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Beschlussvorlage (Entgeltordnung für die sonstige Nutzung des Straßeneigentums nach § 23 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) vom 04.10.2012)

Daten

Kommune
Inden
Größe
14 kB
Datum
28.08.2014
Erstellt
28.08.14, 17:06
Aktualisiert
28.08.14, 17:06
Beschlussvorlage (Entgeltordnung für die sonstige Nutzung des Straßeneigentums nach § 23 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) vom 04.10.2012)

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Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Kämmerei 20 21 02 Alexander Horst 21.08.2014 öffentlich Beratungsfolge Termin Rat 28.08.2014 TOP Ein Ja Nein 52/2014 Ent Bemerkungen Betrifft: Entgeltordnung für die sonstige Nutzung des Straßeneigentums nach § 23 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) vom 04.10.2012 Beschlussentwurf: Der Rat beschließt die in der Anlage beigefügte Entgeltordnung für die sonstige Nutzung des Straßeneigentums nach § 23 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) vom 28.08.2014. Begründung: Die derzeitige Fassung der Entgeltordnung sieht vor, dass die Tarife einmalig erhoben werden. Die Anlage zur Entgeltordnung sieht jedoch vor, dass die Tarife einmalig oder jährlich erhoben werden. Um hier Klarstellung zu schaffen, erfolgt die redaktionelle Änderung.