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Beschlussvorlage (Entwurf Stellungnahme)

Daten

Kommune
Inden
Größe
35 kB
Datum
19.01.2017
Erstellt
06.01.17, 13:05
Aktualisiert
06.01.17, 13:05
Beschlussvorlage (Entwurf Stellungnahme) Beschlussvorlage (Entwurf Stellungnahme)

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Inhalt der Datei

Gewässerausbauplanung für die Restflächen Braunkohlenplan Inden, räumlicher Teilabschnitt II /Antrag auf Plangenehmigung nach § 68 WHG • Stellungnahme der Gemeinde Inden - Entwurf Allgemein Für die Gemeinde Inden ist es grundsätzlich von hoher Bedeutung, den anstehenden Strukturwandel nach Beendigung des Tagebaugeschehens in der Region so weit wie möglich ohne wirtschaftliche Einbußen entgegen zu steuern. Aus diesem Grund unterstützt sie von Anfang an die geänderte Wiedernutzbarmachung des Tagebaus Inden II, da der Restsee für die Zukunft bessere Entwicklungspotentiale als eine Verfüllung bietet. Diese besseren Entwicklungspotentiale wurden im Rahmen der Braunkohlenplanänderung begründet durch das Prognos Gutachtens vom 20. Mai 2008. Das bedeutet für die Gemeinde Inden als betroffene Gebietskörperschaft, dass eine technische, aber auch finanzielle Machbarkeit in Berücksichtigung der zeitlichen Vorgaben der in der Studie dargelegten Nutzungsoptionen am Indesee sichergestellt wird. Die Umsetzung ist in den weiter führenden Betriebsplanverfahren, langfristig in den anstehenden Planfeststellungsverfahren, aber auch auf der landesplanerischen Ebene sicher zu stellen. Wie in Kapitel 5.3. des Braunkohlenplan Inden II verankert, wurde zur Vorbereitung der wirtschaftlichen und touristischen Gesamtentwicklung am zukünftigen Indesee in interkommunaler Zusammenarbeit mit der Stadt Düren und der Gemeinde Inden unter Moderation der Indeland Entwicklungsgesellschaft der Rahmenplan Indesee entwickelt. Die Vorgaben aus diesem Rahmenplan zu der In Wertsetzung von den Entwicklungsflächen am zukünftigen Indesee sind technisch, bergrechtlich und landesplanerisch sowohl zeitlich als auch räumlich zu ermöglichen. Sie müssen somit in allen vorlaufenden Planungen Berücksichtigung finden. Zum Erläuterungsbericht 2.1.4. Nutzung Im Abschlussbetriebsplan Teil 1 wird die überwiegende landwirtschaftliche Nutzung verankert. Diese dient auch als Grundlage des im Planverfahren dargelegten Entwässerungssystems. Allerdings müssen die darüber hinaus geltenden Entwicklungsoptionen aus den o.a. Planungen berücksichtigt und dargestellt werden. Sie sind von vorneherein in die Betrachtungsweise der Gewässerausbauplanung einzubeziehen, damit zukünftige aus dem Braunkohlenplan entwickelte Planungen und Flächenentwicklungen nicht verkompliziert oder sogar unmöglich gemacht werden. Entsprechende Aussagen sind im Planverfahren zu treffen. So ist sicherzustellen, dass Teilbereiche des Hauptgewässers zukünftig innerörtliche Grünzüge bzw. Gewässer werden. Dies beinhaltet auch notwendige Querungen durch Brückenbauwerke oder Verrohrungen des Gewässers in den zukünftigen städtebaulichen Entwicklungsbereichen, die heute noch nicht dargestellt sind. Entsprechende Klauseln, die diese zukünftigen Entwicklungen an das Gewässer angrenzend und das Gewässer querend sicherzustellen, sind im Planverfahren zu kennzeichnen und in der Genehmigung zu verankern. 2.2.Niederschlags- und Abflusscharakteristik des Plangebietes Auch hier sind die zukünftig vorgesehenen Flächenentwicklungen zu erwähnen. So werden die geplanten Hauptgewässer als ortsnahe Vorfluter für die Regenentwässerung dieser Flächennutzungen dienen. Eine hydraulische Berücksichtigung ist aus diesen Gründen unter 2.3. – Grundsätze der Gewässergestaltung – verankert. 