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Beschlussvorlage (Gesamtabschluss 2016)

Daten

Kommune
Aldenhoven
Größe
837 kB
Datum
16.11.2017
Erstellt
02.11.17, 15:54
Aktualisiert
02.11.17, 15:54

Inhalt der Datei

Gesamtabschluss der Gemeinde Aldenhoven Haushaltsjahr 2016 Gesamtabschluss der Gemeinde Aldenhoven Haushaltsjahr 2016 Gliederung I. Gesamtabschluss 1. Gesamtergebnisrechnung 2. Gesamtbilanz 3. Gesamtanhang (einschließlich Gesamtverbindlichkeitenspiegel und Gesamtkapitalflussrechnung) II. Gesamtlagebericht Gesamtlagebericht (einschließlich Personenliste nach § 95 Abs. 2 GO NW) Gemeinde Aldenhoven Gesamtabschluss 2016 Gesamtergebnisrechnung Ertrags- und Aufwandsarten 1 2016 2015 EUR EUR Steuern und ähnliche Abgaben 14.536.103,69 14.495.700,85 10.970.378,70 8.724.129,17 26.098,65 18.941,70 6.287.323,94 6.241.156,07 2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 + Sonstige Transfererträge 4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 753.960,48 735.694,16 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 805.464,98 939.725,01 7 + Sonstige ordentliche Erträge 1.392.537,91 841.710,09 8 + Aktivierte Eigenleistungen 0,00 522,62 9 +/- Bestandsveränderungen -365.493,03 -53.993,81 10 = Ordentliche Gesamterträge 34.406.375,32 31.943.585,86 11 - Personalaufwendungen -5.786.066,18 -5.233.729,87 12 - Versorgungsaufwendungen -593.247,73 -611.766,96 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -4.891.142,72 -4.839.904,12 14 - Bilanzielle Abschreibungen -2.598.849,91 -2.542.518,77 15 - Transferaufwendungen -15.367.194,06 -14.358.310,87 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen -3.346.757,04 -7.702.723,80 17 = Ordentliche Gesamtaufwendungen -32.583.257,64 -35.288.954,39 18 = Gesamtergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit (= Zeilen 10 und 17) 1.823.117,68 -3.345.368,53 19 + Finanzerträge 95.113,62 1.087.188,06 20 - Finanzaufwendungen -717.261,02 -2.426.158,54 21 = Gesamtfinanzergebnis (= Zeilen 19 bis 20) -622.147,40 -1.338.970,48 22 = Ordentliches Gesamtergebnis (= Zeilen 18 und 21) 1.200.970,28 -4.684.339,01 23 = Gesamtjahresüberschuss/-fehlbetrag (= Zeile 22) 1.200.970,28 -4.684.339,01 Gemeinde Aldenhoven Gesamtabschluss 2016 Gesamtbilanz zum 31. Dezember 2016 AKTIVA Bilanzposition PASSIVA 31.12.2016 EUR 31.12.2015 EUR EUR 1. Anlagevermögen 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 1.2 Sachanlagen 1.2.1 Bilanzposition EUR 31.12.2016 EUR Grünflächen EUR 20.786,00 19.872,00 1.1 1.2 Allgemeine Rücklage 6.842.896,02 Gesamtjahresüberschuss/-fehlbetrag 1.200.970,28 11.549.730,69 -4.684.339,01 8.043.866,30 8.813.033,77 8.770.636,27 6.865.391,68 2. Sonderposten 1.2.1.2 Ackerland 928.904,40 912.827,18 2.1 Sonderposten für Zuwendungen 1.2.1.3 Wald, Forsten 189.854,80 189.864,03 2.2 Sonderposten für Beiträge 207.678,00 177.727,00 1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 121.538,00 121.538,00 2.3 Sonderposten für den Gebührenausgleich 608.292,11 593.392,86 Sonstige Sonderposten 876.132,16 10.053.330,97 1.2.2 9.994.865,48 2.4 Kinder- und Jugendeinrichtungen 3.678.369,63 3.798.972,63 1.2.2.2 Schulen 9.786.913,25 10.165.274,25 3.1 Pensionsrückstellungen 1.2.2.3 Wohnbauten 1.019.889,62 1.064.845,62 3.2 Instandhaltungsrückstellungen 1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts-, und Betriebsgebäude 5.088.994,75 5.216.345,25 3.3 Sonstige Rückstellungen 19.574.167,25 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 1.2.3.2 Brücken und Tunnel 1.2.3.3 1.2.3.4 1.2.3.5 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 31.556.636,03 8.845.176,00 8.787.123,00 163.240,28 321.759,38 7.076.369,05 6.701.655,91 20.245.437,75 16.084.785,33 15.810.538,29 4. Verbindlichkeiten 7.414.329,13 7.402.077,63 4.1 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 13.970.070,69 14.782.672,49 459.535,00 456.654,00 4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 14.650.000,00 18.300.000,00 Entwässerungs und Abwasserbeseitigungsanlagen 20.303.112,00 20.580.828,00 4.3 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen 23.172.686,69 23.513.407,50 1.174.495,00 1.236.310,24 4.4 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 1.2.5 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 1.2.6 Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.2.7 Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau wirtschaftlich gleichkommen 52.524.157,82 53.189.277,37 4.5 3.586,00 3.912,00 4.6 881.115,00 940.956,00 1.605.599,62 1.549.217,62 520.469,26 Sonstige Verbindlichkeiten Erhaltene Anzahlungen 530.624,67 5. Passive Rechnungsabgrenzung 85.162.425,92 1.3 789.508,66 3. Rückstellungen Infrastrukturvermögen 1.2.3.1 29.996.007,51 31.478.287,31 1.2.2.1 1.2.4 29.786.185,04 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.2.3 EUR 1. Eigenkapital Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.2.1.1 31.12.2015 EUR 12.964,75 16.380,06 534.813,16 897.600,10 449.614,13 481.565,80 1.754.746,19 1.133.586,97 31.372.208,92 35.611.805,42 1.679.055,12 1.667.227,21 88.658.202,98 91.511.598,63 86.454.290,89 Finanzanlagen 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 1.3.2 Übrige Beteiligungen 1.3.3 Wertpapiere des Anlagevermögens 1.3.4 Ausleihungen 1,00 1,00 1.432.925,85 1.432.925,85 67.264,75 67.264,75 268,61 260,00 1.500.460,21 1.500.451,60 86.683.672,13 87.974.614,49 536.498,66 701.002,53 2. Umlaufvermögen 2.1 2.1.1 2.2 Vorräte Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.2.1 Forderungen 2.2.2 Sonstige Vermögensgegenstände 2.3 Liquide Mittel 3. Aktive Rechnungsabgrenzung Summe Aktiva 627.657,97 659.936,34 28.167,67 54.435,54 655.825,64 714.371,88 529.999,48 1.827.477,95 1.722.323,78 3.242.852,36 252.207,07 88.658.202,98 294.131,78 91.511.598,63 Summe Passiva Gesamtabschluss der Gemeinde Aldenhoven Haushaltsjahr 2016 Gesamtanhang für das Haushaltsjahr 2016 I.) Allgemeine Angaben Gem. § 116 GO NRW i.V.m. § 2 NKFEG Art. 1 des NKFG vom 16.04.2004 i.V.m. § 49 GemHVO haben die Gemeinden spätestens zum Stichtag 31.12.2010 einen Gesamtabschluss aufzustellen. Der Gesamtabschluss besteht aus: - der Gesamtergebnisrechnung (§ 49 Abs. 1 Nr. 1 GemHVO), - der Gesamtbilanz (§ 49 Abs. 1 Nr. 2 GemHVO) und - dem Gesamtanhang inkl. Kapitalflussrechnung (§ 49 Abs. 1 Nr. 3 GemHVO, § 116 Abs. 1 GO NRW). Dem Gesamtabschluss sind gem. § 49 Abs. 2 GemHVO beizufügen: - - ein Gesamtlagebericht und - - ein Beteiligungsbericht. Aufgabe des Gesamtabschlusses ist es, Informationen über die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Kommune und ihrer Betriebe so darzustellen, als ob es sich dabei um eine einzige Einheit handeln würde. Gem. § 116 Abs. 2 GO NRW sind in den Gesamtabschluss alle verselbstständigten Aufgabenbereiche in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form zu konsolidieren. Ausgenommen hiervon sind lediglich verselbstständigte Aufgabenbereiche, wenn sie für die Verpflichtung, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde zu vermitteln, von untergeordneter Bedeutung sind (§ 116 Abs. 3 GO NRW). II.) Konsolidierungskreis In Form einer Vollkonsolidierung ist in den Gesamtabschluss der Gemeinde Aldenhoven folgender verselbstständigter Aufgabenbereich in öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Organisationsform einbezogen: WOGA Wohnungsverwaltungsgesellschaft Aldenhoven GmbH & Co. KG, Beteiligung der Gemeinde Aldenhoven: 100 % Das Rechnungswesen und die Jahresabschlüsse des Unternehmens in privatrechtlicher Gesellschaftsform erfolgt nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung unter Anwendung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches. Im Rahmen der Aufstellung des Gesamtabschlusses sind diese entsprechend den für die Gemeinde maßgebenden Regeln des „Neuen