens in privatrechtlicher Gesellschaftsform erfolgt nach den Regeln der kaufmännischen doppelten
Buchführung unter Anwendung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches. Im
Rahmen der Aufstellung des Gesamtabschlusses sind diese entsprechend den für
die Gemeinde maßgebenden Regeln des „Neuen Kommunalen Finanzmanagements – NKF“ zu konsolidieren.
Anpassung der Ansatz- und Bewertungsmethoden
Im Rahmen der Erstkonsolidierung wurden die Ansatz- und Bewertungsmethoden
auf Einheitlichkeit im Konzern geprüft. Nach Prüfung aller Sachverhalte hat sich
herausgestellt, dass keine Anpassungen notwendig waren.
Kapitalkonsolidierung
Für die Kapitalkonsolidierung findet die Neubewertungsmethode Anwendung (§ 50
Abs. 1, 2 GemHVO i.V.m. § 301 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 HGB). Nach der fiktiven Erwerbsmethode werden die im Einzelabschluss der Gemeinde Aldenhoven bilanzierten Finanzanlagen dem neu bewerteten Eigenkapital gegenübergestellt. Die daraus ggf.
entstehenden Unterschiedsbeträge wurden zum Stichtag 01.01.2010 ermittelt, als
Geschäfts- oder Firmenwert aktiviert und in Summe mit der Allgemeinen Rücklage
verrechnet.
Schuldenkonsolidierung
Die Schuldenkonsolidierung erfolgte nach § 50 Abs. 1, 2 GemHVO i.V.m. § 303
Abs. 1 HGB durch Eliminierung der Forderungen mit den entsprechenden Verbindlichkeiten zwischen den Betrieben. Hauptbestandteil dieses Konsolidierungsschrittes sind Forderungen im Einzelabschluss der Gemeinde, die mit den entsprechenden Verbindlichkeitenpositionen konsolidiert werden. Unwesentliche Forderungen
und Verbindlichkeiten sind nicht Gegenstand der Schuldenkonsolidierung.
Aufwands- und Ertragskonsolidierung
Die Aufwands- und Ertragskonsolidierung erfolgte gemäß § 50 Abs. 1, 2 GemHVO
i.V.m. § 305 Abs. 1 HGB durch Verrechnung der Erträge zwischen den Betrieben
mit den auf sie entfallenden Aufwendungen. Für den Gesamtkonzern unwesentliche
Aufwendungen und Erträge werden nicht konsolidiert.
Zwischenergebniseliminierung
Von einer Zwischenergebniseliminierung gem. § 50 Abs. 1, 2 GemHVO NRW konnte abgesehen werden, da keine Geschäftsvorfälle vorlagen, auf die die Anforderungen an eine Zwischenergebniskonsolidierung zutreffen (Lieferung von Vermögensgegenständen).
Als Konsolidierungsgrundlage dient der Jahresabschluss des verselbstständigten
Betriebs mit Stichtag 31.12.2016.
Sonstige Beteiligungen des Konzerns Gemeinde Aldenhoven
Der folgende verselbstständigte Aufgabenbereich wäre dem Grunde nach voll zu
konsolidieren. Hierauf wird jedoch verzichtet, da er für die Darstellung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde Aldenhoven von untergeordneter Bedeutung ist (§ 116 Abs. 3 GO NRW):
WOGA Beteiligungs GmbH,
Beteiligung der Gemeinde Aldenhoven: 100 %
Zum Abschlussstichtag wird die Beteiligung mit ihren Anschaffungskosten bilanziert.
Ferner ist die Gemeinde Aldenhoven zum 31.12.2016 an folgenden Betrieben/ Gesellschaften/Verbänden beteiligt. Aufgrund der in diesen Fällen vorliegenden geringen Beteiligungsquote oder mangelnder Einflussnahme wird hier keine Konsolidierung vorgenommen. Die Bewertung der Beteiligungen in der Gesamtbilanz erfolgt
auf Grundlage von Anschaffungskosten.
Privatrechtliche Unternehmen
- Verbandswasserwerk Aldenhoven GmbH,
Beteiligung der Gemeinde Aldenhoven: 30,37 %
kein maßgeblicher Einfluss
- Entwicklungsgesellschaft Indeland GmbH,
Beteiligung der Gemeinde Aldenhoven: 9,00 %
- Freizeitzentrum Blaustein-See GmbH,
Beteiligung der Gemeinde Aldenhoven: 5,00 %
- EWV Energie- und Wasser-Versorgung GmbH,
Beteiligung der Gemeinde Aldenhoven: < 0,01 %
- GREEN Gesellschaft für regionale und erneuerbare Energie mbH,
Beteiligung der Gemeinde Aldenhoven: 3,00 %
Genossenschaften
- Raiffeisenbank Aldenhoven eG
Umlagezweckverbände
- KDVZ – Kommunale Datenverarbeitungszentrale Rhein-Erft-Rur
- WVER - Wasserverband Eifel-Rur
III.)
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Einzelnen wurden im Konzern folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
angewendet:
Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen, bewertet.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen, angesetzt. Es wurde von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, auf die Erfassung der Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten im Einzelnen wertmäßig den
Betrag von 410 Euro ohne Umsatzsteuer nicht überschreiten, die selbständig genutzt werden können und einer Abnutzung unterliegen, zu verzichten (§ 29 Abs. 3
GemHVO). Gem. § 35 Abs. 2 GemHVO erfolgte eine Verbuchung unmittelbar als
Aufwand. Für Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden in Einzelfällen Festwerte gem. § 34 Abs. 1 und 2 GemHVO gebildet.
Die Finanzanlagen wurden mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang und der Veräußerung von Vermögensgegenständen nach § 90 Absatz 3 Satz 1 der Gemeindeordnung sowie aus
Wertveränderungen von Finanzanlagen wurden seit dem Haushaltsjahr 2013 gem.
§ 43 Abs. 3 S. 1 GemHVO unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage verrechnet.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungs-/Herstellungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips.
Forderungen sind zu Nennbeträgen angesetzt, wobei darin enthaltene Risiken
durch Wertberichtungen berücksichtigt sind. Je nach Höhe und Art der Forderungen
wurde nach Einzel- und Pauschalwertberichtigungen unterschieden.
Die Investitionszuweisungen und –zuschüsse sowie Investitionsbeiträge zum Anlagevermögen werden passivisch als Sonderposten ausgewiesen. Sie werden über
die Nutzungsdauer der durch sie mitfinanzierten Vermögensgegenstände erfolgswirksam aufgelöst. Zugänge zu den Sonderposten werden mit ihrem Nennwert angesetzt.
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden für bestehende Versorgungsansprüche und sämtliche Anwartschaften gebildet. Diese wurden mit dem nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelten Teilwert
auf der Basis eines Rechnungszinsfußes von 5 % angesetzt.
Allen am Bilanzstichtag bestehenden und bis zur Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken ist durch die Bildung von Rückstellungen ausreichend Rechnung getragen
worden.
Die Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.
IV.)
Erläuterungen zur Gesamtbilanz
AKTIVA
Anlagevermögen
Im Bereich „Anlagevermögen“ in der gemeindlichen Gesamtbilanz sind die gemeindlichen Vermögensgegenstände anzusetzen, die von der Gemeinde nicht nur vorübergehend für ihre Aufgabenerfüllung gehalten werden, sondern dazu bestimmt
sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb der Gemeinde zu dienen (vgl. § 33 Absatz 1
GemHVO NRW).
In der Gesamtbilanz ist das Anlagevermögen der Gemeinde und des konsolidierten
Betriebes zusammengeführt; es umfasst rd. 97,8 % (Vorjahr 96,1 %) des gemeindlichen Vermögens.
Das Anlagevermögen gliedert sich in immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen und Finanzanlagen. Das Sachanlagevermögen nimmt dabei mit 85.162 T€
(Vorjahr 86.454 T€) den größten Posten ein. Es setzt sich im Wesentlichen aus dem
Infrastrukturvermögen (52.524 T€) und den bebauten Grundstücken (19.574 T€) zusammen.
Gegenüber dem Einzelabschluss der Gemeinde Aldenhoven hat sich im Rahmen
der Konsolidierung im Wesentlichen die Position „Bebaute Grundstücke“ verändert,
da sich bei der WOGA KG Kindergärten und Wohnbauten im Eigentum befinden.
Umlaufvermögen
Vorräte
Grundstücke, die zur Veräußerung vorgesehen sind, werden als Umlaufvermögen
unter der Position „Vorräte“ bilanziert.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die hier im Einzelnen aufgeführten Forderungen ergeben sich aus der Jahresabgrenzung zum 31.12.2016. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten angesetzt. Für das in den Forderungen enthaltene Kreditrisiko sind Einzel- und Pauschalwertberichtigungen gebildet worden.
