Daten
Kommune
Kerpen
Größe
153 kB
Datum
03.05.2016
Erstellt
08.04.16, 13:17
Aktualisiert
08.04.16, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 18.1 / Zentrales
TOP
Baumanagement
Drs.-Nr.: 169.16
Sachbearbeiter: Detlef Habicht
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
19.04.2016
Haupt- und Finanzausschuss
26.04.2016
Stadtrat
03.05.2016
X
29.03.2016
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Abschluss eines Erschließungsvertrages zum Bebauungsplan BR Nr. 356
"Eifelstraße/Heerstraße"
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
X
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 4.500 € (s. Anlage)
X
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr und der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt / der
Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt den Abschluss eines Erschließungsvertrages (siehe
Anlage) mit der Firma Ten Brinke Projektentwicklung GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer
Albert ten Brinke, Dinxperloer Straße 18-20, 46399 Bocholt für den Bereich des Bebauungsplanes
BR Nr. 356 „Eifelstraße/Heerstraße“ im Stadtteil Brüggen.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter Amtsleiter
Zuständiger
Dezernent
Habicht
Schwister
Vaaßen
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Seidenpfennig
MAßNAHME:
______________________________________________
ÜBERSICHT
lfd. Jahr
Ausgaben / Einnahmen
Aufwendungen / Erträge
1. Folgejahr
2. Folgejahr
3. Folgejahr
4. Folgejahr
Einmalkosten
Ausgaben / Aufwendungen
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten)
Einrichtungskosten
4.500 €
Personalkosten
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt:
4.500 €
Einnahmen / Erträge
Zuschüsse
Beiträge
gesamt:
Aufwand netto:
4.500 €
Folgekosten:
Aufwendungen
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
Personalkosten
gesamt
Erträge
Zuschüsse
Gebühren
gesamt
Beschlussvorlage 169.16
Seite 2
Begründung:
Die Kolpingstadt entwickelt auf Intention des Investors und in enger Abstimmung mit diesem, den
Bebauungsplanes BR Nr. 356 „Eifelstraße/Heerstraße“ im Stadtteil Brüggen.
Die Zielvorstellung der Planung für den Bereich des Bebauungsplanes ist es, durch eine
Angebotsplanung für einen großflächigen Vollsortimenter in Kombination mit Wohnnutzungen in
den Obergeschossen in einer städtebaulich integrierten Lage eine wohnortnahe Nahversorgung
im Stadtteil Brüggen und ein attraktives Wohnungsangebot in zentraler Lage zu fördern. Weiterhin
soll die derzeit städtebaulich unbefriedigende Situation neu geordnet und aufgewertet werden.
Das Bebauungsplanverfahren wird nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung)
durchgeführt. Da die zulässige Grundfläche aufgrund der geringen Größe des Bebauungsplanes
unterhalb der Obergrenze gemäß § 13a BauGB liegt, entfallen eine formale Umweltprüfung und
der Umweltbericht. Anhaltspunkte für eine Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung nach UVPG
liegen nicht vor.
Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist dem Lageplan in der Anlage 2 des
Erschließungsvertrages zu entnehmen.
Zur Sicherung der Erschließung ist es unter anderem erforderlich, dass zwischen der Kolpingstadt
Kerpen und dem zuständigen Straßenbaulastträger eine Verwaltungsvereinbarung abgeschlossen
und umgesetzt wird. Der Erschließungsträger verpflichtet sich deshalb in dem beigefügten
Vertragsentwurf unter anderem dazu, neben der Durchführung aller sonstigen
Erschließungsmaßnahmen, alle Rechte und Pflichten aus der noch abzuschließenden
Verwaltungsvereinbarung zu übernehmen, sämtliche anfallenden Kosten zu finanzieren und
soweit erforderlich die Kolpingstadt von allen ggf. anfallenden Kosten freizustellen.
Um nun die Erschließung des Plangebietes unter Berücksichtigung der o. g. Ziele zu ermöglichen
und zu sichern, soll der in der Anlage beigefügte Entwurf des Erschließungsvertrages zwischen
der Kolpingstadt Kerpen und der Firma Ten Brinke Projektentwicklung GmbH, vertreten durch den
Geschäftsführer Albert ten Brinke, Dinxperloer Straße 18-20, 46399 Bocholt abgeschlossen
werden.
Die Verwaltung bittet um Beschluss gemäß Beschlussentwurf.
Beschlussvorlage 169.16
Seite 3