Daten
Kommune
Brühl
Größe
105 kB
Datum
18.11.2014
Erstellt
11.11.14, 18:30
Aktualisiert
11.11.14, 18:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
51/1
Frädrich, Jürgen
514214
15.10.2014
224/2014
Betreff
Kinder- und Jugendbeteiligung in Brühl
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Finanzielle Auswirkungen
x
x Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST 533101/36020200
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
Beschlussentwurf:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt den Stadtjugendring mit der Umsetzung des
Konzeptes „Kinder- und Jugendbeteiligung in Brühl“ vorbehaltlich der im Haushalt
bereitgestellten Mittel zu beauftragen.
Erläuterungen:
1. Vorbemerkungen
Seit 1995 hat der Jugendgemeinderat (JGR) in der Stadt Brühl die institutionelle
Interessenvertretung von Brühler Jugendlichen übernommen. Seit dem fanden regelmäßig
im zweijährigen Turnus Neuwahlen statt und durch den Sitz eines Mitglieds des JGR als
beratendes Mitgliedes im Jugendhilfe- und im Schulausschuss wurde eine Beteiligung von
Jugendlichen an politischen Entscheidungsprozessen ermöglicht. Punktuell wurde die
Arbeit des JGR durch einen Mitarbeiter der Abteilung Jugend unterstützt. Die letzten
Neuwahlen fanden in 2010 statt, turnusmäßige Neuwahlen in 2012 konnten aufgrund
mangelnder Beteiligung von Seiten der amtierenden JGR-Mitglieder nicht durchgeführt
werden. Die Tendenz zur mangelnden Motivation zum Ende der zweijährigen
Legislaturperiode konnte auch schon in vorangegangenen Wahlperioden festgestellt
werden.
Die Erfahrungen mit dem Brühler Jugendgemeinderat wurden, insbesondere durch die
Initiative des Stadtjugendringes (SJR), zum Anlass genommen, um eine veränderte
Ausrichtung der Kinder- und Jugendbeteiligung in Brühl zu diskutieren. Die
satzungsgemäßen Ziele des JGR, wie unter anderem
- Vertretung der Interessen der Brühler Jugendlichen,
- durch Anregungen, Empfehlungen und Stellungnahmen den Rat und die Verwaltung in
Angelegenheiten die Jugendliche betreffen zu beraten,
konnten nach Einschätzung der Fachabteilung, vor allem in den letzten Jahren, selten
oder überhaupt nicht erreicht werden.
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2. Formen der Kinder- und Jugendbeteiligung
Als Grundlage für eine Diskussion werden nun folgend die drei Grundformen der
Beteiligung dargestellt und beschrieben.
2.1 Projektbezogene Partizipation
Bei der projektbezogenen Partizipation handelt es sich um Aktivitäten, die sich um relativ
zeitnahe Lösungen für überschaubare und abgrenzbare Probleme bzw. konkrete
Planungsvorhaben bemühen. Die Vorteile von projektbezogener Beteiligung liegen darin,
dass sie für alle Interessierten unabhängig vom Bildungshintergrund zugänglich sind, die
Kinder und Jugendlichen die Erfolge ihres Engagements sehen können und sich mit dem
Produkt ihrer Arbeit identifizieren können. Ein Nachteil könnte sein, dass die Integration in
den politischen Entscheidungsprozess eher schwach ausgeprägt ist. Beispiele für
projektbezogenen Formen der Beteiligung in Brühl sind die Beteiligung von Kindern an der
Gestaltung von Spielplätzen oder z. B. die Beteiligung von Jugendlichen an der Gestaltung
der Skateranlage im Brühler Süden.
2.2 Offene Formen
Offene Formen sind Modelle, die jungen Menschen die Möglichkeit geben, ihre Meinung
gegenüber Politik, Verwaltung oder Medien zu artikulieren. Diese Meinungsäußerung kann
über ein persönliches Gespräch, aber auch über Umfragen und Studien erfolgen. Ein
wichtiges Merkmal von offenen Beteiligungsformen besteht darin, dass keine Verpflichtung
zu Regelmäßigkeit für die Kinder und Jugendlichen besteht. Offene Formen sind bspw.