Liquide Mittel
Die Position liquide Mittel umfasst die Kontostände bei den Kreditinstituten, bei denen die Gemeinde Aldenhoven und die WOGA KG ein Konto unterhalten, sowie
Barbestände.
Aktive Rechnungsabgrenzung
Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Stichtag
darstellen. Unter dieser Position sind u. a. die Januar-Gehälter 2017 der Beamten
sowie Investitionskostenzuschüsse bilanziert.
PASSIVA
Allgemeine Rücklage
Das Eigenkapital wird gebildet aus der „Allgemeinen Rücklage“ und dem „Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag“.
Der Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Erstkonsolidierung in Höhe von 119 T€
wurde zum Abschlussstichtag 31.12.2010 vollumfänglich mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet.
Der Jahresüberschuss/-fehlbetrag setzt sich wie folgt zusammen:
Gemeinde Aldenhoven
WOGA KG
Summe
1.160.876,16 €
40.094,12 €
1.200.970,28 €
Sonderposten
Sonderposten sind erhaltene Zuwendungen, die im Rahmen einer Zweckbindung für
investive Maßnahmen vom Zuwendungsgeber bewilligt bzw. gezahlt wurden und
von der Kommune nicht frei verwendet werden dürfen. Gem. § 43 Abs. 5 GemHVO
wird die Auflösung der Sonderposten entsprechend der Abnutzung des bezuschussten Vermögensgegenstandes ertragswirksam vorgenommen.
Aus der Anlagenbuchhaltung ergeben sich die Zuwendungen mit einem Wert zum
31.12.2016, soweit der bezuschusste Vermögensgegenstand noch nicht abgeschrieben ist.
Rückstellungen
Pensionsrückstellungen
Nach § 36 Abs. 1 GemHVO sind Pensionsverpflichtungen nach den beamtenrechtlichen Vorschriften als Rückstellung anzusetzen. Zu diesen Rückstellungen gehören
bestehende Versorgungsansprüche sowie sämtliche Anwartschaften und andere
fortgeltende Ansprüche nach dem Ausscheiden aus dem Dienst. Der hier bilanzierte
Betrag ist durch ein versicherungsmathematisches Gutachten der Rheinischen Versorgungskassen, Köln, ermittelt worden. Die entsprechenden Zuführungen wurden
eingebucht.
Instandhaltungsrückstellungen
Für unterlassene Instandhaltung von Sachanlagen sind Rückstellungen anzusetzen,
wenn die Nachholung der Instandhaltung hinreichend konkret beabsichtigt ist und
als bisher unterlassen bewertet werden muss.
Sonstige Rückstellungen
Für Verpflichtungen, die dem Grunde oder der Höhe nach zum Abschlussstichtag
noch nicht genau bekannt sind, sollen Rückstellungen angesetzt werden, sofern der
zu leistende Betrag nicht geringfügig ist. Gebildet wurden Rückstellungen für bis
zum Abschlussstichtag nicht genommenen Urlaub der MitarbeiterInnen, Gleitzeitguthaben und Überstunden sowie für Verpflichtungen aus der Altersteilzeit (derzeitige und potentielle Fälle) und Prüfungskosten. Ferner wurden Rückstellungen für offene Rechnungen gebildet.
Bei den sonstigen Rückstellungen ist besonders auf die Rückstellung für drohende
Verluste aus einem Rechtsstreit zur Gewerbesteuernachveranlagung hinzuweisen.
Insgesamt wurden hier in den Jahren 2015 und 2016 bei der Gemeinde Aldenhoven
6.155 T€ aufwandswirksam verbucht.
Verbindlichkeiten
Der Bilanzausweis der Verbindlichkeiten orientiert sich im Wesentlichen an den Arten der Verbindlichkeiten, z. B. aus Krediten für Investitionen und zur Liquiditätssicherung, aus Lieferungen und Leistungen und aus Transferleistungen. Bei den Krediten für die Investitionen ist eine weitere Gliederung nach Gläubigern vorgeschrieben.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Die Darstellung
erfolgt in dem als Anlage beigefügten Verbindlichkeitenspiegel gem. § 47 GemHVO.
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
Rechnungsabgrenzungsposten auf der Passivseite sind Einzahlungen vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Stichtag darstellen.
Unter dieser Position werden im Wesentlichen Grabnutzungsgebühren ausgewiesen.
V.)
Erläuterungen zur Gesamtergebnisrechnung
Ordentliche Erträge
Steuern und ähnliche Abgaben
Hier werden sämtliche Steuererträge der Kommune ausgewiesen.
Zuwendungen und allgemeine Umlagen
Erträge aus Zuwendungen und allgemeinen Umlagen sind Finanzmittel, die den
Charakter einer Finanzhilfe haben. Sie dienen der Erfüllung von kommunalen Aufgaben, bei denen die Kostendeckung oder eine Pauschalierung unerheblich sind.
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
Unter öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten werden die Verwaltungsgebühren,
die Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte sowie die zweckgebundenen Abgaben verbucht.
Privatrechtliche Leistungsentgelte
Privatrechtliche Leistungsentgelte sind u.a. Erträge aus Verkäufen sowie Mieten und
Pachten.
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen beziehen sich auf die Erstattung bzw. Umlage für den betriebsbedingten Verbrauch von Gütern und Dienstleistungen zur Erbringung eines öffentlichen Güterangebotes. Sie werden in der Regel
von den öffentlich-rechtlichen Körperschaften sowie verbundenen und privaten Unternehmen geleistet.
Sonstige ordentliche Erträge
Sonstige ordentliche Erträge sind alle anderen Erträge, die nicht speziell unter den
anderen Ertragspositionen erfasst werden. Dabei handelt es sich in der Regel um
Konzessionsabgaben sowie ordnungsrechtliche Erträge wie Bußgelder, Säumniszuschläge und Ausgleichszahlungen.
Ordentliche Aufwendungen
Personalaufwendungen
Hierzu gehören alle auf der Arbeitgeberseite anfallenden Aufwendungen für das aktive Personal und Aufwendungen, die aufgrund von sonstigen arbeitnehmerähnlichen Vertragsformen geleistet werden. Hierzu zählen insbesondere die Dienstaufwendungen, Beiträge zu Versorgungskassen und gesetzlichen Sozialversicherungen, Beihilfen, Unterstützungsleistungen, Zuführung zu den Pensionsrückstellungen
und pauschalierte Lohnsteuer.
Versorgungsaufwendungen
Unter der Haushaltsposition „Versorgungsaufwendungen“ sind die Aufwendungen
aus Versorgungsleistungen der Gemeinde für ihre nicht mehr tätigen Beschäftigten
sowie deren Angehörigen zu veranschlagen, soweit diese im Rahmen der Auszahlungen der Versorgungsleistungen oder der Umlagezahlungen an die Versorgungskasse entstehen. Aber auch Aufwendungen aus der Gewährung von Beihilfen an
die Versorgungsempfänger sind unter dieser Haushaltsposition zu veranschlagen.
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen umfassen alle Aufwendungen, die
mit dem Verwaltungshandeln („Betriebszweck“) bzw. Umsatz- oder Verwaltungserlösen wirtschaftlich zusammenhängen. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um
die Aufwendungen für Energie, Wasser und Abwasser sowie Aufwendungen für die
Unterhaltung und die Bewirtschaftung des Anlagevermögens.
Bilanzielle Abschreibungen
Die Abschreibungen stellen den Werteverzehr bzw. Ressourcenverbrauch des Anlagevermögens dar. Durch die ertragswirksame Auflösung von Sonderposten bei
zuschussfinanzierten Investitionsgütern (s. o. Zuwendungen und allgemeine Umlagen) wird dieser Aufwand relativiert.
Transferaufwendungen
Unter der Haushaltsposition „Transferaufwendungen“ sind alle Leistungen der Gemeinde an Dritte zu veranschlagen, die von der Gemeinde gewährt werden, ohne
dass die Gemeinde dadurch einen Anspruch auf eine konkrete Gegenleistung erwirbt. Sie beruhen i.d.R. auf einseitigen Geschäftsvorfällen und nicht auf einem
Leistungsaustausch. Derartige gemeindliche Leistungen stellen daher gemeindliche
Transferleistungen dar. Sie sind von der Gemeinde in der Ergebnisrechnung als
Transferaufwendungen auf Grund eines gemeindlichen Leistungsbescheides zu erfassen, denn erst zu diesem Zeitpunkt ist eine rechtsverbindliche Leistungspflicht
der Gemeinde und der wertbegründende Tatbestand entstanden.