Kommunalen Finanzmanagements – NKF“ zu konsolidieren. Anpassung der Ansatz- und Bewertungsmethoden Im Rahmen der Erstkonsolidierung wurden die Ansatz- und Bewertungsmethoden auf Einheitlichkeit im Konzern geprüft. Nach Prüfung aller Sachverhalte hat sich herausgestellt, dass keine Anpassungen notwendig waren. Kapitalkonsolidierung Für die Kapitalkonsolidierung findet die Neubewertungsmethode Anwendung (§ 50 Abs. 1, 2 GemHVO i.V.m. § 301 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 HGB). Nach der fiktiven Erwerbsmethode werden die im Einzelabschluss der Gemeinde Aldenhoven bilanzierten Finanzanlagen dem neu bewerteten Eigenkapital gegenübergestellt. Die daraus ggf. entstehenden Unterschiedsbeträge wurden zum Stichtag 01.01.2010 ermittelt, als Geschäfts- oder Firmenwert aktiviert und in Summe mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet. Schuldenkonsolidierung Die Schuldenkonsolidierung erfolgte nach § 50 Abs. 1, 2 GemHVO i.V.m. § 303 Abs. 1 HGB durch Eliminierung der Forderungen mit den entsprechenden Verbindlichkeiten zwischen den Betrieben. Hauptbestandteil dieses Konsolidierungsschrittes sind Forderungen im Einzelabschluss der Gemeinde, die mit den entsprechenden Verbindlichkeitenpositionen konsolidiert werden. Unwesentliche Forderungen und Verbindlichkeiten sind nicht Gegenstand der Schuldenkonsolidierung. Aufwands- und Ertragskonsolidierung Die Aufwands- und Ertragskonsolidierung erfolgte gemäß § 50 Abs. 1, 2 GemHVO i.V.m. § 305 Abs. 1 HGB durch Verrechnung der Erträge zwischen den Betrieben mit den auf sie entfallenden Aufwendungen. Für den Gesamtkonzern unwesentliche Aufwendungen und Erträge werden nicht konsolidiert. Zwischenergebniseliminierung Von einer Zwischenergebniseliminierung gem. § 50 Abs. 1, 2 GemHVO NRW konnte abgesehen werden, da keine Geschäftsvorfälle vorlagen, auf die die Anforderungen an eine Zwischenergebniskonsolidierung zutreffen (Lieferung von Vermögensgegenständen). Als Konsolidierungsgrundlage dient der Jahresabschluss des verselbstständigten Betriebs mit Stichtag 31.12.2016. Sonstige Beteiligungen des Konzerns Gemeinde Aldenhoven Der folgende verselbstständigte Aufgabenbereich wäre dem Grunde nach voll zu konsolidieren. Hierauf wird jedoch verzichtet, da er für die Darstellung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde Aldenhoven von untergeordneter Bedeutung ist (§ 116 Abs. 3 GO NRW): WOGA Beteiligungs GmbH, Beteiligung der Gemeinde Aldenhoven: 100 % Zum Abschlussstichtag wird die Beteiligung mit ihren Anschaffungskosten bilanziert. Ferner ist die Gemeinde Aldenhoven zum 31.12.2016 an folgenden Betrieben/ Gesellschaften/Verbänden beteiligt. Aufgrund der in diesen Fällen vorliegenden geringen Beteiligungsquote oder mangelnder Einflussnahme wird hier keine Konsolidierung vorgenommen. Die Bewertung der Beteiligungen in der Gesamtbilanz erfolgt auf Grundlage von Anschaffungskosten. Privatrechtliche Unternehmen - Verbandswasserwerk Aldenhoven GmbH, Beteiligung der Gemeinde Aldenhoven: 30,37 % kein maßgeblicher Einfluss - Entwicklungsgesellschaft Indeland GmbH, Beteiligung der Gemeinde Aldenhoven: 9,00 % - Freizeitzentrum Blaustein-See GmbH, Beteiligung der Gemeinde Aldenhoven: 5,00 % - EWV Energie- und Wasser-Versorgung GmbH, Beteiligung der Gemeinde Aldenhoven: < 0,01 % - GREEN Gesellschaft für regionale und erneuerbare Energie mbH, Beteiligung der Gemeinde Aldenhoven: 3,00 % Genossenschaften - Raiffeisenbank Aldenhoven eG Umlagezweckverbände - KDVZ – Kommunale Datenverarbeitungszentrale Rhein-Erft-Rur - WVER - Wasserverband Eifel-Rur III.) Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Im Einzelnen wurden im Konzern folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet: Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen, bewertet. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen, angesetzt. Es wurde von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, auf die Erfassung der Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten im Einzelnen wertmäßig den Betrag von 410 Euro ohne Umsatzsteuer nicht überschreiten, die selbständig genutzt werden können und einer Abnutzung unterliegen, zu verzichten (§ 29 Abs. 3 GemHVO). Gem. § 35 Abs. 2 GemHVO erfolgte eine Verbuchung unmittelbar als Aufwand. Für Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden in Einzelfällen Festwerte gem. § 34 Abs. 1 und 2 GemHVO gebildet. Die Finanzanlagen wurden mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang und der Veräußerung von Vermögensgegenständen nach § 90 Absatz 3 Satz 1 der Gemeindeordnung sowie aus Wertveränderungen von Finanzanlagen wurden seit dem Haushaltsjahr 2013 gem. § 43 Abs. 3 S. 1 GemHVO unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage verrechnet. Die Bewertung der Vorräte erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungs-/Herstellungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Forderungen sind zu Nennbeträgen angesetzt, wobei darin enthaltene Risiken durch Wertberichtungen berücksichtigt sind. Je nach Höhe und Art der Forderungen wurde nach Einzel- und Pauschalwertberichtigungen unterschieden. Die Investitionszuweisungen und –zuschüsse sowie Investitionsbeiträge zum Anlagevermögen werden passivisch als Sonderposten ausgewiesen. Sie werden über die Nutzungsdauer der durch sie mitfinanzierten Vermögensgegenstände erfolgswirksam aufgelöst. Zugänge zu den Sonderposten werden mit ihrem Nennwert angesetzt. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden für bestehende Versorgungsansprüche und sämtliche Anwartschaften gebildet. Diese wurden mit dem nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelten Teilwert auf der Basis eines Rechnungszinsfußes von 5 % angesetzt. Allen am Bilanzstichtag bestehenden und bis zur Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken ist durch die Bildung von Rückstellungen ausreichend Rechnung getragen worden. Die Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. IV.) Erläuterungen zur Gesamtbilanz AKTIVA Anlagevermögen Im Bereich „Anlagevermögen“ in der gemeindlichen Gesamtbilanz sind die gemeindlichen Vermögensgegenstände anzusetzen, die von der Gemeinde nicht nur vorübergehend für ihre Aufgabenerfüllung gehalten werden, sondern dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb der Gemeinde zu dienen (vgl. § 33 Absatz 1 GemHVO NRW). In der Gesamtbilanz ist das Anlagevermögen der Gemeinde und des konsolidierten Betriebes zusammengeführt; es umfasst rd. 97,8 % (Vorjahr 96,1 %) des gemeindlichen Vermögens. Das Anlagevermögen gliedert sich in immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen und Finanzanlagen. Das Sachanlagevermögen nimmt dabei mit 85.162 T€ (Vorjahr 86.454 T€) den größten Posten ein. Es setzt sich im Wesentlichen aus dem Infrastrukturvermögen (52.524 T€) und den bebauten Grundstücken (19.574 T€) zusammen. Gegenüber dem Einzelabschluss der Gemeinde Aldenhoven hat sich im Rahmen der Konsolidierung im Wesentlichen die Position „Bebaute Grundstücke“ verändert, da sich bei der WOGA KG Kindergärten und Wohnbauten im Eigentum befinden. Umlaufvermögen Vorräte Grundstücke, die zur Veräußerung vorgesehen sind, werden als Umlaufvermögen unter der Position „Vorräte“ bilanziert. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die hier im Einzelnen aufgeführten Forderungen ergeben sich aus der Jahresabgrenzung zum 31.12.2016. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten angesetzt. Für das in den Forderungen enthaltene Kreditrisiko sind Einzel- und Pauschalwertberichtigungen gebildet worden. Liquide Mittel Die Position liquide Mittel umfasst die Kontostände bei den Kreditinstituten, bei denen die Gemeinde Aldenhoven und die WOGA KG ein Konto unterhalten, sowie Barbestände. Aktive Rechnungsabgrenzung Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Stichtag darstellen. Unter dieser Position sind u. a. die Januar-Gehälter 2017 der Beamten sowie Investitionskostenzuschüsse bilanziert. PASSIVA Allgemeine Rücklage Das Eigenkapital wird gebildet aus der „Allgemeinen Rücklage“ und dem „Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag“. Der Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Erstkonsolidierung in Höhe von 119 T€ wurde zum Abschlussstichtag 31.12.2010 vollumfänglich mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet. Der Jahresüberschuss/-fehlbetrag setzt sich wie folgt zusammen: Gemeinde Aldenhoven WOGA KG Summe 1.160.876,16 € 40.094,12 € 1.200.970,28 € Sonderposten Sonderposten sind erhaltene Zuwendungen, die im Rahmen einer Zweckbindung für investive Maßnahmen vom Zuwendungsgeber bewilligt bzw. gezahlt wurden und von der Kommune nicht frei verwendet werden dürfen. Gem. § 43 Abs. 5 GemHVO wird die Auflösung der Sonderposten entsprechend der Abnutzung des bezuschussten Vermögensgegenstandes ertragswirksam vorgenommen. Aus der Anlagenbuchhaltung ergeben sich die Zuwendungen mit einem Wert zum 31.12.2016, soweit der bezuschusste Vermögensgegenstand noch nicht abgeschrieben ist. Rückstellungen Pensionsrückstellungen Nach § 36 Abs. 1 GemHVO sind Pensionsverpflichtungen nach den beamtenrechtlichen Vorschriften als Rückstellung anzusetzen. Zu diesen Rückstellungen gehören bestehende Versorgungsansprüche sowie sämtliche Anwartschaften und andere fortgeltende Ansprüche nach dem Ausscheiden aus dem Dienst. Der hier bilanzierte Betrag ist durch ein versicherungsmathematisches Gutachten der Rheinischen Versorgungskassen, Köln, ermittelt worden. Die entsprechenden Zuführungen wurden eingebucht. Instandhaltungsrückstellungen Für unterlassene Instandhaltung von Sachanlagen sind Rückstellungen anzusetzen, wenn die Nachholung der Instandhaltung hinreichend konkret beabsichtigt ist und als bisher unterlassen bewertet werden muss. Sonstige Rückstellungen Für Verpflichtungen, die dem Grunde oder der Höhe nach zum Abschlussstichtag noch nicht genau bekannt sind, sollen Rückstellungen angesetzt werden, sofern der zu leistende Betrag nicht geringfügig ist. Gebildet wurden Rückstellungen für bis zum Abschlussstichtag nicht genommenen Urlaub der MitarbeiterInnen, Gleitzeitguthaben und Überstunden sowie für Verpflichtungen aus der Altersteilzeit (derzeitige und potentielle Fälle) und Prüfungskosten. Ferner wurden Rückstellungen für offene Rechnungen gebildet. Bei den sonstigen Rückstellungen ist besonders auf die Rückstellung für drohende Verluste aus einem Rechtsstreit zur Gewerbesteuernachveranlagung hinzuweisen. Insgesamt wurden hier in den Jahren 2015 und 2016 bei der Gemeinde Aldenhoven 6.155 T€ aufwandswirksam verbucht. Verbindlichkeiten Der Bilanzausweis der Verbindlichkeiten orientiert sich im Wesentlichen an den Arten der Verbindlichkeiten, z. B. aus Krediten für Investitionen und zur Liquiditätssicherung, aus Lieferungen und Leistungen und aus Transferleistungen. Bei den Krediten für die Investitionen ist eine weitere Gliederung nach Gläubigern vorgeschrieben. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Die Darstellung erfolgt in dem als Anlage beigefügten Verbindlichkeitenspiegel gem. § 47 GemHVO. Passive Rechnungsabgrenzungsposten Rechnungsabgrenzungsposten auf der Passivseite sind Einzahlungen vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Stichtag darstellen. Unter dieser Position werden im Wesentlichen Grabnutzungsgebühren ausgewiesen. V.) Erläuterungen zur Gesamtergebnisrechnung Ordentliche Erträge Steuern und ähnliche Abgaben Hier werden sämtliche Steuererträge der Kommune ausgewiesen. Zuwendungen und allgemeine Umlagen Erträge aus Zuwendungen und allgemeinen Umlagen sind Finanzmittel, die den Charakter einer Finanzhilfe haben. Sie dienen der Erfüllung von kommunalen Aufgaben, bei denen die Kostendeckung oder eine Pauschalierung unerheblich sind. Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Unter öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten werden die Verwaltungsgebühren, die Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte sowie die zweckgebundenen Abgaben verbucht. Privatrechtliche Leistungsentgelte Privatrechtliche Leistungsentgelte sind u.a. Erträge aus Verkäufen sowie Mieten und Pachten. Kostenerstattungen und Kostenumlagen Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen beziehen sich auf die Erstattung bzw. Umlage für den betriebsbedingten Verbrauch von Gütern und Dienstleistungen zur Erbringung eines öffentlichen Güterangebotes. Sie werden in der Regel von den öffentlich-rechtlichen Körperschaften sowie verbundenen und privaten Unternehmen geleistet. Sonstige ordentliche Erträge Sonstige ordentliche Erträge sind alle anderen Erträge, die nicht speziell unter den anderen Ertragspositionen erfasst werden. Dabei handelt es sich in der Regel um Konzessionsabgaben sowie ordnungsrechtliche Erträge wie Bußgelder, Säumniszuschläge und Ausgleichszahlungen. Ordentliche Aufwendungen Personalaufwendungen Hierzu gehören alle auf der Arbeitgeberseite anfallenden Aufwendungen für das aktive Personal und Aufwendungen, die aufgrund von sonstigen arbeitnehmerähnlichen Vertragsformen geleistet werden. Hierzu zählen insbesondere die Dienstaufwendungen, Beiträge zu Versorgungskassen und gesetzlichen Sozialversicherungen, Beihilfen, Unterstützungsleistungen, Zuführung zu den Pensionsrückstellungen und pauschalierte Lohnsteuer. Versorgungsaufwendungen Unter der Haushaltsposition „Versorgungsaufwendungen“ sind die Aufwendungen aus Versorgungsleistungen der Gemeinde für ihre nicht mehr tätigen Beschäftigten sowie deren Angehörigen zu veranschlagen, soweit diese im Rahmen der Auszahlungen der Versorgungsleistungen oder der Umlagezahlungen an die Versorgungskasse entstehen. Aber auch Aufwendungen aus der Gewährung von Beihilfen an die Versorgungsempfänger sind unter dieser Haushaltsposition zu veranschlagen. Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen umfassen alle Aufwendungen, die mit dem Verwaltungshandeln („Betriebszweck“) bzw. Umsatz- oder Verwaltungserlösen wirtschaftlich zusammenhängen. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um die Aufwendungen für Energie, Wasser und Abwasser sowie Aufwendungen für die Unterhaltung und die Bewirtschaftung des Anlagevermögens. Bilanzielle Abschreibungen Die Abschreibungen stellen den Werteverzehr bzw. Ressourcenverbrauch des Anlagevermögens dar. Durch die ertragswirksame Auflösung von Sonderposten bei zuschussfinanzierten Investitionsgütern (s. o. Zuwendungen und allgemeine Umlagen) wird dieser Aufwand relativiert. Transferaufwendungen Unter der Haushaltsposition „Transferaufwendungen“ sind alle Leistungen der Gemeinde an Dritte zu veranschlagen, die von der Gemeinde gewährt werden, ohne dass die Gemeinde dadurch einen Anspruch auf eine konkrete Gegenleistung erwirbt. Sie beruhen i.d.R. auf einseitigen Geschäftsvorfällen und nicht auf einem Leistungsaustausch. Derartige gemeindliche Leistungen stellen daher gemeindliche Transferleistungen dar. Sie sind von der Gemeinde in der Ergebnisrechnung als Transferaufwendungen auf Grund eines gemeindlichen Leistungsbescheides zu erfassen, denn erst zu diesem Zeitpunkt ist eine rechtsverbindliche Leistungspflicht der Gemeinde und der wertbegründende Tatbestand entstanden. Unter diese gemeindliche Leistungspflicht fallen insbesondere die Leistungen an Umlageverbände (Kreisumlage) sowie gemeindliche Hilfen an private Haushalte (Sozialtransferaufwendungen). Typisch dafür sind Leistungen der Sozialhilfe, der Jugendhilfe, Leistungen an Arbeitssuchende, Leistungen an Kriegsopfer und ähnliche Anspruchsberechtigte, Leistungen an Asylbewerber