Jugendforen, Bürgermeistersprechstunden oder Jugendstudien. Bei
Diskussionsveranstaltungen ist eine professionelle Moderation wichtig, weil Jugendliche
die Chancen haben müssen, gleich oft und gleich lange zu reden.
2.3 Parlamentarische oder ähnliche Beteiligung
Hier findet man zum einen Modelle direkter Beteiligung, die durch Kontinuität und
formale/institutionalisierte Strukturen ähnlich denen von Erwachsenen gekennzeichnet
sind, wie z.B. den Jugendgemeinderat in Brühl. Nachteile sind hier die Prägung durch
erwachsene Denkstrukturen und damit fehlende Berücksichtigung des individuellen
Entwicklungsstandes und der individuellen Bedürfnisse von Jugendlichen. Zudem erfordert
diese parlamentarische Form der Beteiligung in der Regel Schlüsselkompetenzen, die nur
von Jugendlichen mit entsprechenden Bildungshintergrund erbracht werden können. Ein
Vorteil bei diesen Modellen ist sicherlich die Integration in den politischen
Entscheidungsprozess und dadurch eine mögliche Minderung von Politikverdrossenheit.
Zum anderen zählen auch die gesetzlichen Maßnahmen zur Einbindung der Jugendlichen
in kommunalpolitische Entscheidungsprozesse, wie die Wahlaltersenkung auf 16 Jahre
oder die Bestellung eines Kinder- und Jugendbeauftragen.
3. Perspektiven für die Kinder- und Jugendbeteiligung in Brühl
Wie unter 1. dargestellt, sind die Nachteile einer parlamentarischen Beteiligungsform auch
in Brühl zu erkennen. Aus den Erfahrungen anderer Kommunen mit parlamentarischen
Beteiligungsformen ist ebenfalls deutlich geworden, dass das Funktionieren eines
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Jugendparlamentes in hohem Masse von der geleisteten Unterstützung eines
hauptamtlichen Mitarbeiters abhängig ist. Hier sind in der Regel umfangreiche personelle
Ressourcen erforderlich. Deshalb wurden folgende Ziele für eine Neuorientierung der
Kinder- und Jugendbeteiligung in Brühl formuliert:
- Verknüpfung möglichst vieler Vorteile der unterschiedlichen Beteiligungsformen.
- Funktionierende Jugendbeteiligung durch Unterstützung einer verantwortlichen Person zu garantieren.
- Möglichst geringe Folgekosten zu erzeugen.
In Zusammenarbeit mit dem Vorstand des Stadtjugendringes Brühl wurde auf der Basis
dieser Zielvorgaben ein Konzeptvorschlag entwickelt, welcher die Beschäftigung eines/-r
„Jugendreferenten/-tin“ als geringfügig beschäftigte Kraft beim Stadtjugendring vorsieht.
Diese Person schafft die Voraussetzungen für einen politischen Dialog unter den Kindern
und Jugendlichen in Brühl, indem sie Kontakte zu Schülervertretungen und
Jugendverbänden etabliert und pflegt, in regelmäßigen Abständen Kinder- und
Jugendforen organisiert und als Multiplikator ggf. Themen in Jugendhilfe- oder
Schulausschuss einbringt. Aus Sicht des Fachamtes bietet dieses Konzept sehr gute
Möglichkeiten der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an sie betreffende
Entscheidungen, weil der Ansprechpartner bekannt und vertraut ist und auch die
notwendige Flexibilität im Umgang mit den unterschiedlichen jugendkulturellen Eigenarten
und den unterschiedlichen sozialen Hintergründen. Somit könnten Themen
zielgruppengerecht aufgearbeitet werden.
Das Konzept wurde in der Sitzung der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 KJHG „Kinder- und
Jugendförderung“ am 01.10.2014 vorgestellt und dort einhellig befürwortet. Das
vollständige Konzept mit einer Kostenkalkulation ist in der Anlage beigefügt. Als
Kostenrahmen zur Umsetzung des Konzeptvorschlages wird ein Betrag von 9000 € als
erforderlich erachtet. Die entsprechenden Mittel dafür sind in der Haushaltsplanung für
2015 und in den darauffolgenden Jahren bereitzustellen.
Anlage(n):
(1) Kostenkalkulation "Jugendreferent"
(2) Konzept Kinder- und Jugendbeteiligung SJR
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