Unter diese gemeindliche Leistungspflicht fallen insbesondere die Leistungen an
Umlageverbände (Kreisumlage) sowie gemeindliche Hilfen an private Haushalte
(Sozialtransferaufwendungen). Typisch dafür sind Leistungen der Sozialhilfe, der
Jugendhilfe, Leistungen an Arbeitssuchende, Leistungen an Kriegsopfer und ähnliche Anspruchsberechtigte, Leistungen an Asylbewerber sowie sonstige soziale
Leistungen.
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Sonstige ordentliche Aufwendungen umfassen alle Aufwendungen, die nicht in vorher genannten Aufwandspositionen, den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen oder
den außerordentlichen Aufwendungen zuzuordnen sind. Darunter fallen sonstige
Personal- und Versorgungsaufwendungen, Aufwendungen für die Inanspruchnahme
von Rechten und Diensten, Geschäftsaufwendungen sowie Aufwendungen für Beiträge und Sonstiges.
Finanzerträge
Zu den Finanzerträgen zählen Erträge aus Beteiligungen und Zinsen sowie ähnliche
Erträge.
Zinsen und sonstige Aufwendungen
Hierzu zählen im Wesentlichen Zinsaufwendungen und Kreditbeschaffungskosten.
Jahresergebnis
Die Gesamtergebnisrechnung der Gemeinde Aldenhoven für das Haushaltsjahr
2016 schließt mit einem Überschuss in Höhe von 1.200.970,28 € ab.
VI.)
Erläuterungen zur Finanzrechnung
Dem Gesamtanhang ist gemäß § 51 Abs. 3 GemHVO NRW eine Gesamtkapitalflussrechnung unter Beachtung des Deutschen Rechnungslegungsstandards Nr. 2
(DRS 2) beizufügen. Sie soll die Gesamtbilanz sowie die Gesamtergebnisrechnung
um Informationen hinsichtlich der Herkunft und Verwendung der liquiden Mittel (Finanzlage) des „Gesamtkonzerns Gemeinde“, d.h. der Gemeinde selbst sowie der
voll zu konsolidierenden verselbständigten Aufgabenbereiche, ergänzen.
Die zahlungswirksame Veränderung des „Finanzmittelfonds“ ist das Gesamtergebnis aus den Cashflow-Ergebnissen
a) aus der laufender Geschäftstätigkeit
b) aus der Investitionstätigkeit
c) aus der Finanzierungstätigkeit.
Die Veränderung dieses „Finanzmittelfonds“ in einem Geschäftsjahr resultiert aus
Zahlungen, die dem „Konzern Gemeinde“ zugeflossen bzw. von diesem abgeflossen sind. Der Finanzmittelfonds“ entspricht dabei den ausgewiesenen liquiden Mitteln.
Die Gesamtkapitalflussrechnung ist dem Anhang als Anlage beigefügt.
VII.)
Sonstige Angaben
Bürgschaften
Zum 31.12.2016 bestehen seitens des Konzerns Gemeinde Aldenhoven Bürgschaften in Höhe von insgesamt 5.018.806,78 €.
Zinssicherungsgeschäft
Zur Begrenzung von Zinsänderungsrisiken und zur Zinskostenoptimierung schloss
die Gemeinde zum 1. März 2010 ein Zinssicherungsgeschäft ab. Dabei handelt es
sich um einen Swap mit einem Volumen von 1.033 T€. Der Swap weist zum 31. Dezember 2016 einen Nominalbetrag von 550 T€ aus.
VIII.)
Hinweise auf sonstige Unterlagen
Dem Gesamtanhang sind folgende Unterlagen beigefügt:
-
Verbindlichkeitenspiegel gem. § 49 Abs. 3 GemHVO i.V.m. § 47 GemHVO
Kapitalflussrechnung gem. § 51 Abs. 3 GemHVO
Aldenhoven, den 20.10.2017
(Claßen)
Bürgermeister
(Ossenkopp)
Kämmerer
GESAMTVERBINDLICHKEITENSPIEGEL
zum 31. Dezember 2016
Gemeinde Aldenhoven
Gesamtbetrag
des
Haushaltsjahres
EUR
Restlaufzeit
bis zu 1 Jahr
EUR
Restlaufzeit
1 bis 5 Jahre
EUR
Restlaufzeit
über 5 Jahre
EUR
Gesamtbertag
des
Vorjahres
EUR
1. Verbindlichkeiten aus Krediten
für Investitionen
1.1 vom privaten Kreditmarkt
1.1.1 von Banken und Kreditinstituten
13.970.070,69
0,00
372.689,96
13.597.380,73
14.782.672,49
14.650.000,00
9.650.000,00
5.000.000,00
0,00
18.300.000,00
12.964,75
0,00
12.964,75
0,00
16.380,06
4. Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
534.813,16
534.813,16
0,00
0,00
897.600,10
5. Sonstige Verbindlichkeiten
449.614,13
449.614,13
0,00
0,00
481.565,80
1.754.746,19
1.754.746,19
0,00
0,00
1.133.586,97
31.372.208,92
12.389.173,48
5.385.654,71
13.597.380,73
35.611.805,42
2. Verbindlichkeiten aus Krediten
zur Liquiditätssicherung
2.1 vom privaten Kreditmarkt
3. Verbindlichkeiten aus Vorgänge, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen
6. Erhaltene Anzahlungen
Summe aller Verbindlichkeiten
Gemeinde Aldenhoven
Gesamtabschluss 2016
Gesamtkapitalflussrechnung
2016
2015
T€
T€
Gesamtjahresergebnis
1.201
-4.684
2.599
2.543
274
5.433
-1.456
-953
Bezeichnung
1
2
+
Abschreibungen/Zuschreibungen auf das Anlagevermögen
3
+/-
Zu-/Abnahme der Rückstellungen
4
+/-
sonstige zahlungsunwirksame Erträge/Aufwendungen
5
+/-
Verlust/Gewinn aus dem Abgang von Anlagevermögen
6
+/-
Zu-/Abnahme der Vorräte, Forderungen und sonstige Aktiva
7
+/-
Zu-/Abnahme der Verbindlichkeiten und sonstige Passiva
8
=
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit
9
-
Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen
10
-
Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen
11
+
Einzahlungen aus Abgängen des Sachanlagevermögens
0
0
265
-124
235
766
3.118
2.980
-5
-14
-1.297
-1.305
1
22
12
-
Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen
13
+
Einzahlungen für Sonderposten für Zuwendungen/Beiträge/Sonstige
14
=
Cashflow aus der Investitionstätigkeit
15
+
Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten
16
-
Auszahlungen aus der Tilgung von Krediten
-4.463
-1.160
17
=
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
-4.463
-1.160
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds
(= Zeilen 8 + 14 + 17)
-1.297
1.280
1.827
547
530
1.827
18
19
+
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode
20
=
Finanzmittelfonds am Ende der Periode
0
0
1.349
757
48
-540
0
0
Gesamtlagebericht
der Gemeinde Aldenhoven für das
Haushaltsjahr 2016
Gliederung:
I.
Einleitung
II.
Überblick über den Geschäftsverlauf und über die Gesamtlage
III.
Analyse der Haushaltswirtschaft des „Konzerns Gemeinde Aldenhoven“
1.
2.
3.
4.
Vermögenslage und Kapitalstruktur
Schuldenlage
Ertragslage
Finanzlage
IV.
Ziele und Kennzahlen
V.
Prognosen und Risiken für die künftige Entwicklung
VI.
Wesentliche Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des
Rechnungsjahres
VII.
Organe der Gemeinde Aldenhoven und Mitgliedschaften
I.
Einleitung
Das „Neue Kommunale Finanzmanagement für Kommunen in Nordrhein-Westfalen (NKF)“
hat die Gemeinde Aldenhoven zum 01.01.2007 umgesetzt. Damit verbunden war eine Umstellung der Erfassung der Geschäftsvorfälle nach dem System der doppelten Buchführung.
Eine Eröffnungsbilanz wurde zum 01.01.2007 aufgestellt (§ 92 GO NRW); bei den Jahresabschlüssen 2007 bis 2010 wurden in Einzelfällen nachträglich Wertberichtigungen gemäß
§ 92 Abs. 7 GO NRW vorgenommen.
Die Gemeinde Aldenhoven hat nach den Vorschriften der GO NRW (§§ 116 ff.) und der
GemHVO (§§ 49 ff.) für jedes Haushaltsjahr einen Gesamtabschluss unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) aufzustellen. Zu diesem Zweck sind die
Jahresabschlüsse der Kernverwaltung und aller wesentlichen verselbständigten Aufgabenbereiche in öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Form zu konsolidieren.
