Daten
Kommune
Kerpen
Größe
93 kB
Datum
02.09.2014
Erstellt
22.08.14, 13:18
Aktualisiert
22.08.14, 13:18
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
Amt/Abteilung: 21.1 / Allgemeines
TOP
Ordnungswesen
Drs.-Nr.: 248.14
Sachbearbeiter/in: Wolfgang Beriere
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
20.06.2014
Bemerkungen
02.09.2014
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Unterbringung und Versorgung von Fundtieren
hier: Insolvenz des Tierheims Bergheim
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Berière
Berière
Schlößer
Sprück
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeisterin
Abt. 10.1
Ratsbüro
Sieburg
Seidenpfennig
Begründung:
Fundtiere werden zurzeit im Tierheim Niederaußem untergebracht. Im Jahresdurchschnitt handelt
es sich hierbei um ca. 40 bis 50 Katzen und fünf Hunde. Spätestens seit Februar 2014 ist bekannt,
dass sich dieses Tierheim in finanziellen Schwierigkeiten befindet. Inzwischen werden die
Geschäfte von einem Insolvenzverwalter abgewickelt.
Um zu klären, wie die Unterbringung von Fundtieren zukünftig sichergestellt werden kann, wurde
zuletzt am 28.07.2014 mit dem Insolvenzverwalter Kontakt aufgenommen.
Dieser erklärte, dass beabsichtigt sei, das Tierheim zu erhalten. Hierzu ist geplant, das Tierheim
als eigenen Verein unter dem Dachverband des Tierschutzbundes Deutschland, wo bereits eine
Mitgliedschaft besteht, weiter fortzuführen.
Ausdrücklich wurde vom Insolvenzverwalter gebeten, weiterhin Tiere in das Tierheim zu bringen.
Die hierdurch erzielten Einnahmen werden dringend benötigt, um das Ziel, das Tierheim zu
erhalten, zu verwirklichen.
Alternative Unterbringungsmöglichen befinden sich in Brühl, im Tierheim „Tiere in Not“. Von dort
wurde der Kolpingstadt Kerpen signalisiert, dass Fundtiere, wenn auch nicht in dem oben
genannten Umfang, auch dort untergebracht werden können. Das Tierheim in Hürth hat bereits
auf Anfrage des Ordnungsamtes mitgeteilt, dass es nicht über ausreichende Kapazitäten verfüge,
um Tiere aus der Kolpingstadt Kerpen unterzubringen.
Sollte entgegen der oben dargestellten Entwicklung das Tierheim Niederaußem schließen
müssen, würde auf die Unterbringungskapazitäten in Brühl und ggf. auch auf Tierheime im Kreis
Düren und Köln zurückgegriffen werden.
Beschlussvorlage 248.14
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