sowie sonstige soziale Leistungen. Sonstige ordentliche Aufwendungen Sonstige ordentliche Aufwendungen umfassen alle Aufwendungen, die nicht in vorher genannten Aufwandspositionen, den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen oder den außerordentlichen Aufwendungen zuzuordnen sind. Darunter fallen sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen, Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten, Geschäftsaufwendungen sowie Aufwendungen für Beiträge und Sonstiges. Finanzerträge Zu den Finanzerträgen zählen Erträge aus Beteiligungen und Zinsen sowie ähnliche Erträge. Zinsen und sonstige Aufwendungen Hierzu zählen im Wesentlichen Zinsaufwendungen und Kreditbeschaffungskosten. Jahresergebnis Die Gesamtergebnisrechnung der Gemeinde Aldenhoven für das Haushaltsjahr 2016 schließt mit einem Überschuss in Höhe von 1.200.970,28 € ab. VI.) Erläuterungen zur Finanzrechnung Dem Gesamtanhang ist gemäß § 51 Abs. 3 GemHVO NRW eine Gesamtkapitalflussrechnung unter Beachtung des Deutschen Rechnungslegungsstandards Nr. 2 (DRS 2) beizufügen. Sie soll die Gesamtbilanz sowie die Gesamtergebnisrechnung um Informationen hinsichtlich der Herkunft und Verwendung der liquiden Mittel (Finanzlage) des „Gesamtkonzerns Gemeinde“, d.h. der Gemeinde selbst sowie der voll zu konsolidierenden verselbständigten Aufgabenbereiche, ergänzen. Die zahlungswirksame Veränderung des „Finanzmittelfonds“ ist das Gesamtergebnis aus den Cashflow-Ergebnissen a) aus der laufender Geschäftstätigkeit b) aus der Investitionstätigkeit c) aus der Finanzierungstätigkeit. Die Veränderung dieses „Finanzmittelfonds“ in einem Geschäftsjahr resultiert aus Zahlungen, die dem „Konzern Gemeinde“ zugeflossen bzw. von diesem abgeflossen sind. Der Finanzmittelfonds“ entspricht dabei den ausgewiesenen liquiden Mitteln. Die Gesamtkapitalflussrechnung ist dem Anhang als Anlage beigefügt. VII.) Sonstige Angaben Bürgschaften Zum 31.12.2016 bestehen seitens des Konzerns Gemeinde Aldenhoven Bürgschaften in Höhe von insgesamt 5.018.806,78 €. Zinssicherungsgeschäft Zur Begrenzung von Zinsänderungsrisiken und zur Zinskostenoptimierung schloss die Gemeinde zum 1. März 2010 ein Zinssicherungsgeschäft ab. Dabei handelt es sich um einen Swap mit einem Volumen von 1.033 T€. Der Swap weist zum 31. Dezember 2016 einen Nominalbetrag von 550 T€ aus. VIII.) Hinweise auf sonstige Unterlagen Dem Gesamtanhang sind folgende Unterlagen beigefügt: - Verbindlichkeitenspiegel gem. § 49 Abs. 3 GemHVO i.V.m. § 47 GemHVO Kapitalflussrechnung gem. § 51 Abs. 3 GemHVO Aldenhoven, den 20.10.2017 (Claßen) Bürgermeister (Ossenkopp) Kämmerer GESAMTVERBINDLICHKEITENSPIEGEL zum 31. Dezember 2016 Gemeinde Aldenhoven Gesamtbetrag des Haushaltsjahres EUR Restlaufzeit bis zu 1 Jahr EUR Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre EUR Restlaufzeit über 5 Jahre EUR Gesamtbertag des Vorjahres EUR 1. Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 1.1 vom privaten Kreditmarkt 1.1.1 von Banken und Kreditinstituten 13.970.070,69 0,00 372.689,96 13.597.380,73 14.782.672,49 14.650.000,00 9.650.000,00 5.000.000,00 0,00 18.300.000,00 12.964,75 0,00 12.964,75 0,00 16.380,06 4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 534.813,16 534.813,16 0,00 0,00 897.600,10 5. Sonstige Verbindlichkeiten 449.614,13 449.614,13 0,00 0,00 481.565,80 1.754.746,19 1.754.746,19 0,00 0,00 1.133.586,97 31.372.208,92 12.389.173,48 5.385.654,71 13.597.380,73 35.611.805,42 2. Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 2.1 vom privaten Kreditmarkt 3. Verbindlichkeiten aus Vorgänge, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 6. Erhaltene Anzahlungen Summe aller Verbindlichkeiten Gemeinde Aldenhoven Gesamtabschluss 2016 Gesamtkapitalflussrechnung 2016 2015 T€ T€ Gesamtjahresergebnis 1.201 -4.684 2.599 2.543 274 5.433 -1.456 -953 Bezeichnung 1 2 + Abschreibungen/Zuschreibungen auf das Anlagevermögen 3 +/- Zu-/Abnahme der Rückstellungen 4 +/- sonstige zahlungsunwirksame Erträge/Aufwendungen 5 +/- Verlust/Gewinn aus dem Abgang von Anlagevermögen 6 +/- Zu-/Abnahme der Vorräte, Forderungen und sonstige Aktiva 7 +/- Zu-/Abnahme der Verbindlichkeiten und sonstige Passiva 8 = Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 9 - Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen 10 - Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen 11 + Einzahlungen aus Abgängen des Sachanlagevermögens 0 0 265 -124 235 766 3.118 2.980 -5 -14 -1.297 -1.305 1 22 12 - Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen 13 + Einzahlungen für Sonderposten für Zuwendungen/Beiträge/Sonstige 14 = Cashflow aus der Investitionstätigkeit 15 + Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten 16 - Auszahlungen aus der Tilgung von Krediten -4.463 -1.160 17 = Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -4.463 -1.160 Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds (= Zeilen 8 + 14 + 17) -1.297 1.280 1.827 547 530 1.827 18 19 + Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 20 = Finanzmittelfonds am Ende der Periode 0 0 1.349 757 48 -540 0 0 Gesamtlagebericht der Gemeinde Aldenhoven für das Haushaltsjahr 2016 Gliederung: I. Einleitung II. Überblick über den Geschäftsverlauf und über die Gesamtlage III. Analyse der Haushaltswirtschaft des „Konzerns Gemeinde Aldenhoven“ 1. 2. 3. 4. Vermögenslage und Kapitalstruktur Schuldenlage Ertragslage Finanzlage IV. Ziele und Kennzahlen V. Prognosen und Risiken für die künftige Entwicklung VI. Wesentliche Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Rechnungsjahres VII. Organe der Gemeinde Aldenhoven und Mitgliedschaften I. Einleitung Das „Neue Kommunale Finanzmanagement für Kommunen in Nordrhein-Westfalen (NKF)“ hat die Gemeinde Aldenhoven zum 01.01.2007 umgesetzt. Damit verbunden war eine Umstellung der Erfassung der Geschäftsvorfälle nach dem System der doppelten Buchführung. Eine Eröffnungsbilanz wurde zum 01.01.2007 aufgestellt (§ 92 GO NRW); bei den Jahresabschlüssen 2007 bis 2010 wurden in Einzelfällen nachträglich Wertberichtigungen gemäß § 92 Abs. 7 GO NRW vorgenommen. Die Gemeinde Aldenhoven hat nach den Vorschriften der GO NRW (§§ 116 ff.) und der GemHVO (§§ 49 ff.) für jedes Haushaltsjahr einen Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) aufzustellen. Zu diesem Zweck sind die Jahresabschlüsse der Kernverwaltung und aller wesentlichen verselbständigten Aufgabenbereiche in öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Form zu konsolidieren. Der Gesamtabschluss besteht aus einer Gesamtbilanz, einer Gesamtergebnisrechnung sowie dem Gesamtanhang und ist um einen Gesamtlagebericht (§ 51 GemHVO) und einen Beteiligungsbericht zu ergänzen. In den vorliegenden Gesamtabschluss wurden die Jahresabschlüsse zum 31.12.2016 der Gemeinde Aldenhoven sowie der WOGA Wohnungsverwaltungsgesellschaft Aldenhoven GmbH & Co. KG (WOGA) als wesentlicher verselbständigter Aufgabenbereich (Vollkonsolidierungskreis) einbezogen. Durch den Gesamtlagebericht ist das durch den Gesamtabschluss zu vermittelnde Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde einschließlich der verselbständigten Aufgabenbereiche zu erläutern. Hierzu werden dargestellt: - - Überblick über den Geschäftsablauf mit den wichtigsten Ergebnissen des Gesamtabschlusses und die Gesamtlage in ihren tatsächlichen Verhältnissen, eine ausgewogene und umfassende, dem Umfang der gemeindlichen Aufgabenerfüllung entsprechende, Analyse der Haushaltswirtschaft der Gemeinde unter Einbeziehung der verselbständigten Aufgabenbereiche und der Gesamtlage der Gemeinde Aldenhoven, Erläuterung produktorientierter Ziele und Kennzahlen, soweit sie bedeutsam für das Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde sind, und unter Bezugnahme auf die im Gesamtabschluss