Der Gesamtabschluss besteht aus einer Gesamtbilanz, einer Gesamtergebnisrechnung sowie dem Gesamtanhang und ist um einen Gesamtlagebericht (§ 51 GemHVO) und einen
Beteiligungsbericht zu ergänzen.
In den vorliegenden Gesamtabschluss wurden die Jahresabschlüsse zum 31.12.2016 der
Gemeinde Aldenhoven sowie der WOGA Wohnungsverwaltungsgesellschaft Aldenhoven
GmbH & Co. KG (WOGA) als wesentlicher verselbständigter Aufgabenbereich (Vollkonsolidierungskreis) einbezogen.
Durch den Gesamtlagebericht ist das durch den Gesamtabschluss zu vermittelnde Bild der
Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde einschließlich der
verselbständigten Aufgabenbereiche zu erläutern. Hierzu werden dargestellt:
-
-
Überblick über den Geschäftsablauf mit den wichtigsten Ergebnissen des Gesamtabschlusses und die Gesamtlage in ihren tatsächlichen Verhältnissen,
eine ausgewogene und umfassende, dem Umfang der gemeindlichen Aufgabenerfüllung entsprechende, Analyse der Haushaltswirtschaft der Gemeinde unter Einbeziehung der verselbständigten Aufgabenbereiche und der Gesamtlage der Gemeinde Aldenhoven,
Erläuterung produktorientierter Ziele und Kennzahlen, soweit sie bedeutsam für das
Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde
sind, und unter Bezugnahme auf die im Gesamtabschluss enthaltenen Ergebnisse,
Chancen und Risiken für die künftige Gesamtentwicklung der Gemeinde Aldenhoven einschließlich der zu Grunde liegenden Annahmen,
Angaben über die Verantwortlichen gem. § 116 Abs. 4 GO NRW.
II.
Überblick über den Geschäftsverlauf und über die Gesamtlage
Der Jahresabschlusses 2016 der Gemeinde Aldenhoven (Kernverwaltung) schließt in der
Ergebnisrechnung mit einem Überschuss von 1.201 T€ ab. Gegenüber der Haushaltsplanung (erwarteter Überschuss von 87 T€) konnte das Jahresergebnis deutlich verbessert
werden. Auf der Einnahmenseite sind die die Steuererträge gegenüber dem Planansatz gestiegen. So liegen die Gewerbesteuererträge um 347 T€ und die Einkommensteueranteile
um 183 T€ über dem Planansatz. Außerdem sind die Erträge aus Grundstücksverkäufen
unter Berücksichtigung des abzuziehenden Buchwertes um 82 T€ höher ausgefallen. Auf der
Ausgabenseite ist insbesondere auf die Anpassung der Rückstellung für drohende Verluste
aus dem Rechtsstreit zur Gewerbesteuernachveranlagung hinzuweisen. Insgesamt wurden
hier weitere 248 T€ Zinsaufwendungen verbucht und haben das Jahresergebnis beeinflusst.
Des Weiteren sind nicht geplante Einsparungen, wie z.B. bei den Zinsaufwendungen aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase zu verzeichnen, die sich positiv auf das Ergebnis
auswirken. Demgegenüber stehen Mehraufwendungen im Bereich der Personalaufwendungen aufgrund der erforderlichen Erweiterung der Kindertagesstätte Regenbogen sowie bei
den Transferaufwendungen, da die Nachforderung der Abrechnung der Jugendamtsumlage
2015 in Höhe von 190 T€ in den Jahresabschluss zusätzlich eingeflossen ist.
Die WOGA Wohnungsverwaltungsgesellschaft Aldenhoven GmbH & Co. KG (WOGA) erzielte nach der Gewinn- und Verlustrechnung einen Überschuss in Höhe von 40 T€. Nachdem
die beiden vergangenen Jahren durch den Abriss der Gebäude in der Frauenrather Straße
negativ beeinflusst waren und jeweils zu Fehlbeträgen führten, konnte im Jahr 2016 wieder
ein Gewinn erwirtschaftet werden.
Der Gesamtjahresüberschuss beträgt demnach 1.201 T€.
Im Jahr 2011 hat das Land NRW das Stärkungspaktgesetz verabschiedet. Das Gesetz dient
zur Unterstützung der überschuldeten oder von der Überschuldung bedrohten Kommunen
und hat ein Volumen in Höhe von 350 Mio. p.a. Die Gemeinde Aldenhoven ist verpflichtet,
bereits in der ersten Stufe teilzunehmen. Für die Gemeinde bedeutet dies jährliche Mehrerträge aufgrund der auszuzahlenden Konsolidierungshilfe. Diese betrug im Jahr 2016 insgesamt 801 T€. Für die Jahre 2012 bis 2021 musste die Gemeinde einen Sanierungsplan aufstellen, der im Jahr 2016 einen ausgeglichenen Haushalt unter Berücksichtigung der Konsolidierungshilfe und im Jahr 2021 ohne Konsolidierungshilfe vorsieht.
Der Sanierungsplan für das Jahr 2016 wurde aufgestellt, von der Gemeinde beschlossen
und von der Bezirksregierung genehmigt. In den Folgejahren erfolgt jeweils eine Fortschreibung des Sanierungsplans. Aufgrund des Sanierungsplans ergeben sich erhebliche Auswirkungen für die folgenden Jahre, da die beschlossenen Sparmaßnahmen erheblich in das
Gemeindeleben eingreifen. So wurden u.a. Erhöhungen der Steuerhebesätze, die Veränderung der Schullandschaft, weiterer Personalabbau sowie die Erhebung zusätzlicher Gebühren beschlossen.
Inwieweit diese Maßnahmen tatsächlich zu einer Konsolidierung führen, werden die nächsten Jahre zeigen. Wesentliche Risiken, die gegen eine Konsolidierung sprechen, sind insbesondere die durch Unterhaltungsstau auftretenden Gebäudeschäden, die Entwicklung der
Transferaufwendungen und die Zinssätze für Kredite.
III. Analyse der Haushaltswirtschaft des „Konzerns Gemeinde Aldenhoven“
1.
Vermögenslage und Kapitalstruktur
Die Vermögensstruktur ist durch das Anlagevermögen, insbesondere die Sachanlagen (immaterielles Vermögen, Grundstücke, Infrastrukturvermögen, Anlagen im
Bau), geprägt; sie hat sich im Jahr 2016 wie folgt entwickelt:
Bezeichnung
31.12.2016
T€
%
31.12.2015
T€
%
Aktiva
1. Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände
Unbebaute Grundstücke
Bebaute Grundstücke
Infrastrukturvermögen
Kunstgegenstände
Maschinen und techn. Anlagen, Fahrzeuge
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
Finanzanlagen
2. Umlaufvermögen
Vorräte
Forderungen und sonst. Vermögensgegenstände
Liquide Mittel
3. Aktive Rechnungsabgrenzung
86.683,7
20,8
10.053,3
19.574,2
52.524,1
3,6
881,1
1.605,6
520,5
1.500,5
1.722,3
536,5
655,8
530,0
252,2
97,8
0,0
11,3
22,1
59,2
0,0
1,0
1,8
0,6
1,7
1,9
0,6
0,7
0,6
0,3
87.974,6
19,9
9.994,9
20.245,4
53.189,3
3,9
940,9
1.549,2
530,6
1.500,5
3.242,9
701,0
714,4
1.827,5
294,1
96,1
0,0
10,9
22,1
58,1
0,0
1,0
1,7
0,6
1,6
3,5
0,8
0,8
2,0
0,3
Bilanzsumme
88.658,2
100,0
91.511,6
100,0
Bezeichnung
31.12.2016
T€
%
31.12.2015
T€
%
Passiva
1. Eigenkapital
Allgemeine Rücklage
Jahresergebnis
2. Sonderposten
Zuwendungen
Beiträge
Gebührenausgleich
Sonstige Sonderposten
3. Rückstellungen
Pensionsrückstellungen
Instandhaltungsrückstellungen
Sonstige Rückstellungen
4. Verbindlichkeiten
Kredite für Investitionen
Kredite zur Liquiditätssicherung
Vorgänge, die Kreditaufnahmen gleichkommen
Lieferungen und Leistungen
Sonstige Verbindlichkeiten
Erhaltene Anzahlungen
5. Passive Rechnungsabgrenzung
8.043,9
6.842,9
1.201,0
31.478,3
29.786,2
207,7
608,3
876,1
16.084,8
8.845,2
163,2
7.076,4
31.372,2
13.970,1
14.650,0
13,0
534,8
449,6
1.754,7
1.679,0
9,1
7,7
1,4
35,5
33,6
0,2
0,7
1,0
18,1
10,0
0,2
8,0
35,4
15,8
16,5
0,0
0,6
0,5
2,0
1,9
6.865,4
11.549,7
-4.684,3
31.556,6
29.996,0
177,7
593,4
789,5
15.810,5
8.787,1
321,8
6.701,6
35.611,9
14.782,7
18.300,0
16,4
897,6
481,6
1.133,6
1.667,2
7,5
12,6
-5,1
34,5
32,8
0,2
0,6
0,9
17,3
9,6
0,4
7,3
38,9
16,2
20,0
0,0
1,0
0,5
1,2
1,8
Bilanzsumme
88.658,2
100,0
91.511,6
100,0
2.
