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Vorlage (Kinder- und Jugendbeteiligung in Brühl)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
105 kB
Datum
18.11.2014
Erstellt
11.11.14, 18:30
Aktualisiert
11.11.14, 18:30
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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 51/1 Frädrich, Jürgen 514214 15.10.2014 224/2014 Betreff Kinder- und Jugendbeteiligung in Brühl Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Finanzielle Auswirkungen x x Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST 533101/36020200 Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss beschließt den Stadtjugendring mit der Umsetzung des Konzeptes „Kinder- und Jugendbeteiligung in Brühl“ vorbehaltlich der im Haushalt bereitgestellten Mittel zu beauftragen. Erläuterungen: 1. Vorbemerkungen Seit 1995 hat der Jugendgemeinderat (JGR) in der Stadt Brühl die institutionelle Interessenvertretung von Brühler Jugendlichen übernommen. Seit dem fanden regelmäßig im zweijährigen Turnus Neuwahlen statt und durch den Sitz eines Mitglieds des JGR als beratendes Mitgliedes im Jugendhilfe- und im Schulausschuss wurde eine Beteiligung von Jugendlichen an politischen Entscheidungsprozessen ermöglicht. Punktuell wurde die Arbeit des JGR durch einen Mitarbeiter der Abteilung Jugend unterstützt. Die letzten Neuwahlen fanden in 2010 statt, turnusmäßige Neuwahlen in 2012 konnten aufgrund mangelnder Beteiligung von Seiten der amtierenden JGR-Mitglieder nicht durchgeführt werden. Die Tendenz zur mangelnden Motivation zum Ende der zweijährigen Legislaturperiode konnte auch schon in vorangegangenen Wahlperioden festgestellt werden. Die Erfahrungen mit dem Brühler Jugendgemeinderat wurden, insbesondere durch die Initiative des Stadtjugendringes (SJR), zum Anlass genommen, um eine veränderte Ausrichtung der Kinder- und Jugendbeteiligung in Brühl zu diskutieren. Die satzungsgemäßen Ziele des JGR, wie unter anderem - Vertretung der Interessen der Brühler Jugendlichen, - durch Anregungen, Empfehlungen und Stellungnahmen den Rat und die Verwaltung in Angelegenheiten die Jugendliche betreffen zu beraten, konnten nach Einschätzung der Fachabteilung, vor allem in den letzten Jahren, selten oder überhaupt nicht erreicht werden. BGM Zust. Dez. Fachbereich Kämmerer FB 14 Seite - 2 – Drucksache 224/2014 2. Formen der Kinder- und Jugendbeteiligung Als Grundlage für eine Diskussion werden nun folgend die drei Grundformen der Beteiligung dargestellt und beschrieben. 2.1 Projektbezogene Partizipation Bei der projektbezogenen Partizipation handelt es sich um Aktivitäten, die sich um relativ zeitnahe Lösungen für überschaubare und abgrenzbare Probleme bzw. konkrete Planungsvorhaben bemühen. Die Vorteile von projektbezogener Beteiligung liegen darin, dass sie für alle Interessierten unabhängig vom Bildungshintergrund zugänglich sind, die Kinder und Jugendlichen die Erfolge ihres Engagements sehen können und sich mit dem Produkt ihrer Arbeit identifizieren können. Ein Nachteil könnte sein, dass die Integration in den politischen Entscheidungsprozess eher schwach ausgeprägt ist. Beispiele für projektbezogenen Formen der Beteiligung in Brühl sind die Beteiligung von Kindern an der Gestaltung von Spielplätzen oder z. B. die Beteiligung von Jugendlichen an der Gestaltung der Skateranlage im Brühler Süden. 2.2 Offene Formen Offene Formen sind Modelle, die jungen Menschen die Möglichkeit geben, ihre Meinung gegenüber Politik, Verwaltung oder Medien zu artikulieren. Diese Meinungsäußerung kann über ein persönliches Gespräch, aber auch über Umfragen und Studien erfolgen. Ein wichtiges Merkmal von offenen Beteiligungsformen besteht darin, dass keine Verpflichtung zu Regelmäßigkeit für die Kinder und Jugendlichen besteht. Offene Formen sind bspw. Jugendforen, Bürgermeistersprechstunden oder Jugendstudien. Bei Diskussionsveranstaltungen ist eine professionelle Moderation wichtig, weil Jugendliche die Chancen haben müssen, gleich oft und gleich lange zu reden. 