enthaltenen Ergebnisse, Chancen und Risiken für die künftige Gesamtentwicklung der Gemeinde Aldenhoven einschließlich der zu Grunde liegenden Annahmen, Angaben über die Verantwortlichen gem. § 116 Abs. 4 GO NRW. II. Überblick über den Geschäftsverlauf und über die Gesamtlage Der Jahresabschlusses 2016 der Gemeinde Aldenhoven (Kernverwaltung) schließt in der Ergebnisrechnung mit einem Überschuss von 1.201 T€ ab. Gegenüber der Haushaltsplanung (erwarteter Überschuss von 87 T€) konnte das Jahresergebnis deutlich verbessert werden. Auf der Einnahmenseite sind die die Steuererträge gegenüber dem Planansatz gestiegen. So liegen die Gewerbesteuererträge um 347 T€ und die Einkommensteueranteile um 183 T€ über dem Planansatz. Außerdem sind die Erträge aus Grundstücksverkäufen unter Berücksichtigung des abzuziehenden Buchwertes um 82 T€ höher ausgefallen. Auf der Ausgabenseite ist insbesondere auf die Anpassung der Rückstellung für drohende Verluste aus dem Rechtsstreit zur Gewerbesteuernachveranlagung hinzuweisen. Insgesamt wurden hier weitere 248 T€ Zinsaufwendungen verbucht und haben das Jahresergebnis beeinflusst. Des Weiteren sind nicht geplante Einsparungen, wie z.B. bei den Zinsaufwendungen aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase zu verzeichnen, die sich positiv auf das Ergebnis auswirken. Demgegenüber stehen Mehraufwendungen im Bereich der Personalaufwendungen aufgrund der erforderlichen Erweiterung der Kindertagesstätte Regenbogen sowie bei den Transferaufwendungen, da die Nachforderung der Abrechnung der Jugendamtsumlage 2015 in Höhe von 190 T€ in den Jahresabschluss zusätzlich eingeflossen ist. Die WOGA Wohnungsverwaltungsgesellschaft Aldenhoven GmbH & Co. KG (WOGA) erzielte nach der Gewinn- und Verlustrechnung einen Überschuss in Höhe von 40 T€. Nachdem die beiden vergangenen Jahren durch den Abriss der Gebäude in der Frauenrather Straße negativ beeinflusst waren und jeweils zu Fehlbeträgen führten, konnte im Jahr 2016 wieder ein Gewinn erwirtschaftet werden. Der Gesamtjahresüberschuss beträgt demnach 1.201 T€. Im Jahr 2011 hat das Land NRW das Stärkungspaktgesetz verabschiedet. Das Gesetz dient zur Unterstützung der überschuldeten oder von der Überschuldung bedrohten Kommunen und hat ein Volumen in Höhe von 350 Mio. p.a. Die Gemeinde Aldenhoven ist verpflichtet, bereits in der ersten Stufe teilzunehmen. Für die Gemeinde bedeutet dies jährliche Mehrerträge aufgrund der auszuzahlenden Konsolidierungshilfe. Diese betrug im Jahr 2016 insgesamt 801 T€. Für die Jahre 2012 bis 2021 musste die Gemeinde einen Sanierungsplan aufstellen, der im Jahr 2016 einen ausgeglichenen Haushalt unter Berücksichtigung der Konsolidierungshilfe und im Jahr 2021 ohne Konsolidierungshilfe vorsieht. Der Sanierungsplan für das Jahr 2016 wurde aufgestellt, von der Gemeinde beschlossen und von der Bezirksregierung genehmigt. In den Folgejahren erfolgt jeweils eine Fortschreibung des Sanierungsplans. Aufgrund des Sanierungsplans ergeben sich erhebliche Auswirkungen für die folgenden Jahre, da die beschlossenen Sparmaßnahmen erheblich in das Gemeindeleben eingreifen. So wurden u.a. Erhöhungen der Steuerhebesätze, die Veränderung der Schullandschaft, weiterer Personalabbau sowie die Erhebung zusätzlicher Gebühren beschlossen. Inwieweit diese Maßnahmen tatsächlich zu einer Konsolidierung führen, werden die nächsten Jahre zeigen. Wesentliche Risiken, die gegen eine Konsolidierung sprechen, sind insbesondere die durch Unterhaltungsstau auftretenden Gebäudeschäden, die Entwicklung der Transferaufwendungen und die Zinssätze für Kredite. III. Analyse der Haushaltswirtschaft des „Konzerns Gemeinde Aldenhoven“ 1. Vermögenslage und Kapitalstruktur Die Vermögensstruktur ist durch das Anlagevermögen, insbesondere die Sachanlagen (immaterielles Vermögen, Grundstücke, Infrastrukturvermögen, Anlagen im Bau), geprägt; sie hat sich im Jahr 2016 wie folgt entwickelt: Bezeichnung 31.12.2016 T€ % 31.12.2015 T€ % Aktiva 1. Anlagevermögen Immaterielle Vermögensgegenstände Unbebaute Grundstücke Bebaute Grundstücke Infrastrukturvermögen Kunstgegenstände Maschinen und techn. Anlagen, Fahrzeuge Betriebs- und Geschäftsausstattung Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau Finanzanlagen 2. Umlaufvermögen Vorräte Forderungen und sonst. Vermögensgegenstände Liquide Mittel 3. Aktive Rechnungsabgrenzung 86.683,7 20,8 10.053,3 19.574,2 52.524,1 3,6 881,1 1.605,6 520,5 1.500,5 1.722,3 536,5 655,8 530,0 252,2 97,8 0,0 11,3 22,1 59,2 0,0 1,0 1,8 0,6 1,7 1,9 0,6 0,7 0,6 0,3 87.974,6 19,9 9.994,9 20.245,4 53.189,3 3,9 940,9 1.549,2 530,6 1.500,5 3.242,9 701,0 714,4 1.827,5 294,1 96,1 0,0 10,9 22,1 58,1 0,0 1,0 1,7 0,6 1,6 3,5 0,8 0,8 2,0 0,3 Bilanzsumme 88.658,2 100,0 91.511,6 100,0 Bezeichnung 31.12.2016 T€ % 31.12.2015 T€ % Passiva 1. Eigenkapital Allgemeine Rücklage Jahresergebnis 2. Sonderposten Zuwendungen Beiträge Gebührenausgleich Sonstige Sonderposten 3. Rückstellungen Pensionsrückstellungen Instandhaltungsrückstellungen Sonstige Rückstellungen 4. Verbindlichkeiten Kredite für Investitionen Kredite zur Liquiditätssicherung Vorgänge, die Kreditaufnahmen gleichkommen Lieferungen und Leistungen Sonstige Verbindlichkeiten Erhaltene Anzahlungen 5. Passive Rechnungsabgrenzung 8.043,9 6.842,9 1.201,0 31.478,3 29.786,2 207,7 608,3 876,1 16.084,8 8.845,2 163,2 7.076,4 31.372,2 13.970,1 14.650,0 13,0 534,8 449,6 1.754,7 1.679,0 9,1 7,7 1,4 35,5 33,6 0,2 0,7 1,0 18,1 10,0 0,2 8,0 35,4 15,8 16,5 0,0 0,6 0,5 2,0 1,9 6.865,4 11.549,7 -4.684,3 31.556,6 29.996,0 177,7 593,4 789,5 15.810,5 8.787,1 321,8 6.701,6 35.611,9 14.782,7 18.300,0 16,4 897,6 481,6 1.133,6 1.667,2 7,5 12,6 -5,1 34,5 32,8 0,2 0,6 0,9 17,3 9,6 0,4 7,3 38,9 16,2 20,0 0,0 1,0 0,5 1,2 1,8 Bilanzsumme 88.658,2 100,0 91.511,6 100,0 2. Schuldenlage Bei der Betrachtung der Schulden sind vorwiegend die langfristigen Kredite für Investitionen und die kurzfristigen Kredite zur Liquiditätssicherung von Bedeutung. Die Investitionskredite betragen unter Berücksichtigung planmäßiger Tilgungen am 31.12.2016 insgesamt 13.970 T€ (Vorjahr 14.783 T€). Liquiditätskredite werden zum 31.12.2016 in Höhe von insgesamt 14.650 T€ (Vorjahr 18.300 T€) in Anspruch genommen. Somit ergibt sich insgesamt eine Verringerung der Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag. 3. Ertragslage Die Zusammenführung der Einzelabschlüsse im Rahmen des Konsolidierungskreises (Gemeinde/Kernverwaltung mit der konsolidierten Beteiligung WOGA Wohnungsverwaltungsgesellschaft Aldenhoven GmbH & Co. KG) führt zu folgender konsolidierten Gesamtbetrachtung der Ergebnisstruktur 2016: Ergebnisstruktur 2016 2015 T€ T€ Ordentliche Erträge 34.406,4 31.943,6 Ordentliche Aufwendungen 32.583,3 35.289,0 1.823,1 -3.345,4 -622,1 -1.338,9 1.201,0 -4.684,3 Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit Finanzergebnis Gesamtergebnis Die ordentlichen Gesamterträge sind geprägt durch die Erträge aus Steuern und Landeszuweisungen der Kernverwaltung, u.a. Gewerbesteuern (3.918 T€; Vorjahr 5.008 T€), Grundsteuer B (3.572 T€; Vorjahr 2.620 T€), Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (5.570 T€; Vorjahr 5.395 T€) und Schlüsselzuweisungen vom Land (6.688 T€; Vorjahr 6.071 T€) sowie den öffentlich-rechtlichen Gebühren (4.794 T€; Vorjahr 4.896 T€). Bei den ordentlichen Gesamtaufwendungen sind außer den bereits erwähnten Mehraufwendungen die Transferaufwendungen der Kernverwaltung wie u.a. Kreisund Jugendamtsumlage (12.644 T€; Vorjahr 12.129 T€) und Gewerbesteuerumlagen inklusive Fonds Deutsche Einheit (566 T€; Vorjahr 857 T€) sowie die Personalund Versorgungsaufwendungen (6.379 T€; Vorjahr 5.845 T€) hervorzuheben. Das konsolidierte Gesamtergebnis des „Konzern Gemeinde Aldenhoven“ schließt mit einem Jahresüberschuss von 1.201 T€ ab. Es setzt sich zusammen aus: Jahresergebnisse a) Gemeinde Aldenhoven 2016 2015 T€ T€ 1.160,9 -4.665,2 40,1 -19,1 1.201,0 -4.684,3 b) WOGA Wohnungsverwaltungsgesellschaft Aldenhoven GmbH & Co. KG Summe der Einzelabschlüsse 4. Finanzlage Der Bestand der liquiden Mittel beträgt zum Gesamtbilanzstichtag (31.12.2016) insgesamt 530 T€ (Vorjahr 1.827 T€). Dem gegenüber stehen Kredite zur Liquiditätssicherung in Höhe von 14.650 T€ (Vorjahr 18.300 T€). Einen Überblick über die Herkunft und Verwendung der finanziellen Mittel gibt die als Anlage zum Gesamtanhang beigefügte Gesamtkapitalflussrechnung. Bei der Aufstellung wurden die Grundsätze des Deutschen Rechnungslegungsstandards Nr.2 (DRS 2) beachtet. Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit Cashflow aus der Investitionstätigkeit Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit Veränderungen des Finanzmittelfonds Finanzmittelbestand am Anfang der Periode Finanzmittelbestand am Ende der Periode 3.118 T€ 48 T€ -4.463 T€ -1.297 T€ 1.827 T€ 530 T€ Der positive Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit beträgt 3.118 T€ und stellt die positive Entwicklung der Gemeinde dar. Gegenüber dem Vorjahr (2.980 T€) hat sich wiederum eine leichte Verbesserung ergeben. Im Haushaltsjahr 2016 konnten somit Darlehen in Höhe von 4.463 T€ zurückgezahlt werden. Der Finanzmittelbestand aus Konzernsicht ist zum Jahresende mit rund 530 T€ positiv. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass Liquiditätskredite in Höhe von rund 14.650 T€ zur Deckung des kurzfristigen Finanzbedarfs notwendig waren. IV. Ziele und Kennzahlen Die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage anhand der durch RdErl. des Innenministeriums vom 01.10.2008 festgelegten einheitlichen Kriterien durch NKF-Kennzahlen stellt sich wie folgt dar: 31.12.2016 in % I. II. Haushaltswirtschaftliche Gesamtsituation 1. Aufwandsdeckungsgrad = Ordentliche Erträge x 100 : Ordentliche Aufwendungen 2. Eigenkapitalquote 1 = Eigenkapital x 100 : Bilanzsumme 3. Eigenkapitalquote 2 = (Eigenkapital + Sonderposten Zuwendungen/Beiträge/Sonstige) x 100 : Bilanzsumme 4. Fehlbetragsquote = Negatives Jahresergebnis x (-100) : Allgemeine Rücklage Kennzahlen zur Vermögenslage 5. Infrastrukturquote = Infrastrukturvermögen x 100 : Bilanzsumme 6. Abschreibungsintensität = Bilanzielle Abschreibungen x 100 : Ordentliche Aufwendungen 7. Drittfinanzierungsquote = Erträge aus Auflösung von Sonderposten x 100 : Bilanzielle Abschreibungen III. Kennzahlen zur Finanzlage 8. Anlagendeckungsgrad 2 = (Eigenkapital + Sonderposten Zuwendungen/Beiträge/Sonstige + langfristiges Fremdkapital) x 100 : Anlagevermögen 9. Liquidität 2. Grades = (Liquide Mittel + Kurzfristige Forderungen) x 100 : Kurzfristige Verbindlichkeiten 10. Kurzfristige Verbindlichkeitsquote = Kurzfristige Verbindlichkeiten x 100 : Bilanzsumme 11. Zinslastquote = Finanzaufwendungen x 100 : Ordentliche Aufwendungen IV. Kennzahlen zur Ertragslage 12. Zuwendungsquote = Erträge aus Zuwendungen x 100 : Ordentliche Erträge 13. Personalintensität = Personalaufwendungen x 100 : Ordentliche Aufwendungen 14. Sach- und Dienstleistungsintensität = Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen x 100 : Ordentliche Aufwendungen 15. Transferaufwandsquote = Transferaufwendungen x 100 : Ordentliche Aufwendungen 31.12.2015 in % 105,60 90,52 9,07 7,50 43,89 41,34 -17,55 40,56 59,24 58,12 7,98 7,20 51,65 51,74 71,21 69,79 7,12 11,86 27,27 29,89 2,20 6,88 31,88 27,31 17,76 14,83 15,01 13,72 47,16 40,69 V. Prognosen und Risiken für die künftige Entwicklung Der Ausblick auf die künftige Entwicklung ist im Wesentlichen davon abhängig, wie die im Rahmen der Aufstellung des Haushaltssanierungsplanes beschlossenen Konsolidierungsmaßnahmen umgesetzt werden. Außerdem maßgeblich für die künftige Entwicklung sind die Entwicklung der Umlagezahlungen an den Kreis sowie die der Zinssätze. Die Vorgabe des Stärkungspaktgesetzes, im Jahr 2016 einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen, wurde sowohl im Ergebnisplan als auch in der Ergebnisrechnung erreicht. Hierdurch wurden sowohl der Eigenkapitalverzehr als auch die Zunahme der Kreditverbindlichkeiten zunächst gebremst. Dies wurde jedoch im Wesentlichen durch die stetige Anhebung der Steuerhebesätze erreicht, wodurch jährliche Mehraufwendungen insbesondere bei der Entwicklung der Kreis- und Jugendamtsumlage kompensiert wurden. Die Diskussionen im Zusammenhang mit dem Haushalt 2017, in dem wiederum Mehraufwendungen bei den Transferaufwendungen aber auch Mindererträge bei den Schlüsselzuweisungen zu verzeichnen sind, zeigen jedoch, dass die Belastungsgrenze bei den Bürgern und Unternehmen erreicht ist. Der für den Haushaltsausgleich notwendige Hebesatz bei der Grundsteuer B in Höhe von über 1.000 Punkten und somit auch der Haushalt für das Jahr 2017 wurden vom Rat der Gemeinde Aldenhoven nicht beschlossen. Daher ist es aktuell mehr als fraglich, ob die Gemeinde unter den aktuellen Grundsätzen der Finanzierung der Umlageverbände und der Gemeindefinanzierung mittel- und langfristig die Vorgaben des Stärkungspaktes aus eigener Kraft einhalten kann. Durch die Jahresfehlbeträge in den Vorjahren sind die Liquiditätskredite in den letzten Jahren deutlich angestiegen. Der Höchststand von 20.300 T€ wurde im Jahr 2013 erreicht. Seitdem sind die Liquiditätskredite rückläufig. Sie betragen zum 31.12.2016 insgesamt noch 14.650 T€. In diesem Zusammenhang ist jedoch auf den mittlerweile hohen Bestand an Rückstellungen (16.083 T€) hinzuweisen, wovon 7.238 T€ kurz- und mittelfristig zu Auszahlungen führen können. Hier ist im Wesentlichen auf eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten aufgrund eines laufenden Einspruchsverfahrens im Rahmen der Gewerbesteuerveranlagung hinzuweisen. Sollten diese Rückstellungen in Höhe von 6.155 T€ zu einer Auszahlung führen, hätte dies erhebliche Auswirkungen auf die Verschuldung der Gemeinde Aldenhoven sowie die Entwicklung der Zinsaufwendungen. Die Ursachen für den erheblichen Eigenkapitalverzehr sind vielfältig. Die zunehmenden Sozialleistungen, die derzeit größtenteils von den Kommunen zu tragen sind, müssen gerechter umverteilt werden. Die stufenweise Übernahme der Kosten für die Grundsicherung durch den Bund ist ein positives Signal. Diese finanzielle Unterstützung wird, nach derzeitigem Stand, durch die erhöhten Aufwendungen für die Eingliederung von behinderten Menschen, aufgesaugt. Hier muss der Bund ebenfalls die anfallenden Aufwendungen übernehmen. Das Land hat mit dem Stärkungspaktgesetz ebenfalls einen ersten Schritt zur Unterstützung der Kommunen beschritten. Inwiefern dieses Gesetz sich jedoch in den nächsten Jahren in der Praxis erweist, wenn die Transferaufwendungen steigen, die Gewerbesteuereinnahmen wegbrechen sollten oder die Zinssätze wieder Normalniveau erreichen, bleibt abzuwarten. Solange das Konnexitätsprinzip nicht beachtet wird, wird es schwierig sein, den Kommunen ihre Selbstverwaltung zu erhalten. Weiterhin sind die Umlageverbände aufgefordert, stärker die Finanzkraft ihrer Zahler zu betrachten. Dies hätte zur Folge, dass die Umlageverbände ebenfalls stärker gezwungen wären, ihre Sach- und Personalaufwendungen wirtschaftlicher einzusetzen. Durch das Stärkungspaktgesetz hat die Gemeinde Aldenhoven in den vergangenen Jahren die Hebesätze stetig angehoben. Im Vergleich zu den Nachbarkommunen belegt die Gemeinde Aldenhoven nun einen Spitzenplatz. Berücksichtigt man jedoch, dass andere Stärkungspaktkommunen den Hebesatz für die Grundsteuer B auf nahezu 1.000 Punkte angehoben und die Grundsteuer somit nahezu verdoppelt haben, werden die Auswirkungen dieses Gesetzes sehr deutlich. Ein großes Risiko für die zukünftige