Schuldenlage
Bei der Betrachtung der Schulden sind vorwiegend die langfristigen Kredite für Investitionen und die kurzfristigen Kredite zur Liquiditätssicherung von Bedeutung.
Die Investitionskredite betragen unter Berücksichtigung planmäßiger Tilgungen am
31.12.2016 insgesamt 13.970 T€ (Vorjahr 14.783 T€).
Liquiditätskredite werden zum 31.12.2016 in Höhe von insgesamt 14.650 T€ (Vorjahr 18.300 T€) in Anspruch genommen.
Somit ergibt sich insgesamt eine Verringerung der Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag.
3.
Ertragslage
Die Zusammenführung der Einzelabschlüsse im Rahmen des Konsolidierungskreises (Gemeinde/Kernverwaltung mit der konsolidierten Beteiligung WOGA Wohnungsverwaltungsgesellschaft Aldenhoven GmbH & Co. KG) führt zu folgender konsolidierten Gesamtbetrachtung der Ergebnisstruktur 2016:
Ergebnisstruktur
2016
2015
T€
T€
Ordentliche Erträge
34.406,4
31.943,6
Ordentliche Aufwendungen
32.583,3
35.289,0
1.823,1
-3.345,4
-622,1
-1.338,9
1.201,0
-4.684,3
Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
Finanzergebnis
Gesamtergebnis
Die ordentlichen Gesamterträge sind geprägt durch die Erträge aus Steuern und
Landeszuweisungen der Kernverwaltung, u.a. Gewerbesteuern (3.918 T€; Vorjahr
5.008 T€), Grundsteuer B (3.572 T€; Vorjahr 2.620 T€), Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (5.570 T€; Vorjahr 5.395 T€) und Schlüsselzuweisungen vom Land
(6.688 T€; Vorjahr 6.071 T€) sowie den öffentlich-rechtlichen Gebühren (4.794 T€;
Vorjahr 4.896 T€).
Bei den ordentlichen Gesamtaufwendungen sind außer den bereits erwähnten
Mehraufwendungen die Transferaufwendungen der Kernverwaltung wie u.a. Kreisund Jugendamtsumlage (12.644 T€; Vorjahr 12.129 T€) und Gewerbesteuerumlagen inklusive Fonds Deutsche Einheit (566 T€; Vorjahr 857 T€) sowie die Personalund Versorgungsaufwendungen (6.379 T€; Vorjahr 5.845 T€) hervorzuheben.
Das konsolidierte Gesamtergebnis des „Konzern Gemeinde Aldenhoven“ schließt
mit einem Jahresüberschuss von 1.201 T€ ab. Es setzt sich zusammen aus:
Jahresergebnisse
a) Gemeinde Aldenhoven
2016
2015
T€
T€
1.160,9
-4.665,2
40,1
-19,1
1.201,0
-4.684,3
b) WOGA Wohnungsverwaltungsgesellschaft
Aldenhoven GmbH & Co. KG
Summe der Einzelabschlüsse
4.
Finanzlage
Der Bestand der liquiden Mittel beträgt zum Gesamtbilanzstichtag (31.12.2016) insgesamt 530 T€ (Vorjahr 1.827 T€). Dem gegenüber stehen Kredite zur Liquiditätssicherung in Höhe von 14.650 T€ (Vorjahr 18.300 T€).
Einen Überblick über die Herkunft und Verwendung der finanziellen Mittel gibt die
als Anlage zum Gesamtanhang beigefügte Gesamtkapitalflussrechnung. Bei der
Aufstellung wurden die Grundsätze des Deutschen Rechnungslegungsstandards
Nr.2 (DRS 2) beachtet.
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit
Cashflow aus der Investitionstätigkeit
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
Veränderungen des Finanzmittelfonds
Finanzmittelbestand am Anfang der Periode
Finanzmittelbestand am Ende der Periode
3.118 T€
48 T€
-4.463 T€
-1.297 T€
1.827 T€
530 T€
Der positive Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit beträgt 3.118 T€ und
stellt die positive Entwicklung der Gemeinde dar. Gegenüber dem Vorjahr
(2.980 T€) hat sich wiederum eine leichte Verbesserung ergeben. Im Haushaltsjahr
2016 konnten somit Darlehen in Höhe von 4.463 T€ zurückgezahlt werden.
Der Finanzmittelbestand aus Konzernsicht ist zum Jahresende mit rund 530 T€ positiv. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass Liquiditätskredite in Höhe von rund
14.650 T€ zur Deckung des kurzfristigen Finanzbedarfs notwendig waren.
IV. Ziele und Kennzahlen
Die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage anhand der durch RdErl. des Innenministeriums
vom 01.10.2008 festgelegten einheitlichen Kriterien durch NKF-Kennzahlen stellt sich wie
folgt dar:
31.12.2016
in %
I.
II.
Haushaltswirtschaftliche Gesamtsituation
1. Aufwandsdeckungsgrad
= Ordentliche Erträge x 100 : Ordentliche Aufwendungen
2. Eigenkapitalquote 1
= Eigenkapital x 100 : Bilanzsumme
3. Eigenkapitalquote 2
= (Eigenkapital + Sonderposten Zuwendungen/Beiträge/Sonstige)
x 100 : Bilanzsumme
4. Fehlbetragsquote
= Negatives Jahresergebnis x (-100) : Allgemeine Rücklage
Kennzahlen zur Vermögenslage
5. Infrastrukturquote
= Infrastrukturvermögen x 100 : Bilanzsumme
6. Abschreibungsintensität
= Bilanzielle Abschreibungen x 100 : Ordentliche Aufwendungen
7. Drittfinanzierungsquote
= Erträge aus Auflösung von Sonderposten x 100 : Bilanzielle
Abschreibungen
III. Kennzahlen zur Finanzlage
8. Anlagendeckungsgrad 2
= (Eigenkapital + Sonderposten Zuwendungen/Beiträge/Sonstige
+ langfristiges Fremdkapital) x 100 : Anlagevermögen
9. Liquidität 2. Grades
= (Liquide Mittel + Kurzfristige Forderungen) x 100 : Kurzfristige
Verbindlichkeiten
10. Kurzfristige Verbindlichkeitsquote
= Kurzfristige Verbindlichkeiten x 100 : Bilanzsumme
11. Zinslastquote
= Finanzaufwendungen x 100 : Ordentliche Aufwendungen
IV. Kennzahlen zur Ertragslage
12. Zuwendungsquote
= Erträge aus Zuwendungen x 100 : Ordentliche Erträge
13. Personalintensität
= Personalaufwendungen x 100 : Ordentliche Aufwendungen
14. Sach- und Dienstleistungsintensität
= Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen x 100
: Ordentliche Aufwendungen
15. Transferaufwandsquote
= Transferaufwendungen x 100 : Ordentliche Aufwendungen
31.12.2015
in %
105,60
90,52
9,07
7,50
43,89
41,34
-17,55
40,56
59,24
58,12
7,98
7,20
51,65
51,74
71,21
69,79
7,12
11,86
27,27
29,89
2,20
6,88
31,88
27,31
17,76
14,83
15,01
13,72
47,16
40,69
V. Prognosen und Risiken für die künftige Entwicklung
Der Ausblick auf die künftige Entwicklung ist im Wesentlichen davon abhängig, wie die im
Rahmen der Aufstellung des Haushaltssanierungsplanes beschlossenen Konsolidierungsmaßnahmen umgesetzt werden. Außerdem maßgeblich für die künftige Entwicklung sind die
Entwicklung der Umlagezahlungen an den Kreis sowie die der Zinssätze.
