Daten
Kommune
Inden
Größe
35 kB
Datum
19.01.2017
Erstellt
06.01.17, 13:05
Aktualisiert
06.01.17, 13:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Gewässerausbauplanung für die Restflächen Braunkohlenplan Inden, räumlicher Teilabschnitt II
/Antrag auf Plangenehmigung nach § 68 WHG
•
Stellungnahme der Gemeinde Inden - Entwurf
Allgemein
Für die Gemeinde Inden ist es grundsätzlich von hoher Bedeutung, den anstehenden Strukturwandel nach Beendigung des Tagebaugeschehens in der Region so weit wie möglich ohne
wirtschaftliche Einbußen entgegen zu steuern. Aus diesem Grund unterstützt sie von Anfang an die
geänderte Wiedernutzbarmachung des Tagebaus Inden II, da der Restsee für die Zukunft bessere
Entwicklungspotentiale als eine Verfüllung bietet. Diese besseren Entwicklungspotentiale wurden im
Rahmen der Braunkohlenplanänderung begründet durch das Prognos Gutachtens vom 20. Mai 2008.
Das bedeutet für die Gemeinde Inden als betroffene Gebietskörperschaft, dass eine technische, aber
auch finanzielle Machbarkeit in Berücksichtigung der zeitlichen Vorgaben der in der Studie
dargelegten Nutzungsoptionen am Indesee sichergestellt wird. Die Umsetzung ist in den weiter
führenden Betriebsplanverfahren, langfristig in den anstehenden Planfeststellungsverfahren, aber
auch auf der landesplanerischen Ebene sicher zu stellen.
Wie in Kapitel 5.3. des Braunkohlenplan Inden II verankert, wurde zur Vorbereitung der wirtschaftlichen und touristischen Gesamtentwicklung am zukünftigen Indesee in interkommunaler
Zusammenarbeit mit der Stadt Düren und der Gemeinde Inden unter Moderation der Indeland
Entwicklungsgesellschaft der Rahmenplan Indesee entwickelt. Die Vorgaben aus diesem Rahmenplan
zu der In Wertsetzung von den Entwicklungsflächen am zukünftigen Indesee sind technisch,
bergrechtlich und landesplanerisch sowohl zeitlich als auch räumlich zu ermöglichen. Sie müssen
somit in allen vorlaufenden Planungen Berücksichtigung finden.
Zum Erläuterungsbericht
2.1.4. Nutzung
Im Abschlussbetriebsplan Teil 1 wird die überwiegende landwirtschaftliche Nutzung verankert. Diese
dient auch als Grundlage des im Planverfahren dargelegten Entwässerungssystems. Allerdings
müssen die darüber hinaus geltenden Entwicklungsoptionen aus den o.a. Planungen berücksichtigt
und dargestellt werden. Sie sind von vorneherein in die Betrachtungsweise der
Gewässerausbauplanung einzubeziehen, damit zukünftige aus dem Braunkohlenplan entwickelte
Planungen und Flächenentwicklungen nicht verkompliziert oder sogar unmöglich gemacht werden.
Entsprechende Aussagen sind im Planverfahren zu treffen. So ist sicherzustellen, dass Teilbereiche
des Hauptgewässers zukünftig innerörtliche Grünzüge bzw. Gewässer werden. Dies beinhaltet auch
notwendige Querungen durch Brückenbauwerke oder Verrohrungen des Gewässers in den
zukünftigen städtebaulichen Entwicklungsbereichen, die heute noch nicht dargestellt sind.
Entsprechende Klauseln, die diese zukünftigen Entwicklungen an das Gewässer angrenzend und das
Gewässer querend sicherzustellen, sind im Planverfahren zu kennzeichnen und in der Genehmigung
zu verankern.
2.2.Niederschlags- und Abflusscharakteristik des Plangebietes
Auch hier sind die zukünftig vorgesehenen Flächenentwicklungen zu erwähnen. So werden die
geplanten Hauptgewässer als ortsnahe Vorfluter für die Regenentwässerung dieser
Flächennutzungen dienen. Eine hydraulische Berücksichtigung ist aus diesen Gründen unter 2.3. –
Grundsätze der Gewässergestaltung – verankert.
