Daten
Kommune
Inden
Größe
144 kB
Datum
14.04.2016
Erstellt
29.12.15, 16:01
Aktualisiert
29.03.16, 21:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
121/2015
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Planungsamt
Regina Dechering
17.12.2015
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Gemeindeplanung
und -entwicklung
13.01.2016
Rat
16.03.2016
Rat
14.04.2016
TOP Ein Ja
Nein
Ent Bemerkungen
Wurde nicht beraten
Betrifft:
Bebauungsplan Nr. 37 „Am Frenzer Weg“
Aufstellungsbeschluss
Beschlussentwurf:
Für den in der Anlage dargestellten Planbereich wird ein Bebauungsplan aufgestellt.
Die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Öffentlichkeit gem.
§ 3. Abs. 1 BauGB wird ausgeführt.
Begründung:
Auf dem Grundstück Gemarkung Lamersdorf, Flur 6, Flurstück 41 wird zurzeit die Aufstellung von
7 Mobilheimen zur Unterbringung von Flüchtlingen vorbereitet. Die beinhaltet auch die
Erschließungsaufwendungen der einzelnen Mobilheime. In Auseinandersetzung mit den
Versorgungsträgern für Strom und Wasser und den weiteren notwendigen Entwässerungsanlagen
erscheint es sinnvoll, diese langfristig weiter in Nutzung zu halten. Hier bietet sich als
Nachfolgenutzung zu den Unterkünften die Entwicklung eines Neubaugebietes an. Entsprechend
dieser Nachfolgenutzung werden bei den Versorgungsträgern Hausanschlüsse beantragt. Dies wirkt
sich positiv auf die Erschließungskosten aus.
Bisher ist die Fläche in Entwicklung zum Bauland nicht weiter verfolgt worden, da sinnvoll zu
bebauende Grundstücke nur mit einer einseitigen Erschließung zu bilden sind. Dieses ist in der
Gesamtbetrachtung nicht wirtschaftlich. Unter Berücksichtigung der nun sowieso notwendigen
Erschließungsmaßnahmen für die temporären Asylunterkünfte erscheint eine langfristige
Entwicklung als Bauland allerdings sinnvoll. Die jetzt auch schon notwendigen Leitungen werden
so verlegt, dass sie langfristig richtig auch in einem Baugebiet liegen, der Erschließungsaufwand
kann dann mit einem später anstehenden Verkauf von Baugrundstücken zumindest anteilig
refinanziert werden.
Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
wenn ja:
Finanzierungsbedarf gesamt:
davon: im Haushalt des laufenden Jahres
☒ ja
☐ nein
circa 20.000 €
€
in den Haushalten der folgenden Jahre
erstes Folgejahr
zweites Folgejahr
drittes Folgejahr
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung:
wenn ja:
Produkt:
090 511 001
Sachkonto:
5431009
wenn nein: Finanzierungsvorschlag:
€
€
€
☒ ja
☐ nein
_______________________
Aufgestellt
_______________________ _______________________ ___________________________
Bürgermeister
Fachbereichsleiter
Kämmerer
(wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)
Beschlussvorlage 121/2015
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