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Beschlussvorlage (Abschluss eines Erschließungsvertrages zum Bebauungsplan BR Nr. 356 "Eifelstraße/Heerstraße")

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
153 kB
Datum
03.05.2016
Erstellt
08.04.16, 13:17
Aktualisiert
08.04.16, 13:17
Beschlussvorlage (Abschluss eines Erschließungsvertrages zum Bebauungsplan BR Nr. 356 "Eifelstraße/Heerstraße") Beschlussvorlage (Abschluss eines Erschließungsvertrages zum Bebauungsplan BR Nr. 356 "Eifelstraße/Heerstraße") Beschlussvorlage (Abschluss eines Erschließungsvertrages zum Bebauungsplan BR Nr. 356 "Eifelstraße/Heerstraße")

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KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 18.1 / Zentrales TOP Baumanagement Drs.-Nr.: 169.16 Sachbearbeiter: Detlef Habicht Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr 19.04.2016 Haupt- und Finanzausschuss 26.04.2016 Stadtrat 03.05.2016 X 29.03.2016 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Abschluss eines Erschließungsvertrages zum Bebauungsplan BR Nr. 356 "Eifelstraße/Heerstraße" Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten X Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 4.500 € (s. Anlage) X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr und der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt / der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt den Abschluss eines Erschließungsvertrages (siehe Anlage) mit der Firma Ten Brinke Projektentwicklung GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Albert ten Brinke, Dinxperloer Straße 18-20, 46399 Bocholt für den Bereich des Bebauungsplanes BR Nr. 356 „Eifelstraße/Heerstraße“ im Stadtteil Brüggen. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter Amtsleiter Zuständiger Dezernent Habicht Schwister Vaaßen Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Seidenpfennig MAßNAHME: ______________________________________________ ÜBERSICHT lfd. Jahr Ausgaben / Einnahmen Aufwendungen / Erträge 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr 4. Folgejahr Einmalkosten Ausgaben / Aufwendungen Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) Einrichtungskosten 4.500 € Personalkosten Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: 4.500 € Einnahmen / Erträge Zuschüsse Beiträge gesamt: Aufwand netto: 4.500 € Folgekosten: Aufwendungen Sachkosten (z.B. Unterhaltung) Schuldendienste/Zinsen Abschreibung Personalkosten gesamt Erträge Zuschüsse Gebühren gesamt Beschlussvorlage 169.16 Seite 2 Begründung: Die Kolpingstadt entwickelt auf Intention des Investors und in enger Abstimmung mit diesem, den Bebauungsplanes BR Nr. 356 „Eifelstraße/Heerstraße“ im Stadtteil Brüggen. Die Zielvorstellung der Planung für den Bereich des Bebauungsplanes ist es, durch eine Angebotsplanung für einen großflächigen Vollsortimenter in Kombination mit Wohnnutzungen in den Obergeschossen in einer städtebaulich integrierten Lage eine wohnortnahe Nahversorgung im Stadtteil Brüggen und ein attraktives Wohnungsangebot in zentraler Lage zu fördern. Weiterhin soll die derzeit städtebaulich unbefriedigende Situation neu geordnet und aufgewertet werden. Das Bebauungsplanverfahren wird nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) durchgeführt. Da die zulässige Grundfläche aufgrund der geringen Größe des Bebauungsplanes unterhalb der Obergrenze gemäß § 13a BauGB liegt, entfallen eine formale Umweltprüfung und der Umweltbericht. Anhaltspunkte für eine Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung nach UVPG liegen nicht vor. Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist dem Lageplan in der Anlage 2 des Erschließungsvertrages zu entnehmen. Zur Sicherung der Erschließung ist es unter anderem erforderlich, dass zwischen der Kolpingstadt Kerpen und dem zuständigen Straßenbaulastträger eine Verwaltungsvereinbarung abgeschlossen und umgesetzt wird. Der Erschließungsträger verpflichtet sich deshalb in dem beigefügten Vertragsentwurf unter anderem dazu, neben der Durchführung aller sonstigen Erschließungsmaßnahmen, alle Rechte und Pflichten aus der noch abzuschließenden Verwaltungsvereinbarung zu übernehmen, sämtliche anfallenden Kosten zu finanzieren und soweit erforderlich die Kolpingstadt von allen ggf. anfallenden Kosten freizustellen. Um nun die Erschließung des Plangebietes unter Berücksichtigung der o. g. Ziele zu ermöglichen und zu sichern, soll der in der Anlage beigefügte Entwurf des Erschließungsvertrages zwischen der Kolpingstadt Kerpen und der Firma Ten Brinke Projektentwicklung GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Albert ten Brinke, Dinxperloer Straße 18-20, 46399 Bocholt abgeschlossen werden. Die Verwaltung bittet um Beschluss gemäß Beschlussentwurf. Beschlussvorlage 169.16 Seite 3