Die Vorgabe des Stärkungspaktgesetzes, im Jahr 2016 einen ausgeglichenen Haushalt zu
erreichen, wurde sowohl im Ergebnisplan als auch in der Ergebnisrechnung erreicht. Hierdurch wurden sowohl der Eigenkapitalverzehr als auch die Zunahme der Kreditverbindlichkeiten zunächst gebremst. Dies wurde jedoch im Wesentlichen durch die stetige Anhebung
der Steuerhebesätze erreicht, wodurch jährliche Mehraufwendungen insbesondere bei der
Entwicklung der Kreis- und Jugendamtsumlage kompensiert wurden. Die Diskussionen im
Zusammenhang mit dem Haushalt 2017, in dem wiederum Mehraufwendungen bei den
Transferaufwendungen aber auch Mindererträge bei den Schlüsselzuweisungen zu verzeichnen sind, zeigen jedoch, dass die Belastungsgrenze bei den Bürgern und Unternehmen
erreicht ist. Der für den Haushaltsausgleich notwendige Hebesatz bei der Grundsteuer B in
Höhe von über 1.000 Punkten und somit auch der Haushalt für das Jahr 2017 wurden vom
Rat der Gemeinde Aldenhoven nicht beschlossen. Daher ist es aktuell mehr als fraglich, ob
die Gemeinde unter den aktuellen Grundsätzen der Finanzierung der Umlageverbände und
der Gemeindefinanzierung mittel- und langfristig die Vorgaben des Stärkungspaktes aus
eigener Kraft einhalten kann.
Durch die Jahresfehlbeträge in den Vorjahren sind die Liquiditätskredite in den letzten Jahren deutlich angestiegen. Der Höchststand von 20.300 T€ wurde im Jahr 2013 erreicht. Seitdem sind die Liquiditätskredite rückläufig. Sie betragen zum 31.12.2016 insgesamt noch
14.650 T€. In diesem Zusammenhang ist jedoch auf den mittlerweile hohen Bestand an
Rückstellungen (16.083 T€) hinzuweisen, wovon 7.238 T€ kurz- und mittelfristig zu Auszahlungen führen können. Hier ist im Wesentlichen auf eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten aufgrund eines laufenden Einspruchsverfahrens im Rahmen der Gewerbesteuerveranlagung hinzuweisen. Sollten diese Rückstellungen in Höhe von 6.155 T€ zu einer
Auszahlung führen, hätte dies erhebliche Auswirkungen auf die Verschuldung der Gemeinde
Aldenhoven sowie die Entwicklung der Zinsaufwendungen.
Die Ursachen für den erheblichen Eigenkapitalverzehr sind vielfältig. Die zunehmenden Sozialleistungen, die derzeit größtenteils von den Kommunen zu tragen sind, müssen gerechter
umverteilt werden. Die stufenweise Übernahme der Kosten für die Grundsicherung durch
den Bund ist ein positives Signal. Diese finanzielle Unterstützung wird, nach derzeitigem
Stand, durch die erhöhten Aufwendungen für die Eingliederung von behinderten Menschen,
aufgesaugt. Hier muss der Bund ebenfalls die anfallenden Aufwendungen übernehmen.
Das Land hat mit dem Stärkungspaktgesetz ebenfalls einen ersten Schritt zur Unterstützung
der Kommunen beschritten. Inwiefern dieses Gesetz sich jedoch in den nächsten Jahren in
der Praxis erweist, wenn die Transferaufwendungen steigen, die Gewerbesteuereinnahmen
wegbrechen sollten oder die Zinssätze wieder Normalniveau erreichen, bleibt abzuwarten.
Solange das Konnexitätsprinzip nicht beachtet wird, wird es schwierig sein, den Kommunen
ihre Selbstverwaltung zu erhalten.
Weiterhin sind die Umlageverbände aufgefordert, stärker die Finanzkraft ihrer Zahler zu betrachten. Dies hätte zur Folge, dass die Umlageverbände ebenfalls stärker gezwungen wären, ihre Sach- und Personalaufwendungen wirtschaftlicher einzusetzen.
Durch das Stärkungspaktgesetz hat die Gemeinde Aldenhoven in den vergangenen Jahren
die Hebesätze stetig angehoben. Im Vergleich zu den Nachbarkommunen belegt die Gemeinde Aldenhoven nun einen Spitzenplatz. Berücksichtigt man jedoch, dass andere Stärkungspaktkommunen den Hebesatz für die Grundsteuer B auf nahezu 1.000 Punkte angehoben und die Grundsteuer somit nahezu verdoppelt haben, werden die Auswirkungen dieses Gesetzes sehr deutlich.
Ein großes Risiko für die zukünftige Ertragslage besteht neben den im Bericht bereits genannten Risiken in den nur schwer planbaren Instandhaltungsaufwendungen. Insbesondere
in den vergangenen Haushaltsjahren wurde deutlich, wie sehr das Jahresergebnis durch
äußere Einflüsse (Beseitigung von Unwetterschäden) und auch bedingt durch den Instandhaltungsstau der letzten Jahre (Rohrbruchschäden) beeinflusst wird. Der Haushalt ist durch
die Einsparmaßnahmen so knapp bemessen, dass z.B. witterungsbedingte Steigerungen bei
den Heizkosten oder größere Reparaturen nicht kompensiert werden können.
Die Jahresfehlbeträge der Haushaltsjahre 2014 und 2015 resultierten im Wesentlichen aus
Erhöhungen von Rückstellungen, die keine Auswirkungen auf die Liquidität hatten. Bedingt
durch den Jahresüberschuss im Haushaltsjahr 2016, konnten somit in den vergangenen Jahren die Liquiditätskredite deutlich reduziert werden. Dennoch werden weiterhin Liquiditätskredite in Höhe von 14.650 T€ in Anspruch genommen. Durch die Inanspruchnahme von
Rückstellungen kann der Stand der Liquiditätskredite kurz- und mittelfristig wieder erheblich
ansteigen.
Durch das Stärkungspaktgesetz und die damit bestehende gesetzliche Verpflichtung, auch in
den Folgejahren Überschüsse zu erwirtschaften, werden die Liquiditätskredite planmäßig
weiter zurückgeführt. Aufgrund des hohen Kreditbestandes wird die vollständige Tilgung und
somit die Verringerung des Zinsrisikos allerdings noch viele Jahre in Anspruch nehmen.
VI. Wesentliche Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Rechnungsjahres
Wesentliche Vorgänge von besonderer Bedeutung, die sich nach dem Schluss des Rechnungsjahres ereignet haben, sind nicht zu verzeichnen.
VII. Organe der Gemeinde Aldenhoven und Mitgliedschaften
Die Vorschrift des § 116 Abs. 4 GO NRW verlangt, dass zu jedem Gesamtabschluss am
Schluss des Gesamtlageberichtes für die Mitglieder der Verwaltungsvorstands bzw. für den
Bürgermeister und den Kämmerer, sowie für die Ratsmitglieder, auch wenn die Personen im
Haushaltsjahr ausgeschieden sind, Angaben über persönliche Verhältnisse zu machen sind.
Damit werden unter Namensnennung der Verantwortlichen individualisierte Angaben von
jedem Einzelnen gefordert. Dazu gehören z.B. auch Angaben über die Mitgliedschaften in
Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien sowie die Mitgliedschaft in Organen von gemeindlichen Betrieben.
Die Übersicht ist dem Gesamtlagebericht als Anlage beigefügt.