Ertragslage besteht neben den im Bericht bereits genannten Risiken in den nur schwer planbaren Instandhaltungsaufwendungen. Insbesondere in den vergangenen Haushaltsjahren wurde deutlich, wie sehr das Jahresergebnis durch äußere Einflüsse (Beseitigung von Unwetterschäden) und auch bedingt durch den Instandhaltungsstau der letzten Jahre (Rohrbruchschäden) beeinflusst wird. Der Haushalt ist durch die Einsparmaßnahmen so knapp bemessen, dass z.B. witterungsbedingte Steigerungen bei den Heizkosten oder größere Reparaturen nicht kompensiert werden können. Die Jahresfehlbeträge der Haushaltsjahre 2014 und 2015 resultierten im Wesentlichen aus Erhöhungen von Rückstellungen, die keine Auswirkungen auf die Liquidität hatten. Bedingt durch den Jahresüberschuss im Haushaltsjahr 2016, konnten somit in den vergangenen Jahren die Liquiditätskredite deutlich reduziert werden. Dennoch werden weiterhin Liquiditätskredite in Höhe von 14.650 T€ in Anspruch genommen. Durch die Inanspruchnahme von Rückstellungen kann der Stand der Liquiditätskredite kurz- und mittelfristig wieder erheblich ansteigen. Durch das Stärkungspaktgesetz und die damit bestehende gesetzliche Verpflichtung, auch in den Folgejahren Überschüsse zu erwirtschaften, werden die Liquiditätskredite planmäßig weiter zurückgeführt. Aufgrund des hohen Kreditbestandes wird die vollständige Tilgung und somit die Verringerung des Zinsrisikos allerdings noch viele Jahre in Anspruch nehmen. VI. Wesentliche Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Rechnungsjahres Wesentliche Vorgänge von besonderer Bedeutung, die sich nach dem Schluss des Rechnungsjahres ereignet haben, sind nicht zu verzeichnen. VII. Organe der Gemeinde Aldenhoven und Mitgliedschaften Die Vorschrift des § 116 Abs. 4 GO NRW verlangt, dass zu jedem Gesamtabschluss am Schluss des Gesamtlageberichtes für die Mitglieder der Verwaltungsvorstands bzw. für den Bürgermeister und den Kämmerer, sowie für die Ratsmitglieder, auch wenn die Personen im Haushaltsjahr ausgeschieden sind, Angaben über persönliche Verhältnisse zu machen sind. Damit werden unter Namensnennung der Verantwortlichen individualisierte Angaben von jedem Einzelnen gefordert. Dazu gehören z.B. auch Angaben über die Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien sowie die Mitgliedschaft in Organen von gemeindlichen Betrieben. Die Übersicht ist dem Gesamtlagebericht als Anlage beigefügt. Aldenhoven, den 20.10.2017 (Claßen) Bürgermeister (Ossenkopp) Kämmerer Übersicht nach § 95 Abs. 2 GO NRW Name Ratsherr Ackens Vorname Hans Beruf Mitgliedschaft in Organen von verselbständigen Mitgliedschaft in Aufgabenbereichen in öffentl.Aufsichtsräten rechtl. oder privatrechtl. Form der und anderen Kontrollgremien in § 1 Abs. 1 und 2 des i.S.d. § 125 Abs. 1 Satz 3 des Landesorganisationsgesetzes Aktiengesetzes genannten Behörden oder Einrichtungen Rentner Mitgliedschaften in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen Funktionen in Vereinen oder vergleichbaren Gremien WOGA Beteiligungs GmbH Gesellschafterversammlung (stellv. Mitglied) St. Sebastianus Schützenbrüderschaft Aldenhoven (Mitglied) WOGA GmbH & Co. KG Gesellschafterversammlung (stellv. Mitglied) Kindergarten "Kleine Freunde"-Kindergartenrat (Mitglied) St.Mauritius-Schützenbrüderschaft Freialdenhoven (Mitglied) St.Mätthaus-Schützenbruderschaft Pattern (Mitglied) Ratsherr Buder Markus Soldat WOGA Beteiligungs GmbH Gesellschafterversammlung (Mitglied) SC Borussia Freialdenhoven 1912 (Mitglied) Karnevalsgesellschaft "Turmschwalben" Aldenhoven (Vorsitzender) WOGA GmbH & Co. KG Gesellschafterversammlung (Mitglied) Schulzweckverband Schirmerschule Verbandsversammlung (stellv. Mitglied) bis 31.07.2015 Schulzweckverband Aldenhoven-Linnich Verbandsversammlung (Mitglied) Förderschulzweckverband im Kreis Düren Verbandsversammlung (Mitglied) Bürgermeister Claßen Ralf Bürgermeister Städte- und Gemeindebund NRW-Mitgliederversammlung (stellv. Mitglied) Kindergarten "Haus für Kinder"-Kindergartenrat (Mitglied) Verbandswasserwerk Aldenhoven GmbH Aufsichtsrat (Mitglied) WOGA Beteiligungs GmbH und WOGA GmbH & Co. KGGesellschafterversammlung (Mitglied) EntwicklungsGmbH Indeland Aufsichtsrat (Mitglied) EntwicklungsGmbH Indeland Gesellschafterversammlung (Mitglied) KDVZ Rhein-Erft-Rur-Verbandsversammlung (Mitglied) Aachener Verkehrsverbund (AVV)Beirat des Kreises Düren (Mitglied) Schulzweckverband Aldenhoven-Linnich Verbandsversammlung (Mitglied) Verbandswasserwerk Aldenhoven GmbH Gesellschafterversammlung (Mitglied) Schulzweckverband Schirmerschule - Verbandsversammlung (Mitglied) bis 31.07.2015 EWV GmbHGesellschafterversammlung (Mitglied) Kindergarten "Kleine Freunde"-Kindergartenrat (Mitglied) Städte- und Gemeindebund NRW-Mitgliederversammlung (Mitglied) Kindergarten "Regenbogen"- Kindergartenrat (Mitglied) Green GmbH Gesellschafterversammlung (Mitglied) Jagdgenossenschaft Aldenhoven Jagdvorsteher Rurenergie GmbH - Beirat (Mitglied) Förderschulzweckverband im Kreis Düren Verbandsversammlung (Mitglied) Übersicht nach § 95 Abs. 2 GO NRW Name Ratsherr Dickmeis Vorname Willi Beruf Mitgliedschaft in Organen von verselbständigen Mitgliedschaft in Aufgabenbereichen in öffentl.Aufsichtsräten rechtl. oder privatrechtl. Form der und anderen Kontrollgremien in § 1 Abs. 1 und 2 des i.S.d. § 125 Abs. 1 Satz 3 des Landesorganisationsgesetzes Aktiengesetzes genannten Behörden oder Einrichtungen Rentner Mitgliedschaften in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen WOGA Beteiligungs GmbH Gesellschafterversammlung (stellv. Mitglied) Funktionen in Vereinen oder vergleichbaren Gremien Leben wie Zuhause e.V. Aldenhoven (Mitglied) St. Sebastianus Schützenbruderschaft Aldenhoven (Mitglied) WOGA GmbH & Co. KG Gesellschafterversammlung (stellv. Mitglied) EWV GmbH Gesellschafterversammlung (stellv. Mitglied) Kirchenkreis Jülich-Mitwelt-Ausschuß (beratendes Miglied) Kreisfeuerwehrverband Düren e.V. (Ehrenmitglied) Mukoviszidose e.V. Aachen (Vorstandsmitglied) Freizeitzentrum Blausteinsee GmbH Gesellschafterversammlung (stellv.Mitglied) TuS Aldenhoven (Mitglied) Gemeindeverein der ev. Kirche Aldenhoven (Vorsitzender) bis 30.09.2015 Rurdorfer Krippenfreunde e.V. Linnich (Mitglied) Verdi-Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft (Mitglied) Ratsherr Drehsen Dieter Rentner WOGA Beteiligungs GmbH Gesellschafterversammlung (stellv. Mitglied) WOGA GmbH & Co. KG Gesellschafterversammlung (stellv. Mitglied) Ratsherr Faust Jürgen freigestellter Betriebsrat Verbandswasserwerk Aldenhoven GmbH-Aufsichtsrat (stellv. Mitglied) REWE Zentral AG Aufsichtsrat (Mitglied) Verbandswasserwerk Aldenhoven GmbH Gesellschafterversammlung (Mitglied) Schulzweckverband Schirmerschule Verbandsversammlung (stellv. Mitglied) bis 31.07.2015 WOGA Beteiligungs GmbH Gesellschafterversammlung (Mitglied) SV Teutonia 1913 Niedermerz e.V. - Vorstand (Beisitzer) WOGA GmbH & Co. KG Gesellschafterversammlung (Mitglied) Freizeitzentrum Blausteinsee GmbH Gesellschafterversammlung (Mitglied) Ratsherr Fiedler Franz-Josef Rentner Verbandswasserwerk Aldenhoven GmbH-Aufsichtsrat (stellv. Mitglied) WOGA Beteiligungs GmbH Gesellschafterversammlung (Vorsitzender) Bergmännischer Traditionsverein "Glück Auf" Aldenhoven (Vorsitzender) WOGA GmbH & Co. KG Gesellschafterversammlung (Vorsitzender) Schulzweckverband Schirmerschule Verbandsversammlung (Mitglied) Übersicht nach § 95 Abs. 2 GO NRW Name Ratsherr Froning Vorname Dieter Beruf Unternehmensberater Mitgliedschaft in Organen von verselbständigen Mitgliedschaft in Aufgabenbereichen in öffentl.Aufsichtsräten rechtl. oder privatrechtl. Form der Mitgliedschaften in Organen und anderen Kontrollgremien in § 1 Abs. 1 und 2 des sonstiger privatrechtlicher Unternehmen i.S.d. § 125 Abs. 1 Satz 