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Beschlussvorlage (Unterbringung und Versorgung von Fundtieren hier: Insolvenz des Tierheims Bergheim)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
93 kB
Datum
02.09.2014
Erstellt
22.08.14, 13:18
Aktualisiert
22.08.14, 13:18
Beschlussvorlage (Unterbringung und Versorgung von Fundtieren
hier: Insolvenz des Tierheims Bergheim) Beschlussvorlage (Unterbringung und Versorgung von Fundtieren
hier: Insolvenz des Tierheims Bergheim)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN Amt/Abteilung: 21.1 / Allgemeines TOP Ordnungswesen Drs.-Nr.: 248.14 Sachbearbeiter/in: Wolfgang Beriere Datum : Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss X 20.06.2014 Bemerkungen 02.09.2014 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Unterbringung und Versorgung von Fundtieren hier: Insolvenz des Tierheims Bergheim X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Berière Berière Schlößer Sprück Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeisterin Abt. 10.1 Ratsbüro Sieburg Seidenpfennig Begründung: Fundtiere werden zurzeit im Tierheim Niederaußem untergebracht. Im Jahresdurchschnitt handelt es sich hierbei um ca. 40 bis 50 Katzen und fünf Hunde. Spätestens seit Februar 2014 ist bekannt, dass sich dieses Tierheim in finanziellen Schwierigkeiten befindet. Inzwischen werden die Geschäfte von einem Insolvenzverwalter abgewickelt. Um zu klären, wie die Unterbringung von Fundtieren zukünftig sichergestellt werden kann, wurde zuletzt am 28.07.2014 mit dem Insolvenzverwalter Kontakt aufgenommen. Dieser erklärte, dass beabsichtigt sei, das Tierheim zu erhalten. Hierzu ist geplant, das Tierheim als eigenen Verein unter dem Dachverband des Tierschutzbundes Deutschland, wo bereits eine Mitgliedschaft besteht, weiter fortzuführen. Ausdrücklich wurde vom Insolvenzverwalter gebeten, weiterhin Tiere in das Tierheim zu bringen. Die hierdurch erzielten Einnahmen werden dringend benötigt, um das Ziel, das Tierheim zu erhalten, zu verwirklichen. Alternative Unterbringungsmöglichen befinden sich in Brühl, im Tierheim „Tiere in Not“. Von dort wurde der Kolpingstadt Kerpen signalisiert, dass Fundtiere, wenn auch nicht in dem oben genannten Umfang, auch dort untergebracht werden können. Das Tierheim in Hürth hat bereits auf Anfrage des Ordnungsamtes mitgeteilt, dass es nicht über ausreichende Kapazitäten verfüge, um Tiere aus der Kolpingstadt Kerpen unterzubringen. Sollte entgegen der oben dargestellten Entwicklung das Tierheim Niederaußem schließen müssen, würde auf die Unterbringungskapazitäten in Brühl und ggf. auch auf Tierheime im Kreis Düren und Köln zurückgegriffen werden. Beschlussvorlage 248.14 Seite 2