Aldenhoven, den 20.10.2017
(Claßen)
Bürgermeister
(Ossenkopp)
Kämmerer
Übersicht nach § 95 Abs. 2 GO NRW
Name
Ratsherr
Ackens
Vorname
Hans
Beruf
Mitgliedschaft in Organen von
verselbständigen
Mitgliedschaft in
Aufgabenbereichen in öffentl.Aufsichtsräten
rechtl. oder privatrechtl. Form der
und anderen Kontrollgremien
in § 1 Abs. 1 und 2 des
i.S.d. § 125 Abs. 1 Satz 3 des
Landesorganisationsgesetzes
Aktiengesetzes
genannten Behörden oder
Einrichtungen
Rentner
Mitgliedschaften in Organen
sonstiger privatrechtlicher Unternehmen
Funktionen in Vereinen
oder vergleichbaren Gremien
WOGA Beteiligungs GmbH Gesellschafterversammlung (stellv. Mitglied)
St. Sebastianus Schützenbrüderschaft Aldenhoven
(Mitglied)
WOGA GmbH & Co. KG Gesellschafterversammlung (stellv. Mitglied)
Kindergarten "Kleine Freunde"-Kindergartenrat
(Mitglied)
St.Mauritius-Schützenbrüderschaft Freialdenhoven
(Mitglied)
St.Mätthaus-Schützenbruderschaft Pattern (Mitglied)
Ratsherr
Buder
Markus
Soldat
WOGA Beteiligungs GmbH Gesellschafterversammlung (Mitglied)
SC Borussia Freialdenhoven 1912 (Mitglied)
Karnevalsgesellschaft "Turmschwalben" Aldenhoven
(Vorsitzender)
WOGA GmbH & Co. KG Gesellschafterversammlung (Mitglied)
Schulzweckverband Schirmerschule Verbandsversammlung (stellv. Mitglied) bis 31.07.2015
Schulzweckverband Aldenhoven-Linnich Verbandsversammlung (Mitglied)
Förderschulzweckverband im Kreis Düren
Verbandsversammlung (Mitglied)
Bürgermeister
Claßen
Ralf
Bürgermeister
Städte- und Gemeindebund NRW-Mitgliederversammlung
(stellv. Mitglied)
Kindergarten "Haus für Kinder"-Kindergartenrat (Mitglied)
Verbandswasserwerk
Aldenhoven GmbH Aufsichtsrat (Mitglied)
WOGA Beteiligungs GmbH und
WOGA GmbH & Co. KGGesellschafterversammlung (Mitglied)
EntwicklungsGmbH Indeland Aufsichtsrat (Mitglied)
EntwicklungsGmbH Indeland Gesellschafterversammlung (Mitglied)
KDVZ Rhein-Erft-Rur-Verbandsversammlung (Mitglied)
Aachener Verkehrsverbund (AVV)Beirat des Kreises Düren (Mitglied)
Schulzweckverband Aldenhoven-Linnich Verbandsversammlung (Mitglied)
Verbandswasserwerk Aldenhoven GmbH Gesellschafterversammlung (Mitglied)
Schulzweckverband Schirmerschule - Verbandsversammlung
(Mitglied) bis 31.07.2015
EWV GmbHGesellschafterversammlung (Mitglied)
Kindergarten "Kleine Freunde"-Kindergartenrat (Mitglied)
Städte- und Gemeindebund NRW-Mitgliederversammlung
(Mitglied)
Kindergarten "Regenbogen"- Kindergartenrat (Mitglied)
Green GmbH Gesellschafterversammlung (Mitglied)
Jagdgenossenschaft Aldenhoven Jagdvorsteher
Rurenergie GmbH - Beirat (Mitglied)
Förderschulzweckverband im Kreis Düren
Verbandsversammlung (Mitglied)
Übersicht nach § 95 Abs. 2 GO NRW
Name
Ratsherr
Dickmeis
Vorname
Willi
Beruf
Mitgliedschaft in Organen von
verselbständigen
Mitgliedschaft in
Aufgabenbereichen in öffentl.Aufsichtsräten
rechtl. oder privatrechtl. Form der
und anderen Kontrollgremien
in § 1 Abs. 1 und 2 des
i.S.d. § 125 Abs. 1 Satz 3 des
Landesorganisationsgesetzes
Aktiengesetzes
genannten Behörden oder
Einrichtungen
Rentner
Mitgliedschaften in Organen
sonstiger privatrechtlicher Unternehmen
WOGA Beteiligungs GmbH Gesellschafterversammlung (stellv. Mitglied)
Funktionen in Vereinen
oder vergleichbaren Gremien
Leben wie Zuhause e.V. Aldenhoven (Mitglied)
St. Sebastianus Schützenbruderschaft Aldenhoven (Mitglied)
WOGA GmbH & Co. KG Gesellschafterversammlung (stellv. Mitglied)
EWV GmbH Gesellschafterversammlung (stellv. Mitglied)
Kirchenkreis Jülich-Mitwelt-Ausschuß (beratendes Miglied)
Kreisfeuerwehrverband Düren e.V. (Ehrenmitglied)
Mukoviszidose e.V. Aachen (Vorstandsmitglied)
Freizeitzentrum Blausteinsee GmbH
Gesellschafterversammlung (stellv.Mitglied)
TuS Aldenhoven (Mitglied)
Gemeindeverein der ev. Kirche Aldenhoven (Vorsitzender) bis
30.09.2015
Rurdorfer Krippenfreunde e.V. Linnich (Mitglied)
Verdi-Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft (Mitglied)
Ratsherr
Drehsen
Dieter
Rentner
WOGA Beteiligungs GmbH Gesellschafterversammlung (stellv. Mitglied)
WOGA GmbH & Co. KG Gesellschafterversammlung (stellv. Mitglied)
Ratsherr
Faust
Jürgen
freigestellter Betriebsrat
Verbandswasserwerk
Aldenhoven GmbH-Aufsichtsrat
(stellv. Mitglied)
REWE Zentral AG Aufsichtsrat (Mitglied)
Verbandswasserwerk Aldenhoven GmbH Gesellschafterversammlung (Mitglied)
Schulzweckverband Schirmerschule Verbandsversammlung (stellv. Mitglied) bis 31.07.2015
WOGA Beteiligungs GmbH Gesellschafterversammlung (Mitglied)
SV Teutonia 1913 Niedermerz e.V. - Vorstand (Beisitzer)
WOGA GmbH & Co. KG Gesellschafterversammlung (Mitglied)
Freizeitzentrum Blausteinsee GmbH
Gesellschafterversammlung (Mitglied)
Ratsherr
Fiedler
Franz-Josef
Rentner
Verbandswasserwerk
Aldenhoven GmbH-Aufsichtsrat
(stellv. Mitglied)
WOGA Beteiligungs GmbH Gesellschafterversammlung (Vorsitzender)
Bergmännischer Traditionsverein "Glück Auf" Aldenhoven
(Vorsitzender)
WOGA GmbH & Co. KG Gesellschafterversammlung (Vorsitzender)
Schulzweckverband Schirmerschule Verbandsversammlung (Mitglied)
Übersicht nach § 95 Abs. 2 GO NRW
Name
Ratsherr
Froning
Vorname
Dieter
Beruf
Unternehmensberater
Mitgliedschaft in Organen von
verselbständigen
Mitgliedschaft in
Aufgabenbereichen in öffentl.Aufsichtsräten
rechtl. oder privatrechtl. Form der
Mitgliedschaften in Organen
und anderen Kontrollgremien
in § 1 Abs. 1 und 2 des
sonstiger privatrechtlicher Unternehmen
i.S.d. § 125 Abs. 1 Satz 3 des
Landesorganisationsgesetzes
Aktiengesetzes
genannten Behörden oder
Einrichtungen
Verbandswasserwerk
WOGA Beteiligungs GmbH Aldenhoven GmbH-Aufsichtsrat
Gesellschafterversammlung (Mitglied)
(Mitglied)
WOGA GmbH & Co. KG EntwicklungsGmbH Indeland Gesellschafterversammlung (Mitglied)
Aufsichtsrat (Mitglied)
EWV GmbH - Beirat (Mitglied)
Funktionen in Vereinen
oder vergleichbaren Gremien
Schulzweckverband Aldenhoven-Linnich Verbandsversammlung (Mitglied)
EWV GmbH - Gesellschafterversammlung
(Mitglied)
Verbandswasserwerk Aldenhoven GmbH Gesellschafterversammlung (Mitglied)
Ratsherr
Grzegorczyk
Hermann
Programmierer und
Bediener
Schulzweckverband Aldenhoven-Linnich Verbandsversammlung (stellv. Mitglied)
Karnevalsgesellschaft "Turmschwalben" Aldenhoven
(Mitglied)
Deutsches Rotes Kreuz, Aldenhoven (Beisitzer)
Gewerkschaft-IG BCE (Mitglied)
Förderschulzweckverband im Kreis Düren
Verbandsversammlung (stellv. Mitglied)
Ratsherr
Hüllenkremer
Frank
Maschinenbediener
Ratsherr
Jansen
Bernd
Student
Ratsherr
Kleiker
Wilhelm
nicht berufstätig
Städte- und Gemeindebund NRW-Mitgliederversammlung
(stellv. Mitglied)
WOGA Beteiligungs GmbH Gesellschafterversammlung (Mitglied)
IG Rosenmontagszug Siersdorf (stellv. Vorsitzender)
Städte- und Gemeindebund NRW-Mitgliederversammlung
(Mitglied)
WOGA GmbH & Co. KG Gesellschafterversammlung (Mitglied)
WOGA Beteiligungs GmbH Gesellschafterversammlung (Mitglied)
Schulzweckverband Aldenhoven - Linnich Verbandsversammlung (Mitglied)
WOGA GmbH & Co. KG Gesellschafterversammlung (Mitglied)
KG Turmschwalben Aldenhoven (stellv. Geschäftsführer)
Kindergarten "Haus für Kinder" - Kindergartenrat (Mitglied)
KG Schleer Klös 1936 e.V. (Vorsitzender)
Übersicht nach § 95 Abs. 2 GO NRW
Name
Ratsherr
Klems
Vorname
Wolfgang
Beruf
Mitgliedschaft in Organen von
verselbständigen
Mitgliedschaft in
Aufgabenbereichen in öffentl.Aufsichtsräten
rechtl. oder privatrechtl. Form der
und anderen Kontrollgremien
in § 1 Abs. 1 und 2 des
i.S.d. § 125 Abs. 1 Satz 3 des
Landesorganisationsgesetzes
Aktiengesetzes
genannten Behörden oder
Einrichtungen
Vorruheständler
Mitgliedschaften in Organen
sonstiger privatrechtlicher Unternehmen
WOGA BeteiligungsGmbHGesellschafterversammlung
(stellv. Mitglied)
Funktionen in Vereinen
oder vergleichbaren Gremien
Städte- und Gemeindebund NRW-Mitgleiderversammlung
(Mitglied)
WOGA GmbH & Co. KG Gesellschafterversammlung
(stellv. Mitglied)
Verbandswasserwerk Aldenhoven GmbH Gesellschafterversammlung
(stellv. Mitglied)
Ratsherr
Königstein
Hans-Josef
Bergbauingenieur i.R.
