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Beschlussvorlage (Gewässerausbauplanung für die Restflächen Braunkohlenplan Inden, räumlicher Teilabschnitt II /Antrag auf Plangenehmigung nach § 68 WHG • Stellungnahme der Gemeinde Inden)

Daten

Kommune
Inden
Größe
120 kB
Datum
19.01.2017
Erstellt
06.01.17, 13:05
Aktualisiert
06.01.17, 13:05
Beschlussvorlage (Gewässerausbauplanung für die Restflächen Braunkohlenplan Inden, räumlicher Teilabschnitt II
/Antrag auf Plangenehmigung nach § 68 WHG
•	Stellungnahme der Gemeinde Inden) Beschlussvorlage (Gewässerausbauplanung für die Restflächen Braunkohlenplan Inden, räumlicher Teilabschnitt II
/Antrag auf Plangenehmigung nach § 68 WHG
•	Stellungnahme der Gemeinde Inden)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Planungsamt Regina Dechering 03.01.2017 öffentlich Beratungsfolge Termin Ausschuss für Gemeindeplanung und -entwicklung 19.01.2017 TOP Ein Ja Nein 1/2017 Ent Bemerkungen Betrifft: Gewässerausbauplanung für die Restflächen Braunkohlenplan Inden, räumlicher Teilabschnitt II /Antrag auf Plangenehmigung nach § 68 WHG • Stellungnahme der Gemeinde Inden Beschlussentwurf: Der in Anlage beigefügte Entwurf wird als Stellungnahme der Gemeinde Inden an die Bezirksregierung Arnsberg übersandt. Begründung: Gegenstand des Verfahrens ist die im Rahmen der Rekultivierung anstehende Gewässerausbauplanung in einer Größenordnung von rund 14 km Strecke im direkten Umfeld des zukünftigen Indesees nach Wasserhaushaltsgesetz. Ziel ist eine ordnungsgemäße Rekultivierung in Bezug auf die Entwässerung der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen. Dies geschieht insbesondere über drei Hauptgewässer rund um den zukünftigen See. Eine Stellungnahme ist der Bezirksregierung Arnsberg bis zum 31.01.2017 vorzulegen. Zeitgleich zum hier vorliegenden Antrag nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist bei der Bezirksregierung Arnsberg der Abschlussbetriebsplan sachlicher Teilabschnitt II für die bergrechtliche Genehmigung dieser Oberflächenentwässerung eingereicht worden. Dieser Abschlussbetriebsplan liegt der Gemeinde Inden zum Zeitpunkt der Erarbeitung der Vorlage noch nicht zur Stellungnahme vor. Dies soll im Laufe des Januars geschehen. Formal sind beide Planverfahren notwendig; die Aussagen zum hier vorliegenden Verfahren nach WHG greifen tiefer und detaillierter, sodass der hier erarbeitete Entwurf zur Stellungnahme auch als Stellungnahme zum bergrechtlichen Verfahren – Abschlussbetriebsplan II – vorgelegt werden kann. Die im Verfahren geplanten Hauptgewässer sollen über den Altarm der Inde an die Inde und über den Schlichbach an das vorhandene Gewässersystem angeschlossen werden. Entlang von zu errichtenden Straßen und Wirtschaftswegen werden Wegeseitengräben vorgesehen. Der Gewässerstreifen der Hauptgewässer wird 10 Meter breit mit zusätzlich beidseitigen je 5 Meter breiten Pflanzbereichen. Die wasserwirtschaftlichen und landschaftspflegerischen Überprüfungen der Gewässerplanung obliegen den Fachämtern auch des Kreises Düren. Der Verlauf der Hauptgewässer entspricht den Darstellungen im Rahmenplan Indesee. In Schophoven liegt vom zukünftigen Hafenbecken an bis zur Schlichbachtrasse zwischen der Ortschaft und dem zukünftigen Indesee kein geplantes Gewässer. Nordwestlich des Hafenbeckens sind vorhandene Wirtschaftswege mit Durchlässen versehen, sodass hier eine freizeitwirtschaftliche Anbindung des vorhandenen Wegesystems an den zukünftigen See gewährleistet ist. Im westlichen Bereich des zukünftigen Indesees verläuft das Hauptgewässer zwischen Freizeitwegesystem und dem zukünftigen Ufer. Ist dies nicht der Fall, so sind Wegeverknüpfungen über Durchlässe vorgesehen. Eine Vernetzung mit dem angrenzenden Freizeitwegesystem ist so um den gesamten Indesee dargestellt. Im Bereich der Ortslagen Lamersdorf, Inden/Altdorf und Lucherberg verläuft das geplante Hauptgewässer zwischen Ortslagen und See. In dem Bereich liegt auch noch die Trasse der zukünftigen L12n. Hier müssen die Interessen der zukünftigen Strukturentwicklung gewahrt werden. Belange, die im Rahmenplan Indesee verankert sind, müssen zukünftig gesichert werden. Diesbezüglich ist eine Stellungnahme zu formulieren. Zukünftig geplante Strukturentwicklungen dürfen durch die Gewässerausbauplanung nicht blockiert oder verhindert werden. Die Planunterlagen können in der Bauverwaltung eingesehen werden. Die Planung kann in der Sitzung erläutert werden. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ☐ ja ☒ nein _______________________ Aufgestellt _______________________ _______________________ ___________________________ Bürgermeister Fachbereichsleiter Kämmerer Beschlussvorlage 1/2017 Seite 2