2.5. und 3.
Die zukünftig vorgesehenen Flächenentwicklungen sind so aus den o.a. Gründen auch in die
Betrachtungsweise der landschaftspflegerischen Grundlagen und der technischen Planung
einzubeziehen.
Plandarstellung
In der Planung sind Durchlässe im Bereich vorhandener Wirtschaftswege vorgesehen. Dies sichert
nach heutigem Kenntnisstand die Vernetzung vorgesehener Wirtschafts – und Freizeitanbindungen
an die angrenzenden Flächen. Eine Öffnungsklausel für weitere sich aus der freizeitwirtschaftlichen
Entwicklung rund um den zukünftigen Indesee ergebene notwendige Querungen ist zu verankern.
Die vorgesehene Straßenanbindung in der Verlängerung der Merödgenerstraße in Richtung
zukünftigem Hafenbecken über eine entsprechende Querung des Gewässers wird ausdrücklich
begrüßt. Die geplanten Hauptgewässer durchneiden aber auch andere weitere zukünftige
städtebauliche im Rahmenplan Indesee verankerte Entwicklungsbereiche. Diese städtebaulichen
Entwicklungsbereiche im Bereich der Ortslagen Schophoven, Lucherberg, Inden/Altdorf und
Lamersdorf sind nachrichtlich in das Planwerk zu übernehmen. So werden die späteren, möglichen
innerörtlichen Gewässerbereiche direkt gekennzeichnet.
In Verlängerung der Freizeitachse Goltsteinkippe – zukünftiger Indesee ist jetzt schon eine Querung
vorzusehen. Die Achse ist freizeitwirtschaftlich als Verbindung des Freizeitzentrums Goltsteinkippe
zum Indesee auch im Rahmen der Gestaltung der Zwischenlandschaft von so hoher Bedeutung, dass
eine Querung als Landschaftsbrücke in Breite der jetzigen Achse in der Böschung der Goltsteinkippe
(50 Meter) vorzusehen ist.
Die Naherholungsfunktionen an den zukünftigen Indesee sind sicher zu stellen. Alle Durchlässe sind
wegetechnisch an das Freizeitwegesystem anzuschießen. Rund um den Lucherberger See sind dies
insbesondere für den Wegfall der Naherholungsfunktion des Lucherberger Sees die Durchlässe bei P
15 und P16. Es wird nochmals auf die notwendige Öffnungsklausel für evtl. weitere Durchlässe in
Bezug auf die weitere freizeitwirtschaftliche Entwicklung am Indesee verwiesen.
Weiteres
In den Plänen sind die zukünftigen Trassen der Ersatzstraßen aus dem Braunkohlenplan Inden,
räumlicher Teilabschnitt II, dargestellt. Im Bereich der zukünftigen L12n im Bereich der Ortslagen
Lucherberg, Inden/Altdorf und Lamersdorf ist das Hauptgewässer parallel in direktem Anschluss an
die zukünftige Straßentrasse dargestellt. Hier fehlen Aussagen zu einer verträglichen Ausgestaltung
des Gewässers im Kontext mit der anstehenden Straßenplanung. Hierzu gehören auch die
städtebaulich notwendigen Querungen des Gewässers im Bereich der Entwicklungsflächen aus dem
Rahmenplan Indesee im Kontext mit einer zukünftigen Landstraße. In der Studie zur gestalterischen
Einpassung von neuen Straßen zum Restsee Inden im Rahmen der Aufstellung des
Braunkohlenplanes Inden, räumlicher Teilabschnitt II, vom 17. August 2006 fand die Gewässertrasse
noch keine Berücksichtigung. Mögliche Gestaltungsvorschläge mit der Gewässerquerung sind als
Grundlage zur Plangenehmigung zu entwickeln.
Bei allen in Zukunft notwendigen Querungen der geplanten Gewässer auf der Grundlage des
Rahmenplanes Indesee ist die Kostenübernahme durch den Bergbautreibenden sowohl für weitere
notwendige Planungen als auch für die bautechnischen Ausführungen sicherzustellen.