EntwicklungsGmbH IndelandAufsichtsrat (Mitglied)
Arbeitsgemeinschaft Inde-Rur - Mitgliederversammlung
(stellv. Mitglied)
Wasserverband Eifel-Rur-Verbandsversammlung (Mitglied)
Vereinigte Vereine Niedermerz (Vorsitzender)
Ratsherr
Krapp
Georg
Rechtsanwalt
Verbandswasserwerk
Aldenhoven GmbH-Aufsichtsrat
(Mitglied)
Verbandswasserwerk Aldenhoven GmbH Gesellschafterversammlung (Mitglied)
Pfarrgemeinde St. Johannes, Niedermerz
(Mitglied im Kirchenvorstand)
Leben wie Zuhause e.V. Aldenhoven (Vorsitzender)
Schulzweckverband Aldenhoven-Linnich Verbandsversammlung (Mitglied)
Schulzweckverband Schirmerschule Verbandsversammlung (Mitglied) bis 31.07.2015
Ratsherr
Lübke
Edmund
Rentner
Ratsfrau
Mörsch
Mihaela
Dipl.-Ingenieurin (Ro)
Ratsfrau
Müller
Monika
Managerin für
soziale Einrichtungen
Ratsherr
Müskes
Hans-Walter
Operateur
Verbandswasserwerk Aldenhoven GmbH Gesellschafterversammlung (stellv. Mitglied)
Förderschulzweckverband im Kreis Düren
Verbandsversammlung (Mitglied)
Schulzweckverband Aldenhoven-Linnich Verbandsversammlung (stellv. Mitglied)
KG Schlemmännchere Dürboslar (Vorstandsmitglied)
Städte- und Gemeindebund NRW-Mitgliederversammlung
(Mitglied)
IG Rosenmontagszug Siersdorf (Kassenwart)
Übersicht nach § 95 Abs. 2 GO NRW
Name
Ratsherr
Neulen
Vorname
Leo
Beruf
Mitgliedschaft in Organen von
verselbständigen
Mitgliedschaft in
Aufgabenbereichen in öffentl.Aufsichtsräten
rechtl. oder privatrechtl. Form der
und anderen Kontrollgremien
in § 1 Abs. 1 und 2 des
i.S.d. § 125 Abs. 1 Satz 3 des
Landesorganisationsgesetzes
Aktiengesetzes
genannten Behörden oder
Einrichtungen
Rentner
Mitgliedschaften in Organen
sonstiger privatrechtlicher Unternehmen
Funktionen in Vereinen
oder vergleichbaren Gremien
WOGA Beteiligungs GmbH Gesellschafterversammlung (Mitglied)
WOGA GmbH & Co. KG Gesellschafterversammlung (Mitglied)
Verbandswasserwerk Aldenhoven GmbH Gesellschafterversammlung (Mitglied)
Kämmerer
Ossenkopp
Hans-Michael Diplom-Verwaltungswirt
Ratsherr
Paduschek
Alfred
Förderverein St.Sebastianus Schützenbruderschaft
Aldenhoven (Kassenwart)
Maschinenbautechniker
WOGA BeteiligungsGmbHGesellschafterversammlung
(stellv. Mitglied)
Arbeitsgemeinschaft Inde-Rur-Mitgliederversammlung
(stellv. Mitglied)
WOGA GmbH & Co. KG Gesellschafterversammlung
(stellv. Mitglied)
Ratsherr
Poullig
Alexander
Gärtner
Grünmetropole e.V. - Mitgliederversammlung (stellv. Mitglied)
KG Schleer Klös 1936 e.V. (Beisitzer)
Kindergarten "Haus für Kinder"-Kindergartenrat (Mitglied)
Tambourcorps Niedermerz/Schleiden (Vorsitzender)
Ratsherr
Ratsfrau
Ratsherr
Raab
Raab
Schodler
Kajetan
Kirsten
Reinhard
nicht berufstätig
Medizinprodukteberaterin/Hygienefachberaterin
kaufm. Angestellter
Verbandswasserwerk
Aldenhoven GmbH-Aufsichtsrat
(stellv. Mitglied)
WOGA Beteiligungs GmbH Gesellschafterversammlung (stellv. Mitglied)
Karnevalsgesellschaft "Turmschwalben" Aldenhoven
(Schatzmeister)
WOGA GmbH & Co. KG Gesellschafterversammlung (stellv. Mitglied)
Schulzweckverband Schirmerschule - Verbandsversammlung
(Mitglied) bis 31.07.2015
WOGA Beteiligungs GmbH Gesellschafterversammlung (stellv. Mitglied)
SV Aldenhoven/Pattern (stellv. Geschäftsführer)
Schulzweckverband Schirmerschule Verbandsversammlung (Mitglied) bis 31.07.2015
WOGA GmbH & Co. KG Gesellschafterversammlung (stellv. Mitglied)
Schulzweckverband Aldenhoven-Linnich Verbandsversammlung (stellv. Mitglied)
Förderschulzweckverband im Kreis Düren
Verbandsversammlung (stellv. Mitglied)
IG BCE Ortsgruppe Siersdorf (Vorsitzender)
Knappschaft-Bahn-See (Versichertenältester)
Übersicht nach § 95 Abs. 2 GO NRW
Name
Vorname
Beruf
Ratsherr
Stötzer
Dennis
kfm. Angestellter
Ratsherr
Wassenhoven
Udo
Vertriebstrainer
Mitgliedschaft in Organen von
verselbständigen
Mitgliedschaft in
Aufgabenbereichen in öffentl.Aufsichtsräten
rechtl. oder privatrechtl. Form der
Mitgliedschaften in Organen
und anderen Kontrollgremien
in § 1 Abs. 1 und 2 des
sonstiger privatrechtlicher Unternehmen
i.S.d. § 125 Abs. 1 Satz 3 des
Landesorganisationsgesetzes
Aktiengesetzes
genannten Behörden oder
Einrichtungen
Verbandswasserwerk
Verbandswasserwerk Aldenhoven GmbH Aldenhoven GmbH-Aufsichtsrat
Gesellschafterversammlung (stellv. Mitglied)
(stellv. Mitglied)
Verbandswasserwerk
Aldenhoven GmbH-Aufsichtsrat
(Mitglied)
EntwicklungsGmbH Indeland Aufsichtsrat (Mitglied)
Funktionen in Vereinen
oder vergleichbaren Gremien
WOGA Beteiligungs GmbH Gesellschafterversammlung (stellv. Mitglied)
Schulzweckverband Aldenhoven-Linnich Verbandsversammlung (Mitglied)
WOGA GmbH & Co. KG Gesellschafterversammlung (stellv. Mitglied)
Kindergarten "Kleine Freunde" - Kindergartenrat (Mitglied)
SC Borussia Freialdenhoven 1912 (Vorstandsmitglied)
EntwicklungsGmbH Indeland Gesellschafterversammlung (Mitglied)
Ratsherr
Wondra
Daniel
Werbekaufmann
WOGA Beteiligungs GmbH Gesellschafterversammlung (Mitglied)
DMS - Die Mundgesundheitsstiftung - Deutschland (Mitglied
des Kuratoriums)
WOGA GmbH & Co. KG Gesellschafterversammlung (Mitglied)
Ratsherr
Wolter
Thomas
Beamter
WOGA Beteiligungs GmbH Gesellschafterversammlung (stellv. Mitglied)
WOGA GmbH & Co. KG Gesellschafterversammlung (stellv. Mitglied)
Schulzweckverband Schirmerschule Verbandsversammlung (stellv. Mitglied) bis 31.07.2015