2.3 Parlamentarische oder ähnliche Beteiligung Hier findet man zum einen Modelle direkter Beteiligung, die durch Kontinuität und formale/institutionalisierte Strukturen ähnlich denen von Erwachsenen gekennzeichnet sind, wie z.B. den Jugendgemeinderat in Brühl. Nachteile sind hier die Prägung durch erwachsene Denkstrukturen und damit fehlende Berücksichtigung des individuellen Entwicklungsstandes und der individuellen Bedürfnisse von Jugendlichen. Zudem erfordert diese parlamentarische Form der Beteiligung in der Regel Schlüsselkompetenzen, die nur von Jugendlichen mit entsprechenden Bildungshintergrund erbracht werden können. Ein Vorteil bei diesen Modellen ist sicherlich die Integration in den politischen Entscheidungsprozess und dadurch eine mögliche Minderung von Politikverdrossenheit. Zum anderen zählen auch die gesetzlichen Maßnahmen zur Einbindung der Jugendlichen in kommunalpolitische Entscheidungsprozesse, wie die Wahlaltersenkung auf 16 Jahre oder die Bestellung eines Kinder- und Jugendbeauftragen. 3. Perspektiven für die Kinder- und Jugendbeteiligung in Brühl Wie unter 1. dargestellt, sind die Nachteile einer parlamentarischen Beteiligungsform auch in Brühl zu erkennen. Aus den Erfahrungen anderer Kommunen mit parlamentarischen Beteiligungsformen ist ebenfalls deutlich geworden, dass das Funktionieren eines BGM Zust. Dez. Fachbereich Kämmerer FB 14 Seite - 3 – Drucksache 224/2014 Jugendparlamentes in hohem Masse von der geleisteten Unterstützung eines hauptamtlichen Mitarbeiters abhängig ist. Hier sind in der Regel umfangreiche personelle Ressourcen erforderlich. Deshalb wurden folgende Ziele für eine Neuorientierung der Kinder- und Jugendbeteiligung in Brühl formuliert: - Verknüpfung möglichst vieler Vorteile der unterschiedlichen Beteiligungsformen. - Funktionierende Jugendbeteiligung durch Unterstützung einer verantwortlichen Person zu garantieren. - Möglichst geringe Folgekosten zu erzeugen. In Zusammenarbeit mit dem Vorstand des Stadtjugendringes Brühl wurde auf der Basis dieser Zielvorgaben ein Konzeptvorschlag entwickelt, welcher die Beschäftigung eines/-r „Jugendreferenten/-tin“ als geringfügig beschäftigte Kraft beim Stadtjugendring vorsieht. Diese Person schafft die Voraussetzungen für einen politischen Dialog unter den Kindern und Jugendlichen in Brühl, indem sie Kontakte zu Schülervertretungen und Jugendverbänden etabliert und pflegt, in regelmäßigen Abständen Kinder- und Jugendforen organisiert und als Multiplikator ggf. Themen in Jugendhilfe- oder Schulausschuss einbringt. Aus Sicht des Fachamtes bietet dieses Konzept sehr gute Möglichkeiten der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an sie betreffende Entscheidungen, weil der Ansprechpartner bekannt und vertraut ist und auch die notwendige Flexibilität im Umgang mit den unterschiedlichen jugendkulturellen Eigenarten und den unterschiedlichen sozialen Hintergründen. Somit könnten Themen zielgruppengerecht aufgearbeitet werden. Das Konzept wurde in der Sitzung der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 KJHG „Kinder- und Jugendförderung“ am 01.10.2014 vorgestellt und dort einhellig befürwortet. Das vollständige Konzept mit einer Kostenkalkulation ist in der Anlage beigefügt. Als Kostenrahmen zur Umsetzung des Konzeptvorschlages wird ein Betrag von 9000 € als erforderlich erachtet. Die entsprechenden Mittel dafür sind in der Haushaltsplanung für 2015 und in den darauffolgenden Jahren bereitzustellen. Anlage(n): (1) Kostenkalkulation "Jugendreferent" (2) Konzept Kinder- und Jugendbeteiligung SJR BGM Zust. Dez. Fachbereich Kämmerer FB 14