3 des Landesorganisationsgesetzes Aktiengesetzes genannten Behörden oder Einrichtungen Verbandswasserwerk WOGA Beteiligungs GmbH Aldenhoven GmbH-Aufsichtsrat Gesellschafterversammlung (Mitglied) (Mitglied) WOGA GmbH & Co. KG EntwicklungsGmbH Indeland Gesellschafterversammlung (Mitglied) Aufsichtsrat (Mitglied) EWV GmbH - Beirat (Mitglied) Funktionen in Vereinen oder vergleichbaren Gremien Schulzweckverband Aldenhoven-Linnich Verbandsversammlung (Mitglied) EWV GmbH - Gesellschafterversammlung (Mitglied) Verbandswasserwerk Aldenhoven GmbH Gesellschafterversammlung (Mitglied) Ratsherr Grzegorczyk Hermann Programmierer und Bediener Schulzweckverband Aldenhoven-Linnich Verbandsversammlung (stellv. Mitglied) Karnevalsgesellschaft "Turmschwalben" Aldenhoven (Mitglied) Deutsches Rotes Kreuz, Aldenhoven (Beisitzer) Gewerkschaft-IG BCE (Mitglied) Förderschulzweckverband im Kreis Düren Verbandsversammlung (stellv. Mitglied) Ratsherr Hüllenkremer Frank Maschinenbediener Ratsherr Jansen Bernd Student Ratsherr Kleiker Wilhelm nicht berufstätig Städte- und Gemeindebund NRW-Mitgliederversammlung (stellv. Mitglied) WOGA Beteiligungs GmbH Gesellschafterversammlung (Mitglied) IG Rosenmontagszug Siersdorf (stellv. Vorsitzender) Städte- und Gemeindebund NRW-Mitgliederversammlung (Mitglied) WOGA GmbH & Co. KG Gesellschafterversammlung (Mitglied) WOGA Beteiligungs GmbH Gesellschafterversammlung (Mitglied) Schulzweckverband Aldenhoven - Linnich Verbandsversammlung (Mitglied) WOGA GmbH & Co. KG Gesellschafterversammlung (Mitglied) KG Turmschwalben Aldenhoven (stellv. Geschäftsführer) Kindergarten "Haus für Kinder" - Kindergartenrat (Mitglied) KG Schleer Klös 1936 e.V. (Vorsitzender) Übersicht nach § 95 Abs. 2 GO NRW Name Ratsherr Klems Vorname Wolfgang Beruf Mitgliedschaft in Organen von verselbständigen Mitgliedschaft in Aufgabenbereichen in öffentl.Aufsichtsräten rechtl. oder privatrechtl. Form der und anderen Kontrollgremien in § 1 Abs. 1 und 2 des i.S.d. § 125 Abs. 1 Satz 3 des Landesorganisationsgesetzes Aktiengesetzes genannten Behörden oder Einrichtungen Vorruheständler Mitgliedschaften in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen WOGA BeteiligungsGmbHGesellschafterversammlung (stellv. Mitglied) Funktionen in Vereinen oder vergleichbaren Gremien Städte- und Gemeindebund NRW-Mitgleiderversammlung (Mitglied) WOGA GmbH & Co. KG Gesellschafterversammlung (stellv. Mitglied) Verbandswasserwerk Aldenhoven GmbH Gesellschafterversammlung (stellv. Mitglied) Ratsherr Königstein Hans-Josef Bergbauingenieur i.R. EntwicklungsGmbH IndelandAufsichtsrat (Mitglied) Arbeitsgemeinschaft Inde-Rur - Mitgliederversammlung (stellv. Mitglied) Wasserverband Eifel-Rur-Verbandsversammlung (Mitglied) Vereinigte Vereine Niedermerz (Vorsitzender) Ratsherr Krapp Georg Rechtsanwalt Verbandswasserwerk Aldenhoven GmbH-Aufsichtsrat (Mitglied) Verbandswasserwerk Aldenhoven GmbH Gesellschafterversammlung (Mitglied) Pfarrgemeinde St. Johannes, Niedermerz (Mitglied im Kirchenvorstand) Leben wie Zuhause e.V. Aldenhoven (Vorsitzender) Schulzweckverband Aldenhoven-Linnich Verbandsversammlung (Mitglied) Schulzweckverband Schirmerschule Verbandsversammlung (Mitglied) bis 31.07.2015 Ratsherr Lübke Edmund Rentner Ratsfrau Mörsch Mihaela Dipl.-Ingenieurin (Ro) Ratsfrau Müller Monika Managerin für soziale Einrichtungen Ratsherr Müskes Hans-Walter Operateur Verbandswasserwerk Aldenhoven GmbH Gesellschafterversammlung (stellv. Mitglied) Förderschulzweckverband im Kreis Düren Verbandsversammlung (Mitglied) Schulzweckverband Aldenhoven-Linnich Verbandsversammlung (stellv. Mitglied) KG Schlemmännchere Dürboslar (Vorstandsmitglied) Städte- und Gemeindebund NRW-Mitgliederversammlung (Mitglied) IG Rosenmontagszug Siersdorf (Kassenwart) Übersicht nach § 95 Abs. 2 GO NRW Name Ratsherr Neulen Vorname Leo Beruf Mitgliedschaft in Organen von verselbständigen Mitgliedschaft in Aufgabenbereichen in öffentl.Aufsichtsräten rechtl. oder privatrechtl. Form der und anderen Kontrollgremien in § 1 Abs. 1 und 2 des i.S.d. § 125 Abs. 1 Satz 3 des Landesorganisationsgesetzes Aktiengesetzes genannten Behörden oder Einrichtungen Rentner Mitgliedschaften in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen Funktionen in Vereinen oder vergleichbaren Gremien WOGA Beteiligungs GmbH Gesellschafterversammlung (Mitglied) WOGA GmbH & Co. KG Gesellschafterversammlung (Mitglied) Verbandswasserwerk Aldenhoven GmbH Gesellschafterversammlung (Mitglied) Kämmerer Ossenkopp Hans-Michael Diplom-Verwaltungswirt Ratsherr Paduschek Alfred Förderverein St.Sebastianus Schützenbruderschaft Aldenhoven (Kassenwart) Maschinenbautechniker WOGA BeteiligungsGmbHGesellschafterversammlung (stellv. Mitglied) Arbeitsgemeinschaft Inde-Rur-Mitgliederversammlung (stellv. Mitglied) WOGA GmbH & Co. KG Gesellschafterversammlung (stellv. Mitglied) Ratsherr Poullig Alexander Gärtner Grünmetropole e.V. - Mitgliederversammlung (stellv. Mitglied) KG Schleer Klös 1936 e.V. (Beisitzer) Kindergarten "Haus für Kinder"-Kindergartenrat (Mitglied) Tambourcorps Niedermerz/Schleiden (Vorsitzender) Ratsherr Ratsfrau Ratsherr Raab Raab Schodler Kajetan Kirsten Reinhard nicht berufstätig Medizinprodukteberaterin/Hygienefachberaterin kaufm. Angestellter Verbandswasserwerk Aldenhoven GmbH-Aufsichtsrat (stellv. Mitglied) WOGA Beteiligungs GmbH Gesellschafterversammlung (stellv. Mitglied) Karnevalsgesellschaft "Turmschwalben" Aldenhoven (Schatzmeister) WOGA GmbH & Co. KG Gesellschafterversammlung (stellv. Mitglied) Schulzweckverband Schirmerschule - Verbandsversammlung (Mitglied) bis 31.07.2015 WOGA Beteiligungs GmbH Gesellschafterversammlung (stellv. Mitglied) SV Aldenhoven/Pattern (stellv. Geschäftsführer) Schulzweckverband Schirmerschule Verbandsversammlung (Mitglied) bis 31.07.2015 WOGA GmbH & Co. KG Gesellschafterversammlung (stellv. Mitglied) Schulzweckverband Aldenhoven-Linnich Verbandsversammlung (stellv. Mitglied) Förderschulzweckverband im Kreis Düren Verbandsversammlung (stellv. Mitglied) IG BCE Ortsgruppe Siersdorf (Vorsitzender) Knappschaft-Bahn-See (Versichertenältester) Übersicht nach § 95 Abs. 2 GO NRW Name Vorname Beruf Ratsherr Stötzer Dennis kfm. Angestellter Ratsherr Wassenhoven Udo Vertriebstrainer Mitgliedschaft in Organen von verselbständigen Mitgliedschaft in Aufgabenbereichen in öffentl.Aufsichtsräten rechtl. oder privatrechtl. Form der Mitgliedschaften in Organen und anderen Kontrollgremien in § 1 Abs. 1 und 2 des sonstiger privatrechtlicher Unternehmen i.S.d. § 125 Abs. 1 Satz 3 des Landesorganisationsgesetzes Aktiengesetzes genannten Behörden oder Einrichtungen Verbandswasserwerk Verbandswasserwerk Aldenhoven GmbH Aldenhoven GmbH-Aufsichtsrat Gesellschafterversammlung (stellv. Mitglied) (stellv. Mitglied) Verbandswasserwerk Aldenhoven GmbH-Aufsichtsrat (Mitglied) EntwicklungsGmbH Indeland Aufsichtsrat (Mitglied) Funktionen in Vereinen oder vergleichbaren Gremien WOGA Beteiligungs GmbH Gesellschafterversammlung (stellv. Mitglied) Schulzweckverband Aldenhoven-Linnich Verbandsversammlung (Mitglied) WOGA GmbH & Co. KG Gesellschafterversammlung (stellv. Mitglied) Kindergarten "Kleine Freunde" - Kindergartenrat (Mitglied) SC Borussia Freialdenhoven 1912 (Vorstandsmitglied) EntwicklungsGmbH Indeland Gesellschafterversammlung (Mitglied) Ratsherr Wondra Daniel Werbekaufmann WOGA Beteiligungs GmbH Gesellschafterversammlung (Mitglied) DMS - Die Mundgesundheitsstiftung - Deutschland (Mitglied des Kuratoriums) WOGA GmbH & Co. KG Gesellschafterversammlung (Mitglied) Ratsherr Wolter Thomas Beamter WOGA Beteiligungs GmbH Gesellschafterversammlung (stellv. Mitglied) WOGA GmbH & Co. KG Gesellschafterversammlung (stellv. Mitglied) Schulzweckverband Schirmerschule Verbandsversammlung (stellv. Mitglied) bis 31.07.2015