2.5. und 3. Die zukünftig vorgesehenen Flächenentwicklungen sind so aus den o.a. Gründen auch in die Betrachtungsweise der landschaftspflegerischen Grundlagen und der technischen Planung einzubeziehen. Plandarstellung In der Planung sind Durchlässe im Bereich vorhandener Wirtschaftswege vorgesehen. Dies sichert nach heutigem Kenntnisstand die Vernetzung vorgesehener Wirtschafts – und Freizeitanbindungen an die angrenzenden Flächen. Eine Öffnungsklausel für weitere sich aus der freizeitwirtschaftlichen Entwicklung rund um den zukünftigen Indesee ergebene notwendige Querungen ist zu verankern. Die vorgesehene Straßenanbindung in der Verlängerung der Merödgenerstraße in Richtung zukünftigem Hafenbecken über eine entsprechende Querung des Gewässers wird ausdrücklich begrüßt. Die geplanten Hauptgewässer durchneiden aber auch andere weitere zukünftige städtebauliche im Rahmenplan Indesee verankerte Entwicklungsbereiche. Diese städtebaulichen Entwicklungsbereiche im Bereich der Ortslagen Schophoven, Lucherberg, Inden/Altdorf und Lamersdorf sind nachrichtlich in das Planwerk zu übernehmen. So werden die späteren, möglichen innerörtlichen Gewässerbereiche direkt gekennzeichnet. In Verlängerung der Freizeitachse Goltsteinkippe – zukünftiger Indesee ist jetzt schon eine Querung vorzusehen. Die Achse ist freizeitwirtschaftlich als Verbindung des Freizeitzentrums Goltsteinkippe zum Indesee auch im Rahmen der Gestaltung der Zwischenlandschaft von so hoher Bedeutung, dass eine Querung als Landschaftsbrücke in Breite der jetzigen Achse in der Böschung der Goltsteinkippe (50 Meter) vorzusehen ist. Die Naherholungsfunktionen an den zukünftigen Indesee sind sicher zu stellen. Alle Durchlässe sind wegetechnisch an das Freizeitwegesystem anzuschießen. Rund um den Lucherberger See sind dies insbesondere für den Wegfall der Naherholungsfunktion des Lucherberger Sees die Durchlässe bei P 15 und P16. Es wird nochmals auf die notwendige Öffnungsklausel für evtl. weitere Durchlässe in Bezug auf die weitere freizeitwirtschaftliche Entwicklung am Indesee verwiesen. Weiteres In den Plänen sind die zukünftigen Trassen der Ersatzstraßen aus dem Braunkohlenplan Inden, räumlicher Teilabschnitt II, dargestellt. Im Bereich der zukünftigen L12n im Bereich der Ortslagen Lucherberg, Inden/Altdorf und Lamersdorf ist das Hauptgewässer parallel in direktem Anschluss an die zukünftige Straßentrasse dargestellt. Hier fehlen Aussagen zu einer verträglichen Ausgestaltung des Gewässers im Kontext mit der anstehenden Straßenplanung. Hierzu gehören auch die städtebaulich notwendigen Querungen des Gewässers im Bereich der Entwicklungsflächen aus dem Rahmenplan Indesee im Kontext mit einer zukünftigen Landstraße. In der Studie zur gestalterischen Einpassung von neuen Straßen zum Restsee Inden im Rahmen der Aufstellung des Braunkohlenplanes Inden, räumlicher Teilabschnitt II, vom 17. August 2006 fand die Gewässertrasse noch keine Berücksichtigung. Mögliche Gestaltungsvorschläge mit der Gewässerquerung sind als Grundlage zur Plangenehmigung zu entwickeln. Bei allen in Zukunft notwendigen Querungen der geplanten Gewässer auf der Grundlage des Rahmenplanes Indesee ist die Kostenübernahme durch den Bergbautreibenden sowohl für weitere notwendige Planungen als auch für die bautechnischen Ausführungen sicherzustellen.